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ja 253.

Freitag den 30. Oktober.

1874.

Für Heinrich Franz Xaver Brauer aus Bockenheim, jetzt in Neapel, 18 Jahre alt, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unter­thanenverband nachgesucht worden.

Hanau den 27. Oktober 1874.

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Vor Eröffnung des Reichstags hielt Se. Majestät der Kaiser und König folgende Thronrede:

Geehrte Herren!

Zum zweiten Male in diesem Jahre nehme Ich Ihre Mitwirkung für die weitere Entwickelung der Institutionen des Reichs in Anspruch. Die gesetzgeberischen Aufgaben, welche Ihrer harren, stehen an Wichtigkeit denen nicht nach, die in den früheren Sessionen den Reichstag beschäftigt haben und überragen dieselben an Um­fang und vielleicht auch in der Schwierigkeit der geschäftlichen Behandlung.

Die von der Verfassung dem Reiche überwiesene Gesetzgebung über das ge­richtliche Verfahren war, in der Beschränkung auf das Verfahren in Civilsachen, schon von dem Norddeutschen Bunde in Angriff genommen und ist seit Begründung des Reiches in ihrem vollen Umfange vorbereitet worden.

Vier Gesetzentwürfe: über die Verfassung der Gerichte, über das Civilverfah­ren, über das Strafverfahren' und über das Konkursverfahren, von welchen die drei ersten bereits von dem Buridesrathe berathen sind, sollen die seit Jahrzehnten von den Rechtsuchenden als Bedürfniß erkannte und von den Rechtskundigen erstrebte Einheit des Getichtsverfahrens verwirklichen und durch diese Einheit unserm Vater- lande ein Gut gewähren, welches andere Länder längst besitzen und welches wir nicht länger entbehren können.

Tie Entwürfe, welche Ihnen zugehen, sind die Frucht mühsamer Vorarbeiten, an welchen die Rechtswissenschaft, der Richterstand, die Anwaltschaft und der Han­delsstand aus allen Theilen Deutschlands mitgewirkt haben; sie wollen, an bewährte Einrichtungen anschließend, den Forderungen des Lebens, wie solche die Entwickelung des Verkehrs zum Ausdruck gebracht hat, und den durch die Erfahrung gereiften Forderungen der Wissenschaft, gerecht werden.

Zu derselben Zeit, in welcher Sie aufgefordert werden, die Einheit der Ge­richtsverfassung und des Verfahrens zum Abschluß zu bringen, sind die ersten Schritte geschehen, um die Einheit des bürgerlichen Rechtes herbeizuführen. Freilich werden Jahre vergehen, bis der letzte Schritt zur Herstellung dieser Einheit gethan werden kann, aber Ich freue Mich, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, schon heut die Ueberzeugung aussprechen zu dürfen, daß es uns beschieden sein wird, diesen letzten Schritt in nicht allzu ferner Zukunft thun zu können.

Die gemeinsame Gesetzgebung über das Heerwesen, welche durch das in Ihrer letzten Session berathene Reichs-Militärgesetz ihrem Abschlusse nahe gebracht ist, soll durch drei Ihnen zugehende Gesetzentwürfe weiter vervollständigt werden. Zwei dieser Entwürfe, nämlich eines Gesetzes über den Landsturm und eines Gesetzes über die militärische Kontrole der Beurlaubten, sind bereits in dem Reichs-Militärgesetz verheißen. Der dritte soll die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frie­den gleichmäßig und in einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Weise regeln.

Die Steigerung der Lebensmittelpreise stellt in Beziehung auf die Verpflegung des Heeres, und die Fortschritte der militärischen Technik stellen in Beziehung auf die Ausrüstung und die Uebung des Heeres Anforderungen an die Militär-Verwal- tungen, welchen mit den bisher für die Armee bewilligten Mitteln nicht entsprochen werden kann. Ueber die Höhe des hierdurch begründeten Mehrbedarfs und der zur Befriedigung desselben erforderlichen Steigerung der Matrikularbeiträge sind Ihnen bereits in Ihrer letzten Session vorläufige Mittheilungen gemacht worden. Sie wer­den aus dem Ihnen vorzulegenden Reichs-Haushalts-Etat für 1875 ersehen, daß eine Steigerung, der Matrikular-Beiträge, wie sie damals in Aussicht genommen war, genügen wird, um den Mehrbedarf für das Heer, sowie die bei anderen Verwal­tungs-Zweigen nothwendig gewordenen Ausgabe-Vermehrungen, zu bestreiten.

Nachdem der Umlauf des Papiergeldes durch ein in Ihrer letzten Session zu Stande gekommenes Gesetz geregelt ist, bedarf es zum Abschluß der Gesetzgebung über den Geldumlauf in Deutschland noch der gesetzlichen Regelung des Umlaufs von Banknoten. Die verbündeten Regierungen sind bei dem Ihnen vorzulegenden Ge­setzentwürfe über diese wichtige Frage von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß be- Uehende Rechte nur soweit zu beschränken seien, als es das, mit der Ausrechthaltung der Metall-Cirkulation verbundene, öffentliche Interesse erheischt, und daß gleichzeitig Vorsorge zu treffen sei, um einer späteren, auf den Erfahrungen über die Ge­staltung des Gold-Umlaufs fußenden, Gesetzgebung den Weg anzubahnen.

.. zur endgültigen Regelung der verfassungsmäßigen Rechnungslegung über die Einnahmen des Reichs erforderlichen Gesetzentwürfe, über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs und über die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, welche in Ihrer letzten Session nicht erledigt werden konnten, werden Ihnen wiederum vorgelegt werden.

Die Rechnungen über den Haushalt der Jahre 1867 bis 1871 werden Ihnen zur Entlastung und die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Jahre 1873 wird Ihnen zur Beschlußfassung zugehen.

_ Zum ersten Male wird Ihre Mitwirkung für die Feststellung des Haushalts- Etats von Elsaß-Lothringen in Anspruch genommen werden. Die Prüfung desselben wird Ihnen Veranlassung geben, von den Hülfsquellen, den Bedürfnissen und den Einrichtungen des Reichslandes eingehender Kenntniß zu nehmen, als es bisher, an der Hand der jährlichen Verwaltungsberichte möglich war. Sie werden unsern oberrheinischen Landsleuten des Interesse bekunden, welches die gesammte Nation den Verhältnissen dieser uralten deutschen Gebiete widmet.

Der von Ihnen in Ihrer letzten Session gefaßte Beschluß über den Entwurf '

eines Gesetzes, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließungen, hat dem Bundesrathe Veranlassung gegeben, die Aufstellung eines Gesetzentwurses über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beur­kundung des Personenstandes anzuordnen.

Die Reichs-Postverwaltung ist von Mir ermächtigt worden, eine Neugestaltung des internationalen Postverkehrs durch Verhandlungen mit allen auswärtigen Mächten anzustreben, und, Dank dem Entgegenkommen aller betheiligten Staaten, konnte nach kurzer Verhandlung in Bern ein Postvereinsvertrag unterzeichnet werden, welcher dem geistigen und dem geschäftlichen Verkehr der Völker unter einander eine bisher ungekannte Leichtigkeit und Ausdehnung verspricht.

Unsere Beziehungen zu allen fremden Regierungen sind friedlich und wohl­wollend und in der bewährten Freundschaft, welche Mich mit den Herrschern mäch­tiger Reiche verbindet, liegt eine Bürgschaft der Dauer des Friedens, für welche Ich Ihr volles Vertrauen in Anspruch nehmen darf.

Mir liegt jede Versuchung fern, die geeinte Macht des Reiches anders, als zu dessen Vertheidigung zu verwenden, vielmehr ist es gerade diese Macht, welche Meine Regierung in den Stand setzt, ungerechten Verdächtigungen ihrer Politik gegenüber zu schweigen und gegen das Uebelwollen oder die Parteileidenschaft, denen sie ent­springen, erst dann Stellung zu nehmen, wenn dieselben zu Thaten übergehen sollten. Dann weiß Ich, daß für die Rechte und die Ehre des Reiches jederzeit die gesammte Nation und ihre Fürsten Mit Mir einzutreten bereit sind. (R. u. et. A.)

Berlin, 29. Okt. (Reichstag). Präsident v. Forckenbeck eröffnet die Sitzung 2 Uhr 45 Minuten. Eingegangen sind 17 Vor­lagen. Der Namensaufruf ergibt nur die Anwesenheit von 170 Mit­gliedern. Der Präsident wird durch das Bureau die Verloosung in die Abtheilungen vollziehen lassen. Die Constituirung der Abtheilungen erfolgt nach der Constatirung der Beschlußfähigkeit. Nächste Sitzung Sonnabend Vormittags 11 Uhr. In derselben wird die Präsidenten­wahl erfolgen. (R. Frtst. Pr.)

Berlin, 26. Oktober. Die laufenden Ausgaben des jetzigen Militärbudgets, verglichen mit dem Voranschlag des vorigen Frühjahrs, stellen sich, wie bemerkt, äußerlich etwas niedriger. Dies erklärt sich u. A. dadurch, daß einige Posten, wie namentlich der Pensionsfonds, in dem früheren Militärbudget aufgeführt wurden, während jetzt der Reichsfonds Civil- und Militärpensionen gleichmäßig umfaßt. Einige andere Posten treten dagegen jetzt hinzu. Trotzdem differiren die beiden Ziffern nicht wesentlich, soweit es sich nämlich um die laufenden Ausgaben han­delt. Die einmaligen oder außerordentlichen Ausgaben waren in dem Voranschlag des letzten Frühjahrs gar nicht berücksichtigt. Dieselben sind besonders durch Kasernenbauten und Aehnliches veranlaßt. Was das Ausland angeht, so ist die erkünstelte Verwunderung über die hohen Ziffern des deutschen Militärbudgets sehr charakteristisch. Man scheint dort ganz zu vergessen, daß das deutsche Friedensheer selbst nach dem neuen Militärgesetz etwas über 401,000 Mann beträgt, während der Effektivbestand der französischen Armee nach dem Budget von 1873 schon 454,200 Mann betrug. Eine Depesche aus Kiel will wissen, daß das Auswärtige Amt die Regierung zu Schleswig zum Bericht über die Ausweisung dänischer Agitaroren aufgefordert habe. Für je­den der Verhältnisse Kundigen charakterisirt sich die Nachricht von vorn­herein als irrthümlich. Das Auswärtige Amt korrespondirt in solchen Angelegenheiten nicht direkt mit der Provinzialbehörde, sondern mit dem betreffenden Ministerium. Es kann aber auch sachlich versichert werden, daß ein Anlaß zu erneuter Berichterstattung nicht vorliegt, da die be­züglichen Verhältnisse Seitens der Provinzialbehörden in ausreichender Weise erörtert worden sind und das Verhalten derselben sich als voll­ständig korrekt und den Umständen entsprechend erwiesen hat. Zur Einrichtung und Unterhaltung der Militär-Brieftaubenstationen in Köln, Metz und Straßburg sind zum ersten Mal 3600 Mark im Etat der Reichsmilitärverwaltung in Ansatz gebracht worden. Motivirt wird diese Ausgabe damit, daß die Kosten der Taubenbeschaffung und Unter­haltung, sowie die von Jahr zu Jahr auszudehnenden Reisen der Sach­verständigen zur Abrichtung der Tauben für den Kciegszweck den aus­geworfenen Betrag erforderlich macht. Die Bewaffnung der Infan­terie mit dem aptirten Gewehr M. 71 und die Einführung eines neuen Geschützes bei der Artillerie machen es nothwendig, die gesammte Re­serve beider Waffen, mit Ausnahme der Infanterie-Reserve von drei Armeekorps, welche bereits im Jahre 1874 mit der neuen Bewaffnung vertraut gemacht worden ist, im Jahre 1875 zur Uebung einzuziehen und es sind deßhalb für diese außerordentliche Maßregel im Extraordi- narium zusammen 1,984,693 Mark auf den Etat des Jahres 1875 ge­bracht worden. (Schw. Merl.)