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Hamner Anzeiger.

ZNgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hana«.

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M 280.

Dienstag den 1. Dezember.

1874.

Zur Generalversammlung des Kreisvereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger Dienstag den 15. Dezember d. I., 11 Uhr, im Gasthausezum Riesen" in Hanau wird ergebenst eingeladen.

Hanau, am 26. Novbr. 1874.

Der Vorstand des Kreisvereins.

Schrötter. Weishaupt.

T a g e 4 s ch a u.

Berlin, 30. Nov. Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Deutschen Reichstages am 28. d. M. wurde folgende Interpellation des Abg. Dr. Schulze-Delitzsch verlesen und von dem Interpellanten begründet:

Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Reichskanzler die Anfrage:

1) Sind die Vorarbeiten zu dem verheißenen Gesetz über die Hülss- und Unterstützungskassen der Arbeiter in Krankheits- und Sterbefällen, sowie für In­validen- und Altersversorgung, geschlossen, oder doch soweit gediehen, daß die bezügliche Gesetzesvorlage noch in dieser, oder doch mit Bestimmtheit in der näch­sten Session des Reichstags erwartet werden kann?

2) Hat der Herr Reichskanzler Kenntniß davon, daß, trotz der in der Sitzung des Reichstags vom 22. April d. I. durch den Herrn Präsidenten des Reichskanzler-Amtes in Aussicht gestellten Verwendung, die in Gemäßheit des §. 141 alin. 2 der deutschen Gewerbeordnung zu den angegebenen Zwecken errich­teten sogenannten freien Kassen von den Behörden im Königreich Preußen in ihrem Bestände gestört werde, indem man ihre Mitglieder, der obigen Gesetzes­bestimmung entgegen, zu Beiträgen in die alten sogenannten Zwangskassen nöthigt?

3) Ist der Reichskanzler geneigt, bei der Königlichen preußischen Staats­regierung wegen Abstellung des bezeichneten Vorgehens gegen die fraglichen Kas­sen, bis zur definitiven Regelung der Angelegenheit durch das baldigst zu erwar­tende Reichsgesetz ferner einzutreten, da Aehnliches in keinem andern deutschen Staate stattfindet?

Der Präsident des Reichskanzler-Amtes, Staats-Minister Delbrück erwiderte hierauf.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 in Würt­temberg, über dessen Vorlegung der Abg. Gaupp seine Befriedigung aussprach. Die erste Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Fest­stellung des Landeèhanshalts-Etats für Elsaß-Lothringen auf das Jahr 1875 und betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Elsaß-Lothringen wurde vereinigt. Der Kommissarius des Bundesrathes, Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Herzog leitete die Debatte ein. Der Abg. Simonis kritisirte den vorgelegten Etat eingehend und stellte besonders eine Vergleichung mit dem frü- Heren französischen Etat an. Der Abg. Duncker erkannte die Schwie­rigkeiten der Berathung dieses Etats an und beantragte denselben an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen. Um 4*/2 Uhr vertagte das Haus die weitere Debatte.

Inder heutigen (21.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welche um l1/* Uhr begann und welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Mmister Dr. Delbrück und mehrere Bundeskommissare beiwohnten, wurde zunächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats für Elsaß-Lothringen auf das Jahr 1875 und des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Elsaß- Lothringen fortgesetzt. Der Abg. Winterer sprach Namens seiner Wähler die Bereitwilligkeit aus, der Verwaltung des Reichslandes in jeoer Weise entgegenzukommen, nur müsse auch die Verwaltung das ihrige thun, um die Bevölkerung zu gewinnen. Er trug sodann ver­schiedene Beschwerden vor, klagte über die Erhöhung der Steuern, die Ausgaben für Beschaffung von Dienstgebäuden, für die Universität, welche das Mittel zur baldigen Germanisirung von Elsaß-Lothringen lnn solle, für Gehälter an die in zu großer Anzahl vorhandenen Be­amten rc. Eine erhebliche Reducirung des Budgets sei dringend gebo-

^bsouders derjenigen für Zwecke des Unterrichts. Statt das meichsland mit immer mehr neuen Anstalten und Schulen zu belasten, hatte man ihm die alten gut bewährten lassen sollen. Auch die Aus- gabe für den zukünftigen Bezirkstags-Ausschuß sei nicht zu rechtfer- ilgen. Ehe man dergleichen Ausgaben beschloß, hätte man die Bevöl­

kerung von Elsaß-Lothringen hören müssen. Der Redner schloß mit einem Protest gegen die in Aussicht genommene Anleihe. Bei Schluß des Blattes sprach der Reichskanzler Fürst von Bismarck, ist u. ®t k.)

Berlin, 30. Novbr. Gestern Morgen 8 Uhr fand in der Neuen Kirche" am Gendarmenmarkt der erste altkatholische Gottesdienst in Berlin statt. Der Magistrat, als Patron der Kirche, hatte hierzu die Erlaubniß ertheilt. Es nahmen etwa 150 Personen an dem Got­tesdienste Theil. Die Messe las der Professor Dr. Weber aus Breslau, welcher auch die Predigt hielt. Diese knüpfte an das Wort des Apostel Paulus an:'Lasset uns ablegen die Werke der Finsterniß und uns rüsten mit den Waffen des Geistes." Zum Schluffe sprach Professor Weber die Hoffnung aus, daß die altkatholische Bewegung immer wei­tere Vorschritte machen werde, weil die Waffe, die sie führt, die Wahr­heit und Freiheit sei. Mit dem im katholischen Gottesdienste üblichen Gebete und Gesang schloß der Gottesdienst.

Die Einführung der Civilehe ist nicht ohne Störung im Schleswig'schen vorbeigegangen. Das Kieler Konsistorium hatte eine sehr vernünftige Instruktion erlassen, welche unter Wahrung der kirch­lichen Interessen darauf aufmerksam machte, daß die kirchliche Feier von nun ab niemals die Bedeutung einer Trauung, sondern nur der Ein­segnung haben könnte, und den Pastoren die entsprechende Anweisung ertheilte. Statt sich auf den Boden der unabänderlichen Thatsachen zu stellen, hat ein Geistlicher direkt erklärt, daß er sich niemals fügen würde und den Standpunkt der kirchlichen Trauung festhalten müsse. Eine deßhalb in Schleswig zusammen berufene Konferenz, um Gleich­gesinnte zu versammeln und entsprechende Schritte zu thun, ist übrigens resultatlos verlaufen, da man sich nicht zu einigen vermochte.

Breslau, 28. Nov. In Nr. 48 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Oppeln wird das Erektions-Dekret, betref­fend die Errichtung einerAltkatholischen Parochie in Kattowitz" zu öffentlicher Kenntniß gebracht.

München, 27. Nov. Unter den vom hiesigen Erzbischof für die Pastoralkonferenz des Jahres 1875 ausgestellten Thesen befindet sich auch folgende:Die sogenannte Civilehe soll in ihrer Wurzel, in ihrem Werthe und in ihren Folgen vom christlichen Standpunkte aus unter steter Berücksichtigung der aus ihrer Einführung dem Seelsorger erwachsenden Aufgaben gewürdigt werden."

München, 29. Nov. Der Landtagsabgeordnete Pfarrer Mahr ist wegen Beleidigung des Bezirksgerichts-Arztes Bachmeier und des Landrichters Dennerlein, beide in Ebermannstadt, begangen durch die Presse, vom Schwurgericht zu 8 Monaten Gefängniß und Tragung aller Kosten verurtheilt worden. Die Verhandlung endete erst Nachts nach 12 Uhr.

München, 30. Novbr. Der Redacteur desBayrischen Va­terland", Dr. Sigl, wurde heute, da er persönlich nicht erschienen war, ohne Zuziehung von Geschworenen vom Gerichtshöfe in contumaciam der verläumderischen Beleidigung des Fürsten Bismarck durch die Be­hauptung, das Attentat in Kissingen sei nur eine Comödie gewesen, schuldig erklärt und zu zehnmonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte 15 Monate beantragt. M. grants. Pr.)

Metz, 25. Nov. DieTrib." schreibt: Die Entschädigungen für die durch den Krieg veranlaßten Schäden dürfen jetzt, nachdem nur noch einige wenige Fälle zum Abschlusse zu bringen sind, in unserem Bezirke als endgültig erledigt betrachtet werden. Die zur Vergütung der durch Beschießung entstandenen Schäden zu Diedenhofen, Bitsch, Pfalzburg und Marsal eingesetzten Commissionen haben schon seit längerer Zeit ihre Wirksamkeit eingestellt. Von den beiden in hiesiger Stadt iiistallirten Commissionen wurden in runder Summe 54 Millio­nen angewiesen und ausbezahlt, und zwar 24 Millionen für Kriegs­schäden und 30 Millionen für Kriegsleistungen. Diese Beträge wur­den sämmtlich aus Reichsfonds geleistet. Ferner wurden eine Menge von Unterstützungen für solche Fälle bewilligt, die nicht im Entschä­digungsgesetz vom 14. Juni 1871 inbegriffen sind. Hierfür wurden von dem Elsaß-Loihringischen Laiidesfonos die Summe von 171,000 Frcè. verausgabt. Außerdem waren zahlreiche Gesuche von theilweise arbeitsunfähigen Personen eingereicht worden, deren Ernährer durch die