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Freitag den 25. September

1874

Tagesschau.

— Berlin, 21. Sept. Auf Veranlassung des Reichs-Eisenbahn­amtes haben bekanntlich hier Ausgangs des Monats Juni Berathungen von Delegirten der Deutschen Eisenbahnverwaltungen über die Einrich­tung des Eisenbahn-Signalwesens stattgefunden, an denen auch zwei Vertreter des Generalstabes und auf besondere Einladung 4 Delegirte der bayerischen Staats- und Privatbahnen theilgenommen haben. Zweck der Berathung war, die bisher bestehende Ungleichheit in dem Signal­wesen zu beseitigen, und es ist daher der Entwurf einer Signalordnung für sämmtliche Eisenbahnen aufgestellt worden, welcher jetzt der Be­schlußfassung und .Genehmigung des Bundesraths unterbreitet wor­den ist.

— Berlin, 22. Septbr. Der „Reichsanz." bringt einen Erlaß des Oberkirchenraths über die in Folge des Civilstandgesetzes der Re­gelung bedürftigen Punkte der kirchlichen Ordnung. Die Hauptbestim­mungen sind: Der kirchlichen Trauung geht ein einmaliges Aufgebot mit Fürbitte voran, dasselbe erfolgt aber erst nach Anordnung des bür­gerlichen Aufgebots. Die kirchliche Trauung findet erst nach der bürger­lichen Eheschließung statt und zwar möglichst ohne Verzug. Die kirch­liche Trauung kann im Geltungsbereiche der neuen Synodalordnung nur nach dem in dem genannten Gesetze angeordneten Verfahren ver­tagt werden, bei anderen Landestheilen bewendet es bei den Vorschriften der bezüglichen Kirchenordnungen. Durch die Aufhebung des bürger­lichen Taufzwanges wird die kirchliche Pflicht, die Kinder taufen zu lassen, nicht berührt. Die Kirchenbücher werden mit einigen Aende­rungen fortgesetzt.

— Während des Aufenthaltes des Hrn. v. Keudell in Berlin wird, wie die „Pr. Bl." melden, über die Reise des Kaisers nach Italien endgültiger Beschluß gefaßt werden. Das letzte Wort in dieser Ange­legenheit werden die Aerzte zu sprechen haben, und es scheint bei dem jetzigen vortrefflichen Gesundheitszustände des Kaisers Aussicht vorhan­den, daß dieselben keinen Widerstand entgegensetzen werden. Die Reise dürfte eventuell in der ersten Hälfte des nächsten Monats und zwar möglicherweise direkt von Baden-Baden erfolgen, wohin der Kaiser wie alljährlich zur Geburtstagsfeier der Kaiserin sich begeben wird. Wäh­rend seines Aufenthaltes in Baden-Baden wird Se. Majestät auch die Kaiserin von Oesterreich daselbst begrüßen, welche auf der Rückkehr von der Insel Wight mit ihrer jüngsten Tochter, der Erzherzogin Valerie, dort einige Tage zum Besuche unserer Kaiserin zu verweilen gedenkt.

— Ueber die Thätigkeit der Standesämter im ganzen preußischen Staate wird eine genaue statistische Controle geführt und das k. stati­stische Bureau gewissermaßen eine Centralstelle dafür werden. Jedes Standesamt erhält eine Anzahl Zählkarten und hat über jeden Act, also über jede Geburt, Trauung und Todesanzeige eine Karte auszu- füllen. Die Karten werden in jedem Jahr bis zum 1. Februar abge­liefert. Der Staat zahlt für 100 Fälle 3 Mark Vergütung, es wird sich im Laufe eines Jahres um ca. 2 Millionen Fälle handeln,.so daß dem Staate keine unbedeutende Ausgabe erwächst. (SrU) ,

— Bei dem Herannahen des 1. Oktober d. I., als des Termins, mit welchem das Gesetz vom 9. März d. J. über die Form der Ehe­schließung in Kraft tritt, wird sich nach den vorhandenen Anzeichen eine beträchtliche Anzahl von Brautpaaren herausstellen, die, um der Verzögerung ihrer Eheschließung durch das erst am 1. Oktober neube­ginnende Aufgebot durch den Standesbeamten zu entgehen, den Wunsch und zum Theil nach ihren Verhältnissen die dringende Veranlassung haben, noch bis zum Ablauf des Monats September ihre Ehe in der bis dahin gesetzlichen Form der kirchlichen Trauung zum Abschluß zu bringen. Da hierbei das Erforderniß des dreimaligen kirchlichen Auf­gebots vielfältig ein Hinderniß bieten wird und die außerordentlichen Umstände des Uebergangstermins Berücksichtigung erheischen, so hat der Evangelische Oberkirchenrath für die Zwischenzeit bis zum 1. Oktober d. J. die ihm ressortmäßig zustehende Befugniß, von zwei Fällen des ' Aufgebots zu dispensiren, delegationsweise den Königlichen Konsistorien und durch dasselbe den zuständigen Superintendenten übertragen. Die Letzteren sollen danach ermächtigt sein, überall, wo es in Rücksicht auf die noch offen stehende Frist der kirchlichen Trauung erforderlich wird,

die Vollziehung der letzteren nach einmaligem kirchlichen Aufgebote zu gestatten.

— Gutem Vernehmen nach ist die Frankfurter Zeitungsnachricht in Betreff der bevorstehenden Versammlung der deutschen Frauenvereine in Frankfurt a. M. dahin zu berichtigen, daß allerdings die Einladung des Vaterländischen Frauenvereins zu einer Delegirten-Besprechung in Frankfurt ergangen ist und daß die Hohen Beschützerinnen der Vereine dazu ihre Genehmigung ertheilt haben, daß aber von einer persönli­chen Betheiligung derselben an diesem Vereinstage bisher nichts be­kannt ist, <«• u. 6t A.)

— In Breslau ist, wie die „Schles. Ztg." miltheilt, am 22. d. M. Nachmittags die erste Leichenverbrennung in der städtischen Gas­anstalt daselbst im Beisein des Königlichen Polizei-Präsidenten Frei­herrn v. Uslar-Gleichen sowie mehrerer Aerzte und Naturforscher aus­geführt. Die Leiche einer alten, im Hospital verstorbenen Frau, welche keine Angehörigen hinterläßt, war zu diesem Versuche von der Hospi­talverwaltung überwiesen worden. Etwa eine Stunde, nachdem der entseelte Körper in den Gasofen eingeführt worden war, zeigte sich das Werk der Auflösung als vollzogen.

— Die „Ostdeutsche Zeitung" veröffentlicht ein an das Posener Domcapitel gerichtetes Promemoria des Propstes Kubeczak in Lions, in dem er die gegen ihn ausgesprochene Excommunication für null und nichtig erklärt, da dieselbe nur vom Papste oder dem competenten Bi­schöfe verhängt werden könne. Kubeczak protestirt deshalb gegen die Excommunication und erklärt, daß er gegen den Decan Rzezniewski auf dem gesetzlichen Wege Vorgehen werde.

— Meiningen, 21. Septbr. Das auswärtige Hilfswerk für unsere Abgebrannten nimmt immer erfreulichere Ausdehnung durch alle deutschen Gaue an. Das Regierungsblatt für das Herzogthum ver­öffentlichte bis heute 12 Listen von Geldsendungen aus allen Landen des Reiches, Sammlungen im Gesammtbetrage von 182,556 fl. 13 kr. An der Spitze der vorletzten Liste stehen II. MM. König und Königin von Württemberg mit 1000 Mark, der Großherzog von Hessen-Darm­stadt mit 800 Mark, an der ersten Stelle in Lifte 12 die Königin- Mutter von Bayern, Fürst von Hohenlohe-Langenburg, Landgraf Alexis von Hessen mit zusammen 750 fl. — Der neue Stadtbauplan ist be­reits in allen Instanzen genehmigt, sämmtliches Areal wird von der Stadt expropriirt und zum Selbstkostenpreis neu abgegeben. Ein Ber­liner Konsortium erbot sich, die ganze Brandstätte in Jahresfrist nach dem neuen Bauplan ganz allein vollständig wieder zu be­bauen. (Schw. Merk.)

— Darmstadt, 22. Septbr. Das gestrige „Regierungsblatt" zeigt an, daß die Großherzogliche Haupt-Staatskasse, die Ober-Einneh- mereien und die Rentämter mit der Umwechslung der Münzen süd­deutscher Währung gegen Reichsmünzen oder gegen solche des Thaler­fußes beauftragt worden sind, und daß diese Umwechslung bei den ge­nannten Kassen vom 1. Oktober l. I. an stattfinden kann.

— München, 23. Sept. Se. Maj. der König haben durch allerhöchste Entschließung d. d. Schloß Berg, den 30. August d. Jè. zu bestimmen geruht, das Andenken der im Kriege 1870/71 in Folge von mit der Fahne in der Hand erhaltenen Wunden verstorbenen Fah­nenträger für alle Zeiten dadurch zu ehren, daß die Namen derselben mit kurzer Erwähnung der Veranlassung auf silbernem Ringe an den betreffenden Fahnen verzeichnet werden. Diese Auszeichnungen erhal­ten: Die Fahne des 2. Bataillons des 2. Infanterie-Regiments Kron­prinz mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 6. August 1870 verwundet und starb in Folge dessen Sergent Adal­bert Dietrich.“ Die Fahne des 1. Bataillons des 3. Infanterie- Regiments Prinz Karl von Bayern mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 2. Dezember 1870 verwundet und starb in Folge dessen der Sergent Carl Rosa.“ Die Anbringung dieser Ringe an den Fahnen hat mit einer kurzen dienstlichen Feier­lichkeit zu erfolgen.

— Molsheim, 21. Sept. Die „Straßb. Ztg." schreibt: Bei dem gelegentlich des diesjährigen lLndwirthschaftlichen Kreisvercinssestes gehaltenen Festmahl brachte der bei seinen Mitbürgern in besonderer Be-