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Zu •

WWMi

cihnachtsgeschenkku

empfehle

Sopha- und Bettvorlagen,

Coeosmatten und Angorafelle,

Tisch decken in Rips und Gobelin etc., Bettkoltern, weiss, roth und farbig, Reisedeeken und Reise-Plaids, Foulards, Cachenez, Cravatten, Kragen und

Manschetten,

in großer Auswahl zu den billigsten Preisen. (5959)

J. Sponset Jr.

Um damit zu räumen, haben für die

Weihnachts-Saison

eine sehr schöne Partie reinwollener und halbwollener Kleiderstoffe, als:

Ripse, Oroisés, farbige Cachemirs, feine Alpaccas, französische Popelins etc. etc.

zu außergewöhnlich billigen Preisen zurückgesetzt. (5872)

__________ â Zettelmann H' U^m^.

Weihnachtsausverkauf.

Um zu räumen habe ich einen großen Theil meines Lagers in: rein wollenen und halbwollenen Klei­derstoffen: Kipse, €>oisé9s, Cache- mires etc. etc., Mozambic’s, Mohair’s Alpacas etc. etc.,

zu bedeutend ermäßigten Preisen ausgesetzt. (5751)

NB. Besonders empfehle ich rein wollene schwarze Cacliemirs <fc Thibets

aussergewöhnlich billig._____________________________

Der Unterzeichnete hat sich mit dem Heutigen als practischer virxt hierselbst niedergelassen und hält seine Sprechstunden von 2 bis S Uhr Wachmittags in seiner Wohnung, Weitstädter Markt Wr. 5% parterre (im Hause des Herrn Fabrikanten M. Krug.)

Hanau am 1. Dezember 1874. (5948)

_________________ Dr. O, Wolfram.

Hiermit zeigen ergebenst an, daß wir Montag den 23. Wovember unsern

Weihnachts-Aus verkauf

eröffnen. — Auf folgende hervorragend billige Partien machen beson ders aufmerksam

eine Partie farbige Cachemir â —fl.32 kr.pr. Meter

„ ganz feiner Alpaccas L—si.48 „ „ „

„ schwarze Mozambiques ä—fl. 30 u. 36 kr. pr. Meter,

„ farb. Bar ège u. Mozambiques â —fl.30.u. 36 kr.rc.pr. „ schwere ächt rothe Kolter L 6fl. — kr.

ferner: Taschentücher, Foulards, Bett- u. Sopha-Vorlagen, schwarze Seidenzeuge u. Seiden-Sammete, empfehlen, sämmtlich zu festen Preisen mit 5 pCt. Sconto

ff ff

Jttenael ^* BerlisUeimer

___Hammergasfe N r. 3.

Sterngasse 48 ein möblirtes Zimmer. (5862) ^ospitalstraße ’ ' ‘ ’

ftt^^ngafle Nr. 18 ein schön möblirtes mehrere Her___________ ^ Zimmer. (5866) Ein Stübchen mit Kochofen.

(5737)

mehrere Herren.

13, Ältst., Kost und Logis für

(5825)

Zur Bestimmung der Reihenfolge, in wel­cher die für das hiesige Amtsgericht ausgewähl­ten Schöffen im Jahre 1875 an den ordent­lichen Gerichtssitzungen Theil zu nehmen haben, wird öffentlicher Loosziehungstermin auf

den 11. Dezember,

Morgens 11 Uhr, anher anberaumt.

Hanau am 30. November 1874. (5944)

König!. Amtsgericht IV.

Osius.

vt. Bauer.

Bekanntmachung.

Adressirung der Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Be­stellung der Postsendungen müssen auf denselben Adressat und Bestimmungsort so genau bezeich­net sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:

1. Bei Postsendungen nach größeren Orten ist auf der Adresse die Wohnung des Adressa­ten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle der Adresse, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Be­stimmungsortes, erfolge.

2. Bei der nach Berlin bestimmten Cor- respondenz ist, außer der Wohnung des Adressa­ten, dec Postbezirk (0., N., NO. rc.), in wel­chem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse hinter der Ortsbezeichnung „Berlin" zu ver­merken.

3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Orts­namen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postver­kehr als maßgebend anzusehen sind, ergibt sich aus dem „Verzeichniß gleichnamiger oder ähn­lich lautender Postorte", das zum Preise von einem Silbergroschen pro Exemplar durch Ver­mittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen wer­den kann.

4. Wenn der im Reichs-Postgebiet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt ver­sehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts auf der Adresse noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeich­nungen eignet sich die Angabe des Staates und bei größeren Staaten des politischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in wel­chem der Bestimungsort belegen ist, oder auch die, Angabe von größeren Flüssen („an der Oder", „an der Elbe", „am Rhein", „am Main" rc.), oder von Gebirgen („am Harz", „am Riesengebirge" rc.). Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie „in Thüringen", „in der Altmark", „in der Lausitz" rc. für den Zweck geeignet.

5. Bei Postsenden nach Ortschaften ohne Post­anstalt ist auf der Adresse außer dem eigent­lichen Bestimmungsorte noch diejenige Postan­stalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll.

6. Wenn der Bestimmungsort einer Sen­dung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch das betref­fende Land bez. der Landestheil auf der Adresse anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird zur Her- beiführung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an die Adressaten wesentlich beitra­gen, und es liegt daher im eigenen Interesse der Correspondenten, die Adressen hiernach genau anzufertigen.

Berlin W., den 20. November 1874.

Kaiserliches General-Postamt.