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M 281.

Mittwoch den 2. Dezember.

1874.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen verordnen wir im Einverständniß mit den Königlichen Eisenbahn-Direk­tionen zu Frankfurt a. M., Elberfeld, Hannover, der Königlichen Di­rektion der Main-Weser-Bahn, sowie den Königlichen Eisenoahn-Com- misfsriaten zu Berlin und Coblenz für den Umfang unseres Regierungs­bezirks, wie folgt:

1) das Ausreißen, Versetzen und Beschädigen der zur Bezeichnung einer Eisenbahnlinie dienenden Pfähle, Stangen, Strohwische und ähnlichen Vorkehrungen, mag die Eisenbahn schon im Bau be­griffen sein oder nicht, ist verboten, bis von dem Ortsvorstande die Beseitigung dieser Merkzeichen für zulässig erklärt wird;

2) desgleichen ist jede Beschädigung der baulichen Anlagen während der Bauausführung der Eisenbahnen verboten;

3) das Vertreten des Planums der Bahn, der dazu gehörigen Bö­schungen, Dämme, Gräben, Brücken, Bauplätze rc. ist auch wäh­rend der Bauausführung außer den in der Ausübung ihres Dienstes befindlichen Forstschutz-, Telegraphen-, Zoll-, Steuer- und Polizei- Beamten, den Beamten der Staatsanwaltschaft und dem Arbeits­personale für den sonst dienstlich bei dem Bau Beschäftigten nur gegen besondere Erlaubniß gestattet.

Ausgenommen sind hiervon solche Stellen, die als Uebergänge, Ueberfahrten rc. zur allgemeinen Benutzung bestimmt sind.

Übertretungen dieser Vorschriften ziehen, soweit nicht eine höhere Strafe gesetzlich bestimmt ist, eine Geldstrafe bis zu 10 Thaler, im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Haftstrafe nach sich.

Cassel am 11. November 1874.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Wird veröffentlicht

Hanau am 24. November 1874.

__________________Der Landrath : Schrötter.___________________ LugesjÄau.

Berlin, 1. Dec. Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages nahm nach dem Reichskanzler Für­sten von Bismarck in der kombinirten ersten Berathung des Landes­haushalts Etat und der Anleihe für Elsaß-Lothringen der Abg. von Puttkamer-Fraustadt das Wort. Derselbe kritisirte in einer längeren Rede die Ausführungen der beiden elsaß-lothringischen Abgeordneten Simonis und Winterer und billigte die Vorlagen im Großen und Ganzen. Gegen dieselben sprach der Abg. Windthorst, der besonders auf die auch vom Abg. Winterer behandelten Unterrichtsverhältnisse einging. Der Abg. Dr. Loewe erklärte sich dagegen mit dem Vorgehen der Regierung in dieser Angelegenheit durchaus einverstanden und sprach die Hoffnung aus, daß dieselbe auf diesem Wege weiter fortschreiten werde. Damit schloß die erste Berathung der beiden Vorlagen, die zur weiteren Berathung an eine besondere Kommission von 21 Mit­gliedern verwiesen wurden.

Ohne Debatte erledigte das Haus in erster und zweiter Lesung den Gesetzentwurf, betreffeird die Einführung der Maß- und Gewichts­ordnung vom 17. August 1868 in Elsaß-Lothringen. Der Gesetzent­wurf, betreffend die Teutsche Seewarte wurde nach einer längeren Dis­kussion zwischen den Abgg. Miquel, Frhrn. v. Hoverbeck, Möring und dem Bundesbevollmächtigten, Präsidenten des Reichskanzler-Amtes, Staats-Minister Dr. Delbrück vorläufig von der Tagesordnung abge­setzt bis zur Berathung der betreffenden Etatsposition. Es folgte dann die dritte Berathung des Vertrages zwischen Deutschland, Oester­reich-Ungarn, Dänemark, Aegypten, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Lu­xemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Grün­dung eines Allgemeinen Postvereins, welcher nach einer Bemerkung des Abg. Schmidt-Stettin und einer kurzen Antwort des Bundesbevoll- machtigten, General-Postdirektor Stephan ohne weitere Debatte defini­tiv genehmigt wurde. Schluß 4^2 Uhr.

In der heutigen (22.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welche um 1 Uhr 25 Minuten begann und welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Präsident des Reichskanzler-Amtes, Staats- Minister Dr. Delbrück, der Staats-Minister, General-Lieutenant von Stosch, der General-Major von Voigt-Rhetz, sowie der Geheime Ober- Regierungs-Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundeskommtssarien beiwohnten, stand zunächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be­treffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine und der Telegraphen-Verwaltung auf der Tagesordnung. Der Abg. v. Saint- Paul-Jllarie begrüßte die Vorlage mit Freuden, bedauerte indeß, daß für Marinezwecke geringere Summen veranschlagt feien, als im Flot­tengründungsplan rn Aussicht genommen waren, und daß man mit dem Bau von Schiffen nicht rascher vorgegangen sei. Der Staats­minister v Stosch wies diesen Vorwurf als unbegründet zurück; die Marineverwaltung habe in Anbetracht der thatsächlichen Verhältnisse das Möglichste geleistet. Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Rickert das Wort. <R. u. St. K.)

Berlin, 30. Nov. Die französischen Blätter, namentlich die republikanisch gesinnten, zeigen sich einigermaßen erregt, daß Spanien und Deutschland den mexicanischen Handel vollständig an sich gerissen haben, während derselbe vor der französischen Expedition nach Mexico unter Napoleon III. fast ansschließlich in den Händen der Franzosen war. Die Verhandlungen, welche neuerdings zwischen Deutsch­land und Mexico wegen Abschluß eines Handelsvertrages angeknüpft worden sind, geben derRepublique fran^aise" Veranlassung, dem Pa­riser Cabinet zur schleunigen Wiederaufnahme des diplomatischen Ver­kehrs mit der mexicanischen Republik zu rathen, damit der deutsche Handel in Mexico nicht noch festeren Boden gewinne. Die Bis- marck'sche Politik hat sich auch in Mexico als eine ungemein weit- fehende erwiesen. Indem Deutschland zuerst von den Großmächten die republikanische Regierung Mexico's anerkannte, erwarb sie sich die Gunst derselben und hat den Deutschen in Mexico eine Stellung errungen, wie sie dieselbe vorher nie gehabt haben. Nachdem Spanien und Italien das Beispiel Deutschlands nachgeahmt haben, müssen sich auch England und Frankreich, wenn auch widerwillig, zur Anerkennung der mexica­nischen Republik bequemen. (Trn.)

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, ist nach derTrib." von seinem Besuch in Eldena mit dem Entschluß zurückgekehrt, die dortige landwirthschaftliche Anstalt aufzuheben; die Anstalt zählt jetzt nur 13 inscribirte Studenten, von denen nur neun zugegen sind, und auf diese neun kommen acht Lehrer.

Patent-Ertheilung.

Dem Rentner Joh. Barth. Kürten zu Cöln und dem Maßstab- Fabrikanten Heinr. Hermanns zu Ehrenfeld bei Cöln unter dem 25. November d. I. auf einen durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nachgewieseuen Distanzmesser in seiner ganzen Zusammensetzung,

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staates.

In der Woche vom 8. November bis 14. November 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,231,060 Mark 20-Markstücke, 2,511,460 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 305,980 Mark 5- Markstücke, 600,919 Mark 1-Markstücke, 270,438 Mark 40 Pf. 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 34,994 MarkPf. 10-Pfennigstücke, 75,777 Mark 30 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 58,275 Mark 96 Pf. 2-Pfennigstücke, 17,561 Mark 45 Pf. 1 Pfennigstücke.

Annaberg, 24. Nov. Gestern Mittag wurde in einem hiesigen Gasthause ein fein gekleideter Mann verhaftet. Derselbe hatte für eine abgebrannte Stadt eingesammelt und sich dabei durch eine Bescheinigung desLandraths" legitrmirt. Aber ein Kaufmann schöpfte Verdacht, telegraphirte an den Bürgermeister jener Stadt und brachte so in Erfahrung, daß die vörgelegten Zeugnisse gefälscht wären. In­folge dessen machte man den Hochstapler dingfest.

München, 30. Nov. Der Bundesrathsbevollmächtigte Bayerns, Herr Ministerialrath v. Rieden, ist gestern von Berlin hier eingetroffen, um den gegenwärtig im k. Staatsministerium statifindenden Berathungen in Betreff des Reichs-Bank-Gesetzentwurfes beizuwohnen. Wie wir weiter erfahren, werden in Berlin die Berathungen über den