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Montag den 2. November.
1874
Tagesschau.
— Der aus 6 Paragraphen bestehende dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Gesetzes über den Landsturm lautet nach dem „R. u. St.-Anz." folgendermaßen:
§. 1. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots bestimmt wird. §. 2. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrsfgesetzen und der Disziplinarordnung unterworfen. §. 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen Bedarfs, oder wenn es an geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden. §. 4. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser angeordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. §. 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser. §. 6. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißver- trages vom 23. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III. §. 5 zur Anwendung.
— B erlin, 31. Okt. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde von Forckenbeck mit 203 von 207 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten, Frhr. Schenk von Stauffenberg mit 144 von 211 Stimmmen zum ersten Vicepräsidenten gewählt. Bei letzterer Wahl erhielt Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 44 Stimmen, während 22 Zettel uribeschrieben wären. Zum zweiten Vicepräsidenten wurde Hänel mit 143 von 204 Stimmen gewählt, von Puttkammer erhielt 33 Stimmen.
— Dem Kaiserlichen General-Konsul von Pfuel in Bukarest und dem Kaiserlichen General-Konsulats-Verweser von Thielau in Alexandrien ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 je für ihren Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
— Die Angabe einer Reihe von Zeitungen, so schreibt die „Trib.", daß der Militär-Etat noch einer neuen Umarbeitung unterzogen werden müsse, welche seine Vorlegung an den Reichstag weiter verzögere, ist völlig grundlos. Richtig ist, daß sowohl über den Militär- wie über den Marine-Etat ausgedehnte Verhandlungen zwischen den beiden Ressort Chefs und dem Präsidenten des Reichskanzler-Amts stattgefunden haben: wodurch diese Vorlagen später an den Bundesrath gelangt sind. Seit etwa 10 Tagen ist aber darüber eine vollständige Einigung erzielt und eine Annahme der beiden Etats im Bundesrathe gilt als zweifellos.
— Wegen Führung der Kirchenbücher sollen für die seit 1866 mit Preuß-n vereinigten Landestheile einige neue Bestimmungen gegeben werden und finden über den betr. Entwurf bereits Verhandlungen mit den Provinzialbehörden statt. (Lri^
— In der Woche vom 11. Okt. bis 17. Okt. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 897,560 Mark 20-Markstücke, 728,930 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen'. 735,102 Markl-Markstücke, 85,043 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 97,258 Mark 60 Pf. 10-Pfennigstücke, 47,842 Mark 25 Pfennige 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 65,108 Mark 8 Pf. 2-Pfennigstücke, 30,237 Mark 4 Pf. 1-Pfennigstücke.
— Posen, 31. Okt. Ein höherer Regierungsbeamter, von Polizeipersonal unterstützt, hielt heute auf der Dominsel eine Nachforschung nach amtlichen Documenten des apostolischen Delegaten ab.
(N. Frist. Pr.)
— Breslau. Zur Verbrennung der Leiche der Wittwe Schöngarth hierselbst theilt die „Schl. Volks-Ztg." mit, daß der Clerus bei der obersten Staatsbehörde deswegen bereits eine Beschwerde eingereicht habe.
— Der Kultusminister hat die Oppelner Regierung angewiesen,
die katholische Kuratialkirche zum H. Kreuz in Neisse den Altkatholiken zur Mitbenutzung zu überweisen.
— Meiningen wird kraft eines zwischen der Stadtgemeinde und dem Unternehmer Hermann Geber abgeschlossenen Vertrages von Letzterem nach einem einheitlichen Plane wieder aufgebaut. Neben anderen Vortheilen hofft man dadurch auch billiger wegzukommen, als wenn Jeder sich sein Haus eigens bauen ließe. Der Brandschutt wird, auf Grund eines von den Professoren Pettenkofer aus München und Hirsch aus Berlin abgegebenen Gutachtens, bei dem Wiederaufbau weder zum Aufschütten noch sonst wie verwendet, sondern vollständig weggeschafft. Die bis jetzt eingegangenen Unterstützungsgelder belaufen sich fast auf 450,000 fl.
— Würzburg, den 30. Oktober. Der „Schw. Merkur" schließt seinen Artikel über den Prozeß Cullmann folgendermaßen: Nach dem Resumä des Präsidenten und dem geschehenen Vorhalt an die Geschworenen begeben sich diese kurz vor 4 Uhr in das Berathungszimmer. Die einzige Frage lautet: Ist Kullmann schuldig, am 13. Juli 1874, Mittags, in Kissingen auf den Fürsten Bismark in der Absicht, denselben zu tödten, vorsätzlich und mit Ueberlegung eine mit zwei Rehposten geladene Pistole in einer Entfernung von IV2 bis 1 Schritt abgeschossen zu haben? Bei dem Wiedereintritt der Geschworenen verlieft der Obmann das Verdikt: „Auf Ehre und Gewissen, die Antwort der Geschworenen ist: Ja!" Die Berathung der Geschworenen dauerte 7 Minuten. Der Staatsanwalt beantragt 15jährige Zuchthausstrafe und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre gegen Kullmann und begründet das beantragte Strafmaß durch die hohe verantwortliche Stellung des ersten Staatsbeamten des deutschen Reiches und Preußens. Der Vertheidiger beantragt, ein mildes Urtheil gegen den in beklagens- werther Weise bethörten Angeklagten zu sprechen. Nach Berathung von einer Stunde verkündet der Präsident das Urtheil. Dasselbe lautet auf 14jährige Zuchthausstrafe und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre, sowie Stellung unter Polizeiaufsicht. Kullmann vernahm das Urtheil anscheinend ohne Bewegung. Als Milderungsgründe wurden bei der Verkündigung des Urtheils die Jugend und die schlechte Erziehung Kullmanns betont. Derselbe verzichtete auf Ergreifung des Rechtsmittels und wurde sodann unter starker Eskorte nach der Frohn- feste zurückgeführt.
— Aus Mittel franken, 29. Okt. Zuverlässigen Nachrichten zufolge wurde dieser Tage der kgl. Regierung von Mittelfranken eine von circa 200 mittelfränkischen protestantischen Lokalschulinspektoren unterzeichnete Eingabe übermittelt, deren Inhalt dem Vernehmen nach dahin geht, daß sie, besonders aus Anlaß der auf der Kreislehrerversammlung in Fürth von derselben angenommenen Thesen, in denen über die Geistlichen als Lokalschulinspektoren das wegwerfendste und ehrverletzendste Urtheil gesprochen werde, gegen eine solche fortgesetzte öffentliche Beschimpfung von Seiten der Lehrer energisch protestiren und für den Fall, daß die Regierung die geistliche Lokalschulaufsicht noch länger beizubehalten beabsichtige, um ausgiebigeren Schutz ihrer Organe gegen solche Angriffe nachjuchen. Wenn wir recht unterrichtet sind, sind außer dieser Kollektiv-Eingabe auch mehrere von kleineren Kreisen unterzeichnete Eingaben eingelaufen, in denen die betreffenden Lokalschulinspektoren ohne Weiteres um Enthebung bon der Schulinspektion nachsuchen.
— Lindau, 29 Okt. Wir haben, so schreibt die „N. Franks Pr." uns seit dem Beginne des Herbstes eines unendlich regen geschäftlichen Verkehrs zu erfreuen, und wohl selten dürfte man so vergnügten Gesichtern, namentlich bei -unseren Landwirthen begegnet sein, wie in diesem Jahre! Abgesehen von einer ausgezeichnet guten Ernte haben wir nicht minder auch ein vorzügliches Ergebniß an Obst und Wein zu verzeichnen. So ist denn in Folge dessen der Export ein äußerst lebhafter, und die langen Güterzüge der bayerischen Siaatsbahn, sowie die vollbefrachteten Schiffe auf dem Bodensee, bekunden wohl zur Genüge, daß in diesem Jahre etwas für die Landwirthe abfallen dürfte.
— Heidelberg. Kürzlich hat sich ein junger katholischer Geistlicher aus dem Bièthum Fulda bei dem hiesigen Oberamtsrichter Beck für den altkatholischen Kirchendienst in Baden angemeldet. Der-