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PreiS: jährlich 3 Thir. Halbj. THU. 1-15 Merteljâhrlich 22 Sgr. * Ps. ' zur auswärtige Ahonneiiten mit dem betreffen­den Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die ispaltige BarmondzeUs ob deren, Raum

1 Sgr.

Die Sspalt. Zeile 2 Sgr.

LieispalttgeZeile 3 Sgr.

M 269.

Mittwoch den 18. November.

1874.

Tagesschau.

Berlin, 17. Nov. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages ergriff in der ersten Lesung des Bankgesetzes nach der Rede des Abgeordneten Dr. Bamberger der Bun­desbevollmächtigte Vice-Präsident des Staats-Ministeriums Finanz- Minister Camphausen das Wort, um einige Angriffe des Vorredners zu widerlegen und seine Stellung zur Errichtung einer Reichsbank aus­führlich zu präcisiren. Nach dieser Rede vertagte das Haus die Fort­setzung der Debatte um 4^2 Uhr.

In der heutigen (12) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde das Gesetz über Markenschutz nach den in dritter Berathung ge­faßten Beschlüssen desinitiv genehmigt und hierauf die gestern abge­brochene erste Berathung des Bankgesetzentwurfs fortgesetzt. Der Abg. Dr. Lasker erklärte sich mit den Gesichtspunkten, welche der Staats- Minister Camphausen gestern als die leitenden des Entwurfs bezeichnet hatte, im Großen und Ganzen einverstanden, hielt aber ein Zustande­kommen des Gesetzes nur möglich in Verbindung mit einer Reichsbank, indem er zugleich sein Mißfallen über die Auslassungen eines großen Theils der Presse aussprach, welche die Freunde einer Reichsbank ge­radezu als Reichsfeinde bezeichnet. Die Anhänger einer Centralbank wollten übrigens keineswegs die Errichtung eines ganz neuen Instituts, sondern nur die Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichs­bank. Diese Centralbank dürfte dann ein ausschließliches Monopol nicht besitzen, sondern neben ihr müßten auch Privatbanken bestehen. Die Frage, in welcher Weise eine Reichsbank einzurichten, sei vor der Hand untergeordneter Art; man müsse nur diejenigen Grundlagen auf- nehmen, welche sich bei dec Leitung der Preußischen Bank bewährt ha­ben. An der Frage nach der Entschädigung der Preußischen Bank und der Bankantheilsinhaber, die an sich nach des Redners Ansicht keine Schwierigkeiten bereiten könne, dürfe das Institut der Reichsbank nicht scheitern; denn wenn wirklich für Preußen ein kleiner Ausfall eintre­ten sollte, so balancire man denselben mit einem großen politischen Ge­danken. Und wenn Preußen für Errichtung einer Centralbank sich ent­scheiden wollte, dann fei im Bundesrathe eine große Majorität für dieselbe gesichert; dafür sprächen schon die Vorbehalte, welche von meh­reren Bundesregierungen bei der Zustimmung zu dem Entwürfe gemacht worden wären. Der Redner warnte davor, ein Gesetz zu machen, wel­ches nach wenigen Jahren wieder verändert werden müßte; und em­pfahl dem Hause die Annahme des (bereits gestern mitgetheilten) An­trages der Abgg. Frhrn. von Minnigerode und Fürst Hohenlohe- Langenburg. Bei Neuregulirung unserer Bankverhältnisfe müsse noth­wendig ein Definitivum geschaffen werden; zehn Jahre Aufschub wären m politischen Dingen beinahe eine Ewigkeit. Es sei ein nicht zu un» verschätzender Uebelstand, daß die preußische Regierung, die Reichsre­gierung und die preußische Bank, jede eine andere Finanzpolitik treibe. Ziele großer Politik dürfen durch kleine Ziffern und kleine Interessen mcht beeinträchtigt werden. Der Abg. Schröder (Lippstadt) wendete sich zunächst gegen den Abg. Dr. Lasker, dessen schwankende Haltung in großen politischen Fragen er tadelte; heute bekämpfe er die Regierung,

Reichsbank nicht in das Gesetz ausgenommen habe, welche ? m .Mrs Ansicht für die nächste Zeit noch wohl entbehrlich sei. Auch mit der relativen Kontingentirung erklärte sich der Redner einverstanden ; er würde in dieser Frage sogar weiter gehen, als die -Vorlage. Einzelne Bestimmungen des Entwurfs bedürften indeß noch einer genaueren Prüfung und Feststellung, die am zweckmäßigsten in einer Kommission erfolgen könne. Den Antrag der Abgg. Dr. Las- Kr, Frhr. von Minnigerode und Fürst Hohenlohe-Langenburg hielt Redner für unzulässig, weil er mit §. 16 Absatz 2 und 3 der Ge­schäftsordnung unvereinbar sei, und beantragte die Ueberweisung des Entwurfs an eine Kommission von 21 Mitgliedern. lief) eingebradjt' ^ä^rst hatte inzwischen folgenden Antrag schrift-

Reichstag wolle beschließen: In Erwägung, daß der Antrag der Abq. B â Abs- 2 und 3 her Geschäftsordnung unvereinbar ' ' Reichstag über diesen Antrag zur. Tagesordnung über.«

Mari dem Abg. Schröder erhielt der Abg. Richler (Hagen) das Derselbe begann bei Schluß des Blattes mit einem Hinweis

auf die gegenwärtig herrschende starke centralistische Strömung, welche in charakteristischer Weise gestern von dem Abg. Dr. Bamberger ge­kennzeichnet worden sei, indem derselbe sagte, mit einer Reichsbank nehme er jedes Gesetz an, ohne dieselbe keines. (R. u. St.-Anz)

Berlin, 14. Nov. Das Zentralkomit^ der deutschen Ver­eine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger hat ein Rundschreiben erlassen, in welchem dasselbe die Absicht zu erkennen gibt, mit der Einberufung des bereits seit längerer Zeit in Aussicht genom­menen zweiten deutschen Vereinstages vorzugehen. Derselbe soll am 7. und 8. Dezember zu Berlin gehalten werden.

Berlin, 14. Nov. Ueber den Verlust an Menschenleben, der kürzlich durch den Brand in der Voß'schen Konditorei in der An­haltischen Straße verursacht worden, erfährt man nunmehr Genaueres. Von 14 Konditorgehülfen, welche in Zimmern des dritten Stocks ge­bettet waren und im tiefsten Schlafe durch das Feuer überrascht wur­den, sind 4 bei 'dem Versuche, sich über den Boden nach dem Nachbar­hause zu retten, erstickt und verbrannt, während einer bei dem Sprunge aus dem Fenster einen Schädelbruch erlitt und sofort starb und ein anderer aus gleicher Veranlassung sich das Rückgrat brach. Die üb­rigen wurden von der Feuerwehr unter den gewaltigsten Anstrengungen gerettet, ebenso die 8 Mädchen, deren Schlafräume sich im zweiten Stock befanden. 5 von den letzteren waren zuvor auf das Dach des Eiskellers gesprungen, wobei eine sich die Kniescheibe brach, während die anderen mit unbedeutenden Verstauchungen davon kamen.

DieGerichtsz." theilt mit: Die Anklage gegen den Grafen Arnim ist bereits vollendet. Sie stützt sich auf §. 348 des Strafge­setzbuches (Beseitigung amtlicher Urkunden durch einen Beamten ohne gewiunsüchtige Absicht, Gefängniß nicht unter einem Monat) und wird daher vor einer Drei-Richter-Deputation verhandelt werden. Es steht fest, daß die Verhandlung in den ersten Tagen des Dez. stattsinden wird, wenn dies dec Gesundheitszustand des Angeklagten überhaupt zu­läßt. Sicher wird Staatsanwalt Tessendorf selbst die Anklage ver­treten. Rechtsanwalt Munckel führt die Vertheidigung des Grafen. Die Verhandlung wird voraussichtlich unter theilweiser Ausschließung der Oeffentlichkeit stattfinden. Jedenfalls wird die Verlesung der Kon­zepte der angeblich beseitigten Briefe, falls diese überhaupt erforderlich werden sollte, aus diplomatischen Rücksichten nicht vor der Oeffentlich­keit erfolgen.

Nach einem Ober-Tribunals- Erkenntniß vom 23. Oktober er. darf das einer Privatperson zustehende Expropriationsrecht durch eigen­mächtige Besitznahme nicht ausgeübt werden.

Nach §. 68 des R. St. G. B. unterbricht jede richterliche Handlung, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter ge­richtet ist, die Verjährung. Dagegen wird, wie im Anschluß an diese Bestimmung das Ober-Tribunal in einem Erkenntniß vom 16. Oktbr. er. ausführt, der Lauf der Verjährung durch ein der gerichtlichen Un­tersuchung vorausgegangenes administratives Strafverfahren mcht un­terbrochen.

Patent-Ertheilung.

Dem Schlosser und Maschinenbaumeister Hermann Dietrich zu Potsdam unter dem 13. November d. I. auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes elastisches Ort scheit in seiner ganzen Zu­sammensetzung

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.

In der Woche vom 25. Okt. bis 31. Okt. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: Mark 20-Markstücke, 1,280,510 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 543,696 Mark 1-Markstücke, 97,222 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 64,059 Mark 20 Pf. 10-Pfennigstücke, 92,601 Mark 80 Pfennige 5-Pfennigstücke: an Kupfermünzen: 65,282 Mark 82 Pf. 2-Pfennigstücke, 18,868 Mark 46 Pf. 1-Pfennigstücke.

Seit einiger Zeit befindet sich der Bureau-Direktor der baye­rischen 2. Kammer in Berlin. Derselbe ist von dem Präsidenten der 2. Kammer v. Stauffenberg von München hierher berufen worden, um das Bureau der bayerischen Kammer nach der musterhaften Einrichtung des Reichstagsbureaus unizugestalten.