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Die ispaltige Sarmondzeil» od deren Raum

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M 257.

Mittwoch den 4. November.

1874.

Gefunden: Ein wollener Handschuh. Ein seidenes Täschchen, enth.: Zwirn, Scheere und Fingerhut. Ein feines ledernes Schlüssel- Futteral. Eine goldne Ohrglocke mit Camee. Ein schwarze Orleans- Schürze. Ein Cigarren-Etuis mit gelbem Bügel, enthaltend: Ci­garren.

Verloren: Ein roth gehäckeltes Halstuch.

Entlaufen: 2 Gänse.

Hanau, am 4. November 1874._____________________________

L L g e s i Ä k u.

Berlin, 3. Nov. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Disziplinarkammer für die Beamten der Reichseisenbahn-Verwal­tung, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, in erster und zweiter Berathung ohne Debatte genehmigt. Derselbe lautet:

Einziger Paragraph.

Für die Beamten der Reichseisenbahn-Berwaltung, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, ist die durch Unsere Ver­ordnung vom 7. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 3) in Straßburg errichtete Disziplinarkammer zuständig.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel 11 und 12 Buch III Titel 12 des revidirten lübischen Rechts, sowie der Ar­tikel 14 und 16, Theil III. Titel 12 des Rostocker Rechts, wurde ebenfalls in erster und zweiter Lesung angenommen.

Die Gesetzentwürfe, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches und betreffend die Einrichtung und Befug­nisse des Rechnungshofes, wurden auf Antrag des Abg. v. Benda einer Commission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Berlin, 30. Oktober. Die Räume des Reichstagsgebäudes haben durch den Umbau außerordentlich gewonnen: alles ist ausgedehn­ter, behaglicher geworden, ein wesentlicher Gewinn für die bevorstehende Winterszeit. Das Lesezimmer war bisher bald das enge Gelaß neben der Garderobe, bald gemeinsam mit dem etwas entfernten des Herren­hauses; jetzt sind zwei stattliche Säle über einer Treppe eingerichtet: einer für dae Zeitungen, einer für die zahlreich austiegenden Zeitschrif­ten und Broschüren, daneben ist ein großes Schreibzimmer, alle drei mit warmen Teppichen ausgestattet, freundlich und sehr bequem einge­richtet. An sie reiht sich die Bibliothek, in dem ehemalig?» Fraktions­saal der Nationalliberalen. Bequem zugängliche Schränke fassen die reichen Schätze. In wenig Jahren wird die einsichtig verwaltete Biblio­thek ein wahres Musterinstitut sein. Die Abtheilungen und Fraktionen find in das zweite, neu aufgesetzte Stockwerkgewandert. Auch hier herrscht hübsche Ausstattung vor, helle geschmackvolle Tapeten decken die Wände. Das Gelaß Nr. 5, Lokal der zahlreichsten Fraktion der Na­tionalliberalen, ist ein wahrhaft prachtvoller Sitzungssaal. Im Sitzungs­saal des Reichstags selbst ist im Wesentlichen nichts verändert, alles aber, mit Einschluß des äußerst angenehmen Foyers, zweckmäßig neu ausgestattet. (Schw. Merkur.)

Aus Anlaß eines Spezialfalles haben der Kriegs-Minister nnd der Minister des Innern die Königlichen Regierungen darauf auf­merksam gemacht, daß nach den Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 27. Dezember 1816 die durch die gewöhnlichen Garnison-Uebungen, insbesondere durch die Felddienstübungen der einzelnen Truppentheile verursachten Flurbeschädigungen nicht aus dem Militärfonds zu ver­güten sind, diese Entschädigungen vielmehr den betreffenden Truppen- Eommandeuren zur Last fallen und daher die beschädigten Grundbe­sitzer sich mit ihren Ansprüchen, event, unter Mitwirkung der betref­fenden Landrathsämter, an die gedachten Commandeure zu wenden haben.

Nach einer Ober-Tribunal-Entscheidung vom 20. Oktober cr. ist zum Begriff einer Mißhandlung im Sinne des §. 223 des R. Str. G. B. (Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Gefängniß bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis dreihundert Thalern be­straft.") die Absicht, einem Anderen ein körperliches Uebelbefinden zu­zufügen, oder sthn an der Gesundheit zu beschädigen, keineswegs erfor­derlich. Es genügt vielmehr, wenn der Thäter in dem Bewußtsein ge­

handelt hat, daß die von ihm vorsätzlich gegen die Person eines An­deren gerichteten Thätlichkeiten eine Störung des körperlichen Wohlbe­findens des Anderen zur Folge haben würden.

Der neugewählte geschäftsführende Ausschuß des deutschen Pro­testantenvereins erläßt, nach demSchw. Merk.", einen Aufruf, welchen wir im Wesentlichen mittheilen: Protestantische Brüder! Laut Beschluß des Wiesbadener Protestantentages vom 28. September d. J. hat der deutsche Protestantenverein nach einer zehnjährigen vielverleumdeten, aber ausdauernden und nicht fruchtlosen Thätigkeit die Hauptleitung seiner Geschäfte von Heidelberg nach Berlin verlegt und den Vorstand des Berliner Unionsvereins mit der Wahl des geschäftsführenden Ausschusses beauftragt. Die Wahl ist auf die Unterzeichneten gefallen. Wir folgen diesem ehrenvollen Rufe in dem Vertrauen, daß die Verlegung der Vereinsleitung in die Hauptstadt des Deutschen Reiches geeignet sein wird, die Sache des Prot.-Vereins noch inniger mit der Sache des deutschen Volkes zu verknüpfen. Die Feinde des Reiches sind nur zu überwinden und die innere Gesundheit des deutschen Volkslebens ist nur zu sichern, wenn eine freie, vernünftige, wahrhaftige religiöse Ge­sinnung im deutschen Volke dem Aberglauben auf der einen und der Gottesleugnung auf der andern Seite lebenskräftig und siegreich entgegentritt. Dem deutschen Staat im Kampf mit den römischen Uebergriffen mit ganzer Kraft zu helfen, ist eine kirchliche Ehrenpflicht, die unser Verein freudig übt und mit tiefer Betrübniß von vielen berufenen Trägern des prot. Kirchenthums in Deutschland vernachlässigt sieht... Der deutsche Protestantenverein setzte sich in seinem Statute namentlich zum Zweck: 1) den Ausbau der deutschen eoang. Kirchen auf der Grundlage des Gemeindeprinzips je nach den besonderen Verhältnissen der verschiedenen Länder mit deutscher Bevöl­kerung, sowie die Anbahnung einer organische« Verbindung der Landes­kirchen; 2) die Bekämpfung alles unprotestantischen hierarchischen We­sens innerhalb der einzelnen Landeskirchen und die Wahrung der Rechte, Ehre und Freiheit des deutschen Protestantismus; 3) die Erhaltung und Förderung christlicher Duldung und Achtung zwischen den verschiedenen Konfessionen und ihren Mitgliedern; 4) die Anregung und Förderung des christlichen Lebens, sowie aller der christlichen Unternehmungen und Werke, welche die sittliche Kraft und Wohlfahrt des Volks bedingen. Einiges von diesen Forderungen ist erreicht, das Meiste bleibt zu ihrer Verwirklichung noch zu thun. Selbst unter dem Schatten der neu an­gebahnten synodalen Kirchenverfassungen unternimmt eine starrsinnige Orthodoxie, für ihre verjährten Rechte und unverständigen Herrschafts­ansprüche ihre Hütten zu bauen. Darum, theure Gesinnungsgenossen in Nord- und Süddeutschland, fordern wir Euch zum Beitritt zu unse­rem Vereine und zu kräftigster Unterstützung seiner Bestrebungen auf. Wer in den verschiedenen deutschen Landeskirchen dem theologischen Ha­der um kirchliche Lehrformeln entgegen ist und für die Anbahnung ei­ner im Glauben und in der Verfassung freien deutschen Volks- und Gemeindekirche fühlt, wer überall im Vaterlande helfen möchte, einer vernünftigen Belehrung unseres evang. Volkes über Christenthum und Kirche die Wege bahne» und die im Volke vorhandenen freiheitlichen protestantischen Kräfte zu einer Macht zu sammeln, welche den Gegnern des Christenthums, des modernen Staats, der gesellschaftlich n Ordnung gewachsen ist der ist im Geiste unser Genosse und sollte unserer ge­meinsamen Sache seinen Beistand nicht vorenthalten. Protestantische Brüder, es ist der Jubeltag der deutschen Kirchenerneuerung, an dem dieser Aufruf Euch nahe tritt. Zeiget den äußeren und inneren Fein­den der deutschen Volkskraft, daß die Pflicht thatkräftigen Dankes ge­gen die Helden der Reformation unter uns unvergessen ist. Berlin, am 31. Oktbr. 1874. Der geschäftsführende Ausschuß des deutschen Protestantenvereins. H. Kochhann, Stadtverordnetenvorsteher. Stadt­rath Dr. F. Techow, Mitglied des Reichstags und Abg.-Hauses. F. Gumprechr, Banquier. Lic. Th. Hoßbach, Prediger. Dr. H. Kletke, Chef-Redakteur der Voss. Ztg. Wilhelm Müller, Prediger. F. Rich­ter, Prediger, Mitglied des Abg.-Hauses. Lic. Dr. P. W. Schmidt, Redakteur der Prot. Kirchenzeitung. H. Schroeder, Staatsanwalt z. D., Mitgl. des Reichstags und des Abg.-Hauses. F. A. Zacharias, Stadtrath a. D. Meldungen zum Beitritt, Anfragen wegen Grün-