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Hammer Anzeiger.
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Donnerstag den 17. Dezember.
1874.
Polizei Verordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Herrn Oberbürgermeister hier und im Einvernehmen mit dem" Großherzoglich Hessischen Kreisamt Offenbach folgende Polizei-Verordnung erlassen:
Beim Passiren der neuen Fahrbrücke über den Main und auf den Zufuhrwegen zu derselben haben Fuhrwerke aller Art und Reiter stets die rechte Seite zu nehmen. — Wenn Vieh einzeln über die Brücke geführt oder in größerer Anzahl über dieselbe getrieben wird, darf dieses ebenfalls nur auf der rechten Seite geschehen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thlrn oder entsprechender Haft geahndet.
Hanau am 10. Dezember 1874.
Der Landrath Schrötter.
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— Berlin, 16. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Reichshaushaltsetats, Einnahmen und Matrikularbeiträge, fortgesetzt. Nachdem der Bundes-Kommiffarius, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis sich gegen den Antrag der Kommission gewendet, vertheidigte der Abg Grumbrecht den von ihm erngebrachten Antrag, die Matrikularbeiträge gegen den Vorschlag der Kommission um 1,780,298 Mark, also auf 68,969,549 Mark zu erhöhen. Der Abg. Freiherr von Minnigerode sprach sich darauf noch gegen, der Abg. von Kardorff für den Antrag der Budgetkommission aus, worauf der Antrag des Abg. Grumbrecht angenommen wurde. — In Betreff der Uebersicht über die Kosten der Retablissements des Heeres, dessen Berathung jetzt folgte, hatte die Budgetkommission ihren Antrag in folgendem Gesetzentwürfe niedergelegt:
§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, von denjenigen 106,846,810 Thlrn., welche ihm durch Art. 2 §. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 aus dem nach Artikel VI. des Gesetzes vom 8. Juli 1872 dem ehemaligen Norddeutschen Bunde, Baden und Südhessen zufallenden Antheile zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft des Heeres, sowie zur Erhöhung der Schlagfertigkeit desselben zur Verfügung gestellt sind, die Summe, welche am Schluß des Jahres 1874 noch nicht zur Verwendung gelangt ist, in dem Jahre 1875 zu dem in der Anlage B. des Gesetzes vom 2. Juli 1873 unter Nr. I. bis X. bezeichneten Ausgaben zur Verwendung zu bringen. Innerhalb eines jeden der 10 Kapitel sind die einzelnen Positionen mit Ausnahme der Position 8 zu Kapitel VIII. unter sich unübertragbar.
§. 2. Spätestens bei der Berathung des Etats für das Jahr 1876 ist dem Reichstag über die bis dahin stattgehabte Ausführung der vorstehenden Bestimmung Rechenschaft zu geben. '
§• 3. Insoweit am Ende des Jahres 1875 der obige Betrag von 106,846,810 Thalern zu den in der Anlage B. des Gesetzes vom 2. Juli 1873 unter Nr. I.—X. bezeichneten Ausgaben nicht zur Verwendung gelangt ist, bleibt gesetzliche Anordnung darüber Vorbehalten.
Dieser Gesetzentwurf wurde nach einer längeren Diskussion zwischen dem Abg. Berger und dem Bundesbevollmächtigten General-Major von Voigts-Rhetz angenommen. — Der Gesetzentwurf, betreffend die geschäftliche Behandlung der Justizgesetze wurde in erster und zweiter Lesung erledigt, nachdem ein Antrag des Abg. Frankenburger, statt des Pauschquantums den Kommissionsmitgliedern Tagegelder zu zahlen, im Einverständuiß mit dem Staats-Minister Dr. Delbrück abgelehnt war. — Der Antrag des Abg. Prosch, betreffend das Alter der Großjährigkeit im Deutschen Reich, wurde angenommen, nachdem folgender §. 2 eingefügt war:
„Die hausverfassungsmäßigen oder landesgesetzlichen Bestimmungen über den Beginn der Großjährigkeit der Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen Familien, sowie^ der Fürstlichen Familie Hohenzollern werden durch die Vorschrift
Nachdem noch der Abg. von St. Paul-Jllaire an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Friedenthal zum Mitgliede der Reichsscbul- den-Kommlssion gewählt worden war, wurde die Sitzung um 4 Uhr geschlossen. (R. u. et. h.,
— Berlin, 15. Dez. Vor Schluß der Plaidoyers im Arnim'- schen Prozesse ei hielt der Angeklagte das Wort und erklärte: „Die Conflictsacienstucke seien für ihn das Grab, in das er die alte Jugendfreundschaft begrabe, man werde im Uebrigen trotz allen Suchens Nichts
finden, woraus hervorgehen könne, daß er seinen Instruktionen zuwidergehandelt habe. Wenn das alte deutsche Institut des Neinigungseides jetzt noch bestände, so würde er diesen Eid leisten und beschwören, daß er keine rechtswidrige Handlung begangen habe." Der Präsident erklärt, das Gericht und der Untersuchungsrichter hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, wie das Sitte des preußischen Richters zu allen Zeiten gewesen sei. Die Plaidoyers sind hiermit beendet und wird die Sitzung um 5 Uhr geschlossen. Die Publikation des Urtheils findet Sonnabend den 19. Nachmittags 4 Uhr statt.
— Berlin, 16. Dez. Die „Provinzialcorrespondenz" bespricht die noch bevorstehende letztwöchentliche Thätigkeit des Reichstages und schreibt diesbezüglich: Die Bankgesetzangelegenheit sei durch die Berathungen des Bundesraths einer Lösung soweit entgegengeführt, daß eine Vereinbarung darüber mit dem Reichstage in naher Aussicht stehe. Unter diesen Umständen sei ein Wiederzusammentritt des Reichstages in den ersten Tagen des Januar zu einer etwa vierzehntägigen Sitzung zu erwarten.
— Aus der diesjährigen letzten parlamentarischen Soiree beim Fürsten Bismarck, welche sehr zahlreich besucht war, wird dem „Berl. Tgbl." Folgendes berichtet. Die politischen Konversation gestaltete sich lebendig, und der Prozeß Arnim, sowie die noch bevorstehenden Reichstagsgeschäfte bildeten das Thema der Unterhaltung. Bestätigt wurde die Mittheilung, daß nächsten Sonnabend die letzte Reichstagssitzung vor Weihnachten und am 7. Januar die Wiederöffnung stattfinden wird. Von einem der anwesenden Bundesrathsmitglieder wurde zur großen Befriedigung der liberalen Parlamentsmitglieder mitgetheilt, daß das Zivilehegesetz im Bundesrathsausschusse radikale Verbesserungen erfahren habe, welche im Plenum des Bundesrathes ohne Anstand angenommen werden dürften. Der Gesetzentwurf wird noch im Laufe dieser Woche an den Reichstag gelangen und sofort zur schleunigen Berichterstattung der betreffenden Kommission überwiesen werden. Bei dieser Gelegenheit wurde von einem der schlesischen Granden ein Amendement in Aussicht gestellt, nach welchem für gewisse Theile des Reichsgebietes die Funktionen der Standesbeamten an richterliche Behörden übertragen werden dürfen. Motivirt wurde die Forderung durch die in der Praxis sich herausstellende Ueberhäufung der Geschäfte in Händen solcher Personen, welche für die Dauer die Obliegenheiten ihres Amtes nicht durchzuführen im Stande wären. Auch die mecklenburgischen Angelegenheiten kamen in einer Gruppe unserer Reichsboten zur Sprache. Seitenseiner eingeweihten Persönlichkeit wurde die Bemerkung gemacht, daß die Lösung der Verfassungsfrage in liberalem Sinne auf keiney erheblichen Widerstand stoßen wird. Anders verhalte es sich jedoch mit einer Reform der Kirchenangelegenheiten. Da machen die protestantischen Orthodoxen ebensoviel Schwierigkeiten, wie an anderen Orten die Ultramontanen. Mit Befriedigung wurde von leitenden Persönlichkeiten innerhalb der Regierungssphäre, wie unter den Abgeordneten die glatte Annahme des Wilitäretats in der gestrigen 2. Lesung konstatirt. Man hob regierungsseitig hervor, daß die Bewilligung der Forderungen der Militärverwaltung nach Außen in einem Momente von großer Bedeutung sei, wo durch das im Arnimschen Prozesse veröffentlichte Blaubuch die Intentionen der Regierung gegen Frankreich klar ausgedrückt seien. Das sei ein fait accompli, mit dem man jetzt rechnen müsse. Die Franzosen werden nun wissen, daß die deutsche Nationalvertretung mit der Regierung einig in dem Wunsche ist, die Wehrpflicht des Volkes auf alle seine militärischen Institutionen so aufrecht zu erhalten, daß wir einem Revanchekrieg mit Frankreich gegenüber vollkommen gerüstet dastehen. — Schließlich gedenken wir eines Zwischenfalls in der Soiree. Die Gesellschaft hörte plötzlich eine Detonation in einem der Gemacher, die sich wie ein Schuß anhörte. Es stellte sich sofort heraus, daß der Vorfall ohne Belang war. Einer der Gäste untersuchte nämlich den Revolver Blind's und dieser hatte sich entladen. Die Kugel wurde gesucht, aber nicht gefunden. Sollten sogar die Reichstagsabgeordneten den alten Spruch vergessen haben: „Spiele nicht mit Schießgewehren ?" Obgleich aus dem Revolver Blind's, war es doch kein blinder Schuß; die Kugel hatte ohne Verletzung den Bauch des tito^