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1874.
Tagesschau.
— Berlin, 6. Nov. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages ergriff in der ersten Berathung des Gesetzes über den Landsturm nach dem Abg. Duncker der Abg. Graf Bethusy-Huc das Wort und empfahl die Annahme des Entwurfs. Damit schloß die erste Lesung, und wurde der Gesetzentwurf an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen, während der Abg. Dr. Windthorst eine Kommission von 21 Mitgliedern beantragt hatte.
Es folgte die erste Lesung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrole über die Personen des Beurlaubtenstandes, die Uebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Dis- ziplinarstrafmittel, welche von dem Bundesbevollmächtigten, Kriegs- Minister v. Kameke, mit einer kurzen Bemerkung eingeleitet wurde. Nachdem der Abg. Richter (Hagen) einige Ausstellungen gegen das Gesetz gemacht hatte, beantragte er die Verweisung an die eben beschlossene Kommission, welchem Anträge das Haus beistimmte. Schluß 2*/2 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Erste Lesung des Etats) w. u. St. A.)
— Der Haushaltsetat des Deutschen Reiches für das Jahr 1875, wie derselbe aus den Beschlüssen des Bundesrathes hervorgegangen ist, balancirt in Einnahme und Ausgabe mit 520,752,•374 Mark (77,659,646 M. mehr als pro 1874). Von den Ausgaben sind 395,476,114 M. fortdauernde, 125,276,260 M. einmalige. Unter Einnahmen befinden sich 92,524,176 M außerordentliche Zuschüsse (aus der französischen Entschädigung, dem Rcichs-Festungsbaufonds und dem Reichs-Eisenbahnfonds) zu den einmaligen Ausgaben und 92,761,504 Mark Ma- trikularbeiiräge (25,575,253 M. mehr als für das Jahr 1874)
— Fürst Bismarck wird noch nicht heute, Freitag, wie die Blätter wissen wollen, sondern erst Sonntag frühestens von Friedrichsruhe hier eintreffen und dann während des W nters in Berlin verbleiben. Das Befinden des Reichskanzlers läßt nichts zu wünschen übrig, die lange Ruhe, die Kissinger Kur und der Aufenthalt im Freien haben eine vollständige Kräftigung seines Gesundheitszustandes herbeigeführt. Nach seiner Rückkehr wird Fürst Bismarck dem Vernehmen nach auch wieder die parlamentarischen Soiréen in seinem Hotel eröffnen.
— Im Reichstage ist nunmehr auch das Gesetz über die Besteuerung des Branntweins in den Gebietstheilen, welche in die Zollgrenze noch nicht eingeschlossen sind, zugegangen. Ebenso kommen unverzüglich der Hauptetat und von heute ab die übrigen Etatsgruppen zur Ver- theilung. Die Etatsberathungen werden schon in der nächsten Woche beginnen, die Justizgesetze werden nicht vor dem 20. November auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Die jetzt im Reichèhauèhaitsetat für 1875 festg stellte Erhöhung der Matricularbeiträge beträgt gegen das Vorjahr 25 Millionen Mark, entsprechend dem im Frühjahr gemachten Voranschläge. * (Tru.)
— Berlin, 3. Nov. Die heutige „Post" bringt eine interessante Enthüllung über ein von dem italienischen Minister Visconti-Venosta, Ende August 1870 beabsichtigtes Rundichreiben, das ziemlich weitgehende Bürgschaften für den Papst enthielt, welche ihm die italienische Regierung als Ersatz für die Besetzung Roms bieten wollte. Der Minister glaubte nämlich, Oesterreich wolle für den Papst nachdrücklich eintreten, erfuhr dann, daß Beust sich mit dem Vatikan wegen einer andern Angelegenheit entzweit hatte, und zog das schon abgesandte Rundschreiben telegraphisch zurück. Dasselbe wurde eingezogen und vernichtet. Bischof Dupanloup in Paris wußte sich indessen ein Exemplar davon zu verschaffen und citirte es in einer neueren Flugschrift als für Italien bindend. Dies machte in Rom ein begreifliches Aufsehen. Dupanloup wurde bei der Sache natürlich mystlfizirt. Man möchte aber annehmen, daß die veränderte Haltung Beusts um jene Zeit, welche die Mittheilung »der „Post" seinem Streit mit dem Vatikan wegen des Konkordats zuschreibt, auch durch Preußens Siege während des Monats August bestimmt wurde. ■— Von Frankreichs verunglücktem- Versuch einer Schwenkung zu Rußland hin im Orient wird noch immer viel ge- fprvchen. Die Thatsache ist von mehreren Seiten bestätigt, u. a. durch das Telegramm eines unterrichteten Pariser Korrespondenten der „Köln.
Ztg.", der sich ausdrücklich auf eine Quelle beruft, die darum wissen müsse. (Schw. Merkur.)
Patent-Ertheilung.
Den Civil-Jngenieuren Rhien, Meinicke und Wolf zu Görlitz unter dem 3. November 1874 auf eine selbstthätige Vorrichtung zum Füllen der Pumpen Windkessel mit Luft in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
dem Ingenieur P. Langbein zu Würzburg unter dem 2. November 1874 auf eine Kuppelung für Eisenbahnwagen in der durch Zeich- uung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu behindern,
auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.
— Darmstadt, 5. Nov. Auch die Professoren und Lehrer des Mainzer bischöflichen Seminars haben, wie hessische Blätter berichten, an die Erste Kammer eine Vorstellung gegen die Kirchengesetze, speciell gegen den Gesetzentwurf über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen gerichtet, welche in dem Wunsche gipfelt, die Kammer wolle den Bestimmungen des Gesetzentwurfes, „durch welche die fernere Wirk- samk.it unserer philosophisch theologischen Lehranstalt unmöglich gemacht und eine den kirchlichen Vorschriften und religiösen Interessen widersprechende Vorbildung unserer künftigen Geistlichen angeordnet wird", die Zustimmung versagen.
— (Der bayerische Gerichtsvollzieher und der neue deutsche Zivilprozeß). Durch die bevorstehende Einführung des neuen deutschen Ci- Vilprozesses im deutschen Reiche ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß gleichzeitig mit der Einführung dieses Gesetzes auch das vielgeschmühte und vielverkannte Gerichtsvollzieher-Institut, das sich aber in Wahrheit doch bewährt hat, beseitigt wird, und daß insbesondere die bereits angestellten Gerichtsvollzieher zufrieden sein müssen, wenn sie nur irgend eine Stellung, gleichviel welche, erhalten und nicht ganz ums Brod gebracht werden. Diesen irrigen Ansichten zu begegnen, respektive sie zu widerlegen, dürfte es einfach genügen, auf Artikel 1 der Gerichtsvollzieher-Ordnung vom 15. Mai 1870, die Gesetzeskraft hat, zu verweisen. Dieser Artikel lautet: Die Gerichtsvollzieher werden von Uns, dem Könige ernannt; sie sind öffentliche Beamte und zur Führung des eines Dienstsiegels berechtigt. Das verliehene Amt kann ihnen nur durch strafrichterliches oder Disziplinar-Erkenntniß entzogen werden. Doch können sie aus administrativen Erwägungen oder in Folge organischer Einrichtungen versetzt werden. Hieraus ergibt sich, daß der Gerichtsvollzieher kein Beamter ist, dessen Stellung von der Willkür eines Staatsanwaltes oder sonstigen Vorgesetzten abhängt, vielmehr geht daraus hervor, daß der Gerichtsvollzieher ein selbstständiger Beamter ist und ihm seine Stellung ohne Gebung eines entsprechenden Äquivalentes nicht entzogen werden kann. Mögen deßhalb diese Zeilen die etwas besorgten Gerichtsvollzieher einstweilen beruhigen. (Augsb. Ab-udz.)
— München, 4. Novbr. Die Landräthe (Vertreter der Kreise) sind zu ihrer dießjährigèn Session auf den 20. dss. Mts. in die acht Hauptstädte der Regierungsbezirke einberufen. — Die Kreisregierung von Oberbayern hat die von der sozialdemokratischen Arbeiterpartei und von sechs Gewerkschaften gegen die Auflösungsdekrete der Polizei- Direktion erhobenen Berufungen verworfen, und ebenso hat das Mmi- stertum des Innern die Beschwerde über die von der Kreisregierung von Mittelfranken bestätigte Auflösung der sozialdemvkratfichen Mitgliedschaft in Erlangen abgewiesen. — Die hiesige Stadt ist heute in großer Aufregung über einen Doppelmord, der gestern Abends in einem Hause begangen wurde, das am Marienplatz, im Centrum der Stadt, dem Rathhause und der Hauptwache gerade gegenüber belegen ist. Die Fenster der Wohnung, in welcher die That geschah, gehen vorne heraus auf die belebte Straße, eines der Fenster wurde im Handgemenge, welches unzweifelhaft stattgefunden, zerbrochen, daß die Scheiben klirrend herunterfielen, doch wurde Niemand aufmerksam und der oder die Thäter entkamen unaufgehalren. Als um 6 Uhr tre Aufwärterin der hochbejahrten Briefträgers-Eheleute Kämmerer in deren Wohnung sich einfand, traf sie die beiden alten Leute in ihrem Blute todt am Boden liegend, beide unter unverkennbaren Anzeichen, daß sie die heftigste Ge-