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Hanauer Astiger.
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Samstag den 14. November.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die Herren Minister der Finanzen und des Innern haben aus Veranlassung mehrerer Spezialfälle bezüglich des an die Gemeinde-Angehörigen auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1873 abzugebenden Loosholzes sich dahin ausgesprochen, daß die Gemeinden nicht berechtigt seien, das bei der Bertheilung etwa übrig gebliebene Loosholz zu verkaufen, daß die Ortsvorstände vielmehr die Verpflichtung hätten, dasjenige Loosholzquantum, welches aus Veranlassung von Verzug, Todesfall oder Ablehnung der Annahme nicht, oder doch nur so weit zur Vertheilung kommt, als hierbei das in dem Gesetze vom 28. Juni 1865 festgesetzte Maximalquantum von Brennholz für die einzelnen Staatsangehörigen bis zu 2 Klaftern (in Bezug auf welches durch das Gesetz vom 6. Juni 1873 keine Aenderung eingetreten ist) nicht überschritten wird, der Forstverwaltung wieder zur Disposition zu stellen. Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden ersuche ich ergebenst, den betreffenden Oberförstern sofort, spätestens gleich nach Empfang der Ladung zu dem vom Oberförster anberaumten Holzüberweisungs-Ter- mine, davon Mittheilung zu machen, sobald sich das von ihnen bis zum 1. Dezember jeden Jahres anzumeldende Holzquantum durch eintretende Umstände ändern sollte, damit von ihm ein entsprechender Theil des zur Abgabe bestimmten Holzes von der Ueberweisung ausgeschlossen werde. Auch ist demselben gleich davon Kenntniß zu geben, wenn später bei der Vertheilung des überwiesenen Loosholzes unter die Ge- meindeangchörigen ein Theil desselben durch Nichtannahme seitens einzelner Bezugsberechtigten disponibel geworden ist, wonächst das ausfallende Holzquantum von der Forstverwaltung wieder zurückgenommen werden wird.
Es ist übrigens selbstverständlich, daß nicht einzelne Sortimente zurückgegeben werden können, sondern daß das Gesammtquantum des einzelnen Empfängers, aus den verschiedenen Sortimenten bestehend, zurückgewährt werden muß.
Insoweit im laufenden Jahre von den Ortsvorständen nicht abgehobenes Loosholz reservirt oder verkauft worden, ist dasselbe in natura zurückzugeben resp, der Mehrerlös über die Loosholztaxe der Forstkaffe zu erstatten.
Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behufs Vertheilung der Gewerbesteuer pro 1875 der Gesellschaft der Handelstreibenden Klaffe A II, wohin von jetzt ab auch Bäcker, Metzger und Bierbrauer, soweit dieselben nicht der Klasse B überwiesen sind, gehören, habe ich einen Termin auf Montag de« 23. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im landräthlichen Bureau anberaumt.
Ich bringe dieses mit Bezugnahme auf die schriftlich durch Vermittelung der Bürgermeister ergangene besondere Ladnng der zur Klaffe All Angewiesenen Gewerbetreibenden der Stadt Windecken und der ländlichen Gemeinden mit dem Anfügen zur Kenntniß, daß die Wahl der Abgeordneten für eine dreijährige Periode geschieht.
Hanau, am 11. November 1874.
Behufs Vornahme der Vertheilung der nächstjährigen Gewerbesteuer für die Gast-, Speise- unb Schankwirthe (Klaffe C.) in Stadt Windecken und den ländlichen Ortschaften ist die Wahl von sieben Abgeordneten und eben soviel Stellvertretern für eine dreijährige Periode erforderlich.
Hierzu ist Termin auf
Montag den 33. d. Mts.,
Vormittags 11 Uhr, in das landräthliche Büreau bestimmt worden.
Mit Bezugnahme auf die durch die Bürgermeister ergehenden besonderen Ladungen der Wirthe in Klasse C. bringe ich solches zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau den 11. November 1874.
Gesunden: Ein Portemonnaie, enth. 1 fl. 57 kr. Ein Porte- fr- Ein Zollstock von Messing. Ein weißes Taschen-
Bcrloren: Ein Portemonnaie mit 8 fl.
T Ä g e s s Ä a n.
— Berlin, 13. Nov. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages sprachen über den Gesetzentwurf, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, noch die Abg. Günther (Sachsen), von Saucken-Tarputschen, Frankenburger, Grumbrecht und Frhr. von Hoverbeck. Dieselben kritisirten die Vorlage im Einzelnen und bezeichneten einzelne Punkte, an welchen bei der Vorberathung in der Kommission die bessernde Hand anzulegen sei. Hiermit wurde die erste Lesung geschlossen und die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. — Auf Antrag des Abg. Bock wurde beschlossen, Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Franssen beim Appellationsgericht zu Hamm für die Dauer der Session zu fordern.
Es folgte die erste und zweite Lesung der Verordnung, betreffend die Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen Beamten in Elsaß- Lothringen. Der Abg. Guerber (Elsaß) empfahl die Vorlage, in welcher er ein Einlenken in bessere Bahnen erblickt; nur hätte er gewünscht, daß der Reichstag den Termin für die Dauer der Verordnung feststellen und nicht dem Reichskanzler festzustellen überlasse Nachdem der Bundes-Kommissarius, Direktor im Reichskanzler-Amt Wirkt. Geh. Ober-Regierungs-Rath Herzog, dem Vorredner erwidert hatte, wurde die erste Lesung geschloffen und die Verordnung in zweiter Lesung genehmigt. Schluß der Sitzung 3^ Uhr. <«•». et. A.-
— Berlin, 10. Novbr. Am vergangenen Samstag fand durch die Mitglieder der Reichsschuldenkommission die erste verfassungsmäßige Revision des Reichskriegsschatzes statt, welcher bekanntlich im Julius- thurme der Citadelle von Spandau aufbewahrt ist. Der Schatz lagert in zwei übereinander befindlichen Stockwerken so zwar, daß in dem Oberstock 75 Millionen,, in dem Unterstock 45 Millionen Mark in Goldstücken untergebracht sind. Jede Million ist in 10 Abtheilungen zerlegt, deren jede wiederum 300,000 Mark enthält. Der gesammte Schatz besteht zu vier Fünftheilen aus Zwanzigmarkstücken, zu einem Fünftheil aus Zehnmarkstücken. Selbstverständlich wurde Alles in bester Ordnung gefunden, die Revisoren ließen einzelne Kisten auszählen, zu welchem Geschäfte eine Abtheilung Soldaten herangezogen war. Die Revision währte mehrere Stunden. Schlüssel zu dem Kriegsschatz sind zwei vorhanden, deren einen der Reichskanzler führt, während der andere sich bei dem Vorsitzenden der Reichsschuldenkommission befindet; das Schloß ist so konstruirt, daß es nur durch beide Schlüssel gleichzeitig geöffnet werden kann. — Gegen die „Germania" hat, wie die „Pr. Bl." melden, Staatsanwalt Teffendorf aufs Neue 7 Anklagen aus einmal erhoben. Gegen das genannnte Blatt schweben jetzt nicht weniger als 14 Anklagen. — Es sollen Erkrankungen an der Trichinose in letzter Zeit auch unter den Truppen der Berliner Garnison vorgekommen sein. Man will von 76" konstatirten Fällen dieser Krankheit wissen.
— Berlin, 11. Nov. An die Kommandeure sämmtlicher Truppentheile ist nach der „Augsb. Abdz." eine Aufforderung ergangn, zu berichten, ob das Gesetz, betreffend die Verbesserung der Lage der Unteroffiziere, den gewünschten Erfolg gehabt hat, nämlich Unteroffiziere zur Kapitulation zu veranlassen. Leider sollen sich die Erfahrungen für dasselbe nicht günstig stellen. Man scheint Material sammeln zu wollen, um auf Grund desselben ein neues Gesetz zur weiteren Aufbesserung der Unteroffiziergehälter auszuarbeiten.
— Zwischen den Cabineten von Wien, Berlin und St. Petersburg wird, wie man der „Carlsr. Ztg." aus Wien mittheilt, gegenwärtig der Text der Rückäußerung vereinbart, welche auf die letzte diplomatische Kundgebung der Pforte in puncto des rumänischen Handelsvertrages zu ertheilen sein würde. Die Mächte beharren unbedingt auf der Entschließung, selbstständig mit Rumänien commerciell zu pac- tiren, aber sie führen nochmals aus, daß schon die Form der betreffenden Pacte jede Verletzung der Rechte des suzeränen Staats ausschließe, und sie fügen zum Ueberfluß erneuert die Versicherung hinzu, daß sie die Letzten sein würden, diese Rechte anzutasten und überhaupt an dem Status quo im Orient zu rütteln. cs^ s
— Berlin, 13. November. Ueber die gestrige Verhaftung des