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Die Sjpaltige Zeile 3 Sgr.

M 240.

Donnerstag den 15. Oktober.

1874.

Tagesschau.

— Berlin, 14. Oct. Se Majestät der Kaiser und König ge­denken nach den bisherigen Dispositionen am Montag, den 19. d. M., Nachmittags um 5 Uhr aus Baden abzureisen und am Dienstag früh um 8 Uhr hierselbst einzutreffen.

— Von dem Präsidenten des berliner Königlichen Stadtgerichts ist am 13. Oct. cr. dem „R. u. St.-A." die nachstehende Erklärung zur Veröffentlichung zugegangen: In der beim Königlichen Stadtge­richte wider den vormaligen Botschafter des Deutschen Reiches Harry Graf von Arnim schwebenden Untersuchungssache erkläre ich, den An­griffen öffentlicher Blätter des In- und Auslandes auf die Integrität und Selbstständigkeit des gedachten Gerichtshofes gegenüber: daß die Verhaftung des Angeschuldigten und die Haussuchung nach den Inhalts der Anschuldigung unterschlagenen Urkunden von der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts Abtheilung für Untersuchungssachen in der durch das Gesetz gebotenen Form lediglich auf den Antrag der König­lichen Staatsanwaltschaft beim Stadtgericht beschlossen und ausgeführt worden ist; daß somit diesem Gerichtsbeschlusse, wie von einem Theile der Presse in mehr oder weniger verletzender und herabwürdigender Weise behauptet ist, eine unter Zuziehung des Staatsanwalts und des Untersuchungsrichters stattgehabte Berathung und Beschlußfassung des preußischen Staats-Ministeriums oder des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs nicht vorausgegangen ist; daß vielmehr eine Kom­munikation des Untersuchungsrichters mit Beamten des Auswärtigen Amtes erst nach gefaßtem Gerichtsbeschlusse und lediglich zum Zwecke der sichern und schnellen Feststellung des Thatbestandes stattgefunden hat. Wie kein Unbefangener das hohe deutsche Auswärtige Amt für fähig halten wird, unter Verlaffung des strengen Rechtsbodens den Versuch einer Einwirkung auf ein deutsches Gericht in irgend einer Form zu machen: so wenig werden Richter des Königlichen Stadtge­richts jemals sich bereit finden lassen, bei ihren Beschlüssen und Ent­scheidungen anderen Weisungen als denjenigen des Gesetzes und ihres Gewissens zu folgen.

— Graf Harry v. Arnim ist am Montag Abend um 7 Uhr in einer für denselben bereit gehaltenen Privatkutsche von der Stadtvoigtei nach der Charity übersiedelt worden; in seiner Begleitung befanden sich der Chef der Criminal-Polizei, Regierungsrath Schmidt, und der Di­rector der Stadtvoigtei, Major v. Bornstaedt. Nach Berichten von Augenzeugen sieht der Graf sehr bleich aus, und sein Gesundheitszu­stand soll sehr zerrüttet sein, wie denn auch bestätigt wird, daß Graf Arnim wirklich an der Zuckerkrankheit leidet. In der Charité bewohnt Graf Arnim zwei in der ersten Etage belegene, sehr geräumige Zim­mer, deren Ameublement dem Grafen gestattet worden ist. Erst in letzter Stunde ist es dem Director der Charitä möglich geworden, die beiden, bis jetzt von Beamten bewohnten Zimmer für den Grafen ab­geben zu können. Letzterer genießt in der Charity jede nur mögliche Erleichterung. Ueber die Beköstigung des Grafen und die ärztliche Be­handlung desselben waren bis gestern Mittag die nähern Bestimmungen noch nicht getroffen worden, doch wird unzweifelhaft nach wie vor dem Grafen gestattet werden, für seine Verpflegung persönlich Sorge zu treffen. Ob Geh. Sanitätsrath Veit, welcher den Grafen in der Stadt­voigtei behandelt hat, auch in der Charity seine ärztlichen Functionen fortsetzen wird, oder ob die dirigirenden Aerzte der Charité den Gra­fen in ärztliche Behandlung nehmen werden, darüber waren bis gestern Mittag noch keine endgültigen Dispositionen getroffen. »r»-)

— Wie die „N. St. Ztg." berichtet, hat auf seiner Reise durch die Provinz Pommern der Handelsminister Dr. Achenbach am Sonn­abend Nachmittag von Schlawe ,aus dem Reichskanzler Fürsten Bis­marck auf Varzin einen Besuch abgestattet, an welchem Orte an diesem Tage auch das Diner eingenommen wurde. Die Reisegesellschaft, welche außer dem Minister aus den Herren Geh. Bergrath Freiherrn von der Hcyden-Rynsch aus Berlin, Oberpräsident v. Münchhausen und Ge­heimrath Stein von Stettin bestand, fand den Reichskanzler in der besten Gesundheit und Stimmung vor, wodurch sich die vor einigen Tagen von verschiedenen Zeitungen gebrachten Mittheilungen über eine

Verschlimmerung.des Gesundheitszustandes des Fürsten Bismarck als irrig herausstellen.

— Ein deutscher Bäckerkongreß, so schreibt das „Berl. Tagbl.", hat am Sonntag (11. Okibr.) seine Sitzungen in Berlin eröffnet und mit einer Ausstellung von Backwaaren verbunden. Wir wollen an dieser Stelle nur auf die Wichtigkeit hinweisen, welche der gestern ^ge­faßte Beschluß möglicherweise für das Publikum haben wird. Wir hoffen im Interesse des gesammten brodesfenden Publikums, und wir fürchten im Interesse des Bäckergewerbes, daß derselbe ein Schlag in's Wasser gewesen ist. Die deutschen Bäcker haben näml?ch beschlossen, als den Minimalsatz für ein Weißbrödchen fünf neue, also sechs alte Pfennige aufzustellen, und nur Weißbrödchen zu diesem Preise zu backen. Ein so einseitiges und rücksichtsloses Vorgehen zeugt von vollständiger Unkènntniß der den Markt beherrschenden Verhältnisse.

— Dem Reichstage wird, wie gemeldet, in der bevorstehenden Session auch ein Gesetz über den Schutz der Waaren-Bezeichnung vor­gelegt werden. Dasselbe entspricht den vielfachen Ansprüchen, welche sowohl vom Reichstage, als von den deutschen Handelskammern und dem Handelstage auf Erlaß einer solchen gesetzlichen Regelung ergan­gen waren. Die Anmeldung der Waarenposten erfolgt für Inländer bei den Gerichten, für Deutsche im Auslande bei dem Reichsoberhan­delsgerichte ; das Gesetz schützt die Waarenzeichen vor Nachahmung und Fälschungen, welche mit Geldstrafe von 150—3000 Mark oder Gefäng­niß bis zu 5 Monaten bestraft werden und außerdem Entschädigungen an den Verletzten erheischen. Der Entwurf zerfällt in drei Theile: Modalitäten der Anmeldung, Eintragung und Löschung der Waaren­zeichen, Rechtsfolgen dieser Acte und straf- wi; civilrechtliche Verfol­gung der Gesetzverletzung: Der Termin für das Inkrafttreten des Ge­setzes ist offen behalten. (Eni.)

— Das Beispiel des preußischen Kronprinzen, der seine beiden Söhne auf das Gymnasium nach Kassel geschickt, hat in hohen Kreisen Nachahmung gefunden. Der Erbprinz von Reuß j. L. ist in Leipzig, um am Nicolai-Gymnasium, daselbst seine weitere Ausbildung zu em­pfangen. Ein Sohn des Prinzen Alexander von Hessen wird vom nächsten Semester an das Kasseler Gymnasium besuchen.

— Die „Spen. Ztg." veröffentlicht eine Zuschrift des Grafen Arnim-Boytzenburg, Bezirkspräsidenten von Lothringen, Schwagers des verhafteten Grafen, worin er die Meldung mehrerer Blätter, daß er mit der Verhandlung beauftragt gewesen sei, um seinen Schwager zur gütlichen Herausgabe der zurückbehaltenen Papiere zu bewegen, für ein grundloses Gerücht erklärt.

— Cöln, 13. Oct. Die „Kölnische Zeitung" ist ermächtigt, die Angabe des Wiener „Vaterland" von einem angeblichen Uebertritt der Lady William Russel und ihres Sohnes Lord Odo Russel, zur katholischen Kirche für völlig unbegründet zu erklären.

— Straßburg, 12. Okt. Sehr vorsichtig dürfte die im gestri­gen „Elsäßer Journ." enthaltene Nachricht aufzunehmen fein, daß man sich an maßgebender Stelle entschlossen, in Betreff der Autonomie we­nigstens theilweise die Hand zu bieten. Darnach soll der Oberpräsident eine Vorlage an das Reichskanzleramt abgesendet haben, welche den Entwurf über Herstellung einer Versammlung von Delegirten des Lan­des enthalten soll. Diese würde aus den Mitgliedern der drei Be­zirkstage gebildet werden, berathende Befugniß haben, und es würden ihr alle Angelegenheiten des Landeshaushalts, vor allem das Budget, sodann sämmtliche Gesetzentwürfe unterbreitet werden. Wir wissen nicht, woher das „Els. Jour." diese ziemlich detaillirte Nachricht hat. Das Blatt sagt nur, sie sei ihm in Form eines Gerüchts zugekommen. Es wäre möglich, daß die Regierung in bezeichneter Richtung eine Probe machen will. Jedenfalls aber wäre das Maß des Gebotenen nicht das, was der unterelsäßische Bezirkstag gefordert hat; wenn es mit obigen Angaben seine Richtigkeit hat, so würden die bescheideneren Wünsche des lothr. Bezirkstags berücksichtigt werden. Davon ist keine Rede, daß mit biefem Zugeständniß die Landesgesetzgebung aus der Kompe­tenz des Reichstags ausgeschieden würde. Es würde vielmehr dieser Delegirten-Versammlung nur die Befugniß zukommen, milzuberathen,