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Montag den 19. Oktober.

M 243.

Bekanntmachung.

Gemäß §. 44 der durch das Amtsblatt publizirten Zusammen­stellung (II) vom 17. Februar 1870, betreffend das Verfahren bei Er­mittelung des Reinertrages der Liegenschaften, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die behufs der anderweiten Regelung der Grundsteuer an­gefertigten, das Ergebniß der Vermessung und Einschätzung nachweisen­den Flurbücher und Kartencopien (Coupons) in folgenden Gemeinden, l c;w. selbstständigen Gutsbezirken im Kreise Hanau:

Amts Bockenden : 1. Bockenheim, 2. Eckenheim, 3. Eschersheim, 4. Ginnheim, 5. Praunheim; Amts Bergen: 6. Berkersheim, 7. Preungesheim, 8. Bischofsheim; Amts Hanau: 9. Hochstadt, 10. Wachenbuchen, 11. Mittelbuchen, 12. Kesselstadt, 13. Wilhelmsbad, Schloß, 14. Wilhelmsbad, Gut, 15. Philippsruhe, Schloß und Gut, 16. Dörnigheim, 17. Hanau, 18. Groß-Auheim, 19. Groß-Krotzenburg, 20. Oberförsterei Wolfgang, 21. Oberrodenbach und 22. Nieder­rodenbach,

zum Zweck der Einleitung des Reclamations-Verfahrens für diese Gemeinden rc. während des 6wöchentlichen Zeitraums vom 17. Octo­ber dieses Jahres ab im Geschäftslokal des Kataster-Controleurs Plitt zu Hanau auf dem Katasteramt offen gelegt sein werden und daselbst an drei Tagen in der Woche, nämlich am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nach­mittags von allen Betheiligten eingesehen werden können.

In der Bekanntmachung am 10. d. M. war irrthümlich das Ge­schäftslokal in der Haingasse bezeichnet.

Hanau, den 16. October 1874.

Der Veranlagungècommissar des Kreises.

Schrötter, Landrath.

Die Maul- und Klauenseuche unter den Schweinen in Langen­diebach ist erloschen.

Hanau, am 12. Oktober 1874.

Die Klauenseuche unter den Schweinen zu Ostheim ist erloschen. Hanau, am 13. Oktober 1874.

Markt zu Ortenberg.

Der diesjährige sogenannteSimon-Judä-Markt" wird nicht, wie in mehreren Kalendern irrthümlich angegeben, am 4. November, son­dern den 26., 27. und 28. Oktober abgehalten werden.

Ortenberg den 12. Oktober 1874.

Großherzogliche Bürgermeisterei Ortenberg. Roth.

Tagesschau.

Berlin, 14. Oktbr. Nachdem die verbündeten Regierungen sich über gewisse Grundsätze bezüglich der Gymnasien und deren Ma­turitätsprüfungen geeinigt haben, ist nunmehr eine Vereinbarung auch dahin getroffen, daß alle von öffentlichen Gymnasien der zum deutschen Reiche gehörenden Staaten ausgestellten Maturitätszeugnisse von jetzt an sowohl für die Zulassung zu den Universitäts-Studien, als auch sonst in allen öffentlichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Zu­lassung zu den verschiedenen Prüfungen für den öffentlichen Dienst, in sämmtlichen deutschen Staaten Geltung haben sollen.

, 7" Berlin, 15. Okt. Die Ausschüsse des Bundesraths sind letzt mit Arbeiten förmlich überhäuft. Der Ausschuß für das Land- heer und die Festungen hat das Landsturmgesetz zu berathen und außer­dem gemeinsam mit dem Justizausschuß das Gesetz über die militärische Kontrole der Beurlaubten, ebenso mit dem Ausschuß für Rechnungs­wesen das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht

®er Justizausschuß hat den Auslieferungsvertrag mit Schweden und Norwegen, das Gesetz wegen der Zuständigkeit der Disciplinarkammer in Straßburg für die Reichseisen- bahnbeamten im Auslande und die Vereinbarung mit Oesterreich-Un­

1874.

garn über Legalisirung von Urkunden beiderseitiger Behörden. Außer­dem hat derselbe Ausschuß noch gemeinsam mit dem Ausschuß für Zoll- und Steuersachen das Gesetz über die Steuerfreiheit des Reichs-Ein­kommens zu berathen. Dem letztgenannten Ausschüsse liegt das Gesetz über die Entrichtung der Brausteuer, im Wege der Vermahlungssteuer, sowie die Bestimmungen über den Erlaß der Uebergangsabgaben für das auf dem Begleitschein-Transport abhanden gekommene oder verdor­bene Gut, vor. Der Ausschuß für Handel und Verkehr beräth die in­ternationale Vereinbarung über die Grundsätze für die Quarantäne­maßregeln gegen die Cholera, sowie den Gesetzentwurf wegen Aufhe­bung verschiedener Festsetzungen des Jüdischen und Rostocker Rechts über den Gewerbebetrieb. Ferner beräth dieser Ausschuß gemeinsam mit dem Ausschuß für Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen das Gesetz über die Abänderung des Post-Tax-Gesetzes und endlich mit dem Ausschuß für Seewesen die Noth-Lootsen-Ordnung für Schiffe auf See. Dem Ausschuß für Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen ist der Postver­trag mit Peru und die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutsch­lands zu Vorberathuug überwiesen, dem Ausschuß für Rechnungswesen die Vorlage über die archäologischen Ausgrabungen auf dem Boden des alten Olympia und die Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Ein­nahmen für das Jahr 1873. Derselbe Ausschuß beräth auch noch ge­meinsam mit dem Ausschuß für Elsaß-Lothringen den Gesetzentwurf, betr. die Einführung des Münzgesetzes in Elsaß-Lothringen. (Schw. meti.)

Die Wahrscheinlichkeit, daß dem nächsten Reichstage ein Gesetz betreffend die Staatsaufsicht über die geistlichen Orden zugehen wird, ist immer noch nicht geschwunden, obschon bei der Kürze der Zeit nur die dringendsten Vorlagen zur Erledigung kommen sollten. Die im preußischen Cultus-Ministerium angestellten Erhebungen scheinen denn doch der Bedürfnißfrage in hohem Grade zur Seite zu stehen. Man sieht allgemein mit Spannung der endlichen Entscheidung der Ange­legenheit entgegen. (Trib.)

Der Justizminister hat in Ausführung des Art. 15 des Aus­lieferungsvertrages zwischen dem deutschen Reiche und der Schweiz vom 24. Januar 1874 die Beamten der Staatsanwaltschaft angewiesen, in allen Untersuchungssachen, in welchen gegen schweizerische Staatsange­hörige wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens rechtskräftig auf Strafe erkannt ist, beglaubigte Abschrift des Erkenntnißorts dem Reichs­kanzleramte einzureichen.

DerElbs. Z." wird von Berlin telegraphirt:Die Haft­entlassung des Grafen v. Arnim wurde von dem Kammergericht abge­schlagen: 1) weil die Höhe der verwirkten Strafe nach den Paragra­phen 133 und 348 des Strafgesetzbuchs gegenwärtig nicht ermeßbar ist; 2) weil zu befürchten stehe, der Angeschuldigte werde die Freiheit zur Verdunkelung der Wahrheit und Erschwerung der Untersuchung miß­brauchen; 3) weil ärztliche Privatzeugnisse nicht hinreichen, die Entlas­sung aus Gesundheitsrücksichten zu rechtfertigen."

Von keinem Ministerium hört man mehr als von dem für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, seitdem dasselbe einen neuen Chef erhalten hat. Fast jedes neue Zeitungsblatt weiß von neuen Plänen des Ministers und von neuen Anordnungen zu erzählen, freilich wieder­holt, wie es scheint, nur dazu, damit die Officiösen die Mittheilungen am andern Tage berichtigen können. Jedenfalls wird erst jetzt klar, wie wichtig das bisher so stiefmütterlich behandelte Ressort ist und wie bedenklich seine vollständige Auflösung gewesen wäre. Wie es heißt, geht der neue Minister mit einer vollständigen Reorganisation des Ressorts um, und es würde sein Plan, Falls er auch die Zustimmung des Staatsministeriums und des Königs erhielte, möglicherweise schon den nächsten Landtag beschäftigen. (TrN.)

In der Woche vom 27. Sept, bis 3. Oct. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 1,763,680 Mark 20-Markstücke, 1,549,710 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 775,719 Mark 1-Markstücke, 63,447 Mark 60 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 127^595 Mark 10-Pfennigstücke, 40,328 Mark 70 Pfennige 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 72,983 Mark 76 Pf. 2-Pfennigstücke, 26,710 Mark 40 Pf. 1-Pfennigstücke.

Dortmund, 16. Oktbr. Bei der gestrigen Reichstagswahl