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M 261.
Montag den 9. November.
1874.
Tagesschav.
— In der Plenarverhandlung des Ober-Trihanal-Senats für Strafsachen vom 12. Oktober er. wurde, nach dem „R. u. St.-A.", die Frage, ob Geistliche, welche in einem Amte, das ihnen den Maigesetzen zuwider übertragen worden, geistliche Amtshandlungen vornehmen, für jede einzelne selbstständige Amtshandlung nach §. 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zu bestrafen sind, bejaht. Wenn auch nicht jede Amtshandlung eines Geistlichen — führt das Erkenntniß des Ober- Tribunals aus — nothwendig zugleich eine selbstständige Handlung im Sinne des §. 74 des Reichs-Strafgesetzbuches zu sein braucht, da ein und dasselbe Thun gleichzeitig oder successive eine Reihe von Amtshandlungen in sich schließen kann, z. B. Abnahme der Ohrenbeichte von einer Anzahl von Personen hinter einander, Massenbegräbnisse u. s. w., ohne dadurch den Charakter eines einheitlichen und in sich abgeschlossenen Thuns zu verlieren, so kann doch auf der anderen Seite eine einzelne Amtshandlung in sich abgeschlossen sein und den Begriff des Vergehens erfüllen Das strafbegründende Moment in §. 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 ist nicht buS Befassen mit einem geistlichen Amt, sondern die Vornahme von Amtshandlungen. Der Gesetzgeber geht nicht davon aus, daß der betreffende Geistliche sich absolut unbefugt das Amt anmaße, vielmehr beruht die Strafandrohung gerade auf der Voraussetzung, daß ihm das Amt von dem an und für sich zuständigen geistlichen Oberen übertragen worden ist. Der Gesetzgeber erfordert nur eine Mitwirkung des Staats, die jederzeit nachgeholt werden kann, und alsdann die Uebertragung zu einer rechtsgültigen macht. Er will also nicht die Annahme des Amtes, sondern die möglichen Wir- kungen dieser Annahme, die einzelnen Amtshandlungen, treffen.
— Die Partei des Centrums hat nach der „Trib." in ihrer gestrigen Fractionssitzung beschlossen, an der Generaldiscussion über den Etat sich gar nicht zu betheiligen, Falls nicht von liberaler Seite Einwendungen erhoben werden, welche die Führer des Centrums zum Reden herausfordern könnten. Das Centrum wird sich ganz entschieden gegen die Errichtung des Justizamtes erklären, ebenso wird dasselbe, Falls von gegnerischer Seite die Aufhebung des Gesandtschaftspostens beim päpstlichen Stuhle verlangt werden sollte, in entschiedener Weise Front dagegen machen. Mit kirchen-politischen Fragen hat sich die Fraction, entgegen den Nachrichten verschiedener Blätter, bis jetzt gar nicht beschäftigt, die Führer der Partei denken ihre Beschwerden in den einzelnen Landtagen zur Sprache zu bringen, namentlich gedenkt Abg. Windt- Horst (Meppen) mit einer ganzen Ladung von Gesetzen vor das preußische Abgeordnetenhaus zu treten. Innerhalb der Fraction sind die Ansichten über das Einbringen eines selbstständigen Antrages über ein Vereins- und Versammlungsgesetz getheilt, die Führer wünschen dies Vorgehen nicht, beabsichtigen vielmehr im Wege der Interpellation die Materie zum Austrag zu bringen.
— Das dem Fabrikanten A. Wilke in Braunschweig unter dem 20. März 1873 ertheilte Patent auf eine seitliche Kuppelung an Eisenbahnwagen, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, und ohne Jemande» in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, ist aufgehoben.
— München, 6. Nov. Was die Oftbahn-Angelegenheit betrifft, so hat, wie wir hören, der Verwaltungsrath derselben erwartet, daß die Staatsregierung in Betreff des Kaufpreises bestimmte Vorschläge machen werde, während diese, wie es scheint, der Ansicht ist, daß solche Vorschläge zunächst vom Verwaltungsrathe, als dem Verkäufer, zu ge- chehen hätten. Das dürfte nun zunächst in der zu bildenden gemein- chaftlichen Kommission geschehen, um dadurch eine Grundlage für die Unterhandlungen zu schaffen. Was demnach bereits jetzt über bestimmte Kaufs- und resp. Verkaufsanerbietungen in hiesigen Geschäftskreisen verlautet, entbehrt der Begründung und kann nur auf Vermuthuugen beruhen. (Augsr. «tendz.)
— München, 7. Nov. In einer gestern stattgehabteis zahl- reich besuchten Versammlung in der Westendhalle hat sich der Verein liberaler Reichsfreuude konstituirt. Es wurde ein Ausschuß und zu dessen erstem Vorsitzenden Vecchioni gewählt. Ferner mürbe eine von Oandtagèabgeordueten Haenle beantragte Resolution, betreffend die Bei
behaltung der Schwurgerichte bei Preßvergehen, einstimmig angenommen und beschlossen, dieselbe an den ' Reichstagsabgeordneten Stauffenberg zu senden.
— Augsburg, 7. Nov. Für die Fahrpostverbindung hiesiger Stadt mit Frankfurt a. M. ist die nachstehende, mit dem 10. d. M. in Wirksamkeit tretende, Einrichtung von Wichtigkeit. Es wird nämlich bei dem Umstande, daß der Abendzug aus Frankfurt a. M. via Aschaffenburg bereits 7 Uhr 30 Min. abgeht und demgemäß der größere Theil der Abendausgabe bis andern Tags Mittags 11 Uhr in Frankfurt a. M- lagern müßte, von besagtem Zeitpunkte an im Interesse des hiesigen Verkehres eine direkte Abfertigung von Geldbriefen und Werthpapier-Paketen mit dem aus Frankfurt a. M. Abends 9 Uhr 20 Min. abgehenden Zuge stattfinden und haben diese Sendungen via Bruchsal früh 7 Uhr 35 Min. mit Zug Nr. 181 in Augsburg einzutreffen.
— In Edenkoben hat ein junger Mann in Folge einer Wette 4 Schoppen Neuen in 10 Minuten getrunken, nachdem er demselben schon vorher gehörig zugesprochen hatte. Er gewann die Wette — war aber wenige Minuten nachher eine Leiche.
— Bayerische Abgeordnete widersprechen dem erneuerten Gerüchte über eine Schwenkung des Königs Ludwig in den kirchenpolitischen Frage». Diese Gerüchte lassen sich auf ultramontane Ausstreuungen zurückführen, denen aus der Umgebung des Königs bereits ein entschiedenes Dementi ertheilt worden ist.
— Mühlhausen i. E., 3. November. Die zahlreichen Naturalisationsgesuche von ausgewanderten Optanten, welche in jcdsr Gemeinderathssitzung zur Verhandlung kommen, sind ein erfreuliches Zeichen, daß Viele, deren Existenz durch Geschäfts- und Familienverhältnisse auf Mülhausen angewiesen ist, aufhören, eine für sie unhaltbare Position in die Länge zu ziehen. Unter den Wiedergekehrten ist auch eine in der Stadt wohlbekannte Persönlichkeit zu erwähnen: Herr Raphael Dreyfus, Besitzer einer größeren und allem Anscheine nach wohl gedeihenden Spinnerei, welcher vor einigen Monaten durch Naturalisation das diesseitige Staatsbürgerrecht zurückerworben hat.
Paris, 4. November. Die französischen Vertreter im Auslande sind nach der „Elberf. Ztg." angewiesen worden, gesprächsweise mitzu- theilen, Frankreich besitze volle Gewißheit darüber, daß die spanische Beschwerdenote nicht deutscher Inspiration — wie das bekanntlich von der französischen Presse behauptet worden — entflossen sei; Deutschland habe sogar jede Aeußerung vermieden, welche in Madrid als Billigung der Form jenes Aktenstücks hätte ausgelegt werden können.
— Paris, 7. Nov. Nachrichten aus Hendaye zufolge scheinen die Regierungstruppen in Verbindung mit der Besatzung von Jrun die Belagerer auf französisches Gebiet werfen zu wollen. General Poucret ist durch neue Instructionen angewiesen worden, die Verletzung französischen Gebiets zu verhindern. (*• Srtft. Pr.)
— London, 7. Nov. Der „Daily Telegraph" glaubt nicht an das Zustandekommen eines internationalen katholischen Kongresses.
— London, 7. Nov. Gladstone hat eine Schrift veröffentlicht, welche er an diejenigen seiner katholischen Landsleute gerichtet hat, welche ihm williges Gehör zu schenken geneigt sind. ■ Die Publikation enthält weitere Ausführungen der Schrift über den „Ritualismus", wiche der Verfasser im Oktober in der „Revue comtemporaine" veröffentlicht hat. Gladstone erklärt, daß diese Schrift von mehreren seiner Freunde, welche zum Katholizismus übergetreten sind, Angriffe erfahren habe, dieselbe sei jedoch vielmehr defensiven als offensiven Charakters gewesen. Jedermann, erklärt Gladstone, habe das Recht, sich zu verwahren erstens gegen den Papst, zweitens gegen dessen Bundesgenossen und Parteigänger, und drittens gegen Diejenigen, welche Angesichts der Uebergriffe derselben neutral und unthätig bleiben. Das Rom des Mittelalters erhob den Anspruch auf die Weltherrschaft. Das moderne Rom hat in dieser Hinsicht nichts aufgegeben und nichts widerrufen. Im Gegentheil hat sich die Stellung des Papstes gefestigt, denn im Mittelalter stand selbst in beii Zeiten des strengsten Kochen- glaubens dem Papste beständig eine kräftige Opposition gegenüber, während heute diese Oppositiün den vatikanischen Dekreten erlegen ist.