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M 249. Montag den 26. Oktober. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Der aus der Arbeits-Anstalt Brauweiler am 21. v. M. nach Hanau entlassene Papparbeiter Wilhelm Löde, 45 Jahre alt, ist bis jetzt nicht eingeiroffen. Um Recherche und Mittheilung des zeitigen Aufenthaltsortes wird ersucht.
Hanau am 20. Oktober 1874.
Unter dem Rindvieh zu Oberdorfelden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau, am 24. Oktober 1874.
X u q e s s ch a u.
— Aus Berlin, 22. Oktober, schreibt man der „Köln. Ztg.": Wie aus guter Quelle verlautet, soll Frankreich in Petersburg vertraulich zu verstehen gegeben haben, es sei geneigt, Rußlands Politik im Orient unter gewissen Bedingungen zu unterstützen. Worin diese letzteren bestehen würden, läßt sich errathen, und sie werden von einer politischen Annäherung im Allgemeinen nicht weit entfernt sein. Solche Andeutungen und Versuche werden in Petersburg, wo man an den Resultaten der kaiserlichen Begegnung von vor zwei Jahren festhält, schwerlich Erfolg haben.
— Berlin, 24. Oktbr. Der deutsche Handelstag, bei welchem nach der Präsenzliste 91 Handelskammern und Vereine durch 163 De- legirte vertreten sind, erklärte sich fast einstimmig in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Brüsseler Sons ereil) für eine einheitliche Garn- Nummerirung und beschloß die Niedersetzung einer Commission zur Ausführung der Beschlüsse und Berathung über eine gesetzliche Regulitung der einheitlichen Garn-Numerirung. Betreffs der Statutenänderung für den Handelstag wurden die Anträge des Ausschusses unter Ablehnung zahlreicher Amendements fast einstimmig angenommen. (N. Frist. Pr.)
— Berlin, 24. Oktober. In den permanenten Ausschuß des deutschen Handelstages wurden gewählt: Delbrück, Liebmann, Mendelssohn und Hammacher aus Berlin, Mosle aus Bremen, Haker aus Stettin, Heimendahl aus Crefeld, Seuel aus Mannheim, Müller aus Stuttgart, Schnorr aus Leipzig, Sötbcer aus Göttigen, Weigel aus Cassel, Wesenfeld aus Barmen, Witte aus Rostock, Koste aus Magdeburg, Meckel aus Elberfeld, Hertel aus Augsburg und Baare aus Bockum. (N. grants. Pr.)
— Berlin, 24. Oktober. Unter Aenderung des freisprechenden Erkenntnisses der ersten Instanz wurde heute der altkatholische Pfarrer Grunert wegen Beschimpfung der römisch-katholischen Kirche vom Tribunal zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt.
— Die deutsche Cholerakommission, welche seit dem 12. d. M. in Berlin tagt, ist begreiflicher Weise mit Vorschlägen von Laien und Sachverständigen förmlich überhäuft worden. Darunter befindet sich auch der einem hervorragenden Mitgliede unterbreitete Antrag, in dem Sinne des kürzlich erwähnten ärztlichen Comitö's, einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu wollen, nach welchem fernerhin Erfindungen auf arzneilichem Felde, sofern sie sich bewähren, staatlich prämiirt, resp, die Rezepte angekauft und demnächst zum allgemeinin Besten veröffentlicht werden müßten, um so dem Geheimmittelhumbug einerseits und dem übergroßen ärztlichen Conservatismus andererseits ein heilsames Gegengewicht zu schaffen, das sich auch hinsichtlich der Bekämpfung von Cholera und ähnlichen endemischen und epidemischen Krankheiten bewähren dürfte.
— Die Reise des Handelsministers in die östlichen Provinzen wird, wie man hört, für diese Landestheile segensreiche Folgen haben. Es sind nach allen Richtungen im Handelsministerium Berichte und Erhebungen über die Verhältnisse in jenen Provinzen angeordnet und Ausdehnung der Verkehrsmittel rc., sowie der Handelsverbindungen angeordnet; auch bezüglich der Handelsbeziehungen mit Rußland wird man, wie versichert wird, durch die auf der Ministerreise gewonnenen Anschauungen jetzt einen Schritt vorwärts kommen. Es ist nur zu wünschen, daß man sich in letzterer Beziehung keine Illusionen mache.
(TrN.)
— Bts Ende September 1874 sind für Rechnung des Deutschen
Reichs an Landes-Silber- und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes-Silbermünzen 18,276^950 Thaler, süddeutsche Guldenwährung : 28,958,426 Gulden 44 Kr., Kronenthaler: 2,538,025 Fl. 39 Kr., Konventionsmünzen: 960,818 Fl. 15 Kr., Schillinge: 45,006 Thlr. 20 Sgr., Gesammtwerth 36,868,968 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf.; B. Landes-Kupfermünzen. Mecklenburgische Dreilinge: 8153 Thlr. 10 Sgr. Summe A. und B.: Gesammtwerth 36,877,121 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf-
— In der Woche vom 4. Okt. bis 10. Okt. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: — Mark 20-Markstücke, 1,480,230 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 479,934 Mark 1-Markstücke, 68,101 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 111,194 Mark 10-Pfennigstücke, 41,220 Mark 90 Pfennige 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 73,015 Mark 78 Pf. 2-Pfennigstücke, 24,580 Mark 63 Pf. 1-Pfennigstücke.
Patent-Ertheilung.
Dem Ingenieur und Betriebs-Inspektor der Breslauer Wasserwerke E. Biega zu Breslau unter dem 20. Oktbr. 1874 auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Absperrventil für Wasserleitun- gen in seiner Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
dem Civil-Jngenieur C. Wigand zu Bielefeld unter demselben Tage auf einen Apparat zum Anzeigen und zur gleichzeitigen Störung eines Siedeverzuges bei Dampfkesseln in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemand in der Verwendung bekannter Theile zu behindern,
dem Direktor der Kaiserlich Königlichen Akademie für Handel und Nautik, Dr. F. Paugger in Triest, unter dem 21. Oktober 1874 auf ein Instrument zur Korrektur der Mißweisungen von Schiffskompassen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu behindern,
auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.
— Die „Kreuzz." bringt „aus gut unterrichteten Kreisen" eine förmliche Vertheidigung Arnim's, wodurch sie aber dessen Sache schwerlich bessert. Es wird darin zugegeben, daß die fraglichen Aktenstücke dienstliche und amtliche seien, sie gehören aber nicht in das Botschaftsarchiv, weil sie zu sehr persönlicher Natur seien; das auswärtige Amt habe bei Erhebung der Strafklage selbst auf den Anspruch bezüglich eines Theils derselben verzichtet. Die Schriftstücke seien übrigens alle noch vorhanden, und Graf Arnim hätte sie schließlich auch ausgeliefert, wenn man ihm nicht mit dem Strafgesetzbuch gedroht hätte rc. Aus der ganzen Darstellung scheint hervorzugehen, daß Graf Arnim sich immer tiefer in seine Hartnäckigkeit verrannte; vermuthlich glaubte er, daß man mit dem angedrohten gerichtlichen Verfahren gegen einen Mann in seiner Stellung und wegen des europäischen Aufsehens nicht Ernst machen werde. (Schi». Merkur.)
— Ein Specialfall, in welchem die in früherer Zeit den Mönchen eines in der Rheinprooinz gelegenen Klosters ertheilte Erlaubniß, zu ihrem Lebensunterhalte in der Umgegend milde Gaben einzusammeln, zu Mißständen geführt hat, war neuerdings zur Entscheidung der Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten über die Frage der ferneren Aufrechterhaltung der Concession gelangt. Die Entscheidung ist dahin ergangen, daß die Concession schon aus dem Grunde zurückzunehmen sei, weil die auf das Einsammeln gerichtete Thätigkeit der Mönche unter den Begriff des Bettelns falle und die Verwaltung keine Vollmacht besitze, von dem hiergegen gerichteten unbedingten Verbote des Strafgesetzes Licencen zu ertheilen. In Folge dieser Entscheidung ist zugleich die sofortige Aufhebung aller außer dem erwähnten Specialfalle etwa sonst noch ertheilten Concessionen der erwähnten Weise an Kloster-Insassen aller Kategorien, männlicher wie weiblicher, als geboten bezeichnet worden. Es sollen nun schleunigst Ermittelungen angestellt und über das Ergebniß derselben den betreffenden Bezirksregierungen Bericht erstattet werden. cr-ib.)
— Korrespondenzen aus dem Elsaß binden dem französischen Publikum den Bären auf, Prinz Friedrich Karl sei bei seiner neulichen