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Donnerstag den 24. September.

1874.

Polizei-Verordnung.

Unter Bezugnahme auf die Polizei-Verordnung vom 21. August 1871 (Amtsblatt S. 231), betr. die Untersuchung des Schweinefleisches aus Trichinen, und den Nachtrag zu dieser Polizei-Verordnung vom 20. Februar 1873 (Amtsblatt S. 31), wird auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verordnung betr., folgende Nachtragsbestimmung hierdurch veröffentlicht:

Auf Händler, welche lediglich Großhandel mit der ge- nannten Waare betreiben, findet die Vorschrift vom 20. Fe- bruar 1873 keine Anwendung."

Casfel den 4. September 1874.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 21. September 1874.

Der Landrath. I. V. v. Delius.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Controll-Versammlungen im Kreise Ha­nau finden an nachstehenden Orten und Tagen statt:

4. Bezirks-Compagnie:

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5. Bezirks-Compagnie:

Oktober er. früh um 9 Uhr in

Mittelbuchen, Hanau,

Langenselbold.

Dies wird

mit

scheinen verpflichteten

dem Leute

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9

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Bockenheim,

Windecken, Bergen.

Bemerken veröffentlicht, daß die zum Er- sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle

zu bringen haben.

Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 2. Oktober d. J. an die betreffende Bezirks-Compagnie resp, das diesseitige Commando gerichtet werden. Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirks-Feldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldungen unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 15. Septbr. 1874.

Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Wird veröffentlicht.

Hanau, am 16. Septbr. 1874.

Als Anleitung für Standesbeamte wegen Handhabung des mate­riellen Eheschließungsrechts ist im Verlage von Franz Vahlen in Berlin eine von dem Geheimen Justiz- und vortragenden Rathe im Justiz-Ministerium Dr. Adolph Stölzel nach amtlichen Ermittelungen gefertigte Zusammenstellung des Eheschließuagsrechts im Gebiete des Preußischen Gesetzes vom 9. März 1874 erschienen. Im Auftrage Königlicher Regierung empfehle ich den Herren Standesbeam­ten des Kreifes angelegentlichst die Anschaffung des bezeichneten Werkes, welches durch jede Buchhandlung zum Preise von 12 Sgr. bezogen werden kann. Hierbei bemerke ich, daß Seitens des Herrn Justiz-Mi­nisters von dem Erlasse einer anderweiten officiellen Instruktion über das materielle Eherecht Abstand genommen worden ist.

Hanau, am 18. Septbr. 1874.

Tagesschau.

B erlin, 21. September. In der sogenannten nordschles- wig'schen Frage ist bekanntlich im Auslande schon viel gesündigt wor­den und man hätte meinen sollen, die von der deutschen Regierung gegen Trennungsgelüste in Nordschleswig neuerdings gezeigte Entschie­

denheit habe, zumal nach Herstellung des guten Einvernehmens mit Dänemark und nach den Zusammenkünften der drei Kaiser, mehr als je zuvor vor einer Wiederaufrührung dieser Dinge in der Presse be­wahren sollen; aber die partikularistischen Elemente in den Herzog- thümern haben es mit dem Aufheben, welches sie von der nothgedrun­genen Ausweisung dänischer, gegen die Sicherheit des Staates auf empörende Weise wühlender Agitatoren machten, dahin gebracht, daß die ganze Schaar der Widersacher, welche Deutschland in dieser Sache zählte, sich veranlaßt sieht, in die Klagen miteinzustimmen und den­selben eine über die Grenzen reichende Bedeutung beizulegen. Zunächst hat man aus Kopenhagen Sensationstelegramme, besonders nach Eng­land ausgehen lassen. Dieselben wußten sogar von ernsten Mißhellig­keiten zwischen der deutschen und der dänischen Regierung zu berichten. Das haben dann englische Blätter sofort als baare Münze genommen. Selbst angesehene Blätter, wieDaily News", halten in Folge dessen den Ausbruch von Feindseligkeiten" nicht für unmöglich und beschwö­ren die Reichsregierung, der geflissentlichen Verletzung dänischer In­teressen sich zu enthalten. Alle diese Nachrichten stammen aus Krei­sen, welche der dänischen Regierung fern stehen und entbehren jeder thatsächlichen Begründung. DieNat.-Ztg." schreibt: Die Reichsre­gierung ist in jeder Weise bemüht, mit Dänemark freundschaftliche Be­ziehungen zu unterhalten. Die Ausweisungen dänischer Unterthanen aus Nordschleswig sind wegen fortgesetzter Agitationen gegen Deutsch­land von der Regierung in Schleswig ausgegangen und durchaus nicht genereller, sondern rein individueller Natur. Diplomatische Verhand­lungen irgend welchen ernsten Charakters haben deßhalb überhaupt nicht stattfinden können, da gesetzlich die Ausweisung fremdländischer Staats­angehörigen aus Deutschland selbst ohne Angabe von Gründen jeder Zeit gestattet ist. Die dänische Regierung hat übrigens selbst ver­sichert, daß sie den von Kopenhagen ausgegangenen Preßmanövern fern­steht. Auch von dem dänischen Hof weiß man, daß er jede Trübung des guten Einvernehmens mit Deutschland ungern sehen würde. Der Besuch, welchen der dänische Kronprinz auf der Rückreise von Peters­burg im vergangenen Frühjahr dem hiesigen Hofe abstattete, der wahr­haft herzliche Empfang derNiobe" in Kopenhagen und die Aufmerk­samkeiten, welche der König den deutschen Mannschaften und Seeoffi­zieren sowohl in seiner Hauptstadt wie später auf Island erwies, sind sichere Anzeichen, daß die leitenden Personen in Dänemark die grund­losen Aufreizungen gegen Deutschland durchaus nicht billigen. Das Alles hätte ein Jeder wissen können, der ernstlich und unbefangen den Gang der politischen Ereignisse verfolgt; nur die großen Blätter in denjenigen Ländern, in welchen man von jeher diese Sache in einem Deutschland ungünstigen Lichte zu betrachten pflegte, zogen es vor, sich ohne Grund zu täuschen. (Augsr. stwa )

Ueber die baulichen Veränderungen im Abgeordnetenhause in Berlin, die nunmehr vollendet sind, wird demSchw. Merk." mitge­theilt: Im Sitzungssaale ist die Thür hinter dem Präsidentensitz fort- gefallen, sonst ist Alles unverändert geblieben. Neu entstanden ist: 1) ein langes Foyer hinter der Wand, an welcher der PräsidkNtensitz sich befindet; 2) ein daranstoßender hoher geräumiger, durch Oberlicht er­hellter Saal für die Restauration; 3) daranschließend ein neues Schrift­führer- und ein neues Präsidentenzimmer. Der frühere Speisesaal ne­ben dem Buffet ist in zwei Zimmer umgewandelt, deren eines zur Hand­bibliothek und das andere zum Sprechzimmer für die Abgeordneten ein­gerichtet wird. Die neuen Räume sind sehr geschmackvoll dekorirt und werden ein elegantes Mobiliar erhalten, sowie mit allen denkbaren Be­quemlichkeiten für die Abgeordneten versehen. Der neue Restaurations­saal, in welchem namentlich für gute Ventilation gesorgt ist, (wie denn nach dieser Richtung auch im Sitzungssaale Verbesserungen angebracht worden sind) wird Abends durch drei Gaskronleuchter zu je 12 Flam­men erhellt und ist mit Spiegeln, Marmorkaminen u. s. W. geschmückt. Foyer und Saal werden auch bei dem Abstimmungsmodus der itio in partes benutzt, wobei die Rechte des Hauses durch das Zimmer der konservativen Fraktion, die Linke durch den Haupteingang den Saal verläßt und durch die beiden Thüren zur Seite des Präsidiums der Eintritt der mit Ja, beziehungsweise mit Nein Stimmenden erfolgt.