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Mittwoch den 7. Oktober.
1874.
Tagesschau.
— Berlin, 3. Ostbr. Die Erhebungen, welche über die geistlichen Orden und Kongregationen im Reiche angeordnet waren, und die hiermit weiter in Verbindung stehenden Arbeiten im preußischen Kultusministerium sind dem Abschlusse nahe, nicht so die Entscheidung der Frage, ob und wie weit das Material zu legislatorischen Arbeiten für die nächste Zeit verarbeitet werden soll. Zunächst wird dies dem weiteren Befinden des Preuß. Kultusministers, der in den nächsten Tagen zurückkehrt, unterbreitet, dann aber davon abhängeu, wie weit der Stand der dringendsten Arbeiten für den Reichstag eine weitere Ausdehnung des Materials thunlich erscheinen läßt. (SHw. Merk.)
— Berlin, 6. Oct. Die gestrige Mittheilung hiesiger Blät- ttzr betreffs der Verhaftung des Grafen Arnim ist dahin zu berichtigen, daß es sich nicht um Privatbriefe sondern um officielle Aktenstücke handelte, was schon aus der Art des gerichtlichen Einschreitens hervorgeht. Das Gericht hat nach Beendigung des Scrutinialverfahrens gestern auf Grund des ermittelten Thatbestandes die Einleitung der förmlichen Voruntersuchung, beschlossen. — Ueber den Anlaß zu Graf Arnim's Verhaftung erfährt die „Nordd. Allgem. Ztg.": Beim Eintreffen des Fürsten Hohenlohe in Paris zeigte sich, daß das politische Archiv der Botschaft unvollständig war. Eine genauere Revision ergab, daß eine große Anzahl Actenstücke von hervorragend politischer Bedeutung nicht aufzufinden war. Graf Arnim ließ auf wiederholtes Mahnen durch eine dritte Person einen geringen Theil der Schriften dem auswärtigen Amte wieder zustellen. Vom Verbleib des größeren Theils leugnete derselbe seine Wissenschaft ab. Von anderen Papieren erklärte er, daß er sie als Privateigenthum betrachte. Den Hauptbestandtheil VietfET zurück; den Erlassen des auswärtigen Amtes auf Rückgabe verweigerte er jede Beachtung. Bei solcher Sachlage mußte gerichtliche Hülfe in Anspruch genommen werden. — Die Frage wegen der Freilassung des Grafen Arnim liegt, wie die „Kreuzzeitung" wissen will, seit gestern dem zweitinstanzlichen Kammergerichte zu Entscheidung vor.
(N. Franks. Pr.)
— Wie verlautet, beabsichtigt die deutsche Regierung dauernd ein Geschwader in den ostasiatischen Gewässern zu unterhalten, welches vorläufig aus drei Schiffen bestehen soll. Außer den beiden Kriegsschiffen, welche sich augenblicklich in den japanischen Gewässern befinden, ist die Hertha, Korvettenkapitän Knorr, dahin beordert, welche in Danzig in Dieust gestellt worden. Auch wird, wie die „Pr. Bl." melden, ein deutsches Lazareth mit etwa 60 Betten in Aokohama errichtet, dessen Leitung einem deutschen Militärärzte übertragen werden soll.
— Mit Bezug auf die Cirkular-Verfügung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 7. v. Mts., betreffend die Anweisung von Abschlagszahlungen bei Entreprisebauten Seitens der Lokalbaubeamten, sind die Bezirksregierungen durch den Finanz- Minister veranlaßt worden, bei den im Bereiche der Domänen- und Forstverwaltung vorkommenden Baulichkeiten, den Umständen nach, ein gleiches Verfahren eintreten zu lassen, wie solches in der vorgedachten Verfügung für das Ressort des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angeordnet worden ist. (k. u. st. A.)
— Darmstadt, 3. Oktbr. In der 2. Kammer wurde, wie die „Main-Ztg." schreibt, heute in die Verhandlung über die Kirchengesetze eingetreten. Erster Redner war Oechsner, der für die freie Kirche im freien Staat auftrat; man möge die Kirchen unter das Vereinsgesetz stellen. Nur eventuell könne er für die Kirchengesetze stimmen. 25 Jahre lang habe die Kirche für die Reaktion Bütteldienste geleistet, nun heiße es, der Mohr kann gehen. Minister Hofmann entwickelt die Stellung der Regierung; keinem werde an seiner Religion und seinem Glauben nur ein Haar gekrümmt. Nur die Interessen des Staates sollten ge- wahrsi den Kirchen aber die Möglichkeit gelassen werden, ihre hohe Mission zu erfüllen. Unter das Vereinsgesetz könne man die Kirchen nicht setzen; solle man etwa die beiden Landeskirchen unter Umständen auflösen, wie einen Verein? Es sprachen noch weiter Landmann, Frank, dem Minister Hofmann erwiderte, und Schaub. Schließlich wurde der Antrag Oechsners auf Ablehnung der Kirchengesetze mit großer Mehrheit abgewiesen. Am Montag beginnt die Berathung der einzelnen Gesetze.
— Mainz, 5. Oktober. Das „Mainzer Journal" veröffentlicht ein Schreiben des Bischofs Kettcler vom 24. v. Mts. an das hessische Ministerium und an beide Kammern des Großherzogthums, in welchem derselbe gegen die neuen Kirchengesetzentwürfe Protest erhebt. Der Bischof behauptet, daß die bisherige rechtliche und thatsächliche Stellung der katholischen Kirche in Hessen durch jene Gesetze in wesentlichen Punkten verändert oder zerstört, ihre auf amtlicher Einsetzung beruhende, aber auch staats- und völkerrechtlich anerkannte Verfassung v elfach verletzt und selbst die katholische Glaubenslehre in wichtigen Punkten berührt, durch dies Alles aber die Gewissensfreiheit der Katholiken gefährdet werde. Der Bischof bittet deshalb, daß diese Gesetzentwürfe nicht zu Gesetzen erhoben werden möchten. Nach dem Versuche, die den Gesetzen beigegebenen Motive zu widerlegen, geht der Bischof zu einer ausführlichen Kritisirung der einzelnen Gesetzentwürfe über und suchte seine Behauptungen über den Charakter und die Natur derselben des Näheren zu begründen. Derselbe gelangt dabei zu dem Schluffe, daß die vollständige Trennung der Kirche vom Staate wün- schenèwerth sei. Das Schreiben schließt mit der Erklärung, daß der Bischof nimmermehr, auch nur in dem kleinsten Punkte, dem katholischen Glauben und den Rechten und der Freiheit der katholischen Kirche irgend etwas vergeben werde.
— Trier, 5. Oktober. Das Zuchtpolizeigericht hat heute das Urtheil in der Angelegenheit des Bischofs Eberhard gesprochen. Dasselbe erachtet die gegen den Bischof erkannten Geldstrafen sowohl durch die Beschlagnahme der Gehaltsraten wie durch die bereits verbüßte Gefängnißstrafe als abgetragen und ordnet die Freilassung desselben an. Ob die Freilassung sofort erfolgen, oder die Staatsanwaltschaft gegen das Erkenntniß ein Rechtsmittel einlegen wird, steht noch nicht fest.
— Meini ngen, 5. Oct. Seit 2 Uhr Nachmittags steht Wa- sung en in Flammen. Markt, Schlundgasse bis Landgericht sind bereits eingeäschert. — 6. Oct. Bis gestern Abend 5 Uhr sind in Wasungen 24 Häuser abgebrannt, darunter die Telegraphenstation. Auch in Obersuhl großer Brand. (Fuld. A.)
— München, 5. Oktober. Seit 14 Tagen ist hier das Gerücht verbreitet, daß Ihre Maj. die Königin-Mutter die Absicht habe, zur katholischen Religion überzutreten; ich habe bisher Anstand genommen, Ihnen dieses Gerücht mitzutheilea — allein es tritt dasselbe heute mit der größten Bestimmtheit auf und man- schenkt demselben selbst in unterrichteten Hof-Kreisen Glauben, daß wir dessen ebenfalls Erwähnung thpn müssen. Der Religionswechsel Ihrer Majestät soll an einem der nächsten Tage vollzogen werden. (Augsb. we)
— Tauberbischofsheim, 2. Okt. Wie die „Tauber" hört, wurde anläßlich der gestrigen Kreiswahl dahier, bei welcher von jeder der 76 Gemeinden des Amtsbezirks ein Vertreter anwesend war, allgemein über die hohen Brod- und Fleischpreise geklagt und beschlossen, daß, wenn die Qualität und der Preis dieser unentbehrlichen Lebensmittel mit der Quantität und dem Preis der Früchte und des Schlachtviehes nicht in billigen Einklang kommen, von Seiten der Gemeinden die Wiedereinführung der Brod- und Fleischtaxe im Amtsbezirke beantragt werden soll.
— Kopenhagen, 5. Oktbr., Mittags. Der dänische Reichstag ist heute, in Anwesenheit der Königin, der Kronprinzessin, der Prinzessin von Wales und der Prinzessin Thyra, sowie des englischen und schwedischen Gesandten durch den König in Person eröffnet worden. In der Thronrede erwähnt der König, er habe sich gedrungen gefühlt, die Grüße Islands und der Faröer-Jnseln dem Reichstage persönlich zu überbringen und gibt dann der Erwartung Ausdruck, daß der Reichstag und das neue Ministerium bei den in der Gesetzgebung vorgeschlagenen Reformen einträchtig zusammenwirken würden. Für Stärkung und Defensivkraft des Reiches und für die Zwecke des Staatsdienstes werden neue Bewilligungen in Anspruch genommen. Die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten werden als freundschaftliche bezeichnet. Die politischen Verhältnisse hätten eine Erledigung der nordschleswig'schen Frage zwar noch nicht erlaubt, die, Regierung halte aber fest an der Hoffnung auf eine befriedigende Lösung derselben, die dem Könige und dem Volke unverändert am Herzen liege. M. u. St.-Anz.)
— Santander, 5. Oct. Hier eingehende Briefe und die