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Ji 274. Dienstag den 24. November. 1874.

Tagesschau.

Berlin, 23. Nov. Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Deutschen Reichstages am 21. d. M. ergriff, nachdem der Abg. Lieb­knecht seinen Antrag auf Freilassung der Abgg. Bebel, Hasenclever und Most begründet hatte, der Abg. Träger das Wort, um gegen den An­trag zu sprechen; gegen denselben sprach der Abg. Windthorst, dem der Reichskanzler Fürst von Bismarck replizirte. Gegen den Antrag spra­chen noch die Abgg. Dr. Lasker und Dr. Reichensperger (Crefeld) ; vom letzteren wurde die Behauptung aufgestellt, daß einige Staatsge­setze gegen das Gewissen gingen, worauf der Reichskanzler Fürst von Bismarck erwiderte. Nachdem dann noch der Abg. Hasselmann als Mitantragsteller die Annahme des Antrages empfohlen, wurde derselbe mit sehr großer Majorität abgelehnt. Der Antrag der Abgg. von Taczanowski und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: 1) Auf Grund des Artikel 31 der Ver­fassung zu verlangen, daß das von dem Königlichen preußischen Kommissarius für die erzbischöfliche Vermögensverwaltung in der Diöcese Posen gegen den Abge­ordneten Zietkiewicz eingeleitete Verfahren, in welchem Termin zum Freitag, den 20. November d. J. ansteht, für die Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode aufgehoben werde; 2) daß der Reichskanzler ersucht werde, zur Ausführung dieses Beschlusses das Nöthige zu veranlassen,"

wurde auf Antrag des Abg. Struckmann der Geschäftsordnungskom­mission überwiesen.

Die Zusammenstellung der von den beteiligten deutschen Staa­ten auf Grund der Bestimmungen im Art. V. Absatz 2, Ziffer I7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872, betreffend die französische Kriegskosten- Entschädigung, liquidirten und aus denbereitesten Mitteln der von Frankreich gezahlten Kriegskostrn-Entschädigung zu ersetzenden Beträge wurde hierauf ohne Diskussion der Rechnungskommission überwiesen. Hieran schloß sich die erste Berathung a. der Uebersicht von den, bis einschließlich 1873 verrechneten und innerhalb des Jahres 1874 vor­aussichtlich zur Verrechnung gelangenden Ausgaben für das Retablisse- ment des Heeres, b. der auf diese Ausgaben und auf die Verwendung des rechnungsmäßigen Bestandes von Ende 1874 bezüglichen Denk- ftrift mit den zugehörigen Erläuterungsnachweisen, die nach einigen Bemerkungen der Abgg. Richter (Hagen) und von Benda der Budget­kommission zur Berathung überwiesen wurden. Dann setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Steuerfreiheit des Reichseinkommens, fort; an der Diskussion betheiligten sich der Reichskanzler Fürst von Bismarck, der Präsident des Reichskanzler- Amtes, Staats-Minister Dr. Delbrück, die Abgg. Stumm, Rickert, Frhr. von Weiidt und Miquel. Die Verweisuna des Gesetzentwurfs an eine Kommission wurde abgeiehnt. Schluß 4»/. Uhr. <N. u. st. ».>

Der Diskont der Preußischen Bank ist heute auf 6 Prozent und der Lombardzinsfuß für Waaren wie Effecten auf 7 Prozent er­höht worden.

Die drei großen Justizgesetze (nebst Einführungsgesetzen) wer­den, so schreibt dieTrib.", nächsten Dienstag im Reichstage auf die Tagesordnung kommen. Gegenwärtig verhandeln die verschiedenen Fraktionen mit einander über die Form, in welcher diese Gesetzentwürfe bei der ferneren Verhandlung erledigt werden sollen. Man scheint da- ruber einig zu sein, daß zur Bewältigung dieser schweren Aufgabe die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Methoden nicht ausreichen, weder die der Plenarberathung noch die der gewöhnlichen Commission, sondern daß man einen neuen Weg einschlagen muß, welcher weder in der Ver- fassung noch m der Geschäftsordnung vorgesehen ist und daher durch ökvischen Reichstag und Bundesrath zu vereinbarendes Gesetz festqe- stellt werden muß. Es handelt sich nämlich darum, eine bleibende Commission einzusetzen, weiche auch während der Zwischenzeit zwischen dem jetzigen und beni nächsten Reichstag beräth und dem nächsten ihre -uerrchte vorlegt. Nur auf diesem Wege wird es möglicher Weise ge- lngcn, schon in 1875 diese wichtigen Gesetze zu erledigen, welche nicht nur die bestehenden Einrichtungen wesentlich verbessern, sondern auch

Mten Reiche jene Einheit des Gerichtswesens und des gericht- Uchen Verfahrens wiedergeben, bereit sich bie übrigen großen Cullur-

m ^on so lange erfreuen, und welche auch in Deutsch- lanb vormals bestanden hat, als die Reichs- und Volksjustiz noch nicht

dem römischen Recht, dem gelehrten Richterstande und der Kleinstaaterei um Opfer gefallen war. Der Gang der Geschäfte wird also folgender sein: Zunächst wird ein Gesetz zu Stande gebracht, welches eine solche außer­ordentliche Commission ermöglicht, eine .Commission mit Permanenz und Continuität. Das Gesetz wird bestimmen, daß Beamte zu dieser parlamen­tarischen Thätigkeit keinen Urlaub bedürfen, daß die Mitglieder für diese besondere Mühewaltung ausnahmsweise Diäten erhalten, daß die Kom­mission sich ihre Geschäftsordnung selbst macht, daß und wie die Reichs­regierung bei derselben vertreten sein wird u. s. w. Ist dieses Gesetz zu Stande gekommen, so wird der Reichstag die Mitglieder der Com­mission ernennen. Sofort nach der Ernennung wird sich die Commission constituiren und ihre Sitzungen beginnen, während der Reichstag noch versammelt ist, damit sie im Stande ist, dem letzteren noch Vorschläge zu machen, welche etwa in Betreff der Geschäftsordnung des Reichs­tages erforderlich werden. Da der Reichstag eine Menge ausgezeich­neter Juristen zählt, so ist der Andrang zur Commission sehr groß. Gleichwohl ist auf das dringendste zu wünschen, daß nicht blos Rechts- gelehrte, sondern auch Männer des praktischen Lebens in die Commission kommen. Denn die Gesetze werden doch für das Volk gemacht und haben nicht den Zweck, wissenschaftlichen Experimenten oder als Spiel­zeug für rechtsgelehrte Kinder zu dienen. Bei Gelegenheit dieser am 24. November beginnenden Berathung wird sich denn auch alsbald wied'r zeigen, wie unzweckmäßig der Reichstag gehandelt hat, als er am 18. d. M. statt dem Rathe seines bewährten Präsidenten, dem des Polytropos Windthorst folgte und sich selbst für die Generaldebatte und die bei derselben zu fassenden Entschließungen Fesseln anlegte, wie sie für die höchste parlamentarische Körperschaft eines mächtigen und freien Reiches absolut unerträglich sind.

In der Woche vom i. Nov. bis 7. Nov. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: Mark 20-Markstücke, 2,050,850 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 109,165 Mark 5-Markstücke, 411,822 Mark 1-Markstücke, 169,016 Mark 20 Pf. 20-Pfenniqstücke; an Nickel­münzen: 46,452 Mark 60 Pf. 10-Pfennigstücke, 85,767 Mark 60 Pfennige 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 64,942 Mark 80 Pf. 2-Pfennigstücke, 19,445 Mark 30 Pf. 1-Pfennigstücke.

Mainz, den 19. Nov Wenn es allerdings richtig ist, daß die Annahme der Hess. Kirchengesetze durch die 1. Kammer als gesichert erscheint, und daß auch die mehrfach erhobene Forderung einer Zwei­drittelsmehrheit wegen angeblicher Verfassungsänderung nicht durchdrin­gen wird, so ist es doch eine andere Frage, ob die 2. Kammer den getroffenen, z. Th. sehr wesentlichen Abänderungen wird zustimmen kön­nen. Es mag zwar hingehen, daß die den Kirchendienern für gewisse Fälle angedrohie Gefängnißstrafe in Festungsarrcst umgewandelt, und daß bis zu einem bestimmte Punkte (der ja in der Praxis sehr bald kintreten wird) nur auf Geldstrafen zu erkennen ist. Auch wegen des Fortbestehens der einmal zugelassenen Orden, für welches 16 gegen -13 Stimmen sich erklärten, während umgekehrt die gleiche Mehrheit gegen Zulassung neuer Orden sich zusammenfand, wird sich vielleicht ein Mo­dus der Verständigung sinden lassen, ganz unmöglich scheint es aber, daß die 2. K. sich mit dem Fortbestehen der Knabenkonvikte einver­standen erkläre; der bezügliche Beschluß, welcher durch allerhand weich­herzige Rücksichtnahme auf arme Knaben u. drgl. begründet wurde, wird eher das ganze Gesetz zum Scheitern bringen, als die Zustimmung der 2. K. erhalten, sowie dies auch durch die grundsätzliche Wichtigkeit der Sache vollkommen begründet ist. Dagegen kann man ja der 1. K. das unschuldige Vergnügen gönnen, welches sie sich gemacht hat, indem sie die Regierung zur Einleitung von Verhandlungen mit der Kurie behufs Gründung einer kath. theol. Fakultät an Stelle des jetzigen Priesterseminars ersuchte. (Schw. Merk.)

München, 22. Nov. Die in letzter Zeit, namentlich von der ultramontanen Presse, tendenziös auägeftreu^n falschen Gerüchte bezüglich einesmißlichen" Standes der kaihol. Reformbewegung ver­anlaßten das hiesige Altkatholikenkomitö, die Münchener Mitglieder des bayerischen Landesvereins zu einer vertraulichen Versammlung auf heute in den großen Museumssaal zu berufen, um denselben eine getreue Darstellung der Sachlage zu geben. Schon die imposante Versammlung