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M 287.
Mittwoch den 9. Dezember.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Durch Erlaß des Herrn Handelsministers vom 29. v. M. ist angeordnet, daß die Ortspolizeibehördeu in Zukunft von jeder stattgehabten Dampfkessel-Explosion, es mögen dabei Menschen umgekommen sein oder nicht, neben der etwaigen Anzeige an die Gerichtsbehörden den zustäudigen Kessel-Revisionsbeamten (Bauinspektor Wagner hier) sofort in Kenntniß zu setzen und dafür zu sorgen haben, daß bis zur Ankunft des letzteren bezw. des Untersuchungsrichters keinerlei Aenderungen an dem Orte der Explosion, insbesondere nicht an der Lage der Trümmer, der zerstörten wie der nicht zerstörten Maschinentheile vorgenommen werden.
Sind außerdem mit solchen Explosionen besonders erhebliche Verletzungen von Personen oder Zerstörungen in großem Umfange verbunden gewesen, so ist eine kurze Anzeige von dem Vorgänge anher zu machen.
Hanau, am 3. December 1874.
Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh zu Kilianstädten ist erloschen.
Hanau am 9. Dezember 1874.
D a g e s L a u.
— Berlin, 8. Dec. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Etats fortgesetzt. Der Abg. Ackermann hatte zum Etat der Post- und Zeitungsverwaltung seine Resolution, betreffend die Revision der Zeitungsprovision, eingebracht, zog dieselbe jedoch zurück, nachdem der General-Postdirektor Dr. Stephan eine zustimmende Erklärung abgegeben hatte. Der Etat der Telegraphenverwaltung wurde nach einer längeren Debatte, an der sich auch der General-Telegraphen-Direktor General- Major Meydam betheiligte, angenommen; eine dazu gestellte Resolution des Abg. Ackermann, die Erwartung auszusprechen, daß es der Telegraphenverwaltung gelingen werde, in dem Etat für 1876 die Einnahmen mit den Ausgaben möglichst ins Gleichgewicht zu bringen, aber abgelehnt. Eine längere Debatte erregte der Etat für Zölle und • Verbrauchssteuern, der in allen seinen Theilen genehmigt wurde. An der Diskussion betheiligte sich außer den Abgg. Hasselmann, Dr. Loewe, Dr. Websky, von Benda, von Kardorff, Frhr von Minnigerode, von Behr (Stralsund) auch zu mehreren Malen der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Dr. Delbrück. Die Wechselstempelsteuer wurde nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr. Reichensperger und einer Antwort des Präsidenten des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Dr Delbrück angenommen. Die Position für das Münzwesen veranlaßte mehrfache Bemerkungen Seitens des Abg. Siemens und eine Antwort des Präsidenten des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Dr. Delbrück, worauf sie angenommen wurde. Es wurde dann in dritter Berathung angenommen der Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 in Elsaß-Lo- tringen; in erster und zweiter Berathung wurde das Gesetz, betreffend die Stempelpflichtigkeit der Rechnungen und Quittungen in Elsaß- Lothringen, in erster Lesung das Gesetz, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Elsaß »Lothringen erledigt.
Schluß 4'/« Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.
(R. u. St. A.)
— Berlin. Die hiesigen Altkatholiken werden, nachdem ihnen nunmehr die Abhaltung eines Gottesdienstes gelungen ist, ihr nächstes Augenmerk darauf richten, den Kindern der hiesigen Gemeindeglieder den Religionsunterricht zu ermöglichen. Wie in der letzten Sitzung des Altkatholikenvereins mitgetheilt wurde, sind gegenwärtig die vorbereitenden Schritte dazu erngelertet. Ein dem Vereine angehöriger Professor hat sich bereit erklärt, den Religionsunterricht zu übernehmen.
, (Trib.)
Berlin, 7. Dez. Man scheint in den kirchenregimentlichen Kreisen mit dem Plane umzugehen, die Bet« und Bußtage, welche in den verschiedenen Landestheilen auf verschiedene Tage fallen, zu regu- liren. Wie wir dem „Hannvv. Cour." entnehmen, sind an alle General- und Spezial-Superintendenten, Senioren rc. Anfragen gerichtet
über Zahl und Zeit der üblichen Bußtage und deren gesetzlichen Begründung.
— Der Bundesrathsausschutz für Handel und Verkehr hat Bericht erstattet über die Feststellung des Feingehalts bei zum Verkauf gestellten Silberwaaren. Im Ausschüsse wurde im Allgemeinen eine reichsgesetzliche Regelung der Materie als wünschenswerth anerkannt. Dem in Anregung gekommenen Bedenken, daß die Silberwaaren-Fabri- kanten insbesondere in ihren Exportverhältnisseil geschädigt werden würden, glaubte man ein entscheidendes Gewicht nicht beilegen zu können, zumal das Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit durch eine mit mehr als 150 Unterschriften aus einer Anzahl großer deutscher Fabrikations- und Handelsplätze veriehenen Eingabe erwiesen wird und hiernach die Handelsinteressenten selbst Schwierigkeiten nur für die Exportindustrie in billigen Goldsachen, nicht auch für die in Silbersachen befürchten. Ueber die bei einer solchen gesetzlichen Regelung zu befolgenden Prinzipien gehen die Gutachten der Bundesregierungen auseinander. Es können dabei dreierlei Systeme in Anwendung gebracht werden, nämlich: 1) Die Verarbeitung der edlen Metalle nur in bestimmten Mischungsverhältnissen zuzulassen (Legirungszwang), 2) alle Mischungsverhältnisse zuzulassen, die Bezeichnung des Feingehalts jedoch vorzuschreiben (Stempelungszwana), 3) die Verarbeitung in jedem Mischungsverhältnisse zwar zu gestatten, die Bezeichnung als Waare aus edlem Metalle, bezw. die Aufdrückung eines den Feingehalt bezeichnenden Stempels aber auf bestimmte feinere Legirungen zu beschränken (Stempelungsverbot für die nicht normalgehaltigen Legierungen). Während Vas erste System ziemlich allgemein verworfen wurde, schien es, um für eines der beiden letzteren oder eine zweckmäßige Vereinigung beider sich zu entscheiden, nothwendig, sie auf ihre praktischen Konsequenzen, auf ihre Durchführbarkeit und auf ihre Wirkungen für den inneren und den internationalen Verkehr zu prüfen, was ohne tiefgehende Erörterung der einschlagenden Verhältnisse und ohne Gehör von Sachverständigen nicht möglich sein dürfte. Ohne sich daher für ein bestimmtes System zu entscheiden, beschränkte sich der Ausschuß auf den Antrag: der Bundesrath wolle beschließen, es sei der Reichskanzler zu ersuchen, den Entwurf eines Gesetzes über Feststellung des Feingehalts der zum Verkauf gestellten Silberwaaren, so weit nöthig, nach Vernehmung von Sachverständigen anfstellen zu lassen, und dem Bundesrath vorzulegen. (Pr. sl)
— Ueber die auffallende Thatsache, daß sowohl der Fürst-Bischof von Breslau, Dr. Förster, wie der Fürst-Erzbischof von Olmütz, Landgraf Fürstenberg, im österreichischen Theile ihrer Diöcesen dem Gesetze gehorchen, dadurch, daß sie die neu anzustellenden Geistlichen der Behörde zur Bestätigung anzeigen, dagegen in Preußen eine gleiche Gefügigkeit nicht zeigen, gibt ein Correspondent der „D. A. Z." folgenden Aufschluß: „Der Breslauer Bischof hat im österreichischen Schlesien einen Güterbesitz mit mehr als 60,000 Joch Waldes, welcher ihm eine jährliche Revenue von mindestens 200,000 Fl. abwirft; dieses Einkommen würde ihm aber gesperrt werden, wenn er in Oesterreich sich gegen das Gesetz auflehnte; mit diesem Einkommen kann er jene 30,000 Thaler, welche er in Preußen von der Regierung bezieht, ruhig entbehren, sich gegen das Gesetz auflehnen und gemüthlich den Märtyrer spielen. Mit seinem Olmützer Collegen verhält es sich ebenso. Derselbe bezieht aus den österreichischen Bisthumsgütern jährlich an 400,000 Fl., die ihm gesperrt werden würden, wenn er hier den Rebellen spielen wollte, und der Olmützer Oberhirte weiß bekanntlich den Werth des Geldes zu schätzen; also in Oesterreich ist er dem Gesetze gehorsam und läßt seine Geistlichen bestätigen. In Preußen besitzt er nur das Gut Stolznitz im Leobschützer Kreise, das keine 4000 Thlr. abwirft, die lassen sich leicht verschmerzen, wenn man schon so viel hat, und darum dictirt er aus ruhiger Sicherheit von Kremsier in Mähren seinem preußischen Clerus den Widerstand gegen dasselbe Gesetz, das er in Oesterreich befolgt."
— Das Projekt der Gründung einer „Katholischen Bank" in Bonn scheint seiner Realisirung näher zu rücken. Es sollen schon über 20,000 Thaler Aktien gezeichnet sein. (*• S«»«- Pr.)
— Markdorf, 5. Dez. Gestern Mittag wurde Wittwe Ur-