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M 279. Montag den 30. November. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Jagdscheine erhielten ausgefertigt: Zu Baumwies er Ho f: Oekonom Karl Koch; zu BaierèröderHof: Otkonom Ferdinand Schwarz; zu Bergen: Feldschütz Ludwig Becker, Jakob Becker und Feldschutz Justus Gießel; zu Bruchköbel: Gutspachter Christian Viehmann; zu B ru d e rdieba cher Hof: Oekonom Jean Koch; zu Dornig heiiy: Karl Heck, Philipp Lapp, Philipp Seng und Sa» kob Seng; zu Erbstadt: Oekonom Karl Enes und Johs. Rausch; zu Eichen: Wilhelm Heinrich Lochmann, Gemeinderathsmitglied Georg Stein und Christoph Stein; zu Ecken he im: Gastwirth Konrad Schack; zu Fasanerie: Fasanenwärter Johannes Maisch; zu Gr oßgu heim: Förster Nörig; zu Großkrotzenburg: Wäld- wärter Händler; zu Hanau: Bijouterieiabrikant Schönfeld, Oberpostmeister Lins, Robert, Major a. D., Baron Ludw g von Deines, Jakob Schnitzer, von Märschal, Major a. D., Bijouteriefabrikant Ä. Deines, Bahnhofsverwalter C. W. Berkmann, Kaufmann Otto Crespel, Kreisgerichtsrath Helwig, Rentner Sanner, Major Graf von Schwerin, Rentner Charles Scarièbrick, Franz Schlingloff, Maler Köchling, Zahnarzt Kling, Kaufmann Anton Waltz, Baumeister Zimmermann und Kaufmann Joseph Waltz; zu Hirzbacher Höfe: Konrad Schmidt; zu Kilianstädten: C. Wacker, Mühlenbesitzer Wilhelm Wacker; zu Kesselstadt: Rentner Koch; zu Langenselbold: Christoph Grobe und Wilhelm Wacker; zu Langendiebach: Karl Bröning, ledig, Wilhelm Bernges, Oekonom W. J. Bernges, Peter Bach und Bürgermeister Conradi; zu L amb o i brü cke: Förster Stecher; zu Mittel buchen: Heinrich Burkhardt, Peter Hock, Johannes Köppel, Johannes Krieger, Andreas Mohr, Michael Maisch 6r und Andreas Ruth, ledig; zu Marköbel: Friedrich Fischer, Beigeordneter Gärtner, Friedrich Rausch, Jakob Stein, Georg Stroh und Wilhelm Stroh; zu Niederrodenbach: Holzhändler Konrad Gimbel, Forstaufseher Hanke, Peter Ludwig und Förster Mankel; zu Niederissigheim: Philipp Viehmann und Heinrich Kjimmel ; zu Neu Wirthshaus: Hülfèjäger Türke; zu Niederdorfelden: Oekonom Karl Hofmann; zu Oberdorfelden: Förster Rckmann; zuOstheim: Georg Wilhelm Stein; zu Praunheim: Oekonom Konrad Petermann, Bürgermeister Schuch; zu Ravolzhausen: Johannes Klein; zu Rüdigheim: Peter Heck 3r, Johannes Heerd II, Simon Peter Hensel, Peter Hensel 5r, Konrad Köhler, Jakob Müller, Peter Ruth4r, Heinrich Schwarzhaupt ir ; zu Rüdigheim er H o fr Domainenpach- ter Schuppiuè; zu Rückingen: Heinrich Lach, Förster Pflüger; zu Roßdorf: Johannes Lehning; zu Wolfgang: Forsteleve Peltssier; zu Win decken: Jagdaufseher Peter Fuchs, Apotheker Hässenkamp, Waldschütz und Jagdaufseher W. J. Weider; zu Wachenbuchen: Oekonom Konrad Schmidt; zu Düdelsheim: Dr. med. Otto Folle- nius; zu Langenberghe im: Oekonom Wilhelm Koch; zu Offenbach: Eduard Goll, Kaufmann Heinrich Rödiger, Reallehrer Stroh, Fabrikanten Ferdinand und Anton Pfalz, Fabrikant Friedrich Petri; zu Wick stad t: Oberförster Wilhelm Schallas.
Hanau am 25. November 1874.
T a g e -s s & a u.
— Der „R. u. St.-A." publizirt die Verordnung vom 23. November 1874, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873 und die Anstellung der Reichsbeamten.
— Berlin, 28. Nov. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst v. Bismarck beiwohnte, setzte in der ersten Berathung der Civilprozeßordnung der Abg. v. Buß seine Silbe fort, indem er sich hauptsächlich in politischen Erwägungen erging. Der Abg. Klöppel sprach seine Anerkennung über den vorgelegten Entwurf aus und der Abg. Dr. v. Schulte stimmte ihm in dieser Ansicht bei; beide Redner hatten nur einzelne Ausstellungen in DeiailMuktâr zu machen. Die Civilprozeßordnung wurde an dieselbe Kommission verwiesen, welcher auch die beiden «übern Jnstizgesetze überwiesen sind. Dann berieth das Haus noch den Antrag der Abgg. Dr. Lasker und Genossen:
Der Reichstag wolle beschließen:
1) Mit Rücksicht auf den Umfang und die Schwierigkeit der geschäftlichen Behandlung der Entwürfe: eines Gerichts-Verfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung, einer Civilprozeßordnung und der zu denselben gehörigen Einführungs- gesetze seine Bereitwilligkeit auszusprechen, einem Gesetze zuzustimmen, welches: a. die zur Vorberathung einzusetzende Kommissien ermächtigt, ihre Berathungen zwischen der gegeüwärtigen und der nächstfolgenden ordentlichen Session des Reichstages fortzusetzen; b. die Fortsetzung der Verhandlung über die bezeichneten Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung während einer folgenden Session der gegenwärtigen Legislaturperiode ermöglicht;
2) über die Ergänzung der Kommission für den Fall, daß Mitgliederderselben zwischen der jetzigen und der nächsten Session ausscheiden, so wie über die Behandlung von Anträgen, welche von anderen Mitgliedern des Reichstages zu oben bezeichneten Gesetzen außerhalb der Session des Reichstages gestellt werden, geschäftsordnungsmäßigen Beschluß vorzubehalten.
Nachdem der Abg. Dr. Lasker denselben begründet, gab der Präsident des Reichskanzleramts Staats-Minister Delbrüâ im Namen der verbündeten Regierungen folgende Erklärung ab:
Meine Herren! Die verbündeten Regierungen haben so wenig wie die Herren Antragsteller die großen Schwierigkeiten von vornherein verkannt, welche die Berathung der heute in erster Lesung beendeten drei Gesetzentwürfe im Hause finden würden. Sie haben ihrerseits es unterlassen müssen in Beziehung auf die Frage, wie diese Schwierigkeiten zu überwinden seien, eine Initiative zu ergreifen, so lange nicht aus dem Hause selbst sich eine bestimmte Ansicht über diese Frage ausgesprochen hätte. Wenn, wie ich nicht zweifle, diese bestimmte Ansicht heute zum Ausdruck gelangt, so glaube ich sagen zu können, daß diese verbündeten Regierungen bereitwilligst ihrerseits die formelle Initiative zur gesetzlichen Regelung der Sache ergreifen werden.
Nachdem dann noch der Abg. Windthorst den Antrag empfohlen, wurde derselbe einstimmig angenommen und die Sitzung um 31/* Uhr geschloffen.
In der heutigen (20.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Bundeèbpvollmäch- tigten Staats-Minister Delbrück, von Kamcke, Dr. Achenbach, von Mittnacht, der General-Postdirektor Dr. Stephan, der bairische Oberst Fries und mehrere Bundeskommissarien beiwohnten, stand zunächst die erste und zweite Berathung des Berner Postvertrages auf der Tages- Tagesordnung, welche der General-Postdirektor Dr. Stephan mit einem Vortrage über die Bedeutung des Vertrages einleitete. Der Abg. Miquel gab der Befriedigung über die im Interesse eines einheitlichen Verkehrs Seitens der Postverwaltung gemachten Fortschritte, sowie dem Dankgefühle gegen den derzeitigen Leiter der Postverwaltung Ausdruck und sprach die Erwartung aus, daß das Haus den Vertrag einstimmig genehmigen werde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) erklärte, daß er das Gefühl des Dankes gegen die Postverwaltung mit dem Vorredner theile und nur wünsche, daß die im Art. 6 getroffene Bestimmung :
Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und andere Drucksachen werden nicht befördert. Die übrigen unfrankirten oder ungenügend frankirten Gegenstände werden wie UnsraNkirte Briefe taxirt nach Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken oder Freicouverts;
wenn irgend möglich dahin geändert werde, daß die rücksichtlich der Zeitungen und anderen Drucksachen gemachte Ausnahme fortfalle. Der Abg. Schmidt (Stettin) bezeichnete als Schattenseiten des Vertrages, daß das Briesgeheimniß nicht gewährleistet, daß keine Vereinbarung über das Packelporto sei, und daß für Werthsendungen keine bindende Verpflichtung bestehe, sprach aber bie Hoffnung qus, daß der Geist, der bei der Bildung des Berner Postvereins thätig gewesen sei, auch auf seine weitere Ausbildung einwirken werde. Dem §. 14 des Vertrages:
Die Festsetzungen des Vertrages berühren weder die innere Postgesetzgebung jedes Landes, noch beschränken sie diè Befugniß der vertragenden Theile, Verträge unter sich bestehâ zu lassen oder neu zu schließen, sowie engere Vereine zur weiteren Erleichterung des Verkehrs aufrecht zu erhalten oder neu zu gründen;
machte Redner den Vorwurf des Partikularièmus, welchen Vorwurf der Abg. Dr. Braun als einen unchtzgründeten bWichnete. Derselbe glaubte erwarte» zu dürfen, daß auch Frankreich -sich der Konvention recht bald anschlseßen werde, welches Ereigniß ohne Zweifel freudig begrüßt werden würde, trotz Allem, was früher zwischen Deutschland und Frankreich vorgesallen sei. Der General Postdireklvr Dr. Stephan repliziere auf einige Aufstellungen der Vorredner und erklärte, daß das Zustandekommen d è Vertrages nur zu einem geringen Theile ihm zu verdanken sei. Den ihm von den Vorrednern gezollten Dank acceptir