«bonnementt»
?»rel6: Jährlich'» Thir. H-Ibj. Thir. 1.15 IBierteljährNch 22 ®gr. 6 Pf.
«Für auswärtige Abonnenten
mit dem betreffenden Postanffchlag. Die einzelne Nmn- mer 1 6gr.
Ji 226.
fjaitaiier Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Dienstag den 29. September.
JnsertiouS- Preis.
Die tfpnltige Garmondzeile ob deren Raum 1 Sgr.
Die 2spalt. Zeile 2 ®gr.
DieSspaltigkZeile 3 Sgr.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Ein Cigarren-Etui. Eine schwarze Orlean-Schürze. Ein carrirtes Taschentuch. Zwei Instrumente für Graveure.
Zugefloge»: Eine englische rothgeherzte Taube.
Hanau am 29. September 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 24. Sepibr. Die „Jndep. Belge" hebt mit Recht b vor, daß es durch den Mißbrauch, welchen die Parteigänger des rl'Imns in ganz Europa mit dem Briefe des Kaisers von Rußland nett ii, dringend nothwendig geworden sei, endlich den Text dieses Aktenstücks zu veröffentlichen. Was dagegen, von Seiten der „Germania", angeführt wird, ist durchaus nicht stichhaltig, denn Courtoisierücksichten können jedenfalls nicht so weit geheu, um einen Mißbrauch, der von einer Seite getrieben wird, ungerügt zu lassen. In Deutschland ist man selbstverständlich außer Stande, eine berichtigende Darstellung erfolgen zu lassen. So lange von Rußland Stillschweigen beobachtet wird, kann sich kein Unbeteiligter einmischen. So viel man aber hier, bei der vollständigen Ferienstille, welche im auswärtigen Amte herrscht, urtheilen kann, scheint der ganzen Sache überdieß keine Bedeutung beigelegt zu werden.
— Berlin, 28. Sept. In der Sitzung vom 7. September cr. sprach der Ober-Tribunals-Senat für Strafsachen einen für das Beweisverfahren in Strafsachen wichtigen Satz aus. In der Untersuchung gegen H. wegen nicht formgerechter Kassirung einer Wechiel- stempelmarke bediente sich die zweite Instanz zur Feststellung des Thatbestandes der von dem ersten Richter beglaubigten Abschrift des der Anklage zu Grunde liegenden Wechsels. Gegen dieses Verfahren machte nun der Angeklagte in der Nichtigkeitsbeschwerde geltend, daß in vorliegendem Falle die Voraussetzungen nicht vorhanden seien, unter denen nach der allgemeinen Gerichtsordnung (§§. 27 u. 28 Th. 2, Tit. 3) eine beglaubigte Abschrift denselben Glauben wie das Original vor Gericht finden solle. Diesen Einwand wies jedoch das Ober-Tribanal mit dem Bemerken zurück, daß die für das Civilverfahren vorgeschriebenen Beweisregeln für das Strafverfahren keine Anwendung finden, vielmehr für das letztere Verfahren die positiven Regeln über die Wirkungen der Beweise außer Kraft gesetzt und dem erkennenden Richter anheim gegeben ist, unter genauer Prüfung aller Beweise für die Anklage und die Vertheidigung nach seiner freien, aus dem Inbegriff der vor ihm erfolgten Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung über die Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu entscheiden. <R.«. ®t. a.)
— Berlin. Es liegt in den Intentionen des Polizeipräsidiums, dem Consumartikel „Bier" seine dauernde Aufmerksamkeit zu schenken. Dasselbe soll fortan einer chemisch-polizeilichen Untersuchung mit der eventuellen Strafe des Wegschüttens unterliegen. Wir würden diese Einrichtung, welche sich in Bayern vortrefflich bewährt hat, als einen wahren Fortschritt und als eine Wohlthat für das Publikum begrüßen.
— Probst Kubeczak in Lions veröffentlicht i« der „Pos. Ztg." folgenden offenen Brief an den Dekan Rzezniewski in Jaroczin: „Ew. Hochwürden haben sich veranlaßt gefunden, in der Pfarrkirche zu Wlos- ciejewki vor zahlreicher Gemeinde die große Exkommunikation über mich auszusprechen. Wegen eines solchen Strafaktes, welchen Sie sich meines Erachtens unrechtmäßiger Weise angemaßt haben, würde ich Sie vor der höchsten geistlichen Diözesanbehörde belangen, wenn es mir gelungen wäre, zu erfahren, ob eine solche existirt und wer sie persönlich vertritt. Da mir dies nicht möglich, so sehe ich mich veranlaßt, zu erklären, daß ich Ihr Anathema als eine grobe Überschreitung Ihrer Amtsbefugnisse betrachte, zu welcher Sie weder eine formelle Berechtigung, noch einen inneren Grund hatten, denn Sie können mir kein Vergehen und keine einzige Abweichung vom römisch-katholischen Glauben nachweisen, wodurch eine so schwere Kirchenzensur, welche nicht nur eine Schmähung meiner Priesterwürde, sondern sogar die ewige Verdamm- ausspricht, gerechtfertigt erscheinen könnte. Gott wird zwischen uns richten!" Das vorstehende Schreiben, welches sich schon durch seine knappe Form und klare Sprache auszeichnet, scheint der „Posener Ztg."
ganz geeignet, die Sachlage scharf zu kennzeichnen. Probst Kubeczak wendet sich hier nicht an das Metropolitan-Domkapitel, sondern an den exkommunizirenden Priester und charakterisirt dessen Bannfluch als einen Streitfall zwischen dem Dekan Rzezniewski und ihm. Eine Behörde, welche diesen Streit schlichten könnte, gibt es in der Diözese nicht oder sie ist nicht bekannt. Damit ist die Verwirrung gekennzeichnet, in welche sich die hierarchische Opposition selbst gebracht hat, und welche den Geistlichen die Pflicht auferlegt, nach ihrem eigenen Gewissen zu handeln.
— Königsberg i. Pr., 27. Septbr. Die Schwurgerichtsverhandlung gegen die 37 Rädelsführer bei den Quednauer Unruhen ist vergangene Nacht 11 Uhr nach viertägiger Dauer beendigt worden. Die Geschwornen sprachen 36 Angeklagte schuldig, einen frei. Von den Schuldiggesprochenen wurden 20 zu Zuchthausstrafen von 2 bis 5 Jahren und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte von gleicher Dauer, 16 zu Gefängnißstrafen von 4 Monaten bis 3 Jahren, 13 davon zu zeitweiligem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, verurtheilt.
— Weimar, 27. Sept. Die erste Landessynode des Groß- Herzogthums ist heute von dem Geheimen Staatsrath Stichling, im Auftrage des Großherzogs, in der hiesigen Stadtkirche eröffnet worden, nachdem vorher in derselben ein feierlicher Gottesdienst stattgefunden hatte. Die Eröffnungsschrift führt als Gegenstände der Berathung n. A. die Reform des Konfirmandeu-Unterrichts, die Ausbesserung der Pfarrbesoldungen und die Ablösung der grundherrlichen Berechtigungen auf.
— Mein in gen , 26. Sept. Der in Obermaßfeld unweit Meiningen am 24. d., Vormittags 11 Uhr, ausgebrochene Brand hat, wie der „R. u. St.-Anz." meldet, 4 Wohnhäuser, 6 Scheunen und 8 Nebengebäude vernichtet. Gegen 4 Uhr Nachmittags war die Gefahr beseitigt.
— Mainz, 28. Sept. Soeben wurde in geheimer Stadtrathsitzung der Vertrag zwischen der Stadt und der Hessischen Ludwigsbahn über Umführung der Bahn um die Stadt genehmigt. Die Stadt Mainz verkauft an die Bahngesellschaft 19 Morgen Land für 800,000 fl. Es werden zwei Stationen errichtet; eine am Münsterthor, eine zweite an der Citadelle. Der Güterbahnhof kommt an den jüdischen Friedhof. Der Vertrag unterliegt nur noch der Genehmigung der sofort einzube« rufenden Generalversammlung der Ludwigsbahn-Actionäre. Die Militärbehörde hat im Princip bereits zugestimmt. («t- srtftr. Pr.)
— Karlsruhe, 28. Sept. Das erste badische Kriegerfest, welches gestern hier stattgefunden hat, nahm den glänzendsten Verlauf. Es waren etwa 6000 Theilnehmer zugegen. Nach Begrüßung der Anwesenden durch den Ober-Bürgermeister Lauter traten die Delegirten des badischen Militärverbandes zu einer Sitzung zusammen, in welcher eine Resolution angenommen wurde, wonach die übergroße Centralisi- rung des deutschen Kriegervereinswesens vermieden werden soll. — Ein Festzug bewegte sich durch die mit Fahnen und Kränzen reich geschmückten Straßen der Stadt. Bei dem Festbankett brachte der Staats Minister Jolly einen Toast auf das deutsche Heer aus. («• «rann Pr.)
— München, 27. September. Wie die früheren, so hat auch die diesmalige hier stattgehabte Prüfung für den Einjährig-Freiwilli- gen-Dienst in der Armee wieder ein sehr ungünstiges Resultat ergeben — es haben von 25 nur 9 junge Leute die Prüfung bestanden. Da in dieser Beziehung gerade München das ungünstigste Resultat in Bayern liefert, so dürfte es wohl an der Zeit sein, zu untersuchen, aus welchen Gründen so ungünstige Resultate hier erzielt werden. — Heute wurde das Resultat der gestern beendeten Aufnahmsprüfung in das Kadettenkorps für das Unterrichtsjahr 1874—75 bekannt gegeben; von den ursprünglich angemeldeten 42 Adspiranten sind aus verschiedenen Gründen 4 nicht erschienen, so daß nur 38 zu prüfen waren. Von diesen haben 26 die Prüfung bestanden, 12 mußten zurückgewiesen werden ; von den Bestandenen werden 21 in die erste, 4 in die zweite und 1 in die dritte Klasse eingewiesen. Als Beweis für meine früher aufgestellte Ansicht, daß nach Reorganisation fraglicher Militair-Bildungs- anstalt das bürgerliche Element mehr wie früher hier vertreten sei, gilt der Umstand, daß von den neuen Zöglingen 22 bürgerlicher und nur