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Hamner Anzeiger.
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M 236.
Samstag den 10. Oktober.
1874.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April er. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.
Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.
Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April er. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.
Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Invaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Gesunden: Ein Walke-Petschast. Eine Peitsche. Ein s. g. Kinderschooß.
Verloren: Am 4. d. Mts: vom Sachsenhäuser-Bahnhof bis in den kleinen Biergrund zu Offenbach eine kleine goldene Damen-Cylin- deruhr, weißes Zifferblatt, römische Zahlen, Sprungdeckel daran, sowie eine ziemlich lange goldene Panzerkette mitten verschlungen.
Bekanntmachung. Winter-Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen.
Der Unterricht an der Ackerbauschule zu Friedberg beginnt in zwei Abtheilungen am 2. November d. J. — Derselbe erstreckt sich auf die verschiedenen Zweige der Landwirthschaftslehre, welche Fächer von Herrn Dr. Heuser und Herrn Lehrer Rückert gelehrt werden; den Unterricht im Wiesenbau und Planzeichnen ertheilt Herr Vereinswie- fenbaumeister Greb, den in der Thierheilkunde Herr Kreisveterinärarzt Dr. Gebb, für die Fortbildungsfächer sind weitere tüchtige Kräfte gesichert.
Der Unterricht wird durch Besichtigung nahe gelegener Güter rc., sowie durch reiche Lehrmittel unterstützt. — Jeden Abend finden von 7 9 Uhr Wiederholungs- und Arbeitsstunden unter Aufsicht eines Lehrers statt und wird das Verhalten der Schüler in und außer der Schule strenge überwacht. — Aufnahmfähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntnisse besitzen; die neu Aufzunehmenden treten in die untere Abtheilung ern, oder wenn sie die nöthigen Kenntnisse besitzen in die obere, welche von denjenigen Schülern gebildet wird, die im vorigen Jahre den unteren Cursus durchgemacht haben.
Das Schulgeld betragt im oberen Cursus 20 fl. im unteren 25 P- Kost und Wohnung ist zu billigen Preisen in Privathäusern zu erhalten.
Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und ist dasselbe zu jeder weiteren Auskunft gerne erbötig.
Friedberg den 1. Oktober 1874.
Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg:
... Trapp, Lindert, Dr. Heuser,
Geheimer Regierungsrath. Domaineurath. Landwirthschaftslehrer.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Herbst-Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg zu Friedberg.
Der diesjährige Herbst-Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg soll zu Friedberg Freitag den 16. Oct. dieses Jahres auf der Seewiese (früher Exercierplatz) abgehalten werden. Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch uns zu bestellenden Commission gemustert und den Besitzern der als preiswürdig erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Behufe von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein und der Stadt Friedberg entsprechende Beiträge zur Disposition gestellt sind. Die Prämiirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet sind oder nicht. Fasel, welche für Gemeinden Dienste thun, und solche, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, find von der Preisbewerbung ausgeschloffen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere werden vom Platze weggewiesen. Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Friedberg anzuzeigen. Wir laden alle Landwirthe und sonstige Interessenten zum Besuche des Marktes ein.
Friedberg, den 5. Oct. 1874.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Tagesschau.
— Berlin, 6. Okt. Ueber die Angelegenheit des Grafen Arnim hört man einiges Nähere, das die offiziösen Nachrichten der Abendblätter zum Theil ergänzen mag. Danach soll Hohenlohe, der sich in Paris über die Geschichte der schwebenden Fragen, namentlich der römischen, durch ein Studium der Aktenstücke unterrichten wollte, in den Archiven Lücken entdeckt haben. Es fehlte eine Reihe von Dokumenten, die alsdann von Berlin aus von Arnim verlangt und von diesem auch ausgeliefert wurden. Es soll sich dabei um etwas über ein Dutzend gehandelt haben. Der Vorgang veranlaßte indessen weitere Untersuchungen, worauf Hohenlohe festgestellt hätte, daß eine große Zahl von Aktenstücken fehlte, man spricht von über 50; die Ziffer läßt sich natürlich nicht zuverlässig angeben. Dies führte zu einer neuen Verhandlung mit Arnim, der theils nicht wissen wollte, was aus den Schriftstücken geworden, theils sie als Privatbriefe bezeichnete und die Herausgabe verweigerte. Das Ministerium habe den privaten Charakter nur einer sehr geringen Zahl anerkannt und auf Herausgabe der übrigen als amtlicher bestanden. Arnims beharrliche Weigerung führte zu der gerichtlichen Untersuchung und zu seiner Verhaftung. Die „Nordd. A. Z." bestreitet entschieden, daß es sich um Pcivatbriefe handle. Minister richten allerdings oft an ihre Gesandten oder Botschafter Schreiben, deren Charakter in dieser Beziehung sich nicht leicht feststellen läßt. Es hat dies zuweilen bei der Beschlagnahme von Papieren verstorbener Beamten, zu welcher das Ministerim berechtigt ist, Streitfragen hervorgerufen. Man glaubte zuerst, daß hier ein ähnlicher Fall vorliege. Das Gericht muß, wie der Beschluß der Verhaftung andeutet, in irgend einer Weise die Ueberzeugung von dem amtlichen Charakter der Dokumente erlangt haben. Nach übereinstimmenden Nachrichten handelt es sich nicht, wie man hier und da glaubt, um eine endgültig beschlossene Zwangshaft, ähnlich wie bei der Verweigerung einer Zeugenaussage, zu welcher Ausnahmemaßregel die Gerichte befugt sind, sondern, wie dies auch die „Nordd. A. 3 " angibt, um eine Untersuchungshaft. Der weitere Verlauf wird noch einige dunkle Punkte aufklären. Die Sache ruft natürlich die verschiedenartigsten Bemerkungen hervor und ein abschließendes Urtheil wird erst nach dem Schluß der Untersuchung und dem Spruch des Gerichtes möglich sein. <Schw. Meriur.)
— Von den parlamentarischen Führern der Ultramontanen wird bereits, nach der „Trib.", die erste Parole für die Reichstagscampagne ausgegeben: Keine Bewilligung einer Anleihe oder erhöhter Ansoide- rungen der Marine, lauten die Schlagwörter der Clericalen, welche be-