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M 206.

Samstag den 5. September.

1874.

In Folge des Gesetzes vom 5. Juni d. I. (Gesetzsammlung S. 219) kommen vom 1. Januar 1875 ab, die Gewerbesteuerklassen D E und F in Wegfall und sind von demselben Zeitpunkte ab die Bäcker, Fleischer und Brauer mit der Gewerbesteuer vom Handel in einer der Klassen A I, A II oder B nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges zu belegen. Es tritt damit für diese Gewerbetreibenden gleichzeitig e Bestimmung im §. 4 des Gesetzes wegen Entrichtung der Ge- erbesteuer vom 30. Mai 1820 in Kraft, wonach fortan jedes ein- ,elne Geschäft, jeder einzelne Laden, jedes einzelne Comptoir, der Bäcker, Fleischer und Brauer, besonders zur Gewerbesteuer heranzu­ziehen ist.

Demgemäß haben alle diejenigen Bäcker, Fleischer und Brauer, welche ihr Gewerbe in mehreren Localen betreiben, oder künftig be­treiben werden, dem Ortsvorstande resp, dem Königlichen Landraths­amte rechtzeitig davon Anzeige zu machen. Die Unterlassung derselben hat nach §. 39 ad b. des Gesetzes vom 30. Mai 1820, neben Nach­zahlung der rückständigen Steuer, eine Strafe zur Folge, welche dem vier­fachen Jahresbetrage der Steuer gleich kommt.

Das Gewerbe der Agenten der Versicherungsgesellschaften ist nach §. 2 alinea 3 des Gesetzes vom 5. Juni d. I., vom 1. Januar 1875 ab, von der Steuer für das stehende Gewerbe befreit. Diejenigen bisher besteuerten Gewerbetreibenden, welche ausschließlich das Gewerbe als Agenten von Versicherungsgesellschaften betreiben, haben der Veranlagungsbehörde deshalb in ihrem eigenen Interesse unverzüglich davon Mittheilung zu machen, damit sie in der Steuer­rolle gestrichen werden.

Versicherungsagenten, welche noch andere, an sich steuerpflichtige Gewerbe treiben, haben für die letzteren die Steuer nach wie vor zu entrichten und, sofern es noch nicht geschehen, den Anfang des Gewer­bes bei der Ortsbehörde anzumelden.

Hanau den 2. September 1874.

Der Landrath. J. V. Baabe.

Gefunden: 1 Körbchen. 1 Rechenbuch. 1 Kriegsdenkmünze von 1870/71. 1 silberner Rückdeckel von einer Taschenuhr. 1 mes­singnes Vorhängeschlößchen. 1 Mühlrad-Modell. 1 schwarzer Regen­schirm. 1 alter Mantel.

Zugelaufen: 1 Jagdhund.

Verloren: 1 Damen-Hutfeder. 1 wollenes Kinderjäckchen.

Entlaufen: 1 schwarzbrauner Hund.

Hanau, am 5. September 1874.

Tagesschau.

Berlin, 4. Sept. Se. Majestät der Kaiser und König gedenken Sich, nach den bisherigen Dispositionen, am Sonntag, 6. September, Morgens 9 Uhr 30 Minuten, mittelst Extrazuges der Lehrter Eisenbahn nach Hannover zu begeben, wo die Ankunft Nach­mittags 1 Uhr 5 Minuten erfolgen wird. Se. Majestät werden im Königlichen Residenzschlosse absteigen und daselbst den Tausfeierlichkeiten für den neugebornen Sohn Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Albrecht von Preußen beiwohnen. Abends um 6/a U^r werden Se. Majestät Sich von Hannover per Extrazug über Braunschweig nach Burg und von dort zu Wagen uach Pietzpuhl be­geben, um den in dortiger Gegend stuttfindenden Manövern beizuwoh­nen. Am Montag, 7. September, findet das Exerciren der 7. und 8. Kavallerie-Brigade vor Sr. Majestät und Nachmittags 5 Uhr Diner bei Allerhöchstdemselben in Pietzpuhl statt. Am Dienstag nach dem Exerciren und dem Frühstück erfolgt die Rückreise Sr. Majestät vom Manöverterrain nach Burg zu Wagen, von Burg mit der Berlin-Pots­damer Bahn nach Berlin, wo Se. Majestät um 3 Uhr 50 Minuten Nachmittags wieder eintreffen. (R. u. st. a.) (Also sind bis jetzt, wie wir Kürzlich auch schon meldeten, Dispositionen zu einem Besuche unse­rer Stadt noch nicht getroffen! D. R.)

Berl i n, 1. Seplbr. Die Einsetzung eines katholischen Geist- ltchen kraft des Palronätrechts hat in Lions in dec Provinz Posen zu erheblichen Ruhestörungen geführt und militärisches Einschreiten nöthig

gemacht. Es ist eine schon mehrmals im Verlaufe dieses kirchlichen Konfliktes vorgenommene Erscheinung, die jedesmal ein trauriges Zeug­niß davon ablegt, wie der gesetzliche Sinn unseres Volkes durch die Auf­reizung einer fanatischen Geistlichkeit sich bethören lassen kann. Dieje­nigen, welche die moralische Schuld an solchen, für die verführten Theil­nehmer verhängnißvollen Vorkommnissen tragen, mögen mit sich zu Rathe gehen, wie ein solches unfriedenstiftendes Treiben mit der Würde und Pflicht ihres geistlichen Amtes sich verträgt und wie schwer die Verantwortung ist, welche sie durch die Fanatisirung der unteren Volks­klassen auf sich laden. Zugleich aber scheint dieser Vorfall ein Beweis zu fein, wie schwer die katholische Hierarchie den Versuch empfindet, in Ermangelung eines staatlich anerkannten Bischofs an Stelle der bischöf­lichen Einsetzung Patronats- und Gemeinderechte treten zu lassen. An der schließlichen Wirksamkeit dieser gesetzlichen Bestimmungen werden einige Dutzend aufgehetzter Bauern nichts ändern. Bemerkenswerth ist ein Leitartikel derPos. Ztg.", der zwar vor allzusanguiniichen Hoff­nungen hinsichtlich der Opposition gegen die ultramontanen Parteiführer warnt, eine solche Bewegung unter der Geistlichkeit als mehr oder we­niger in das Bereich der frommen Wünsche und Täuschungen gehörig bezeichnet, doch aber über die Aussichten von Pfarrbesitzungen durch Kirchenpatrone und Gemeinden folgende Bemerkungen macht, die in dem Munde eines offenbar mit den Verhältnissen vertrauten und keineswegs übermäßig hoffnungsseligen Mannes gew ß von Bedeutung sind. Es heißt da:Trotzdem die Opposition st ll und zagbast gegenüber der mächtigen geschlossenen Partei der Jesuiten ist, wird es nie an Kandi­daten fehlen, wenn auf Grund der kirchenpolitischen Gesetze fürstaats­freundliche" Geistliche katholische Pfründen ausgeschrieben werden, die eine gesicherte Stellung in Aussicht stellen. Haben sich doch, wie uns von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, um die Probftstelle in Lions 8 Bewerber gemeldet, darunter sogar ein Geistlicher, welcher schon mehr­fach gegen die kirchenpolitischen Gesetze gefehlt hat. Weit zahlreicher noch werden sich die Bewerber finden, wenn die Kirchengemeinde selbst bei der Wahl mitwirkt, und dadurch dem Geistlichen eine Garantie ge­boten wird, daß ihm so ärgerliche Auftritte, wie solche in Lions vorge­kommen sind, erspart bleiben." (Schw. Meâr.)

Von guter Hand wird bestätigt, daß im Cultusministerium ein Gesetzentwurf über die Verwaltung von Pfarr-, Stiftungs- und Kirchenvermögen ausgearbeitet worden ist, welcher gegenwärtig dem Staatsministecium zur Berathung vorliegt. An den zustimmenden Aeußerungen der Minister zum Tenor des Gesetzentwurfes wird es nicht fehlen, weil sie im Principe mit den Hauptbistimmungen einver­standen sind. Es läßt sich also voraussehen, daß das wichtige Gesetz dem Landtage schon bei Eröffnung seiner Sitzungen vorgelegt wird. Ob das Reichreisenbahngesetz noch in der bevorstehenden Reichstags- fession wird zur Vorlage gelangen können, bleibt nach wie vor höchst zweifelhaft. Der vor einigen Monaten der öffentlichen Kritik unter­breitete Entwurf, welcher im Reichseisenbahnamt ausgearbeitet worden, wird nach vollständigem Eingang der Gutachten Seitens der Bundes­regierungen sowie des weiteren bezüglichen Materials an der Hand desselben einer eingehenden Prüfung unterworfen. (Trib.)

Den deutschen Herbstmanövern werden, nach denPr. Bl.", drei höhere französische Offiziere beiwohnen, für welche vom französ. Kriegsministerium hierzu die Erlaubniß nachgesucht worden ist. Sie erscheinen mithin im amtlichen Auftrage und werden von unseren Trup­pentheilen standesgemäß einquartirt werden. Außerdem aber werden noch etwa zehn französ. Offiziere bei den Manövern zugegen sein, die sich hier persönlich vorgestellt und die betreffende Erlaubniß erhallen haben. Sie haben längeren Urlaub genommen und verfolgen die deut­schen Manöver nur zu ihrer eigenen Ausbildung. Auch ein französischer Militärschriftsteller hat sich eingefunden. Von England treffen mehrere Vertreter der Londoner Presse hier ein, weil man dort den deutschen Manövern wegen ganz neuer Evolutionen, welche besonders die Ka­vallerie vornehmen wird, eine außergewöhnliche Bedeutung beilegt.

Vor einigen Tagen wurde in einer Zelle des Bromberger Gerichtsgefängnisses der Probst Hunt aus Poln. Krone erhängt gefun­den. Wegen Betruges resp. Unterschlagung von Kirchengeldern im