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M 244. Dienstag den 20. Oktober. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Michael Geisel zu Praunheim wurde als Vieh- und Fleischbeschauer verpflichtet.
Hanau, am 6. Oktober 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 19. Okt. Die „Nordd. Allg. Z." schreibt: Ihre Andeutung, daß die obersten Behörden der evangelischen Landeskirche die in gewissen Kreisen sich vorbereitende Organisation des Ungehorsams schnell und energisch durchbrechen würden, habe dem Vernehmen nach bereits thatsächliche Bewährung gefunden, resp, scheine sie solche demnächst finden zu sollen. (N. Frist. Pr.)
— Berlin, 19. Okt. Der Kaiserlich deutsche Botschafter am Kaiserlich russischen Hofe, Prinz Heinrich VII. Reuß ist gestern Abend aus St. Petersburg in Berlin eingetroffen.
— Breslau, 19. Okt. Die Versammlung der schlesischen Katholiken ist gestern Abend hier eröffnet worden. Der Dom-Festtags- prediger Dr. Speil bewillkommnete die Theilnehmer in einer Ansprache und wurde darauf auf Antrag des Grafen Ballestrem beschlossen, ein Glückwunschtelegramm an den Kronprinzen zu dessen Geburtstage abzusenden.
— Worms, 17. Oktbr. Gestern Abend spät sind aus dem hiesigen Gefängnisse mittelst Durchbruch einer Mauer 5 Jnhaftirte entwichen, nämlich: 1. Jos. Stern, 36 Jahre alt, Handelsmann aus Posen, 2. Lorenz Kaczkowsky, 24 Jahre alt, Deserteur des königl. preuß. 42 Jnf.-Reg. zu Metz, 3. Martin Grünewald, 29 Jahre alt, Bäcker aus Geißhausen bei Colmar, 4. Engelbert Maier, 34 Jahre alt, Gypser und Sackzeichner aus Deggingen und 5. Martin Rometsch, 14 Jahre alt, aus Niederhochstatt bei Landau. Stern sollte wegen Diebstahls an den kais. Oberprocurator in Straßburg abgeliefert werden und ist ein gefährlicher Gauner, der auch wahrscheinlich der Leiter des Durchbruchs war. Dieselben werden steckbrieflich verfolgt.
— München, 16. Oktbr. Vorgestern fand hier eine Konferenz statt von Mitgliedern der christlich-sozialen Partei (schon der Name bekundet den Ableger des Ultramoutamsmus) und waren dazu besonders viel Geistliche, namentlich aus Bayern, dann auch aus Oesterreich und Preußen, erschienen. Den Vorsitz führte Dr. Schings aus Aachen, der Herausgebex der christlich-sozialen Blätter. Es wurden nach ziemlich lebhaften Debatten folgende drei Resolutionen gefaßt: 1) Die Einführung einer Reichseinkommensteuer wurde aus praktischen Gründen einstimmig zurückgewiesen. Wie nothwendig auch allenthalben eine Steuerreform sei, so dürfe die doch nicht mit einer Flickarbeit begonnen werden. 2) Die kriminelle Bestrafung des Kontraktbruchs wurde mit allen gegen eine Stimme als verwerflich erklärt (in Eisenach wurde bekanntlich der entgegengesetzte Beschluß gefaßt). 3) Die Lösung der sozialen Frage sei in centralisirten Einheits- und Militärstaaten ein Ding der Unmöglichkeit, demnach seien föderale Institutionen anzustreben.
(Schw. Merkur.)
— München, 17. Okt. Der „Deutsche Kriegerbund München" hat beschlossen, folgende Resolutionen an den Deutschen Reichstag zu richten: „Der am 10. Oktober 1874 zum ordentlichen Generalappell angetretene „Deutsche Kriegerbund München" spricht in der Erwägung, daß der nunmehr veröffentlichte Gesetzentwurf, den deutschen Landsturm betreffend, in hohem Grade geeigenschaftet ist, die Wehrkraft Deutschlands auch gegenüber den schlimmsten Eventualitäten in einer der nationalen Ehre und Machtstellung Deutschlands, sowie dem innersten Wesen der deutschen Kriegervereine entsprechenden Weise angemessen zu erhöhen, hiermit seine Freude über das Einbringen dieses patriotischen Gesetzentwurfs und die Bitte aus, der Deutsche Reichstag möge diesen Entwurf zum rechtskräftigen Gesetze erheben." Beitrittserklärungen anderer Kriegervereine zu dieser Resolution stehen nach dem „Corr. v. u. f. D." zahlreich in Aussicht.
f Mün chen, 18. Okt. Aus Ingolstadt wird dem „Kurier sur Niederbayern", angeblich sicherem Vernehmen nach, mitgetheilt, daß
Militär die Heiraths-Kautionen für die Subaltern-Offiziere in Balde bedeutend erhöht werden, „da man durch die vielen Heirathen
der jüngeren Offiziere für die Schlagfertigkeit (?) der Armee zu fürchten scheint." Diese Mittheilung entbehrt — was wir namentlich auch zur Beruhigung der Damenwelt bemerken wollen — jeder Begründung. Abgesehen davon, daß das System der Heiraths-Kautionen auch in der bayer. Armee seit circa 2 Jahren gar nicht mehr besteht, kann versichert werden, daß auch bezüglich dessen, was an die Stelle desselben getreten ist — der Nachweis einer bestimmten Rente — eine Abänderung in keiner Weise beabsichtigt ist. (Augsr. Abendz.)
— M ünch en, 18. Okt. Der k. Attachä bei der preußischen Gesandtschaft dahier, N. Graf v. Bismarck, ist gestern hier eingetroffen.
— Wien, 19. Okt. Auf Requisition des Berliner Stadtgerichts sind der Herausgeber und der Redacteur des „Neuen Fremdenblattes" auf morgen vor das hiesige Landesgericht geladen worden, um in der Untersuchungssache gegen den Grafen Arnim wegen Beseitigung amtlicher Skripturen als Zeugen vernommen zu werden.
— Bern, 16. Oktbr. Der Nationalrath beschäftigt sich, wie der „Schw. Merk." meldet, seit dem 15. d. mit dem so wichtigen Entwurf der neuen Militärorganisation und hat bis jetzt die Artikel 1—15, handelnd von der Wehrpflicht und von den Abtheilungen und Waffengattungen des Bundesheeres erledigt. Diese Artikel stellen die Wehrpflicht jedes Schweizerbürgers vom 20.—44. Altersjahr fest. Der Wehrpflicht enthoben sind während der Dauer ihres Amtes: die Mitglieder des Bundesraths und der Kanzler; die Beamten und Angestellten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Kriegsmaterialverwaltung, der Pulverwaltung, der eidg. Militärwerkstätten, der eidgenössischen und kantonalen Zeughäuser, die kantonalen Kciegskommissäre; die Direktoren und Wärter der öffentlichen Spitäler und der Strafanstalten, Officiere und Soldaten des Polizeikorps, Zoll- und Grenzwächter; die Geistlichen, soweit sie nicht Feldgeistliche sind; die Angestellten der Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen. Die Beschlußfassung über die Frage, ob auch Lehrer an öffentlichen Schulen militärpflichtig seien, wurde vom Nationalrath verschoben bis zur Berathung der Artikel 79 bis 81, welche vom Vorunterricht handeln. Alle vorbenannten vom Militärdienst enthobenen Schweizerbürger haben jedoch den Rekrutenkurs in einer Waffengattung durchzumachen und werden einem Truppenkörper zugetheilt. Von den militärischen Uebungen sind während der Dauer der Sitzungen die Mitglieder der Bundesversammlung befreit. Wer in Folge strafrichterlichen Urtheils nicht in bürgerlichen Ehren und Rechten steht, ist von der Wehrpflicht ausgeschlossen. Das Bundesheer theilt sich in den Auszug und in die Landwehr und begreift folgende Truppengattungen in sich: Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Genie, Sanitäts- und Verwaltungstruppen. Der Antrag auf Beseitigung der Scharfschützen bei der Infanterie wurde abgelehnt. Bezüglich der taktischen Einheit wurde vom Nationalrath beschlossen, für die Infanterie und die Schützen das Bataillon zu 770 Mann als Einheit aufzustellen. Dasselbe zerfällt in vier Kompagnien. Ein Antrag auf Abschaffung der Tambours wurde verworfen. Für die Kavallerie gilt als taktische Einheit die Schwadron zu 114 Mann, für die Guiden die Guidenkompagnie zu 43 Mann. Die Artillerie zerfällt in die fahrende Batterie zu 160 Mann, 119 Pferden und 18 Fuhrwerken, in die Gebirgsbatterie, die Parktrain-, Positions- Park- und Feuerwerkerkompagnie. Die Berathung über die Organisation des Genie und der Verwaltungstruppen wurde verschoben; die Sanitätstruppen theilen sich in: Feldlazareth, Transportkolonne und Sanitäts-Eisenbahnzug. Die in diesen Beständen aufgeführten Aerzte, Apotheker, Wärter und Träger gehören zu den Sanitäts-, die Quartiermeister der Bataillone zu den Verwaltungstruppen und werden vom Bunde den verschiedenen Truppentheilen zugetheilt. Dem Auszug gehören an die ersten 12 Jahrgänge der dienstpflichtigen Mannschaft, der Landwehr die folgenden; im Kriegsfall kann jedoch der Auszug durch die Landwehr ergänzt werden. 15 Jahre Dienstzeit im Auszug haben die Hauptleute aller Waffengattungen, und 10 Jahre die Soldaten und Unteroffiziere der Kavallerie. Stabsoffiziere können während der Dauer ihrer Wehrpflicht entweder dem Auszug oder der Landwehr zugetheilt werden. Mit Artikel 13 beginnt das Kapitel von der Rekrutirung.
— London, 15. Oktbr. In Castle-Street, St. Martins-Lane,