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M 259. Freitag den 6. November. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. LandraLhsamts dahier.
Diejenigen Herren Bürgermeister, welche die Quartierbescheinigungen und Quittungen über während des diesjährigen Herbstmannövers resp, an Remonte-Commandos verabreichte Quartiere, Marschfourage und gestellten Vorspann noch nicht eingereicht haben, werden veranlaßt die betreffenden Liquidationen nebst Quittungen innerhalb 8 Tagen prä- clusivischer Frist bei 5 Thaler Strafe einzusenden.
Hanau,. am 4. Novbr. 1874.
T a g es s, ch a 8..
— Berlin, 5. Nov. In der heutigen (5.) Sitzung des Deutschen Reichstages leitete, nach dem „R. u. St.-A.", der Kriegs-Minister von Kameke die erste Berathung des Gesetzentwurfes über den Landsturm mit einer kurzen Darlegung der Bedeutung und Tragweite desselben ein: der Entwurf enthalte die Ausführung des §. 6 des Reichs-Militärgesetzes und gebe dem Landsturm eine mehr militärische Organisation, als er zur Zeit der Befreiungskriege hatte. Der Bun- deèbevollmächtigte wies die Ausführungen der Presse, insbesondere der ausländischen, als irrige zurück, nach welchen mit dem Landsturm ein Instrument für einen Angriffskrieg geschaffen werden solle; derselbe sei vielmehr nur ein neues Mittel zur Vertheidigung des höchsten Gutes, der Selbstständigkeit der Nation. Abg. Graf Ballestrem erhob gegen die Vorlage und die Ausführungen des Bundesbevollmächtigten den Einwand, daß der Entwurf nicht eine Ausführung des §. 6 des Reichs- Militärgesetzes in dem Sinne enthalte, welcher den Absichten des Reichstages entspreche. Während dem Reichstage damals der Charakter des Landsturm als solcher vorschwebte, welchen derselbe zur Zeit der Befreiungskriege hatte, bezwecke die Vorlage ein zweites Aufgebot der Landwehr und lasse den alten Landsturm daneben auch noch bestehen. Außerdem enthalte dieselbe eine Verlängerung der Militärpflicht um mehr als zehn Jahre und sei die Ausführung der ■ Organisation des Landsturms, wie ihn der Entwurf bezwecke, mit großen Kosten verbunden. Schließlich beantragte der Redner die Verweisung der Vorlage an eine Kommission. Der Abg. Koch (Annaberg) sprach für die Vorlage. Dieselbe bezwecke nur eine Regelung der Dienstverhältnisse derjenigen Personen, welche nach den bestehenden Vorschriften zum Landstürme gehören, die sich also keineswegs als Landwehr zweiten Aufgebots charakterisiren. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Duncker gegen einzelne Bestimmungen der Vorlage.
— Mit der Herstellung der Reichscassenscheine ist man sehr eifrig beschäftigt, und es steht zu erwarten, daß zur Zeit der Circulation des neuen Papiergeldes die erforderliche Menge von Noten vorhanden sein wird. Die erstmalige Herstellung der Reichscassenscheine erfordert einen Kostenaufwand von 1,500,000 Mark, wovon im laufenden Jahre etwa 300,000, im nächsten Jahre 600,000 und 1876 endlich gleichfalls 600,000 Mark zur Zahlung kommen. — Das preußische Silbergeld bleibt vorläufig noch in Umlauf, nur daß wir vom 1. Januar 1875 statt von 1 Thaler von 3 Mark, statt von 10 Sgr. von 1 Mark, statt von 5 Silbergroschen von Va Mark oder 50 Pfennigen und statt von
1 Groschen von 10 Pfennigen sprechen. (Trn.)
— Der Graf Arnim-Boitzenburg hat es, anläßlich des bei einer Haussuchung in seinem Palais entstandenen Brandes, für nöthig gehalten, sich von dem Polizei-Präsidenten v. Madai bescheinigen zu lassen: „die von dem Letzteren veranlaßten Ermittelungen hätten nur die Wahrscheinlichkeit herausgestellt, daß der am 15. Oktober er. auf dem Grundstücke Pariserplatz Nr. 4 stattgehabte Brand durch Unvorsichtigkeit eines Beamten seines Ressorts entstanden ist, sich dagegen Verdachtsmomente in Betreff der Thäterschaft einer anderen Person bisher nicht ergeben haben.
— Der dem Reichstage zugegangene Etat für die Verwaltung der Reichseisenbahnen für das Jahr 1875 bietet auch einige Beiträge zu der Zeitungsrubrik „Vermischtes". Für die „Reickèhunde" und „Reichskatzen ist nämlich die erkleckliche Unt-rhaltunassumme von 7830 Mark ansgeworfen. Die Funktion dieser nützlichen vierfüßigen Organe des öffentlichen Dienstes besteht laut der Vorlage bei den Reichshunden in der Unterstützung der Reichs-Nachtwächter in ihrem Amte bei den Ei
senbahnen, während den Reichskatzen die Aufgabe gestellt ist, auf den Reichseisenbahngüterböden die daselbst hausend m Mäuse wegzufangen.
— Posen, 4. Nov. Der durch die Exkommunikation des Prob- stes Kubeczak bekannte Dekan Rzezniewski in Jarocin ist heute, weil er die Herausgabe der Kirchenbücher von Wlosciejewski verweigerte, verhaftet und in das Polizeigefängniß zu Pieschen abgeführt worden.
— Wie Münchener Blätter melden, gehören zur Gantmasse der Adele Spitzeder eine beträchtliche Anzahl von Aktivforderungen weiche bisher nickt beigetrieben werden konnten, weil es an Paraten Exekutionsmitteln gegen die Schuldner gebrach. Der Gläubiger-Ausschutz soll deßhalb jüngst beschlossen haben, um die Vertheilung der Masse nicht aufzuhalten, diese Forderungen an den Meistbietenden öffentlich zu versteigern. Darnach würde ein Verzeichniß angefertigt, und zur Einsicht der Steigerungslustigen aufgelegt werden, aus welchem die Person des Schuldners, der Betrag der Schuld und die Qualität derselben ersichtlich wäre. Dieses Verzeichniß dürfte dann insofern von Interesse sein, als aus ihm die Reihe jener Personen, vom Fürsten bis zur Wäscherin herab, bekannt werden würde, welche zum Falle der Dachauer Bank dadurch beitrugen, daß sie Geld aus derselben entnahmen, ohne für dessen Rückzahlung besorgt zu sein.
— München, 3. Nov. Im Laufe des Monats Dezember wird hier von dem Verein der deutschen Hutfabrikanten eine Versammlung — die achte seit Konstituirung desselben überhaupt — behufs Vornahme der statutenmäßigen Frühjahrs-Modewahl stattfinden, zu der die Theilnahme, wie aus den bereits eingegangenen Anmeldungen der Mitglieder zu entnehmen ist, eine ganz bedeutende werden wird.
— München, 4. November. Bei Ausrüstung der deutschen Artillerie mit neuem Feldmateriale wurde die Einführung der eisernen ßaffrte beschlossen; da sich diese nun gelegentlich der letzten Herbst- waffenübungen vollkommen bewährt hat, soll auch die Laffetirung der Festungsartillerie durch Eisen geschehen. Zu Proben und Versuchen mit solchen Lasteten wurden von der Artillerle-Berathungskommiffion der Oberstlieutenant Frhr. von Löffelholz mit den Hauptleuten Reinhard und Böck nach dem Lechfelde beordert; zur Geschützbedienung hat das 1. Fuß-Artillerieregiment von Neu-Ulm aus einen Offizier mit den nöthigen Artilleristen und zur Bespannung das 4. Artillerie-Regiment von Augsburg die nöthigen Fahrsoldaten nebst Pferden abzustellen.
(Augsb. Abztg.)
— Speyer, 31. Okt. Die erste Tabakschlacht ist geschlagen und wir sind froh, berichten zu können, daß die Bauern siegreich aus derselben hervorgegangen sind. Am Donnerstag wurde in Harthausen mit dem Abhängen begonnen und sogleich fanden sich die Käufer in Masse ein. Nachdem einige Partieen auf den höchsten Preis verkauft worden waren, wurden gestern zirka 2000 Zentner zu 20 und 21 fl. verkauft und fortwährend abgehängt. Heute jedoch ist eine ruh gere Stimmung unter den Käufern eingetreten, der Preis ist bis zu 18 fl. herabgesunken, immerhin noch ein über alles Erwarten hoher P eis. Unsere Voraussage ist glänzend in Erfüllung gegangen, daß nämlich farbige Tabake, wenn sie trocken vom Dache kommen, hohe Preise lösen. Mälz. Ztg.
— Ueber den Wiederaufbau Meiningens finden sich in Börsenblättern Nachrichten, welche durch blicken lassen wollen, daß dieser Wiederaufbau einem Unternehmer in Generalentreprise übertragen worden sei. Richtig ist, wie dem „St.-Anz." mitgetheilt wird, allerdings soviel, daß von einer Seite her an die herzogliche Staatsregierung dahin zielende Anerbietungen herangetreten sind; auch kann der Voriheil gar nicht verkannt werden, welchen die Betheiligung bedeutender technischer und finanzieller Kräfte an der außerordentlich umfassenden und sehr dringenden Arbeit des Wiederaufbaus von bisher 202 Hauptwohnge- gebäuden darbieten würde. Aber es ist nicht die herzogliche Staatsregierung, sondern es sind die einzelnen bisherigen Häuserbesitzer und sonstige einzelne Bauliebhaber, welche bauen. Lediglich mit diesen haben Bauunternehmer sich zu verständigen; von einem Vertragsabschluß hierüber zwischen der Staatsregiernng und einem Generalunternehmer, von dem die Zeitungen sprechen, kann keine Rede fein. Wenn. die Stadtgemeinde den gejammten Brandplatz expropriirt hat, so geschah