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JE 231.
Hamiier Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Montag den 5. Oktober.
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Die ispaltige Sarmondzeile ob deren Raum lSzr.
Die gspall. Zeile 2 Sgr.
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1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises wollen alsbald anher be- richtem ob seit Oktober v. I. in ihren Gemeinden fingirte (erdichtete) Auswanderungen:
1) von jungen Leuten, welche noch nicht zum Militärdienst heran - gezogen waren,
2) von Reservisten vorgekommen sind und die etwa Ausgewanderten namhaft machen.
Hanau, am 28. Septbr. 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 3. Oct. Dem Bundesrathe ist ein Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Landsturmes zugegangen. Danach kann das Aufgebot des Landsturmes und die Bestimmung des Anfangs desselben nur dprch kaiserliche Verordnung erfolgen. Die für die Landwehr bestehenden Vorschriften gelten auch für den Landsturm, namentlich die Militärstrafgesetze und Disciplinarordnung. Der Landsturm wird gewöhnlich in besondere Abtheilungen fornnrt und kann zur Ergänzung der Landwehr dienen. , (R. srtftr. Pr.)
— Berlin, 3. Oktober. Der Diskont der Preußischen Bank ist heute auf 5 Procent und der Lombardzinsfuß für Waaren wie Effekten auf 6 Procent erhöht worden.
Patent-Ertheilung.
Das dem August Wilke zu Braunschweig unter dem 7. Oktober 1871 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent „auf eine Zugbarrière, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken", ist auf ein Jahr, also bis zum 7. Oktober 1875, verlängert worden.
— Die 14 Thesen, welche von den in Bonn versammelten' altkatholischen, englisch-amerikanischen und griechisch-russischen Theologen einstimmig oder mit großer Majorität angenommen wurden, sind nach dem Deutschen Merkur folgende: 1) Die apokriphen Bücher des alten Testaments sind nicht eben so kanonisch, wie die im hebräischen Kanon enthaltenen Bücher. 2) Keine Übersetzung der heiligen Schrift kann eine höhere Autorität beanspruchen, als der ursprüngliche Text. 3) Das Lesen der heiligen Schrift in der Volkssprache darf nicht verboten werden. 4) Im Allgemeinen ist es angemessen und dem Geist der Kirche entsprechend, daß der Gottesdienst in einer dem Volke verständlichen Sprache gefeiert werde. 5) Glaube, der durch Liebe wirksam ist, nicht Glaube ohne Liebe, ist Mittel und Bedingung der Rechtfertigung dès Menschen vor Gott. 6) Die Erlösung kann nicht durch ein meri- tum de condigno verdient werden, denn es gibt kein rechtes Verhältniß zwischen dem unendlichen Werth der von Gott verheißenen Erlösung und dem endlichen Werth menschlicher Werke. 7) Die Lehre von den Opera supererogationis und einen Thesaurus meritorum sancto- rum, d. h. die Lehre, daß überreiche Verdienste der Heiligen Anderen zugewendet werden können, sei es durch die Häupter der Kirche oder die Urheber der guten Werke selbst, ist unhaltbar. 8) a. Die Zahl der Sakramente wurde,erst im 12. Jahrhundert auf sieben festgesetzt, und dann nicht als Tradition von den Aposteln oder ältesten Zeiten her, sondern nur als Ergebniß theologischer Spekulation als allgemeine Kirchenlehre ausgenommen. b. Katholische Theologen (z. B. Bellarmin) geben zu und wir mit ihnen, daß Taufe und Eucharistie principalia, pyaecipua, exiihia salutis nostrae sacramenta sind. 9) Indem wir die heilige Schrift als primäre Glaubensregel anerkennen, stimmen wir darin überein, daß die echte Tradition, d. h. die ununterbrochene, theils mündliche, theils schriftliche Ueberlieferung der uns von Christus und den Aposteln hinterlassenen Lehre eine autoritative Quelle der Lehre für ade, aufeinanderfolgenden Generationen von Christen ist. Diese Tra- dition wird theils aus Consensus der großen Kirchenkörper, welche in historischer Continuität mit der ursprünglichen Kirche stehen, erkannt, theils auf wissenschaftlichem Wege aus den geschriebenen Dokumenten aller Jahrhunderte gewonnen. 10) Wir verwerfen die neue römische r-chre von der unbefleckten Empfängniß der seligsten Jungfrau als im Widerspruch stehend mit der Ueberlieferung der ersten 13 Jahrhunderte,
gemäß welcher Christus allein ohne Sünde empfangen ist. 11) Der Gebrauch des Sündenbekenntnisfes (der Beichte) vor der Gemeinde oder dem Priester nebst der Ausübung der Schlüsselgewalt ist von der ursprünglichen Kirche bis zu uns gekommen und ist, gereinigt von Mißbräuchen und frei von Zwang, in der Kirche beizübehalten. 12) Ablässe können sich nur auf Bußen beziehen, welche wirklich von der Kirche selbst auserlegt sind. 13) Der Gebrauch des Gedächtnisses für die verstorbenen Gläubigen, d. h. die Erstehung einer reicheren Verleihung der Gnade Christi für sie, ist von der ursprünglichen Kirche auf uns gekommen und in der Kirche beizubehalteu 14) Die eucharistische Feier in der Kirche ist nicht eine fortwährende Wiederholung oder Erneuerung des Sühnopfers, welches Christus ein- für allemal am Kreuze dargebracht hat, sondern ihr Opfercharakter besteht darin, daß sie das bleibende Gedächtniß desselben und eine Darstellung und Vergegenwärtigung âuf Erden jener Einen Darbringung Christi für das Heil der erlösten Menschheit ist, welche nach Hebr. IX, 11, 12 fortwährend im Himmel von Christus geleistet wird. Indem dies der Charakter der Eucharistie bezüglich des Opfers Christi ist, ist sie zugleich ein geheiligtes Opfermahl, in welchem die den Leib und das Blut des Herrn empfangenden Gläubigen nach 1. Kor. X, 17 Gemeinschaft unter einander haben. (Schw. Merk.)
— Die in voriger Nummer unter Düsseldorf gemeldete Verfügung der dortigen königlichen Regierung Behufs Einstellung der agitatorischen Thätigkeit der Lehrer zu ultramontanen Zwecken ist eine generelle, an sämmtliche Regierungen ergangene; veranlaßt ist dieselbe durch die Thatsache, daß vielfach die Verbreitung staatsfeindlicher Flugschriften und Zeitungen, die Sammlung von Unterschriften zu Ergebenhejts- adressen an renitente Geistliche, von Geldbeiträgen zur Unterstützung der ultramontanen Bewegung hauptsächlich durch Lehrer gefördert worden ist. (Trib.) '
— ~ An dem vor einigen Jahren gegründeten evangelischen Schullehrer-Seminar zu Königsberg t. Pr. können Kandidaten des evangelischen Predigtamtes fortan ebenfalls den sechswöchentlichen Seminar- kursus absolviren. Der Beginn dieses pädagogischen Kursus ist auf Mitte Oktober jeden Jahres, und die Zahl der gleichzeitig Theilnehmenden auf höchstens vier festgesetzt.
— Die Organisationskrisis des Protestantenvereins (so schreibt man der Wes. Z. aus Wiesbaden) hat einen besseren Verlauf genommen, als sich noch unmittelbar vor der Versammlung erwarten ließ. Ganz plötzlich war nämlich der Berliner Verein zwar mit der Erklärung seiner Bereitwilligkeit, die Führung fortan statt Heidelbergs zu übernehmen, aber auch mit sehr weitgehenden Bedingungen für diesen Entschluß hervorgetreten. Zum Glück indessen wurde auf den unannehmbarsten dieser Ansprüche nicht bestanden, und das Auftreten des Berliner Sprechers, Dr. Paul Schmid, zerstreute überhaupt die Besorgnisse. So wurde denn, da Wiesbaden sich ohnehin der ihm vorgedachten Vorortswürde entsagte, Berlin einstimmig für dieselbe erkoren auf Grund des bevorstehenden Statuts. Das bedeutet keine Wahl ein für allemal, sondern für die Zeit zum nächsten Protestantentag. Mit dem Präsidenten Bluntschli sagte man allerseits den Berlinern für ihre nicht leichte Aufgabe kräftige Unterstützung zu. Um sie ihnen thunlichst zu erleichtern, soll die provinzielle Gliederung des Gesammtvereins stärker und rascher entwickelt werden. Ein Generalsekretär mit einem Sekretär zur Seite wird die laufenden Geschäfte führen. Den geschäftsführenden Ausschuß wird für diesmal der Vorstand des Berliner Unionsvereins ernennen; man hört den hochgeachteten Stadtverordnetenvorsteher Kochhann und den Stadtrath (ehemaligen Schuldirektor) Te- chow als die Männer bezeichnen, welche dort für das Präsidium ins Auge gefaßt seien.
— München, 3. Okt. Wie alljährlich wurden auch Heuer die Referenten, welchen an den Kreisregierungen die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zur Besorgung übertragen sind, vom k. Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Handel, Landwirthschaft und Gewerbe, eingeladen, zum Oktoberfest nach München zu kommen, um im gegenseitigen Austausch ihrer Erfahrungen ihr Wissen zu vermehren