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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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JK 248. Samstag den 24. Oktober. 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 20. Oktober. Die Blätter melden, der hier eingetroffene deutsche Botschafter in Petersburg, Prinz Reuß, habe Wilms .wegen seines Fußleidens zu Rath gezogen und sich dann zur Kur nach Wiesbaden begeben. Der Prinz hatte bei seiner Rückkehr nach Petersburg im vorigen Sommer einen Fall gethan und sich eine Verletzung zugezogen. Er mußte in Folge dessen einige Tage das Bett hüten. In Madrid ist man überzeugt, daß ohne diesen Unsall und wenn der Botschafter sofort den Kaiser Alexander gesprochen hätte, die Anerkennung Spaniens durch Rußland vielleicht keinen Aufschub erlitten haben würde. Auch der deutsche Botschaftssekretär war mit Urlaub abwesend. Ob jene Auffassung richtig, steht dahin. Aber sie ist in Madrid verbreitet.
— Berlin, 20. Oktober. Die ultramontanen Blätter veröffentlichen ein Schreiben, welches der, wegen Uebertretung der Maigesetze wiederholt bestrafte und dann aus dem Regierungsbezirk Trier ausgewiesene Kaplan Schneiders in Trier an die dortige Regierung gerichtet hat. Schneiders begnügt sich nicht damit, der Regierung die Berechtigung zu dieser Maßregel zu bestreiten, sondern er fügt hinzu: „Der Aufforderung königlicher Regierung, von meinem künftigen Aufenthaltsorte Anzeige zu machen, kann ich um so weniger entsprechen, als ich überhaupt einen solchen nicht in Aussicht genommen habe, sondern mich wieder auf Reisen begeben werde, jedenfalls aber wird in kurzer Zeit Trier wieder mein Aufenthaltsort fein." Es ist das wohl eine der dreistesten Verhöhnungen der Gesetze und der Staatsbehörden, welche aus dem klerikalen Lager bisher bekannt geworden sind. Daß der Herr Kaplan sich nicht an dem Bewußtsein genug sein ließ, der Regierung in dieser Weise die Meinung gesagt zu haben, sondern daß das Schreiben in der öffentlichen Presse kolportirt wird, beweist nur auf's Neue, mit welchem Eifer von der ultramontanen Agitation die systematische Untergrabung der Staatsautorität betrieben wird. Freilich wird das die Führer des Zentrums nicht hindern, in den parlamentarischen Körperschaften die feierliche Versicherung zu wiederholen, daß die katholische Kirche sich auch durch die härteste „Verfolgung" nicht stören lassen werde, ihre Angehörigen unablässig zum Gehorsam gegen die von Gott gewollte Obrigkeit zu ermahnen. (Sqw. Meri.)
— Wir erwähnten bereits vor Kurzem, daß Graf Arnim beim Stadtgericht einen Civilprozeß angestrengt habe, um die Frage des Eigenthums an den beseitigten Documenten zum Austrag zu bringen. Die Klage ist nicht auf Anerkennung seines Eigenthums gerichtet, sondern sie ist eine sogenannte Diffamationsklage, in welcher Graf Arnim nicht mehr und nicht weniger verlangt, als daß der Reichsfiscus, vertreten durch den Reichskanzler Fürsten Bismarck, im Wege des Rechtens den Eigenthumsanspruch, dessen er sich ihm gegenüber berühme, nachweise und begründe. Wohin sollte es wohl mit der Staatsordnung kommen, bemerkt die „Nat.-Ztg.", wenn die Behörden ihren eigenen Beamten gegenüber im Wege des Civilprozesses immer erst die Berechtigung der durch die Staatsg setzgebung und Disciplinarordnung gegen sie begründeten Ansprüche nachzuweisen verpflichtet wären? Da könnten am Ende auch die Cassenbeamten des Staats sich berechtigt halten, die ihnen anvertrauten Staatsgelder so lange dem Staate zu hinterziehen, bis dieser im Wege des Civilprocesses sein Eigenthumsrecht daran nachgewiesen und rechtskräftig erstritten haben würde. Natürlich hat das Stadtgericht die Klage als unzulässig zuruckgewiesen, Graf Arnim hat aber darüber nicht nur an das Collegium eben dieser Behörde, sondern auch weiter an das Kammergericht Beschwerde geführt, wo die Angelegenheit nunmehr schwebt. ewtL)
— Das Ergebniß des Welt-Postkongresses, der vom 15. September bis zum 9. Oktober in Bern getagt hat, stellt sich zunächst in dem „Allgemeinen Postverbande" dar, dem, wie offiziös hervorgehoben wird, schon jetzt ein weites Gebiet gesichert ist. Dasselbe umfaßt bekanntlich sämmtliche Staaten Europas, mit der einzigen Ausnahme Frankreichs, aber mit Einschluß Islands und der Färöer Inseln, Maltas und der Azoren, ferner in Asien die Gebiete des asiatischen Rußlands und der asiatischen Türkei, von Afrika, Aegypten mit Nubien, Tunis, Algerien, Marokko, Madeira und die kanarischen Inseln, endlich in Amerika das Gebiet.der Vereinigten Staaten. Auf diesem um
fassenden Gebiet soll fortan der Verkehr von Briefen, Geschäftspapieren, Zeitungen, Drucksachen aller Art und Waarenmustern alle Erleichterungen genießen, die aus mäßigen Einheitssätzen für die Beförderungsgebühren und aus der Freiheit des Durchgangstransports erwachsen. Von dem Gedanken unseres General-Pvstdirektors Stephan, zwischen allen Kulturstaaten eine Verständigung und vertragsmäßige Vereinbarung über wichtige Grundsätze und Einrichtungen des Postverkehrs herbeizuführen, schien anfangs auch die englische Postverwaltung nicht viel zu halten, war aber sofort zu ernster Mitwirkung bereit, sobald sie die Ueberzeugung gewann, daß auf dem eingeschlagenen Wege wirklich ersprießliche Fortschritte für den Verkehr der Nationen zu erreichen seien. So steht nur Frankreich noch abseits, hoffentlich aber nur so lange, bis die Frage des Anschlusses der Nationalversammlung vorgelegt wird. Alsdann wird auch an dem Zutritt Frankreichs zu den getroffenen Vereinbarungen nicht zu zweifeln sein, da die Nationalversammlung schwerlich einen Beschluß fassen wird, der Frankreich in Gegensatz zu einem Kulturfortschritt setzen müßte, den alle Nationen Europas gutheißen. (Berl. Tagebl.)
— Wie der „Sp. A." meldet, wurden am 20. ds. in Franken- tha l bei sieben Metzgern Würste wegen Stärkemehlzusatzes von der Polizei weggenommen.
— Nürnberg, 21. Oktober. Da vielfach die Befürchtung verbreitet ist, daß nach Einführung der Reichsmarkwährung in den übrigen deutschen Staaten Bayern und Würtemberg mit abgeschliffenen Scheidemünzen überfluthet werden, können wir, so schreibt der „N. Korresp.", mitlheilen, daß die Handelskammer sich schon länger mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Es wurde einem Mitgliede derselben von kompetenter Seite die beruhigende Versicherung gegeben, daß die seinerzeitige Einlösung mit aller Schonung und Loyalität dem Publikum gegenüber geschehen werde.
— Von Landshut ist ein Soldat des 2. Cuirassier-Regiments, ehemaliger Schauspieler, mit der Uniform desertirt. Von Zürich aus telegraphirte er an sein Regiment, daß er die Uniform im bayerischen Löwen zu München deponirt habe, woselbst sie in Empfang genommen werden könne.
— München, 22. Oktbr. Ihre Majestät die Königin-Mutter hat heute Vormittag in der Pfarrkirche zu Waltenhofen von dem Bischof von Augsburg das Sakrament der Firmung empfangen.
— Haag, 22. Okt. Das „Vaterland" veröffentlicht ein Schreiben des Ober-Befehlshabers der zweiten Expedition nach Atchin, General van Swieten, in welchem derselbe konstatirt, daß der militärische Zweck der Expedition vollständig erreicht sei, da es gelungen fei, den Kraton zu nehmen, sich dort festzusetzen und so einen Stützpunkt zu gewinnen, von dem aus die weitere Unterwerfung des Landes bewerkstelligt werden könne. Es sei selbst eine dauernde Niederlassung gegründet und dadurch die Verbindung zur See gesichert, die Expedition fei daher durchaus nicht mißlungen. Die Unterwerfung der benachbarten kleineren Gebiete sei ein Beweis, daß der Widerstand des Sultanats Atchin nicht länger fortgesetzt und der Krieg bald zu Ende geführt sein werde. Der Partelgeist dürfe die Erfolge der Expedition nicht verkleinern.
— In Frankreich wird der Unterrichtsminister nicht müde, das mittlere und höhere Lehrerpersonal im Sinne der Regierung zu säubern. Nachdem er in der letzten Zeit seinen Eifer an Professoren der Fakultäten und der Unterrichtsanstalten im Norden und Süden zur großen Befriedigung aller Ultramontanen bewährt hat, läßt er feinen klerikalen Muth an einer Frau Pape-Carpentier aus, der Vorsteherin zahlreich besuchter Lehrkurse, in welchen Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen für die Kleinkinderbewahranstalten gebildet werden. Es fei ein wahres Glück, schreibt der „Monde", daß eine Freidenkerin, wie Frau Pape-Carpentier, verhindert werde, noch länger bösen Samen auszustreuen. „Die „Freidenkerin" geht mit ihren Kindern regelmäßig in die Messe und wurde stets für streng kirchlich gehalten; aber sie war nicht ultramontan und den Lehrschwestern ein Dorn im Auge, denen sie mit den tüchtigen Volkslehrerinnen, welche sie seit fünfundzwanzig Jahren herangebildet hat, in ganz Frankreich Konkurrenz