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fjaiiaurr Inniger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Torresyondenz.

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Dienstag den 6. Oktober.

1874.

Die Herrn Bürgermeister zu Windecken, Kilianstädten, Ober-Dor- felden, Nieder-Dorfelden, Gronau, Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Seckbach, Eckenheim, Eschersheim und Hochstadt wollen die Quittungen über die am 14. resp. 15. September er. in Großkarben für das Mi­litär gestellten Wagen von den betreffenden Fuhrleuten alsbald einzie­hen und behufs Liquidirung der Beträge hierher einsenden.

Hanau, den 3. October 1875.

Die Bestimmung des §. 43 des Gesetzes vom 9. März 1874 über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung wird nachstehend wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

„Ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde darf keine Beerdi­gung Vor der Eintragung in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Ein­tragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen."

Hanau, den 4. October 1874.

Gefunden: Ein Notizbuch. Ein Messer. Ein Portemonnaie mit 1^2 kr. Ein Regenschirm. Ein Kinder-Strohhut. Ein Fächer. Ein Stahlkettchen mit Schlüssel nnd Band. Eine Milchkanne. Ein schwarzer Filzhut.

Verloren: Ein goldner Uhrschlüssel mit kleinem goldnem Kettchen.

Hanau, den 6. October 1874.

Tagesschau.

— Auf den Antrag der juristischen Fakultät zu Königsberg hat der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten die in §. 65 der Sta­tuten derselben enthaltene Vorschrift, daß, wer sich bei ihr um den Doktorgrad bewerben will, sich zur christlichen Religion bekennen muß, aufgehoben und zugleich bestimmt, daß bei dem bei der juristischen Promotion zu leistenden Doktoreide es dem Doktoranden freigestellt bleiben soll, ob er am Schluß den Worten Jta me deus adjuvet eine besondere, seinem religiösen Bekenntniß entsprechende Bekräftigungsfor­mel in lateinischer Sprache beifügen wolle. (R. u. St.-Anz.)

— Stettin, 5. Okt. In Folge Gerichtsbeschluffes ist gestern durch den Untersuchungsrichter bei dem früheren Botschafter Grafen von Arnim in Nassenheide (bei Stettin) Haussuchung gehalten und der­selbe verhaftet worden. ' kR. u. st. A.)

— Posen, 5. Okt. Der Vikar Bank in Lions, welcher der Anordnung des Landrathamtes, die Provinz Posen binnen 12 Stun­den zu verlassen, nicht nachgekommen war, ist zwangsweise aus dersel­ben entfernt worden.

— Die Frage, welche Stellung der Papst und mit ihm seine Getreuen bei den Neuwahlen zum italienischen Parlament einnehmen werden, hat, nach dem „Berl. Tagbl.", vielfach Meinungsverschieden­heiten hervorgerufen. Bekanntlich betrachtet der Vatikan das König­reich Italien als wider Recht und Fug bestehend, und bei verschiedenen Anlässen haben deßhalb die frommgläubigen Katholiken sich der Wahl enthalten. Nachdem sie aber gesehen haben, daß sie sich durch diese passive Opposition nur selber ins Fleisch schnitten, bildete sich unter ihnen eine Partei, die gegen die Wahlenthaltung, gleichviel bei welchen Anlässen, ob bei den Gemeindewahlen oder bei den politischen, agitirte. Trotzdem vertreten die Jesuitenblätter noch immer die Maxime: Nè elettori, nè elatti (weder Wähler noch Gewählte), und diese Ansicht galt auch bisher für die des Papstes. Bei der hervorragenden Wichtigkeit, welche die Parlamentswahlen nun für sich in Anspruch nehmen, ist es von Bedeutung zu erfahren, daß der Papst in diesem Punkte ganz an­ders denkt, wie seine jesuitischen Vorbeter, denn wie uns aus Rom mit­getheilt wird, hat sich Pius IX. folgendermaßen geäußert: „Er (der jpapft) könne die Katholiken nicht ermächtigen, zu den Wahlurnen zu eilen, und werde das auch nie thun, allein er fei auch weit entfernt, wie man behauptet, es zu verbieten. Wer also stimmen wolle, möge immerhin stimmen, und wer es nicht wolle, möge zu Hause bleiben. Er empfehle es weder, noch verbiete er es; er wolle in dieser Ange­

legenheit durchaus keine Agitation, jeder möge auf eigene Faust han­deln." Diese Haltung des Papstes zu den parlamentarischen Neuwah­len ist unstreitig die politisch korrekteste und verdient allen Beifall ; schade nur, daß nicht der Papst, sondern die Jesuiten Herren im Va­tikan sind, die sich um die Meinung Pius IX. herzlich wenig kümmern werden.

— Kaiserslautern, 4. Okt. Der Guß der Kaiserglocke ist gestern Nachmittag von dem Glockengießer Hamm in Frankenthal glück­lich vollendet. Der Guß ist als völlig gelungen zu betrachten.

— Stuttg art, 3. Okt. Der Bischof zu Rottenburg, Dr. v. Hefele, hat, gutem Vernehmen nach, die ihm angebotene Würde eines Erzbischofs von Freiburg i. Br. abgelehnt.

— Aus Elsaß-Lothringen. Im französischen Text der „Lothringer Ztg." veröffentlicht ein Ungenannter, der „nicht mehr ganz Franzose, aber auch noch nicht ganz Deutscher" ist, so vernünftige, klare Gedanken über die politische Lage des Landes, daß man nur wünschen kann, dieselben würden bald von recht vielen Lothringern getheilt wer­den. Aus dem Verhalten der Bevölkerung, aus ihrer Mitte heraus, meint diese Stimme, müsse den jetzigen Scheinvertretern des Landes im Reichstage die Nothwendigkeit klar gemacht werden, ihre Mandate niederzulegen. Bei den Neuwahlen sodann müsse sich ein vernünftiger, praktischer Sinn bethätigen. Dann würde uns bald „Autonomie" wer­den, so vollständig und so weit, als sie sich mit der deutschen Reichs­verfassung verträgt!

— Wien, 1. Oktbr. Man erinnert sich der bekannten Rede des Kaisers Franz Josef, nach welcher die bereits ins Leben getretenen Ge­setze auf kirchenpolitischem Gebiete die Grenze der Zugeständnisse seien, die man in dieser Richtung überhaupt zu gewähren gewillt. Das Mi­nisterium Auersperg muß gute Miene zum bösen Spiele machen, und sind schon ausgearbeitet gewesene Gesetzesvorlagen zur Ergänzung der konfessionellen Gesetzgebung wieder in der tiefsten Tiefe dèr Minister­pulte versperrt worden. Nun tritt am 20. d. M. der Reichsrath hier zusammen, und da man nichts Neues bringen kann, so will man we­nigstens das Bestehende durchführen, um so gegen etwaige Interpella­tionen gedeckt zu sein. So sind die jüngsten Ernennungen an der Innsbrucker-Universität aufzufassen, so auch die energische Verwarnung, die dem nimmer müden Gottesstreiter, Bischof Rudigier in Linz, im oberösterreichischen Landtage vom Statthalter ertheilt wurde. Denn der Prälat hatte nicht nur entgegen dem neuärarischen Gesetze, das bischöf­liche Ehegericht aufrecht erhalten, sondern er trieb auch schon seit Jah­ren einen starken Mißbrauch mit der Berufung von ausländischen Priestern zur Verwaltung erledigter Pfarren. Ueber diese Angelegen­heit haben jetzt liberale Abgeordnete eine Interpellation an den Statt­halter gerichtet, der nachdrücklich den Eifer der Regierung, die Gesetze zur Geltung zu bringen, in seiner Beantwortung der Interpellation betonte. (Schw. Merkur.)

— Aus Innsbruck schreibt man der „D. Ztg.": „Stremayr ist groß, aber noch größer sind unstreitig seine offiziösen Propheten. War das ein rührendes Loben und Preisen der braven verfassungstreuen Gesinnungstüchtigkeit unseres Unterrichtsministers, als die Srnennung zweier Weltpriester zu Theologie-Professoren an der Innsbrucker Je- fuiten-Fakultät durch die „Wiener Zeitung" publizirt worden. Nur schade, daß die bewußte Ernennung ihren Pferdefuß hat und sich das Ministerium damit selbst und den Jesuitten helfen zu können glaubt. Man will damit offenbar dem unbequemen Antrag Fux und Genossen auf Entfernung der Jünger Loyola's aus Oesterreich ein Bein stellen. Was aber die praktische Bedeutung der erwähnten Ernennungen anlangt, so ist selbe von keinem Belang. Dr. Katschthaler und Gustav Bickell find ihrer Gesinnung und Lehrmeinung nach so gute Jesuiten wie alle Innsbrucker Theologie-Professoren und werden mit denselben trefflich harmoniren. Das äußere Kleid thut in derlei Dingen nichts zur Sache.

— Solothurn, 5. Okt. Die Verfügung, betreffend die Auf­hebung des Klosters Mariastein und der Stifte Sanct Leodegar, Ur- fus und Schönwerd, ist gestern in der Volksabstimmung mit 8356 ge­gen 5896 Stimmen angenommen worden.

— Rom, 3. Okt. Das amtliche Blatt veröffentlicht ein Kö-