Einzelbild herunterladen
 

«bomiemkNtr-

Prels: MlhrNch 3 Mir. Halbj. Mir. 1.16 Nerteljâhrlich 22 Sgr. 6 Pf. gär auswLrd Abonnenten mit dem betreffen­den Poftauffchlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correlpondenz.

Jnserti»«»- Preii.

Die ifpeltige GarmunLzeile ob deren Raum

1 Sgr.

Die 2fp«lt Zeile 2 Sgr.

DiritsPaltige^elle

3 Sgr.

M 264.

Donnerstag den 12. November.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

In Langenselbold sind aufgesunden: 1) ein weißleinenes neues Mannshemd, 2) eine graue Tuchweste, 3) eine dsgl. Mütze, 4) ein Paar alte rindslederne Mannsschuhe, 5) ein grau gestreifter wollener Teppich (Pferdedecke), abzuholen bei dem Bürgermeister daselbst.

Hanau, am 9. Novbr. 1874.

In Niederdorfelden ist ein Hammel mit 0. gezeichnet, aufgefangen und von Gastwirth Groß dortselbst in Futter genommen.

Hanau, am 9. Novbr. 1874.

Mit den Funktionen eines Ortspolizei-Verwalters für den forst- fiscalischen' Gutsbezirk der Oberförsterei Bruchköbel ist der Königliche Oberförster Menger zu Forsthaus Neuhof betraut worden.

HanaU am 7. November 1874.

T L g e s s ch a Xi.

— Berl i n, 11. Nov. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurden ohne Debatte in erster und zweiter Lemng die Gesetzentwürfe, betreffend die Besteuerung des Brannt­weins in Gebietstheilen, welche in die Zollgrenze eingeschlvssen werden, und betreffend die Abgabe von der Braunlweinbereitung in den Hohen- zollernscheu Landen unverändert angenommen.

Dann begann das Haus die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über den Markenschutz. Die §§. 1 und 2 wurden ohne Debatte ge­nehmigt. §. 3 wurde nach einer längeren Debatte, an welcher sich außer dem Komm ssarius des Bundesrathes Regierungs-Rath Nieber- ding, die Abgg. Kisker, Dr. Grimm, Dr. Websky, Dr. Oppenheiiy, Dr. Reichensperger (Crefeld) und Dr. Harnier betheiligten, in folgen­der abgeäuderter Fassung angenommen:

„Die Eintragung von Waarenzeichen, deren Benutzung für den Anmeldeuden landesgesetzlich geschützt ist, ferner von solchen Zeichen, welche bis zum Beginn des Jahres 1875 im Berkehr allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten haben, darf nicht versagt werden. Im Uebrigen ist die Eintragung zu versagen, wenn die Zeichen, Zahlen, Buchstaben, Wörter öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Darstellungen enthalten."

Die §§. 4 und 5 wurden unverändert nach der Vorlage des Bundesrathes angenommen. §. 6, welcher nach der Vorlage lautet:

„Die erste Eintragung und die Löschung eines Zeichens wird in einem öf­fentlichen Blatte, welches der Reichskanzler bestimmt, bekannt gemacht. Die Kosten der Bekanntmachung und der Eintragnug hat der Inhaber der Firma zu tragen", wurde nach einer längeren Diskussion zwischen den Abgg. Dr. Op­penheim und Miquel in folgender veränderter Fassung angenommen:

„Die erste Eintragung und die Löschung eines Zeichens wird in dem „Deut­schen Reichs-Anzeiger" bekannt gemacht. Die Kosten der Bekanntmachung der Ein­tragung hat der Inhaber der Firma zu tragen."

§■ 7 wurde unter Ablehnung eines Amendements des Abg. Rickert unverändert nach der Vorlage angenommen. Die weitere Be­rathung dieses Gesitzes wu de darauf um 4 Uhr vertagt.

In der H e u t i gen (8.) Sitzung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-Minister Dr. Delbrück und mehrere Bundeskommiffare beiwohnten, stand zunächst folgender Antrag des Abg. Klotz zur Berathung:

Der Reichstag wolle beschließen: I. Die Ueberschrift des Kapitels IV. der Ge- TOaftëorbnmig dahin zu ändern: „Behandlung der Interpellationen und der Ueber» fisten der vom Bundesrathe gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des Reichtages.

Geschäftsordnung des Reichstags hinter §. 31 folgenden neuen §. 31a. an­zufugen: „Die Uebersicht der vom Bundesrath auf die Beschlüsse des Reichstags ge­faßten Entschließungen wird zum Druck und zur Vertheilung befördert. Binnen 14 Xagert riad) erfolgter Verkeilung ist jedes Reichstagsmitglied berechtigt, das Ber- zeichniß zum Gegenstände von Bemerkungen zu machen, welche sich jedoch zu be­schränken haben a. auf den Mangel der Erledigung bestimmt anzuführender Punkte, d. auf die Unvollständigkeit der gegebenen Auskunft. Diese B< merkungen sind dein Präsidenten schriftlich einzureichen. Diejenigen Beschlüsse des Reichstags, welche durch Zustimmung oder Ablehnung des Bundesrathè ihre Erledigung gefunden haben, dürfen nicht zum Gegenstände der Bemerkungen gemacht werden. Sind innerhalb der 14tägigen Frist Bemerkungen eingegangen, jo werden diese dem Reichskanzler Mitgetheilt und sodann aus die Tagesordnung gesetzt. Bei der Verhandlung im

erhalten außer den Vertretern des Bundesraths nur diejenigen Mitglieder das Wort, welche die Bemerkungen schriftlich eingereichl haben. Die Stellung eines Antrags ist bei dieser Verhandlung unzulässig, es bleibt aber jedem Mitgliede des Reichstags überlassen, den Gegenstand in den regelmäßigen Formen der Gcjchästs- ordnung weiter zu verfolgen. '

An der Debatte über diesen Antrag betheiligten sich außer dem Antragsteller die Abgg. von Bernuth, von Unruh, Ackeriüann und Windthorst. Die beiden Letzteren erklärten sich insbesondere gegen fol­genden Satz des Antrages :

„Bei der Verhandlung iin Plenum erhalten außer den Vertretern des Bun­desrathes nur diejenigen Mitglieder das Wort, welche die Bemerkungen schriftlich eingereicht haben."

Deshalb ließ der Präsident von Forckenbeck zunächst darüber ab­stimmen, ob für den Fall der Annahme des Antrages dieser Satz be­stehen bleiben oder gestrichen werden solle. ■ Die Abstimmung durch Aufstehen von den Plätzen blieb zweifelhaft, weshalb — zym ersten Male in dieser Session — zu dem Abstimmungsmodus durch HinauS- gehen und Eintreten geschritten werden mußte. Das Resultat desselben ergab eine Majorität von elf Stimmen für Streichung des Satzes. Hierauf wurde bei Schluß des Blattes der Antrag Klotz im Uebrigen angenommen. (m. u. ®t. A.)

— Ueber „Aufgaben und Schwierigkeiten der Reichs­politik" schreibt der „Schw. Me.k." folgendes: „Wie der Wanderer erst auf der halben Höhe des Berges einen Blick auf die zurückgelegte Steigung werfen kaun, so sind wir Deutsche auch erst jetzt, wo wir den Gipfel des Reiches noch lange nicht erklommen haben, in der Lage, die Tiefe der politischen Erniedrigung zu ermessen, welche wir verlassen ha­ben. Während andere Kulturvölker, die aus dem Fall sich wieder er­hoben, an eine bestimmte Periode der Blüthe anknüpfen können, verhält sich dieß anders bei der deutschen Nation. Die Blüthezeit ihrer Macht liegt weit hmler dem Ausireten der Idee des modernen Staates, und der Staat kommt überhaupt jetzt erst zur Geltung in dem Gebiet, wel­ches die deutsche Nation bewohnt. Was alle Kulturvölker seit Jahr­hunderten besitzen: einheitliche Gesttzgebung, Heer, Flotte, Münze rc., das noch zu schaffen ist unsere Aufgabe. Wir müssen dabei mit den Schwierigkeiten kämpfen, welche die centrifugale Entwickelung der deut­schen Staaten seit einem Jahrtausend aufgehäuft hat. In Folge der langen Dauer des Verfalles der deutschen Macht ist es so gekommen, daß der Aufschwung der,eiben auf lange Zeiträume zurückgreifen mußte: 400 Jahre für Schleswig-Holstein, 300 Jahre für Lothringen (Metz), 200 Jahre für Elsaß, als es galt, der beständigen Abreißung deutscher Gebiete endlich Einhalt zu thun und das Abgetrennte mit dem Reichs­körper wieder zu vereinigen. Diese Nothwendigkeit hat bei den wenig geschichtsknndigen Nachbarn die B-sorgniß wachgerufen, die in den er- wäünien Fällen durch Uebergriffe der betreffenden Mächte hervorgerufene Restaurationrpolitik sei der Ausfluß einer unruhigen Eroberungssucht der Deutschen, und bald werde an alle friedlichen Grenzstaaten derselben die Reihe kommen. Holland, die baltischen Provinzen Rußlands, Deutsch- Oesterreich, Lux mbuig, Belgien, die Schweiz rc. sollen nicht sicher sein vor dem Appetit der Boa, obgleich diese doch vor aller Welt mit der schweren Verdauung ihrer bisherigen Einverleibungen beschäftigt ist, ja sie soll App tit verspüren nach weiteren sranzösischen Gebietsbrocken, nach spanitchen Interventionen und nach ausländischen Kolonien. Daher die leichtgläubige Aufnahme der Nachrichten, welche die systematische Verlogenheit eines Theils der französischen Presse über beständig neue Attentate Bismalcks in dem nervös aufgeregten Europa findet. Die Siellung als unschuldiges Lamm, welche Frankreich jetzt annimmt, steht der Nation, welche bisher ein legitimes Uebergewicht" in Europa in Anspruch nahm und sich ihrer Eroberungen am Rhein und jenseits disselven gerühmt hat, neu und seltsam zu Gesicht. Die Ansicht aber, daß Deutschland jetzt an die Stille des imperialistischen Frankreichs ge­treten sei und überall seine Hand in den Welthändeln habe» müsse, ist eine Reminiszenz aus der eigenen Geschichte der Franzosen. Wir sind in Deutschland noch so weit zurück in der Ordnung des eigenen Hauses, daß wir fein Veilangen verspüren, die Nachbarn zu infommobtren, wenn sie nur unser Hausrecht ehren."

— Berlin, 8. November. Die vom Reichskanzleramte berufene Kommission zur Berathung einer anderwetten Formulirung der kaiserl. Vermdnung vom 25. März 1872 hat ihre viertägige Arbeit am 29. v. M. beendigt. Da der Erlaß der neuen Verordnung bevorsteht, so mö,,e hier der Entwurf dazu folgen, wie er der Kommission vorgelegen hat. Der Wortlaut ist, nach den „Pr. Bl.", folgender: Wir u. s. w.