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M 291
Montag den 14. Dezember
Zugleich Amtliches Organ für Kreis uud Stadt Hanau.
Erscheint Läßlich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit beüètrifiischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Insertion«« Preis.
Die tspaltige Garmondzeil.. ov deren Raum
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Die, Ljpalt. Zev« 2 Sgr.
Dieiispaltiz-Ieil- 3 Sgr.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die Herren Standesbeamten des Kreises wollen die Register nebst Formutarpapier pro 1875 vom 15. d. Mts. ab, dahier abholen lassen.
Hanau am 10. Derzember 1874.
Gefunden: 7 Stück Bettbretten, zusammengenagelt. Ein ge- hückeltes rothes Kopftuch'. Eine Brü flasche. Ein blaues Heft, Notizen zu einem Cassa- Buch mit der Aufschrift „Strazze Joh. G. Schmied". Ein Regenschirm.
Zugelaufen: Ein gelber Pinscher.
Entlausen: Ein gelber Pinscher männlichen Geschlechts.
Hanau, am 14. Dezember 1874.
T g g L Z s ch a N.
— Der „R. u. St.-A." veröffentlicht: Verordnung, betreffend die den Medizinalbeamten zu gewährende Fahrkostenvergütung. Vom 4. November 1874.
— Berlin, 12. Dec. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts Etats (Etat des Reichsheers) fortgesetzt Die Titel 2—10 wurden ohne Debatte genehmigt Zu Titel 11 wurde nach einer kurzen Diskussion zwischen den Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Freiherrn von Haverbeck folgender Antrag der Budgetkommission angenommen :
a. Der im preußischen Spezialetat in der Kolonne „Erläuterungen" unter Nr. 3 aufgenommenen Bemerkung nachstehende Fassung zu geben: „Aus den Ersparnissen dieses Titels können Inspecteure der Spezialwaffen das Chargengehalt als General- Lieutenant erhalten." b. Die im Württembergischen Spezialetat in der Kolonne „Erläuterungen" aufgenommene entsprechende Bemerkung zu streichen."
^Zu Titel 12 (Gouverneure, Kommandanten, Platzmajore) beantragte die Komm ssion:
„a. „Im preußischen Spzialetat (Seite 38 und 40): Für 1 Kommandanten in Altona, Gehalt, Dienstzulage und Bureaugeld 10,800 Mark, sür 1 Platzmajor in Altona, Gehalt 2760 Mark, für die Stelle des Kommandanten in Königstein 3600 Mark Gehalt, 300 Mark Dienstzulage und 300 Mark Bureaugeld als „künftig wegfallend" zu bezeichnen. Im klebrigen Titel 12 in seinen einzelnen Nummern zu bewilligen. b. Die Regierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Stellen der Gouverneure, der Kommandanten und der Platzmajore als besondere Posten nur da aufrecht erhalten werden, wo im dienstlichen Interesse die Geschäfte derselben als Nebengeschäfte nicht wahrgenommen werden können."
Nach einer längeren Devalte zwischen den Abgg. Dr. Wehrenpfennig, Lucius (Ersun), Miguel, Dr. Lasker, von Ehel, Freiherrn v. Hoverbeck, Richter (Hagen) und dem Staats- und Kriegs-Minister von Kamele wurde der Antrag sub. a. für den Königstein angenommen, für Altona abgelehnt, die Resolution sub. b. angenommen. Die Titel 12—19 wurden ohne Debatte bewilligt. Zu Titel 20 (Geldoerpfle- gung der Truppen) lagen Seitens der Budgetkommission mehrere Anträge vor. Zunächst sollten bei dem Regiment dec Gardes du Corps die Geyälter für 1 Stabsoffizier, 3 Rittmeister 1. Klasse und 2 Rittmeister 2. Klasse mit zusammen 29,850 Mark als künftig wegfallend bezeichnet werden. Tas Haus trat jedoch, nachdem sich die Abgg Lucius (Erfurt), v. Unruh (Magdeburg), Dr. Gneist und der Bundes- Kommissar General-Major v. Voigts-Rhetz gegen den Antrag erklärt, gegen den Widerspruch der Abgg. Frhr. v. Hoverbeck und Richter (Hagen) deinielben nicht bei; ebenso wurde, nachdem sich der Slaats- und Kriegs-Mimstei von Kanute, der Reichskanzler Fürst V Bismarck und der General-Major v. Vogts-Rhetz dagegen erklärt hatten, folgender Antrag der Kommission abgelehnt:
, „Auf die im preußischen Spezialetat vorgeschlagene Solderhöhung den Mehrbetrag an Sold, welchen einzelne Garde-Regimenter gegen gleichartige Linien-Regi- menier beziehen, desgleichen Lie Garuijonzulagen für Berlin, Potsdam, Charloiten- Vurg und Burg Hohenzvllern, jedoch mit der Maßgabe in Anrechnung zu bringen, teilt Truppentheil weniger Sold als bisher erhält. Demnach statt 4,838,112 Mark nur 4,723,606 Mark zu bewilligen "
Anginommen wurden ohne Debatte folgende zwei Anträge der Budgetkommission:
a. die Mehrforderung zur Gewährung der ganzen Kommandozulage statt der halben nicht zu bewilligen und somit 334,440 Mark zu streichen ;
b. die Regierung zu ersuchen, künftig der Uebersicht über die Etatsstärke des Heeres einen Nachweis der Veränderungen gegen das Vorjahr hinzuzufügen.
Um 4 Uhr vertagte sich das Haus.
In der heutigen (29.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde zunächst von der erfolgten Wahl und Konstituirung der Kom- Mission zur Vorberathung des von dem Abg. Stenglein vorgelegten Gesetzentwurfs, betreffend die Umänderung der Aktien in Reichsmarkwährung Mittheilung gemacht und hierauf ein Schreiben des Königlichen Stadtgerichts verlesen, durch welches das Präsidium des Reichstages benachrichtigt wird, daß der Abg. Majunke, welcher durch Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts vom 4. Juli und des Königlichen Ober-Tribunals vom 23. September 1874 wegen 'Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers, des Reichskanzlers und des Deutschen Reichstags rechlskräftig zu einem Jahr Gefängniß und 400 Thlr. Geldstrafe event, noch 4 Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist, behufs Verbüßung dieser Strafe gestern (Freitag) verhaftet worden fei.
Mit Beziehung auf diese Angelegenheit ist folgender Antrag des Abg. Dr. Lasker eingebracht worden, welcher von Abgeordneten aller Parteien unterstützt ist (v. Benningsen, Windthorst, Haenel, Dr. Schwarze, Fürst Hohenlohe-Langenburg, v. Denzin u. A.):
„Der Reichstag wolle beschließen, mit Rücksicht darauf, daß die am gestrigen Tage erfolgte Verhaftung des Reichstagsmitgliedes §rn. Majunke in Folge eines rechtskräftigen Strafurtheils glaubhaft berichtet wird: die Geschäftsordnungs-Kommission mit schleuniger Berichterstattung darüber zu beauftragen: 1) ob nach Art. 31 der Deutschen Reichsverfassung die Verhaftung eines Reichstagsmitgliedes auf Grund des rechtskräftigen Strafurtheils während der Session des Reichtages ohne Zustimmung des letzteren verfassungsmäßig zulässig sei; 2) ob und weiche Schritte zu veranlassen, um Verhaftungen von Mitgliedern des Reichstages in Folge eines rechtskräftigen Strafurtheils während der Session des Reichstages ohne Zustimmung desselben vorzubeugen.
Dieser Antrag wurde nach kurzer Begründung durch den Antragsteller fast einstimmig genehmigt. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung ein, und wurde zunächst folgende Interpellation des Abg. Ackermann verlesen:
Da der dem Reichstag in der vorigen Session vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung, nicht zur Verabschiedung gekommen ist, auch die Berichte der Petitionskommission über den fraglichen Gegenstand in den beiden letzten Sessionen des Reichstages nicht zur Berathung gelangt sind, nun aber in den betheiligren Kreisen noch immer das Bedürfniß nach Abänderung mehrerer Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung lebhaft empfunden und solche Abänderung nach verschiedenen Seiten hin auch von den Unterzeichneten als ein dringendes Bedürfniß anerkannt wird, so erlauben sich die Unterzeichneten an den Herrn Reichskanzler die Anfrage:
ob derselbe beabsichtigt, dem Reichstage, wenn nicht in dieser, so doch in der nächsten Session eine Vorlage zu machen, durch welche an der Gewerbe-Ordnung die nach den Erfahrungen der jüngsten Jahre gebotenen Abänderungen vorgenommen werden.
Dec Präsident des Reichskanzler-Amts, Staatsminister Dr. Delbrück, beantwortete diese Frage dahin, daß die Regierung den beregten Gegenstand stets im Auge behalten, aber geglaubt habe, noch weitere Erhebungen zum Zwecke der Vervollständigung des Materials anstellen zu müssen. Von dem Resultate dieser Erhebungen werde es abhängen, ob in der nächsten Session dem Reichstage eine Vorlage gemacht werden könne. Hierauf wurde bei Schluß des Blattes die zweite Berathung des Etats für das Reichsheer für 1875 fortgesetzt. (R. u. St.-A»z.)
— Berlin, 10. Dezember. Die Ernennung des Grafen Arnim- Boitzenburg zum Oberpräsideuten von Schlesien hat in den paUemen- tarischen Kreisen den allerbesten Eindruck gemacht. Graf Arnim-Boitzenburg ist auch Reichstagsabgeordneter und ein von allen feinen parlamentarischen Kollegen hochgeschätzter Mann — ein Urtheil, das ohne irgend einen Parteiunterschied laut wird —, und von seiner bisherigen Amtsführung in Metz, auf einem wahrlich nicht leichten Posten, hat man stets das Beste gehört. Der schwere Schicksalsschlag, welcher ihn kürzlich durch den Verlust seiner Gemahlin getroffen, hat die Empfindungen weiter Kreise für ihn noch vertieft, und gern sieht man ihn zn einer größeren Wirksamkeit auf einem neuen Felde berufen, wo die Erfüllung hochwichliger, Preußen und die ganze nationale Politik be- rührcnder Interessen vielleicht einigen Trost gewährt. Neben dieser persönlichen und amtlichen Seite hat aber die Beförderung des Grafen Arnim zu einem der höchsten Posten des preußischen Staatsdienstes