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Jährliche Thtr.

Halbj. $yt. 1. U Vierteljährlich 22 ©gr. 6 Pf. güt auswärtige Abonnentm mit dem betreffen­den Poftaufschlag. Lie einzelne Num­mer 1 Egr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Torreipondenz.

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Montag den 21. September.

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1874

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Gefunden: Eine Knabenmütze. Ein schwarzer Sonnenschirm. Ein wollener Kinderhandschuh. Ein goldner Schieber von einer Hals­kette.

Zugelaufen: Ein gelber Metzgerhund; der Eigenthümer kann denselben bei dem Viehhändler Schilling zu Oberrodenbach in Em­pfang nehme».

Hanau, am 21. September 1874.

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser und König haben in einem Schreiben an die städtischen Behörden von Meiningen Allerhöchstihre Theilnahme für das Brandunglück, welches die Stadt betroffen, ausgesprochen und zur Linderung der Noth 3000 Mark an das Unterstützungscomitè über­wiesen.

Berlin, 17. Sept. Dem Bundesrath ist von Seiten des Reichskanzlers mit der Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Ein­nahmen für das Jahr 1873 auch die Uebersicht der außeretatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben, welche durch den Krieg gegen Frankreich veranlaßt worden, mit den Antrag auf Genehmigung vorgelegt worden. Nach dieser Uebersicht haben sich die Einnahmen aus der Kriegführung auf 341,370,740 Thlr. belaufen. Die außeretatsmäßigen außerordent­lichen Aufgaben betrugen 336,875,557 Thlr. Es bleibt sonach ein Bestand von 4,495,189 Thlr., welcher zur Deckung von Ausgaberesten von gleicher Höhe erforderlich ist. (SHw. mertut.)

Berlin, 18. Sept. Wo gemäß §. 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. März d. J. besondere Standesbeamte von dem Ober-Präsiden­ten ernannt werden, ist nach einem Cirkular-Erlaß des Ministers des Innern vom 5. d. Mts. die Aufsicht über deren Amtsführung gemäß §. 7. a. a. O. unmittelbar von den für die Aufsicht in Gemeindeange­legenheiten zuständigen Behörden, in den Stadtgemeinden der östlichen Provinzen also von den Regierungen, zu führen. Auf Grund der Bestimmung im §. 33 des Gesetzes vom 9. März d. I. über die Be­urkundung des Personenstandes rc.in dringenden Fällen kann der Vor­sitzende der Aufsichtsbehörde eine Abkürzung des für die Bekanntmachung (der Aufgebote) bestimmten Fristen (§§. 29, 30) gestatten", hat das Regierungs-Präsidium zu Potsdam den hiesigen Magistrat autorisirt, die Standesämter anzuweisen, daß sie sofort am 1. Oktober von Ämts- wegen die Aufgebote aller derjenigen bewirken, welche am 28. Septem­ber in Berlin kirchlich zum ersten, zweiten und dritten Male aufgebo­ten worden sind. Diejenigen, welche vor dem 1. Oktober zum dritten Male kirchlich aufgeboten worden sind, sollen dann die Ehe bereits am 3. Oktober, die zweimal Ausgebotenen schon am 5. und die einmal Auf- gebotenen am 12. Oktober schließen können.

Die vom Bundesrath einberufene Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich ist am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Wirkl. Geheimen Rath und Präsidenten des Reichs-Oberhandelsgerichts Dr. Pape hier zusammen­getreten. Dieselbe besteht aus folgenden Mitgliedern:

, Derscheid, Kaiserlicher Appellationsgerichts-Rath; Dr. Gebhard, Großherzoglich badischer Ministerial-Rath; Johow, Königlich preußi­scher Ober-Tribunals-Rath.; Dr. von Kübel, Königlich württembergischer Ober-Tribunals-Direktor; Kurlbaum II., Königlich preußischer Gehei­mer Justiz-Rath; Planck, Königlich preußischer Appellationsgerichts- Rath; Dr. von Roth, Königlich bayerischer ordentlicher Professor ; Dr. Schmitt, Königlich bayerischer Ministerial-Rath; von Weber, Königlich sächsischer Ober-Appellationsgerichts- Präsident; Dr. von Windscheid, Großherzoglich badffcher ordentlicher Professor.

Als Schriftführer fungirt der Königlich preußische Kreisgerichts- Rath Neubauer.

In der Woche vom 30. Äug. bis 5. Sept. 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,868,320 Mark 20-Markftücke; an Silber­münzen: 486,165 Mark 1-Markstücke, 63,618 Mark 60 Pfennige 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 89,056 Mark 60 Pfennige 10-Pfennig- stücke, 16,202 Mark 50 Pfennige 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 67,241 Mark 66 Pfennige 2-Pfennigstücke, 28,227 Mark 32 Pfennige

1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 860,341,960 Mark 20-Markstücke, 205,748,740 Mark 10-Markstücke; an Silber­münzen: 23,980,694 Mark 1-Markstücke, 7,312,418 Mark 80 Pf. 20= Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,500,852 Mark 10 Pf. 10-Pfennigstäcke, 518,816 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 789^759 Mark 51 Pf. 2-Pfennigstücke, 340,438 Mark 20 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 863,210,280 Mark 20-Markstücke, 205,748,740 Mark 10-Markstücke; an Silbermün­zen: 24,466,859 Markl-Markstücke, 7,376,037 Mark 40 Pf. 20-Pfen- nigstücke; an Nickelmünzen: 3,589,908 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 535,019 Mark 40 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 857,001 Mark 17 Pf. 2-Pfennigstücke, 368,665 Mark 52 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,068,959,020 Mark; an Sil­bermünzen: 31,842,896 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 4,124,928 Mark 10 Pf. ; an Kupfermünzen 1,225,666 Mark 69 Pf.

Das General-PosvAmt hat, nachdem im Reichskanzleramte die Gehaltserhöhungen der Postdirectoren vom Etat gestrichen sind, den Etat zurückgenommen und mit einigen Modificationen aufs Neue ein­gereicht. In maßgebenden Kreisen ist man darüber einig, daß den Postdirectoren, die bei der kürzlich erfolgten allgemeinen Aufbesserung der Gehälter am Wenigsten berücksichtigt worden sind, eine Erhöhung ihrer Competenzen noth thut, und man hofft, die Reichsregierung für die nunmehr gemachte Vorlage willig zu finden.

Am 1. Oktober cr. werden zu Hofgeismar, Regierungsbezirk Caffel, Bornheim, Regierungsbezirk Wiesbaden, und Lampertheim, Pro­vinz Starkenburg im Großherzogthum Hessen, Telegraphen-Stationen mit beschränktem Dienst (cfr. §. 4 der Telegraphen-Ordnung) eröffnet werden.

Posen, 19. Sept.Kuryer Poznanski" meldet: Kanoni- cus Korytkowski aus Gnesen, welcher wegen unbefugter Ausübung der Functionen des General-Vicars zu einer 9monatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt wurde, ist gestern zur Verbüßung seiner Strafe in das Ge­fängniß zu Tryemeszno eingeliefert worden.

Hanno v er, 19. Sept. Der Kaiser hat folgenden Erlaß an den Oberpräsidenten der Provinz gerichtet: Während meiner An­wesenheit in der Provinz Hannover habe ich allenthalben, insbesondere in der Hauptstadt, eben so glänzende wie zahlreiche Beweise sichtbar herzlichen Willkommens erhalten. Wetteifernd hat die Bevölkerung sich angelegen sein lassen, mir das Verweilen in ihrer Mitte angenehm zu machen. Es ist ihr in einer Weise gelungen, daß ich, wie ich mit Vergnügen versichere, an die Tage des Aufenthalts daselbst mit den freudigsten Erinnerungen zurückdenken werde. Indem ich mit unge­mischt erkenntlichen Gefühlen nunmehr von Hannover Abschied nehme, drängt es mich der Provinz und der Hauptstadt meinen Dank für die mir gewährte Aufnahme auszudrücken. Ich beauftrage Sie in diesem Sinne den gegenwärtigen Erlaß alsbald zur Publication zu bringen.

(l^ Franks. Pr.)

Karlsruhe, 18. Sept. DieKarlsruher Zeitung" vom 18. Sept, enthält zwei weitere Pfründenausschreibungen des Bischofs Reinkens, nämlich die von Epsenhofen und Thiengen; beide Stellen sind Patronate Sr. königl. Hoheit des Großherzogs.

München, 16. Septbr. Der Staats-Minister des Aeußern hat genehmigt, daß die Sendungen für die Abgebrannten in Meiningen, welche an das dortige Hülfscomitè adressirt werden, auf den bayerischen Staatsbahnen taxfrei befördert werden dürfen.

S antand e r, 18. Sept. Die Bevölkerung Bilbaos gab den Offizieren der deutschen Kriegsschiffe ein Banket, welchem auch die Of­fiziere des britischen Kanonenbootes Fly beiwohnten. Die deutschen Kanonenboote sind nach Portugalete gegangen.

Nach den neuesten Meldungen hat die nordamerikanische Re­gierung jetzt Stellung zu dem Racenkampfe genommen, welcher in ein­zelnen Städten des Südens ausgebroche» ist. Präsident Grant setzt den Aufständischen eine fünftägige Frist zur Niederlegung der Waffen. Wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, soll der Befehlshaber der Bun­destruppen alle zur Wiederherstellung der Ruhe nöthigen Maßregeln ergreifen. Man fürchtet, dH die Ordnung ohne Waffengewalt nicht