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M 235.
Freitag den 9. Oktober.
1874.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden find, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April er. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Abgabe des Civilversorgungßscheines bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.
Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.
Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April er. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.
Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Jnvaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Gefunden: Ein Federkasten, enth. ein Zirkel nebst Feder. Eine kleine Trommel. Ein Zollstock. Eine Peitsche. Ein Portemonnaie, enth. 3 kr. Ein desgl., enth. 1 fL 5 kr. Ein eiserner Ring von einem Wagenrad. Eine Kette. Ein roth seidenes Umknüpftüchelchen. 24 kr. baar.
Hanau, am 9. October 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 5. Oct. Die nordschleswig'sche Frage wird in Folge eines etwas verspäteten Wiener Telegramms wieder mehr als nöthig besprochen werden. Danach habe Dänemark wegen der bekannten polizeilichen Ausweisungen hier Vorstellungen erhoben. Der letztere Ausdruck ist wohl nicht ganz richtig gewählt. Es soll nur wie in früheren Fällen seit etwa 9 Monaten mündlich und in reservirter Form wegen vier Ausweisungen in der letzten Zeit von dänischer Seite eine Auskunft erbeten worden sei. Die Blätter haben von einer größeren Zahl dieser Maßregeln gesprochen, aber nur vier davon gelangten, wie es scheint, zur amtlichen Kenntniß der dänischen Regierung, und so bezog sich der bezeichnete Schritt nur auf diese, wie denn auch die „Nordd. A. Z." aus demselben Grunde in ihrer letzten Note nur von derselben Zahl gesprochen hatte. Von einer diplomatischen Verhandlung über die nordschleswigsche Frage ist nach wie vor keine Rede, und auch der König von Dänemarck hat dies in seiner heutigen Thronrede deutlich genug bestätigt.
— Gutem Vernehmen nach wird die am 11. d. M. in Eisenach zur Besprechung über den Ersatz der Matricularbeiträge durch eine Reichseinkommensteuer zusammentretende Versammlung sich der vollen Sympathie der Reichsregierung zu erfreuen haben. In dem Reichskanzleramte nahestehenden Kreisen wird versichert, daß es Fürst Bismarck und Präsident Delbrück jetzt um so mehr für die Aufgabe einer wohlerwogenen Reichspolitik halten, die Matricularbeiträge abzuschaffen und durch Reichssteuern zu ersetzen, als die den norddeutschen Staaten bei Abschluß der Militär-Conventionen mit Preußen im Jahre 1867 in Reitest ihrer verfassungsmäßig zu leistenden Militär-Beiträge zugestandene Vergünstigung am 1. Juli d. J. aufgehört hat und pro 1875 sich die Matricularbeiträge bedeutend höher stellen werden, als pro 1874. — ®er Mrlitär-Etat pro 1875 wird, so weit sich bis jetzt beurtheilen laßt, etwas über 109,000,000 Thlr. verlangen. (Tue.)
— Der Aufenthalt des Kaisers in Baden wird sich nach der „Prov. Corr." bis gegen die Mitte des Monats October ausdehnen; alsdann wird sich Se. Majestät noch zu einem mehrtägigen Besuche an den großherzoglich mecklenburgischen Hof nach Schwerin begeben, um nachher, abgesehen von den hergebrachten Jagdausflügen, die Residenz wieder auf Schloß Babelsberg oder in Berlin zu nehmen.
— Wie von Bensheim so ist auch von Heppenheim Seitens der angesehensten kath. Bürger in Sachen der Kirchengesetze eine Adresse an die 2. Hess. Kammer gerichtet worden. Dieselbe knüpft an die Beschlüsse einer ultramontanen Mainzer Versammlung an und sagt: „Diese Sätze entsprechen durchaus nicht den Ansichten aller Katholiken Hessens sondern enthalten nur die Ansichten einer herrschsüchtigen Priesterpartei. Hohe Kammer! Das Andenken an den hochverehrten Bischof Kaiser ist noch viel zu lebendig im Großherzogthum, als daß nicht viele Katholiken die dankbare Erinnerung hegten, daß während der Zeit seines ge- segten Wirkens Friede und Eintracht herrschten, sowohl bei den Katholiken unter sich als auch Andersgläubigen und dem Staate gegenüber. Es ist ihnen bewußt, daß damals im Wesentlichen derselbe Rechtszustand in Geltung, wie er durch die neuen Kirchengesetze wieder hergestellt werden soll. Sie haben aber auch die Erfahrung gemacht, daß die Verleihung von Rechten an Priester, welche durch religiöse Bedürfnisse nicht geboten erschienen, nur zu Uebergriffen auf das staatliche Gebiet und zur Gewinnung und Ausdehnung politischer Gewalt mißbraucht wird, der Religion selbst weder dienlich noch sörderlich ist. Die ehrerbietigst unterzeichneten Katholiken fühlen sich daher zu der Erklärung gedrungen, daß sie die neuen Kirchengesetze weder als ihren Glauben schädigend, noch als ihr Gewissen belastend ansehen, daß sie deren Jnslebentreten sehnlichst wünschen, davon die Rückkehr zu friedlichen religiösen Zustäuden erwartend, und daß sie als getreue Unterthanen nicht nur selbst jene Gesetze freudig befolgen, sondern auch, soviel an ihnen liegt, dazu beitragen werden, den von anderer Seite angedrohten Widerstand beseitigen zu helfen. (Schw. Merl.)
— München, 7. Okt. Die Prüfung der vor einem Jahre eingetretenen einjährig Freiwilligen behufs der Erlangung des Qualifikationsattestes zum Reserve-Offizier soll theilweise sehr ungünstig ausgefallen sein, so daß eine ziemlich bedeutende Zahl der Prüflinge als Unteroffiziere in die Reserve übertreten müssen. — Bereits aus den Zeiten des Abtes Haneberg, erzählt das „Vaterland", datire der Entschluß der Königin-Mutter zum Konfessionswechsel — „Rückkehr in den Schooß der katholischen Kirche" nennt dies das erwähnte Blatt, entsprechend der Auffassung der letzteren. Wie ich nun heute von gut unterrichteter Seite vernahm, ist der Gedanke hiezu in der Königin-Mutter schon zu Lebzeiten ihres Gemahls aufgetaucht, die Verwirklichung desselben aber durch dessen entschiedenen Widerspruch sistirt worden. Im Dezember v. Js. soll die hohe Frau dem hiesigen protestantischen Dekan Burger ihre Absicht des Uebertritts kundgegeben und dieser sie in einer mehrstündigen Unterredung davon abzubringen versucht haben. Die letzten Vorbereitungen leitete der Pfarrer von Elbingenalp in Ty- rol, früher Professor in Innsbruck (wahrscheinlich ein Jesuit). (Augsb. w« )
— Bern, 7. Oktober. Der Nationalrath hat an Stelle des erkrankten Präsidenten Fehr-Herzog den seitherigen Vice-Präsidenten Ruchonet zum Präsidenten und Staempfli zum Vice-Präsidenten gewählt.
— Bern, 8. October. Die Generalabstimmung über den Post- Unionsvertrag ergab einstimmige Annahme, ausgenommen Frankreich, welches vor der Unterzeichnung die Sanction der souverainen Nationalversammlung einholen muß. (N. grants. Pr.)
— London, 8. Oktober., Vormittags. Der „Times" wird aus Wien vom 7. d. telegraphisch gemeldet, daß Oesterreich der türkischen Regierung die Befugniß bestreitet, den österreichisch-türkischen Handelsvertrag vor dem Jahre 1890 aufzuheben. (R.«. st.-Anz.)
• — Madrid, 7. Octbr. Der carlistische General Tristany ist an Lungenschwindsucht gestorben.
— Das carlistische Organ „Cuartel Real" vom 6. d. M.-ver- sichert, daß Don Carlos sich vollkommen wohl befinde und an der Spitze seiner Armee stehe. Dem General Dorregaray habe er zur Wiederher-