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Hanauer An;cuicr.
Zugleich Amtliches Orga« für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint tiiglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Beilliner Provinzial-Correipondenz.
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Freitag den 11. September.
1874.
Königlich Preußisches Landwirthschastüches Institut zu Hof Geisberg bei Wiesbaden.
(Gegründet im Jahre 1818.)
Der theoretische Unterrichtscursus dauert nur zwei Winterhalbjahre ; in dem Sommer zwischen Beiden werden die Schüler zum Zwecke der praktischen Fortbildung auf vielen Gütern vertheilt. Die Einrichtung der ausschließlichen Winter-Curse hat einen hervorragenden Werth für junge Landwirthe, welche nicht viel Zeit und Geldmittel für landwirthschaftliche Studien aufwenden können. Das Lehrpersonal besteht aus folgenden Herren: Dr. Medicus, Geh. Hofr. Dr. Fresenius, Prof. Dr. Neubauer, Depart.-Thierarzt Groll, ordentl. Lehrer Dr. Freih. v. Canstein, Landesgeologe Dr. Koch und Bez.- Wies.-Baumeister Dr. Klaas. Der Unterricht umfaßt alle Haupt- und Nebenfächer der Landwirthschaftslehre nebst den vorbereitenden Wissenschaften. Wiesbaden bietet auch sonstige Bildungsmittel aller Art. Die Eröffnung des Unterrichts findet am 15. Oktober statt. Weitere Auskunft gewähren Prospektus, Vorlesungen-Verzeichniß und Statuten, welche durch den Unterzeichneten oder die hiesigen Buchhandlungen bezogen werden können.
Wiesbaden, den 1. September 1873.
Director Dr. Medicus.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die Herren Standesbeamten der ländlichen. Standesamtsbezirke des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß die Standesregister und die Formulare zu den Registerauszügen rc. pro IV. Quartal d. I. auf dem landräthlichen Büreau niedergelegt sind und daselbst abgeholt werden können.
Hanau den 9. September 1874.
T' a Z e s s ch a n.
— Die politische Tagesschau der „Trib." schreibt: Seit einigen Tagen wird, gleichsam als Vorbote des neuen Civilehegesetzes, im Publikum und in der Presse die Frage ventilirt, wie der Gefahr abzuhelfen sei, daß in der Zeit vom 1. bis zum 14. October d. I. in Preußen keine Ehen geschlossen werden dürfen. Um zunächst das Sachver- Hältniß richtig zu stellen, ist darauf hinzuweisen, daß es vollkommen unbegründet ist, von der absoluten Unmöglichkeit einer Eheschließung während des genannten Zeitraums zu sprechen. Der Uebergang von dem alten in den neuen Rechtszustand vollzieht sich naturgemäß dergestalt, daß vor dem 1. October die von dem alten Gesetz vorgeschriebè- nen Acte ihre volle bürgerliche Wirkung behalten, daß dagegen nach dem genannten Termine die neuen Rechtsformen zu beobachten sind. Hieraus ergiebt sich ganz unzweifelhaft, daß ein vor dem 1. October erfolgtes kirchliches Aufgebot seine rechtliche Wirkung auch in dem Falle behält, wenn die Eheschließung unter der Herrschaft des alten Gesetzes nicht mehr erfolgt. Der Zweck des Aufgebots, nämlich die Ermittelung etwaiger Ehehindernisse, ist in rechtsgültiger Weise erreicht, und der bürgerliche Standesbeamte, welcher nach dem 1. October in Function tritt, hat keinen gesetzlichen Anlaß, eine Wiederholung dieser Förmlichkeit zu verlangen. Gegen eine vom Monat September datirende Bescheinigung des Pfarrers über das richtig erfolgte Aufgebot ist er vielmehr verpflichtet, seinerseits die Eintragung in das Heirathsregister zu bewirkn. Ein anderes Verfahren würde geradezu widersinnig sein, und beispielsweise eine ministerielle Anordnung voraussetzen, nach welcher die Geistlichen an den drei letzten Sonntagen des September fèin Aufgebot mehr verkünden dürfen. Wenn also von der Unmöglichkeit gesprochen wird, in der ersten Octoberhälfte dieses Jahres zu heirathen, so kann sich dies nur auf diejenigen Brautpaare beziehen, welche das kirchliche Aufgebot nicht rechtzeitig nachgesucht haben. Für diese aber entsteht, soweit ersichtlich, durch die Uebergangsperiode überhaupt kein Nachtheil, denn wer die Formalität des Aufgebots bis zum 1. Oktober noch nicht erledigt hat, zeigt eben, daß er auf den Abschluß der
Ehe gerade in den ersten Tagen nächsten Monats keinen Werth legt. Von einer Härte des Uebergangszustândes könnte nur in dem Falle gesprochen werden, wenn man im Volke von der Ansicht ausginge, die kirchlichen Aufgebote in den- letzten Wochen des September seien nicht mehr gültig. Diesen Irrthum kann eine einfache amtliche Erklärung berichtigen.
— Dem Bundesrath sind wiederum verschiedene Etats vorgelegt worden. Nach dem Etat der Zölle und Verbrauchssteuern ist die Einnahme, an welcher sämmtliche Bundesstaaten theilnahmen, auf 179,304,000 Mark festgestellt. Die Einnahme an Zöllen beträgt 104.496,390 Mark; die Steuern von Rohzucker 669,680; an Salz 32,995,080 • an Tabak 1,142,850 Mark, wozu die von Preußen, Baden, Oldenburg, Bremen und Hamburg zu zahlenden Aversen treten; so daß die Gesammtsumme der Einnahme sich aus 182,374,710 Mark beläuft. Aus der Branntweinsteuer und der Uebergangssteuer, an welcher Bayern, Württemberg und Baden nicht partickpiren, fließen 33,235,590 Mark; aus der Brausteuer und der Uebkrgangssteuer von Bier, an welcher Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen nicht participiren, 13,407,390 Mark, einschließlich der Aversen. Der Etat der Wechselstempelsteuer stellt die Einnahme auf 6,838,770 Mark fest.
— Die plötzliche Bereitwilligkeit Oesterreichs, dem preußischen Vorschläge in der spanischen Anerkennungsfrage beizüstimmen, obgleich es vorher erklärt hatte, sich lediglich der von Rußland beliebten Entscheidung anschließen zu wollen, hat, nachdem Seitens Rußlands die Anerkennung der Serrano'ichen Regierung abgelehnt war, in der politischen Welt nicht geringes Erstaunen erregt. Wie wir aus gut insormirter Quelle erfahren, stehen der Unterstützung, welche Oesterreich in dieser Angelegenheit dem deutschen Reiche resp. dessen Vorschlägen hat ange- heihen lassen, auch diesmal die Kanonen nicht fern, — freilich in einem anderen Sinne, als es sonst wohl der Fall zu sein pflegt. Bei Gelegenheit der jüngst erfolgten GeschützprüfUng ist es Oesterreich bis zur Evidenz klar geworden, daß es sich dem System der Krupp'schen Gußstahlgeschütze, wenn seine Artillerie nicht völlig bedeutungslos werden soll, schleunigst einfügen müsse. Krupp soll nun sowohl die Aufforderung zur Anlage einer resp. Fabrik auf österreichischem Gebiet, als auch hie ihm für den Fall der Lieferung von Essen aus offerirten Zahlungsbedingungen, die wohl bei der heutigen österreichischen Finanzlage allzu weit hinausgeschobene Termine enthalten haben dürften, ohne Umschweife abgelehnt haben. Man hofft nun österreichischer Seits, daß man durch eine so billige Gefälligkeit, wie dies die Anerkennung Serrano's ist, die maßgebenden Persönlichkeiten in Berlin bestimmen werde, dem lebhaften Wunsche der österreichischen Regierung, mit Krupp auf die eine oder die andere Weise contrahicen zu können, in Essen eine ebenso warme wie erfolgreiche Fürsprache angedeihen zu lassen. .
— München, 8. Sept. Der König hat sich gestern Nachmittag in Begleitung des General-Adjutanten Frhrn. v. d. Tann zur heutigen Feier des Namenstages der Königin-Mutter vysi Schloß Berg über Peissenberg nach Hohenschwangau begeben und wird dort einige Tage bleiben.
— Christiana, 4. Setpbr. Die ,,Hhmb. Nachts schreiben: Verschiedene Telegramme bringen heute die Kunde, daß die österreichische Nordpolexpedition unter Payer und Weyprecht glücklich wieder aus dem Eismeer zurückgekehrt ist, allerdings mit Zurücklassung ihres Schiffes, des Tegetthoff. Ein russischer Schooner brachte die kühnen Reisenden in Vardö ans Land und sie befinden sich jetzt im Begriff, nach Hause zurückzukehren, und werden dabei voraussichtlich Christiana berühren. Die Expedition ist in nordöstlicher Richtung von Nowaja-Semlja vorgedrungen und hat daselbst große Massen Landes entdeckt über den Charakter desselben fehlen aber noch alle Mittheilungen. Der 83. Grad nördl. Breite ist der äußerste Punkt, welcher von den Reisenden erreicht ist, es geht aber aus den Telegrammen noch nicht mit Sicherheit hervor, ob sie zu Sch'ff bis zu diesem Punkte vorgedrungen sind oder denselben auf ander? Weise erreicht haben. Es läßt sich annehmen, daß der Tegetthoff schon im Jahre 1872 bei Beginn des Winters in der Nähe von Novaja-Semlja eingefroren gewesen ist, und daß man ver