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Hamner Anzeiger.
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Die Ispnltige Garmondzeile ob deren Raum
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M 278.
Samstag den 28. November.
1874.
Tagesschau.
— Berlin, 27. Nov. Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher auch noch der Reichskanzler Fürst von Bismarck beiwohnte, wurde die erste Lesung der Straf- Prozeßordnung beendet. Der Abg. Thilo erkannte als einen besonderen Vorzug des Entwurfes, daß sie schnelle Justiz schaffen wolle; er erklärte sich mit der Zuziehung des Laienelementes als Schöffen und Geschworene zufrieden, ebenso mit den Bestimmungen über die Berufung. Der Abg. Dr. Zion erklärte, daß er im Großen und Ganzen mit dec Vorlage zufrieden sei; er entwarf hinsichtlich der Betheiligung von Laien ein Bild der Schöffengerichte in der Schweiz, Kanton St., Gallen, und bat schließlich, das Laienelement von der zu wählenden Kommission nicht auszuschließen. Der Abg. Dr. Lasker kritisirte dann den Entwurf in einer längeren Rede in seinen einzelnen Punkten auf die eingehendste Weise; er forderte Oeffentlichkeit der Voruntersuchung und eine größere Gleichstellung des Angeklagten mit dem Staatsanwalt. Nachdem der Bundesbevollmächtigte, Justiz-Minister Dr. Leonhardt, dem Abg. Dr. Lasker erwidert hatte, erhielt zum Schluß der Debatte der Abg. Windthorst das Wort, der ebenfalls verschiedene Einwendungen gegen die Vorlage begründete. Dann wurde der Entwurf der Strafprozeßordnung an dieselbe Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen, welcher auch die Gerichtsverfassung zur Vorberathung überwiesen werden soll. Schluß 4 Uhr.
In der heutigen (19.) um 1 Uhr beginnenden Sitzung des Deutschen Reichstages trat das Haus in die erste Lesung des Entwurfes einer Civilprozeßordnung ein. Der erste Redner, Abg. v. Buß, ging in der (Einleitung seiner Rede des Weiteren auf eine Kodifikation des gejammten bürgerlichen Rechts ein, die er als die Arbeit von Jahrzehnten bezeichnete. Der Redner sprach dann gegen einen obersten Reichsgerichtshof, bei Schluß des Blattes dauerte die Rede noch fort.
i«. u. St. 8t.)
— Berlin, 24. Nov. Die staatliche Anerkennung der hiesigen altkatholischen Gemeinde Crefeld ist erfolgt. Der Pfarrsprengel umfaßt die linksrheinischen Kreise des Regierungs-Bez. Düsseldorf. — Viel Theilnahme erweckt der gestern in der Nähe von Potsdam bei einem Brigade-Pferderennen erfolgte Tod des Premier-Lieuten. im 1. Garde- Ulanenregimente, Grafen zu Stolberg, zweiten Sohnes des komm. Generals des 7. Armeekorps, welch' letzterer bereits auf die Trauernachricht hierher geeilt ist. Der Verstorbene stürzte, dem Ziele so nahe, so unglücklich, daß er auf der Stelle todt blieb. Er hat ein Alter von 29 Jahren erreicht. — Der hiesige Verein für Leichenverbrennung hatte sich durch seinen Vorsitzenden, Buchhändler Link, an das Polizeipräsidium mit dem Anträge gewendet, auch hier in Berlin das Verbrennen der Leichen (deren bei Lebzeiten ertheiltes Einverständniß vorausgesetzt) obrigkeitlich zu gestatten. Der Antrag ist, abgesehen von anderen Gründen, schon um deshalb zurückgewiesen worden, da durch den Verbrennungsprozeß die nachträgliche Entdeckung von Verbrechensspuren an den Leichen unmöglich ist. (Schw. Merkur.)
— ^^ Gesetze über den Landsturm und die Controle über beurlaubte Militärs werden in der nächsten Woche den Reichstag beschäftigen. Die Berichte hat die Commission gestern festgestellt. Die An- nahme beider Gesetze mit den von der Commission vorgeschlagenen Modificationen wird als gesichert angesehen, nachdem sich die Regierung Wesentlichen damit einverstanden erklärt hat. Es ist dadurch ein Fortschritt in der Gesetzgebung über das Heerwesen gemacht. Rückständig in dieser Beziehung ist nur noch die Militär-Strafproceß- ii schon über Jahr und Tag im Kriegsministerium hecht, es solle darüber demnächst durch eine Interpellation Aufschluß gesucht werden. <$,«.)
Ä ä^ehung auf die Strafbarkeit der Hehlerei (§. 259 des füllte das Ober-Tribunal am 3. November er. die wesent- W Ent^eidung: Es ist nicht erforderlich, daß der Hehler Kenntniß von der Strafthat, mittelst deren die Sache erlangt ist, ihrem speciellen ^yaraktec nach gehabt habe, vielmehr genügt, daß er wußte oder den umstanden nach annehmen mußte, daß die Sache mittelst einer straf- Laren Handlung erlangt sei.. 1
— An Stelle der bisherigen, für die Zwecke der Bevölkerungsstatistik von den Geistlichen aus den Kirchenbüchern gelieferten Nachweisen über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle treten für den Geltungsbereich des Gesetzes vom 9. März 1874, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung, — also für den Umfang der Monarchie, mit Ausschluß des Bezirks des Appellationsgerichts zu Cöln und des Gebietes der ehemaligen freien Stadt Frankfurt a. M., vom 1. Oktober 1874 ab Auszüge aus den durch die Standesbeamten bewirkten Eintragungen in die Standesregister über die vorgekommenen Geburts-, Eheschließung- und Sterbefälle. Zu diesem Behufe wird von den Standesbeamten für jeden zur Re- gistrirung gekommenen Geburts-, Heiraths- ober Sterbefall ein Zählblättchen nach einem bestimmten Formulare auszufüllen sein und sind die gesammelten Zählblättchen vierteljährlich an das Königliche Statistische Bureau zur weiteren Verarbeitung einzusenden. Um eine ordnungsmäßige Ausfüllung der Zählblättchen zu erreichen, ist eine entsprechende Instruktion erlassen worden, welche den Betheiligten in nächster Zeit zugehen wird.
Patent-Ertheilung.
Den Herren Bernard Douce & Co. in Paris unter dem 21. November 1874 auf eine Maschine zur kontinuirlichen Fabrikation von Papierdüten in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staates.
— Der „Frankf. Beobachter". erfährt aus zuverlässiger Quelle, daß von Seiten der Regierung Verhandlungen eingeleitet worden sind, um den ausgearbeiteten Entwurf einer Gemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau auch auf Frankfurt a. M. auszudehnen und hierdurch das Frankfurter Gemeindeverfassungsgesetz von 1867 zu ersetzen. Es haben bereits diesbezügliche Besprechungen zwischen Regierungscommissa- ren und Frankfurter Vertrauensmännern (ähnlich wie in Cassel) stattgefunden.
— In Gießen wurden am 21. November von der Polizei zwei unbekannte Männer aus der Gegend von Siegen zur Haft gebracht, weil sie falsche, zum Theil recht gut nachgemachte preußische (blaue) 25-Dhaler-Banknoten ausgegeben, bezw. auszugeben versucht hatten. Die Noten tragen alle die gleiche Nummer 431,608 Litt. C. und sind datirt: Berlin, 21. September 1868.
— Das neue Organ der reichstreuen liberalen Partei in München, die mit den „Neuesten Nachrichten" konkurrirenden „Münchener Nachrichten", setzt in der soeben erschienenen Probenummerseineu politischen Standpunkt auseinander, der im Wesentlichen der der nationalliberalen Partei ist. Es hält die militärische Tüchtigkeit, wie sie versichert, nicht für die höchste Aufgabe einer Nation, kann sich indessen angesichts der militärischen Rüstungen Frankreichs nicht verhehlen, daß Deutschland hinter diesen Anstrengungen nicht zurückbleiben dürfe. Es will ferner an dem organischen Ausbau der Bundesverfassung tüchtig mitwirken, aber nicht zu Gunsten des Einheitsstaates, Baiern soll Baiern bleiben, ja es werde sogar in seiner Stellung innerhalb des deutschen Reiches eine bedeutendere Rolle spielen, als wenn es sich als isolirten Mittelstaat denke, losgelöst vom Gesammtverbande des deutschen Reiches, ein machtloser Spielball zwischen den Großmächten Deutschland, Frankreich und Oesterreich. Die Deutschen, heißt es am Schluß, gehören zusammen, und nur die Feinde Deutschlands können einen Zustand für gut und gesund erachten, der einem deutschen Lande die Freiheit gibt, sich mit einer fremden Nationalität gegen die übrigen deutschen Stämme zu verbinden. c-a-rl. sagen.)
— München, 26. Nov. Der an Stelle des kürzlich von hier abberufenen Grafen v. Könneritz zum Gesandten des Königs von Sachsen am k. Hofe dahier ernannte bisherige Gesandte am belgischen Hofe, Hr. v. Fabrice, ist vorgestern hier eingetroffen und machte derselbe bereits heute seinen ersten Besuch bei dem Herrn Staatsminister v. Pfretzschner. — Wie in unterrichteten Geschäftskreisen dersichert wird, wird bei der demnächstigen Berathung der Frage wegen der Reichsbank die bayerische Regierung für die Schaffung einer solchen votiren, jedoch