Einzelbild herunterladen
 

Abonncmextii- Preis:

Jährlich 3 Thlr. 8al6j. Thlr. 1.16 ^BierteljLhrlich

22 Sgr. 6 Ps.

Mr auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postanffchlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Haninier Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis usd Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Hrovinzial-Torrespondenz.

Inlertionè- Preir.

Die ifpaltige ' Garmondzerle ob deren Raum t Sgr.

Die gfpalt. Zeile 2 Sgr.

DieSfpaltigeZeile

3 Sgr.

M 234.

Donnerstag den 8. Oktober.

1874.

Tagesschau.

Berlin, 7. Oct. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt, ander- wärtige Meldungen von Blättern berichtigend: Bei dem gegen den Gra­fen Arnim schwebenden Gerichtsverfahren handle es sich nicht um Briefe, sondern um amtliche Actenstücke, deren Zahl ursprünglich etwa 100 be­trug, von welchen ein Theil zurückgegeben ist. Ob übrigens außer der Angelegenheit der verschwundenen Documente nicht noch andere Punkte gegen den Grafen Arnim vorliegen, entziehe sich für jetzt der öffent­lichen Besprechung. ' lN. Frkftr. Pr.)

Berlin, 7. Oktober. Die Rathskammer des hiesigen Stadt­gerichts hat das Gesuch des Grafen Arnim auf Entlassung aus der Haft abgelehnt.

Unsere Nachricht, daß das neue Reichsjustizamt in dem Reichs- Etat für 1875 bereits seine Stelle finden würde, hat sich bestätigt. Einstweilen ist ein Direktor mit 5000 Thlr. Gehalt desigmrt, dem eine Anzahl von Juristen womöglich aus allen deutschen Re.chsgebieten nach Bedürfniß als Räthe an die Seite gestellt werden sollen. Als Amts­thätigkeit wird der neuenAbtheilung des Reichskanzleramts für Ju­stizwesen" die Bearbeitung sämmtlicher juristischer Vorlagen, also die Ausführung der Reichsjustizgesetze, Ueberwachung derselben, juristische Prüfung anderer Entwürfe rc. und ein großer Antheil an der Bear­beitung der Justizsachen von Elsaß-Lothringen zugewiesen. (Trie.)

In der Woche vom 13. bis 19. September 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen : 1,702,860 Mark 20-Markstücke, 504,350 Mark 10-Markstücke; au Silbermünzen: 581,368 Mark 1-Markstücke, 98,442 Mark 80 Pf. 20-Psennigsiücke; an Nickelmünzen: 97,063 Mark Pf. 10-Pfennigstücke, 49,654 Mark 70 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer­münzen : 62,334 Mark 26 Pf. 2-Pfennigstücke, 24,150 Mark 97 Pf. 1-Pfennigstücke.

Der Niederländisch-Westfälischen Eisenbahn-Gesellschaft zu Winterswyk ist die Erlaubniß zu Anfertigung der Vorarbeiten für eine Eisenbahn von der preußisch-holländischen Landesgrenze bei Winterswyk (Burlo) einerseits nach Bocholt, und andererseits über Borken in das Ruhr- oder Emscherthal zum Anschluß an das dort vorhandene Eisen­bahnnetz etwa bei Station Reklinghausen, ertheilt worden.

Der neuernannte Landwirthschaftsminister für Preußen Dr. Friedenthal ist am 29. v. M. auf seiner Besitzung Gießmannsdorf von schlesischen Landwirthen begrüßt worden. Graf Pückler-Schadlau hielt eine Beglückwünschungsansprache au denselben, worauf der Minister von der Rampe seines Schlosses einige Worte über die Bedeutung sprach, welche er seinem Amt beilege. Seine Rede erscheint im Wesentlichen als eine Erklärung gegen die sogen. agrarischen Bestrebungen. Er warnte, vom Standpunkt der Landwirthe aus keineunerfüllbaren An­sprüche" an den Staat zu erheben.Die Staatsgewalt" sagte er,ver­mag durch die Gesetzgebung, durch organische Einrichtungen, durch för- dersame belebende Verwaltung den stockenden, den gebundenen Kräften unter Hinwegräumung entgegenstehender Hindernisse freie Bewegung zu schaffen, sie in sittlicher und wirthschaftlicher Beziehung zu stärken, ihnen zielgerechte Bahnen zu eröffnen und zu ebnen, endlich die isolirten Kräfte zusammenzufassen, den gegen einander strebenden den Boden und das Ziel gemeinsamen Wirkens zu suchen und zu bieten, aber nimmer ver­mag hie Staatsgewalt an Stelle der Natur der Dinge, welche und weil diese auf göttlichem Gesetze beruht, Anderes Willkürliches zu setzen: nimmer soll sie die aus dem Zusammenhänge aller menschlichen Thätig­keit naturgesetzgemäß und geschichtlich hervorgewachsene Gesammtordnung zu Gunsten eines Berufes oder Gewerbes zu stören oder umzukehren versuchen. Dergleichen Ansprüche tragen die Gefahr in sich, daß sie bei ihrer Aussichtslosigkeit schließlich entmuthigen, zum Pessimismus führen, und solchergestalt an sich treffliche Kräfte von der Mühe würdiger, er­folgreicher Bestrebungen ablenken." Der in Breslau erscheinende, von Oekonomierath Korn herausgegebeneLandwirth" hat sich ein Verdienst erworben, indem er die Rede des Ministers im Wortlaut veröffent­lichte. (Schw. Merkur.)

Die Zahl der inhaftirten Bischöfe wird sich vermuthlich in Kürze wieder um einen vermehren. Dem Bischof von Münster ist näm­lich neuerdings eine Strafe von 4700 Thlr. angedroht worden, deren

Verhängung zu jenem Resultate führen dürfte. DerWests. Merk." schreibt darüber unterm 30. -Lept. : In der bereits mehrfach besproche­nen Angelegenheit der am linken Rheinuscr gelegenen sogenannten Suk- kursal-Pfarreien, von denen 94 dem Bisthum Münster augehören, Haire der Oberpräsident wiederholt an den Bischof die Aufforderung gestellt, ihm die definitive Besetzung derselben anzuzeigen. In dem letzten Schrei­ben aber soll er, wie man uns versichert, als äußersten Termin für diese Anzeige den heutigen Tag fistgestellt haben, nach welchem im Weigerungsfälle eine Strafe von 50 Thalern für jede einzelne Pfarrei, macht 4700 Thlr. in Summa, über unseren Oberhirten würde verhängt werden. Derselbe hat nun in seiner Antwort entschieden diese Auffor­derung zurückgewiesen, da die Pfarreien längst besetzt sind und jetzt eine darauf bezügliche Anzeige einer Anerkennung der Maigesetze gleichkom­men würde.

Neuerer Anordnung zufolge führt in den sächsischen Realschul- kommissionen nicht mehr wie bisher der erste Ortsgeistliche den Vorsitz, sondern es sind dieselben nunmehr nur noch aus einem juristisch gebil­deten Stadtrath, einem Stadtverordneten und dem Rektor zusammen­gesetzt.

Posen, 6. Okt. In dem heute vor dem hiesigen Kreisge­richte angestandenen Verhandlungstermin gegen den der Anmaßung bischöflicher Befugnisse angeklagten Weihbischvf Janiszewski wurde Letz­terer wegen unbefugter Vornahme der Firmung zu 6 Monaten Ge­fängniß verurtheilt. Die Anklagesache wegen unbefugter Ertheilung von Dispensen wurde vertagt. Weihbischof Janiszewski wurde gestern Abend durch einen hiesigen Polizei-Kommissarius von Kozmin Hier ein­gebracht.

Posen, 7. Oktober. DiePosener Zeitung" meldet, daß der Rittergutsbesitzer Casimir von Niegolewski, der sich als Patron der Kirche von Wlociewski weigerte, die Kirchenbücher und Kirchengelder auszuliefern, durch den Landrath Böhm aus Schlimm verhaftet wor­den ist. (R. u. st. a.;

Darmstadt, 5. Oct. Die Zweite Kammer der Stände er­ledigte in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, beireffend die rechtliche Stellung der Kirchen- und Religionsgemeinschaften im Staate nach der Regierungsvorlage mit einem von dem Abg. Schröder bean­tragten Zusatz, wonach dieses Gesetz erst gleichzeitig mit den Gesetzen, betreffend den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, die religiösen Orden und ordensähn­lichen Korporationen, in straft tritt.

Der Gemeinderath in Heidelberg hat in seiner Sitzung vom 2. dem Anträge des altkatholischen Kirchen-Gemeinderaths auf Zu­lassung des altkatholischen Geistlichen zu den Sitzungen des Armen­raths entsprochen und den Vorsitzenden des letzteren benachrichtigt, daß Hr. Pfarrer Rieks künftighin zu den Armenraths-Sitzungen einzula­den ist.

München, 6. September. Sie haben meine gestrige Mit­theilung bezüglich des Religionswechsels Ihrer Majestät der Königin- Mutter nur mit einigem Zweifel ausgenommen, ein solcher ist jedoch unbegründet. Seit ein hoher Mund selbst die Nachricht am letzten Sonntag Nachmittag einigen hochstehenden Personen mitgetheilt hat, ist auch anzunehmen, daß dieselbe nicht mehr länger verschwiegen bleiben soll. Es wird dieselbe übrigens heute auch von den klerikalen Blättern Bayr. Kurier", Volksfreund" undVaterland" mitgetheilt. Nach einer Mittheilung desBayer. Kurier" wird die feierliche Hand­lung am nächsten Geburtsfeste derKönigin-Mutter", nämlich am 15. Oktober, stattfinden. Wie dasselbe Blatt meldet,wird der förmliche Eintritt Ihrer Maj. in die kathol. Kirche in jenem Gebirgèstädichen (Berchtesgaden) erfolgen, wo die Königin schon zu Lebzeiten ihres hoch­seligen Gemahls und mit diesem so gerne zu weilen pflegte." Das Vaterland" kündigt seinen Lesern die Nachricht mit folgenden Worten an:Nachdem die heutigeAllg. Ztg." einesGerüchts" Erwähnung thut, welches I. M. die Königin-Mutter betrifft, kann es wohl nicht indiskret von uns erscheinen, von einer Sache zu sprechen, welche wir bisher als persönliches Geheimniß betrachtet und als solches respektirt haben. J. Maj. die Königin-Mutter von Bayern kehrt in den Schoß