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ffanauer Anzeiger.
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Die ifpaltige Garmondzeile ob deren Raum
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M 207. Montag den 7. September. 1874.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April cr. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.
Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.
Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April cr. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.
Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Invaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
In Folge des Gesetzes vom 5. Juni d. I. (Gesetzsammlung S. 219) kommen vom 1. Januar 1875 ab, die Gewerbesteuerklassen D E und F in Wegfall und sind von demselben Zeitpunkte ab die Bäcker, Fleischer und Brauer mit der Gewerbesteuer vom Handel in einer der Klassen A I, A II oder B nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges zu belegen. Es tritt damit für diese Gewerbetreibenden gleichzeitig die Bestimmung im §. 4 des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 in Kraft, wonach fortan jedes einzelne Geschäft, jeder einzelne Laden, jedes einzelne Comptoir, der Bäcker, Fleischer und Brauer, besonders zur Gewerbesteuer heranzu- ziehen ist.
Demgemäß haben alle diejenigen Bäcker, Fleischer und Brauer, welche ihr Gewerbe in mehreren Localen betreiben, oder künftig betreiben werden, dem Ortsvorstande resp, dem Königlichen Landrathsamte rechtzeitig davon Anzeige zu machen. Die Unterlassung derselben hat nach §. 39 ad b. des Gesetzes vom 30. Mai 1820, neben Nachzahlung der rückständigen Steuer, eine Strafe zur Folge, welche dem vierfachen Jahresbetrage der Steuer gleich kommt.
Das Gewerbe der Agenten der Versicherungsgesellschaften ist nach §. 2 alinea 3 des Gesetzes vom 5. Juni d. I., vom 1. Januar 1875 ab, von der Steuer für das stehende Gewerbe befreit. Diejenigen bisher besteuerten Gewerbetreibenden, welche ausschließlich das Gewerbe als Agenten von Versicherungsgesellschaften betreiben, haben der Veranlagungsbehörde deshalb in ihrem eigenen Interesse unverzüglich davon Mittheilung zu machen, damit sie in der Steuerrolle gestrichen werden.
Versicherungsagenten, welche noch andere, an sich steuerpflichtige Gewerbe treiben, haben für die letzteren die Steuer nach wie vor zu entrichten und, sofern es noch nicht geschehen, den Anfang des Gewerbes bei der Ortsbehörde anzumelden.
Hanau den 2. September 1874.
Der Landrath. J. V. Baabe.
Von Seiner Majestät dem Kaiser und König ist nachfolgenden Personen die Kriegsdenkmünze von Stahl am Nichtkombattantenbande in Anerkennung der freiwilligen Leistungen bei der Pflege Verwundeter und Kranker während des Feldzuges von 1870/71 verliehen worden.
1) Polizeisecretair Baum. 2) Fräulein Emma Baur. 3) Fräulein Fritzchen Berner. 4) Kaufmann Wilhelm Dietz. 5) Fräulein Mathilde Ebel. 6) Fräulein Adelheid Frankenberg. 7) Kreisbote Martin Funk. 8) Fräulein Emma Fliedner. 9) Papierfabrikant Wilhelm Fues. 10) Fräulein Bertha Geh. 11) Frau Grill, geborene Bißinger. 12) Fräulein Auguste Gerlach. 13) Fräulein Johanna Hauberich. 14) Fräulein Emma Hochstädter. 15) Schneidermeister Karl Huhn. 16) Herr Pfarrer Knies. 17) Fräulein Toni Kraufe. 18) Schuhmacher Jean Kreis. 19) Fräulein Frida Link. 20) Fräulein Henriette Sophie Limbert. 21) Hüttentechniker Jean Lesch. 22) Goldarbeiter Christian Philipp Löffert. 23) Frau Margaretha Nesselträger. 24) Fräulein Margaretha von Philippsborn. 25) Fräulein Auguste von Philippsborn. 26) Schneidermeister Johann Heinrich Stein. 27) Bijouterie-Fabrikant und Kaufmann Alexander Schlar- baum. 28) Fräulein Emma Stamitz. 29) Rechtsanwalt Ludwig von Starck. 30) Fräulein Mathilde Witzel. 31) Fräulein Bertha Witzel. 32) Fräulein Elisabeth Witzel. 33) Fräulein Johanna Wendel. 34) Frau Sophie Wiegand, geborue Kirn. 35) Fräulein Louise Zeuner. 36) Fräulein Charlotte Zeuner. 37) Juwelier Philipp Heinrich Zeuner.
Hanau, den 7. September 1874.
Gefunden: Auf der Straße von Rückingen bis Hanau ein Sack mit Hafer circa 120 Pfd. schwer. Der Eigenthümer kann denselben beim Herrn Bürgermeister Dietz zu Rückingen in Empfang nehmen.
Verloren: Zehn Gulden.
Hanau am 7. September 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 5. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König kamen gestern Vormittag mit dem 10-Uhr-Zuge nach Berlin, besuchten die Gemälde-Ausstellung im Akademie-Gebäude und nahmen später militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten, sowie den Vortrag des Civil- Kabinets entgegen.
— In der Woche vom 16. bis 22. August 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen : 1,750,700 Mark 20-Markstücke, 800,220 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 491,240 Mark 1-Markstücke, 43,060 Mark — Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 93,546 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 19,527 Mark 10 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 43,713 Mark 59 Pfennige 2-Pfennigstücke, 25,628 Mark 89 Pfennige 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 856,576,340 Mark 20-Markstücke, 203,856,520 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 23,065,120 Mark 1-Markstücke, 7,135,304 Mark 20 Pf. 26- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,316,967 Mark — Pf. 10-Pfennigstücke, 481,495 Mark 40 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 682,942 Mark 86 Pf. 2-Pfennigstücke, 291,107 Mark 23 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 858,327,040 Mark 20-Markstücke, 204,656,740 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 23,556,360 Mark 1-Markstücke, 7,178,364 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 3,410,513 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke, 501,022 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 726,656 Wark 45 Pf. 2-Pfennigstücke, 316,736 Mark 12 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,062,983,780 Mark; an Silbermünzen: 30,734,724 Mark 20 Pf.; an Nickelmünzen: 3,911,536 Mark 20 Pf.; an Kupfermünzen 1,043,392 Mark 57 Pf.
— Die „Tribüne" schreibt in ihrer Tagesschau: Immer näher rückt der Termin heran, an welchem das neue Eivilehe-Gesetz in Preußen zur Herrschaft gelangt, und es hat deshalb jede Kundgebung ein Interesse, welche mit größerer oder geringerer Aussicht auf praktische Folgen die Durchführung jener so wichtigen bürgerlichen Reform ins Auge faßt. Bekanntlich hat man im Cultusministerium von dem Erlaß einer Instruktion über die Ausführung des neuen Gesetzes Abstand genommen. An Stelle dessen hat sich der Bischof von Ermland bewogen gefunden, seine Diöcesauen in einem besonderen Erlasse über den Gebrauch der obligatorischen Civilehe aufzuklären. Herr Crementz verfügt, daß Personen, die in den Ehestand treten wollen, ihre Erklärung