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wird. Die Schwierigkeiten des bürgerlichen Gesetzbuches, welches bearbeitet wird, find bei weitem geringer/ denn dieses liegt ganz auf dem Gebiet deS Privatrechtes, während die vorliegenden Gescz-Ent- Würfe zum großen Theil dem öffentlichen Rechte angchören, auf dem die Interessen der einzelnen Bundesstaaten, der Gememdcn und Ju­risten sehr verschieden sind. Die Aufgabe wird um so schwieriger sein, als die verschiedenen Gesetzentwürfe als ein Ganzes gedacht find und in der Form wie in der Sache in thunlichste Harmonie gebracht werden müssen. Wer die Gesetzentwürfe unbefangen prüft, wird nicht wohl verkennen können, daß sie einen bedeu­tenden Fortschritt in der Gesetzgebung bilden/ es handelt sich nicht um leichte Arbeit, sondern um die reisen Früchte der ernstesten ©eipeSißätigfat. Vollendet sind die G fitzentwürfe nicht, denn Vollendetes zu schaffen ist den Gesetzen nicht möglich/ auch soll nicht behauptet werden, daß sie das erweisbar Beste enthalten. Denn die Reichsjustizgesetzgebung ist in einer andern Lage, als die Gesetzgebung des Einzelstaates. Die Mannigfaltigkeit der Verhältnisse ist so groß, daß es kaum möglich ist, dieselben in ihrer vollen Bedeutung zu erkennen und zu würdigen, insbesondere auch nach dem Gesichtspunkte, ob sie einen berechtigten Anspruch auf Fort­existenz haben. Bei der Bearbeitung von größeren Reichsjustizgcsctzm muß deSdalb die Revision von vornherein als ein maßgebender Fak> tor für dir Gesetzgebung in Betracht gezogen werden/ wer das ver­kennt und in der Revistonsbedürstigkeit em Uebel erblickt, das hätte vermieden werden können, der beweist damit, daß das legislative Schaffen eine ebenso schwere, als die Kritik eine sehr leichte Aufgabe ist. Ich bin überzeugt, daß unter Ihnen auch nicht ein Einziger ist, welcher den Inhalt der Gesetzentwürfe durchweg billigt. Sie befinden sich in der gleichen Lage mit den verbündeten Regierungen. Manche verbündete Regierung wird wünschen, daß das Eine oder Lindere, vielleicht sehr Wichtige anders gemacht wäre. Allein die verbündeten Regierungen haben, um zum Ziele zu gelangen, und eingedenk des Wortes, -Das Bessere ist der Feind deS Guten«, geglaubt, Resignation üben zu müssen und haben große Resignation geübt, und so möchte ich auch Ihnen, meine Herren, zurufen: verschmähen Sie nicht das Gute wegm des Besseren, üben Sir Resignation und zwar große Resignation! Nur wenn Sie das thun, kann auf die Krönung eines Werkes gerechnet werden, dessen sachliche und politische Bedeutung gleich groß ist.

Mvbeiten im landwirthschaftlichen MinèKerèum.J Der neue landwirthschaftliche Minister Dr. Friedenthal, der an alle Aufgaben seiner Verwaltungsbezirkes mit rüstigem Eifer herantritt, hat den Sitzungen des LandeS-Oekonomie-Koilegiums, welches in jüngster Woche zur Berathung wichtiger Fragen zu- sammengetreten war, persönlich beigewohnt. Zunächst erhielt das Kollegium Kenntniß von einer Zuschrift deS Ministers, die im Wesentlichen Folgendes enthält:

»DaS Landes - Ockonomic - Kollegium als Centralstelle der land- wirthschaftlichcn Technik und Spitze des landwirthschaftlichen Vereins­wesens der Monarchie ist vorzugsweise dazu berufen, den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten bei legislatorischen wie ad­ministrativen Maßnahmen durch die Unterbreitung thatsächlichen Ma­terials und Ertheilung sachverständigen Ratheö nach der wirthschaft- lichen und technischen Seite zu unterstützen.

Wirksam und lebcndig wird diese Thätigkeit sich nur gestalten können, sofern derselben Formen geboten werden, geeignet, einerseits Sr diejenige rasche und konzentrische Bewegung, welche notwendig , um die Vorgänger auf dem gesammtwirthschaftlichm Gebiete be­gleiten zu können, andererseits für eine in nach Individualität und Neigung getheilter Arbeit erfolgende und fortdauernde Bethätigung sämmtlicher Mitglieder des Kollegiums.

Die Art der Vechandlungen in dem Plenum einer zahlreichen Körperschaft, welche sich nur nach langen Zwischenräumen versammelt, stellt der Erfüllung dieser Aufgabe nicht unerhebliche Schwierigkeiten entgegen.

Auch die Vorberathung durch den ständigen Ausschuß entspricht nicht vollkommen jenen Anforderungen, weil hierbei — trotz einer immerhin großen Zahl V rhandelnder — eine bei Weitem größere Mitglicderzahl von eingehender Arbeit ausgeschlossen bleibt, und die Voraussetzung, daß sich Mitglieder des Kollegiums finden lassen, welche in allen Zweigen des höchst umfassenden Bcrathungsgcbietcs gleich bewansert, gleich befähigt und gleich arbeitsbereii wären, schwerlich als eine zutreffende wird angesehen werden können.

Ich mache deshalb von der mir zuständigen Bcftigniß, besondere Kommissionen für Einzclfragcn anzuordnen, Gebrauch, in­dem ich es dem Kollegium überlasse, durch Wahl mir Kommissorien zu nominiren und zwar für die nachstehenden, mein Ressort in legis­latorischer wie administrativer Beziehung zur Zeit beschäftigenden konkreten Angelegenheiten: betreffend

1) Die Ordnung des landwirthschaftlichen UnterriLtswesenS und der landwirthschaftlichen Versuchsstationen/ 2) die gesetzliche Regelung des Wafferrechts, sowie das landwirlhschaftlichc Mellorations-, Küßen-, Schutz-, Deich- un# Düncnbauwcsen/ 3) das Wegebau-, beziehentlich das Verkehrswesen überhaupt im landwirthschaftlichen Interesse/

verantwortlich: vr Friedrich Dörr. 7

4) die Agrargesetzgebung/ 5) die gesetzliche Regelung der ländlichen Aebeiterverhält! iss- und des Ansteoclungswesins/ 6) die gesetzliche Ordnung des Waloschutzes, der Forst- und Feldpolizei, die Förderung der Wald-, Obst- und Weinkultur/ 7) die Ordnung deS Veterinär- wesens/ 8) die Förderung der LandeSpferdezucht/ 9) die Förderung der Viehzucht/ 30) die Förderung der Fischerei.

Ich bemerke, daß ich dm Kreis der in gleicher Weise in Zukunft zu behandelnden Gegenstände hiermit nicht für abgeschlossen erachte. Ich behalte mir vor, die betreffenden Kommissionen im Bedürfniß- falle durch Berufung sachverständiger Fachgenossin zu vcrstârkm und hierbei, wo die Nothwendigkeit der Information über besondere Ver­hältnisse einer nicht vertretenen Provinz dies erfordern sollte, etwa vorhandene Lücken durch Berufung sukzutüllen.«

In der zweiten Sitzung machte der Minister über diejenigen Ar­beiten Mittheilung, welche den zu bildenden Kommissionen zunächst zur Begutachtung überwiesen werden sollen.

Bei der Besprechung des Antrages, bei der englischen Regie­rung die Aufhebung der Viehsperre gegen Deutschland zu bewirken, wurde dem landwirtcschafttichcn Ministerium speziell Dank dafür ausgesprochen, daß cs mit den übr gen Organen der Staats­regierung bisher eifrigst bemüht gewesen sei, diejenigen Maßregeln zu trcsftn, welche eine freie Einfuhr von Vieh aus Deutschland nach England wieder ermöglichen möchten. Der Minister gab dem Kolle- gium die Versicherung, daß er die Sache unausgesetzt verfolgen und gern Gelegenheit nehmen werde, mit dem Auswärtigen Amte resp, dem Reichslamleramte in weitere Verhandlungen zu treten.

Da der Minister der Kommission für die Arbeiterverhält­nisse einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, so be­gnügte sich das Kollegium mit einer Diskussion über den sich auf die Kontraktbrüchigkeit der Arbeiter beziehenden Antrag und mit folgender Resolution, in welcher ein volles Vertrauen zu dem Minister und der Kommission ausgesprochen wird: »In Erwägung, daß das im Ministerium ausgearbcrtcte neue Gesetz über die Arbeiter- verhältnisse dankens werthe Fortschritte enthalte, und daß man über­zeugt sein könne, daß das Minlst-rium das in dieser Beziehung Er­reichbare euch durchsetzen werde, über die einzelnen vorliegenden An­träge nicht speziell abzustimmen, sondern das gesaminte in bet Dis­kussion und den Anträgen enthaltene Material der Kommission für daS Arbeitergesetz zu überweisen.«

Unser Kaiser hat in vergangener Woche die Hofjagden bei Springe in Hannover abzehalten und ist am 20. b. M. in erwünsch­tem Wohlsein von dort nach der Hauptstadt zurückgekehrt.

Am jüngsten Sonntag wohnte der Monarch in der Garnison- Kirche der Hauptstadt der Todtenfeter bei. Es war mit dieser Feier die kirchliche Uebergabe der Erinnerungstafeln verbunden, die dem Gedächtniß dèr in den Kriegen 1864; 1866; 1870— 71 gefallenen Soldaten der Garde und des III. Armee-Corps gewidmet sind. An der ernsten und erhebenden Feier nahmen auch der Kronprinz und die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses Theil.

Die Garniionkirchc konnte kaum die Zahl Derer fassen, die aus den bürgerlichen Kreisen gekommen waren, um mit der hiesigen Milt- tärgemeinde dieses ernste Fest zu begehen. Tiefe Rührung beherrschte Alle, welche an der Feier theilzunchm n gekommen waren. Kanzel . und SUtar waren schwarz behangen/ die Gedächtnißtafeln selbst waren mit grünen Laubgewinden und schwarz- und wrißscidenen Bändern geschmückt. Nachdem bis %10 Uhr Vormittatzs die Deputationen ihre Plätze eingenommen, begann um 10 Uhr der Gottesdienst. Der Domchor intonirte einen Psalm, mit dem -Ehre sei dem Vater« schließend, worauf die Gemeinde, unter Begleitung der Orgel, den i. und 2. Vers des Liedes: -Wer weiß, wie nahe mir mein Ende­sang. Das Haupllied Nr. 49: -Jesus meine Zuversicht« Bers 1 bis 3 ging der Predigt voran, welche Hofprcdig-r und Garnisonpfarrer Frommel hielt. Derselbe legte seinen Betrachtungen den 7. Bers des 10. Kapitels der Sprüche Salomonis zu Grunde: -Das Gedächtniß der Gerechten bleibt im Segen/ aber der Stillosen Name wird ver° wesen.« In tief bewegender Weise zeichnete der Prediger ein Bild von dem Wesen unseres Heeres, das im Leben wie im Tode ein Pilgervolk sei. Weit in alle Länder gespannt sei das Leichenfeld dieser Pfizer, deren Andenken ewig unter uns leben wird, ob auch ihre Leiber an den Dünen der Ostsee, im Böhmerland ober in Frankreichs Erde gebettet sind. Seit dem Großen Kurfürsten habe sich die Treue preußischer Datcrlandsverèheidiger auf allen Tafeln der Geschichte bis auf den heutigen Tag erneut. Die eroberten Fahnen in der Garni­sonkirche zu Potsdam, die Namen der Hcldensèhne in der Garnison- kirche zu Berlin, mögen an jedem Sonntage mitpredigen , an die Treue, die wir dem Könige und dem Vaterlande schulden, mahnen. So bleibe das Gedächtniß der Gerechten im Segen. — Die erhebende Feier hatte hiermit ihr Ende erreicht. Im Ganzen sind 11 Tafeln, die am Kopf las Eiserne Kreuz, umgeben von zwei Lorbeerzwelgen, tragen, aufgehängt worden: 10 an der Seite gegenüber der Kanzel, 1 an der Seite der Kanzel. Sie tragen die Worte: »Die gefallenen Helden ehrt dankbar König und Vaterland. ES starben den Heldentod, - dann folgen die Ramen.____________

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckern (R. v. Decker).