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Bekanntmachung.

Adressirung der Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Be­stellung der Postsendungen müssen auf denselben Adressat und Bestimmungsort so genau bezeich­net sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:

1. Bei Postsendungen nach größeren Orten ist auf der Adresse die Wohnung des Adressa­ten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle der Adresse, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Be­stimmungsortes, erfolge.

2. Bei der nach Berlin bestimmten Cor- respondenz ist, außer der Wohnung des Adressa­ten, der Postbezirk (0., N., NO. rc.), in wel­chem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse hinter der Ortsbezeichnung „Berlin" zu ver­merken.

3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Orts­namen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postver­kehr als maßgebend anzusehen sind, ergibt sich aus dem „Verzeichniß gleichnamiger oder ähn­lich lautender Postorte", das zum Preise von einem Silbergroschen pro Exemplar durch Ver­mittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen wer­den kann.

4. Wenn der im Reichs-Postgebiet belegene Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt ver­sehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts auf der Adresse «noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeich­nungen eignet sich die Angabe des Staates und bei größeren Staaten des politischen Bezirks (Provinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in wel­chem der Bestimungsort belegen ist, oder auch die Angabe von größeren Flüssen („an der Oder", „an der Elbe", „am Rhein", „am Main" rc.), oder von Gebirgen („am Harz", „am Riesengebirge" rc). Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie „in Thüringen", „in der Altmark", „in der Lausitz" rc. für den Zweck geeignet.

5. Bei Postsenden nach Ortschaften ohne Post- anstalt ist auf der Adresse außer dem eigent­lichen Bestimmungsorte noch diejenige Postan­stalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt werden bez. die Abholung erfolgen soll.

6. Wenn der Bestimmungsort einer Sen­dung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, so ist außer dem Ortsnamen noch das betref­fende Land bez. der Landestheil auf der Adresse anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird zur Her­beiführung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an die Adressaten wesentlich beitra­gen, und es liegt daher im eigenen Interesse der Correspondenten, die Adressen hiernach genau anzufertigen.

Berlin W., den 20. November 1874.

Kaiserliches General-Postamt.

Frisirwolle

in allen Farben, billigst, bei

GL Rainb,

(5860)___________Glockengasse N r. 28. Min eichener Lthüriger Kleiderschrank zu verkaufen. Näh, in der Exp. (5868) (Ateingasse Nr. 7 ein Laden für Spezerei mit Wohnung. (5856)

Proclam.

Nachstehende, auf den Namen des Theodor Memminger katastrirte Realitäten der Neu­stadt Hanau:

P. 46. — 25 Rth. Wohnhaus, Seitenbau, Hinterbau, Holzschoppen, Halle und Hofraum, in der Glockengasse, sollen im Termin

den 1. December d. I.,

Vormittags 11 Uhr, im Lokal des unterzeichneten Gerichts öffent­lich meistbietend verkauft werden.

Hanau am 18. November 1874.

Königliches Amtsgericht, Abth. II.

C ö st e r. (5768)

_____________________ vt. Winkler.

Wegen Einführung der Reichswährung haben diejenigen Sätze der Verbrauchsabgabe von Fleisch, welche nicht ohne Bruchtheile in Reichs­münze umgerechnet werden können, in letztere abgerundet werden müssen und es werden dem­gemäß, nach erfolgter Genehmigung des Herrn Finanzministers sowie des Herrn Ministers des Innern, vom 1. Januar 1875 ab erhoben werden:

Für frisches Fleisch und für Menschen genießbares rohes Fett, sowie für Fleisch­waaren vom Kilogramm 3 Rpf. (statt 2 Heller vom Pfund); für Lunge und Leber 30 Rpf. (statt 10 kr.) und für eine Sülse 12 Rpf. (statt 4 kr.)

Alle übrigen Bestimmungen der Anordnungen zur Sicherstellung der Verbrauchsabgabe vom Fleisch vom 27. September 1869 bleiben un­verändert in Kraft.

Hanau am 24. November 1874. (5848) Der Stadtrath.

C a s s i a n.

Zur Verpachtung der dem vereinigt, evangel. Waisenhause dahier zustehenden beiden Aecker: Karte GG. 51. P/2 A. 6 Rth. Land und

— „ 19 „ do. am Wehr hinter der Papiermühle;

„ GG. 67. l1^ A. 6 Rth. Land, 1/i „ 36 „ do. — „ 9b/io „ Wasserloch u.

— „ 65/io „ Rain, hinter der Herrnmühle, wird nochmaliger und zwar letzter Termin auf

Dienstag de» 1. Dezember d. I., Nachmittags 2 Uhr, in das Geschäfts-Büreau^des Waisenhauses an­beraumt, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemer­ken eingeladen werden, daß den Meistbietenden der Zuschlag alsbald ertheilt werden wird.

Hanau den 26. November 1874.

Der Waisenhaus-Buchhalter R e uter.

X Beste Steinkohlen X für Kesselfeuerung und Ofenbrand, Schmiede­kohlen, Nutz-, Knabbel- und Salonkohlen, für Füll- und Reguliröfen, fette Stückkohlen, Gas-Coaks, Holzkohlen, Holz, Tannäpfel und Lohkuchen, billigst bei (5701) J. Zimmer.

NB. Waggonladungen werden ebenfalls je- derzeit abgegeben._______________________________

Block-Chocolade

in Vi, V» und */4 Pfd., pr. Pfd. 28 kr., bei (5132) ___________Georg Reitzel.

Äerrngaffe Nr. 15 ist ein Bodenraum zum Trocknen der Wäsche zu vermielhen. (5766)

.Äv. Rente Werke für W eihnachten empfoh en von (5865)______Fr. König s Buchhandlung.

Versteigerung.

Montag den 30. November d. I.,

Nachmittags 1 Uhr, sollen im Gasthaus „zum Elephanten" :

1400 Stück Cigarren-Wickelformen neuester Fagon, 1 eiserne Presse, mehrere Cigarren- Arbeitertische und Stühle, 1 Brückenwaage mit Gewicht, Etiquettes, 1 Partie Cigarren­kistchen, 2 Schreibpulte, 1 Copirpresse, Siebe, Packlisten und sonst verschiedene Gegenstände gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

(5864) W. Seiffert, Taxator.

RückingCRo

Samstag den 5. Dezember findet zur Weihe der jüdischen Weihnachtsfeier

Rall

im Gasthaus zum „Adler" statt, wozu höflichst einladet (5855)

___________Do Comité,

Tanz-Unterricht

Den geehrten Eltern die ergebene Anzeige, daß der Unterricht für Kinder, im Alter von 4 bis zu 12 Jahren, regelmäßig jeden Mitt­woch und Sonntag Mittag von 3 bis 6 Uhr stattfindet. Zu zahlreicher Theilnahme ladet er* gebenst ein (5849)

Pli. Roode,

Tanzlehrer, Gärtnergasse Nr. 53'

Wohnungsveränderung.

Meine Wohnung ist jetzt Hanrmergaffe Nr. 7, neben dem Wnsenhause. (5724) ______Jacob Hamburger. Steinheimerstr. 15 ein möbl. Stübchen. (5642) Ölebeng. 14, Ältst., eine heizb. Stube mit oder ohne Möbel an eine einzelne Person. (5758) HLallplatz Nr. 3, parterre, 1 möblirtes Zimmer mit Kost, per 1 Decbr.___________(5812)

Zu vermieden:

Eine Wohnung, bestehend aus 6 Zimmern und allen sonstigen Bequemlichkeiten.

(5850) ' I. C. Jäger, Kirchgasse Nr. 20.

Vorstadt 25 ein möblirtes Zimmer. (5852) L^ospitalstraße 13, Ältst., ein möblirtes Zim- mer für 1 oder 2 Herren.(5853)

^Lospitalstraße 13, Ältst., Kost und Logis für mehrere Herren.(5854)

an Herr kaun Logis mit oder ohne Kost er- ’ halten. Näh, in der Exped.(5858)

(Line ordentliche bejahrte Person kann in Pflege genommen werden. Näh. in der Exped.

______________________________________(5693)

Düte» werden gemacht für Spezerei- und Materialgefchäfte zu den billigsten Preisen. Salzgasse Nr. 15.____________________(5694)

Sterngasse 48 ein möblirtes Zimmer. (5862) Kleineg. 6 ein möbl. heizb. Zimmer. (5863)

ftllodengaffe Nr. 18 ein schön möblirtes Zimmer.________________________(5866)

©lodengaffe Nr. 18 eine Wohnung von 4

Zimmern nebst Zubehör.___(5867) Oangstraße Nr." 85" zwei Wohnungen von je ^- drei Zimmern und Zubehör.(5869)

Ein erfahrener Rutscher

wird gesucht (5797)

Philippsruher-Allee 8.