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Hammer Anzeiger.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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M 202. Montag den 31. August. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Im Auftrage der Königlichen Regierung bringe ich den Lokalschulbehörden des Kreises hiermit zur Kenntniß, daß an denjenigen Orten, wo am 2. September l. J. ein Nationalfest zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und an die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches gefeiert wird, der Schulunterricht an dem genannten.Tage ausfallen darf und die Feier durch geeignete Behandlung des historischen Stoffes in den Schulen vorzubereiten ist.
Bei der hohen patriotischen Bedeutung des Festes werden sich die Herren Lokalschulinspektoren und Lehrer des Kreises die rege Betheiligung der Schulen an dem Feste und die Veranstaltung von Schulfeierlichkeiten angelegen sein lassen.
Hanau am 29. August 1874.
Der Landrath
I. V.: v. D el ins.
Bewerber um die erledigte zweite Schulstelle zu Niederrodenbach, mit welcher ein Einkommen von 280 bis 330 Thlr., 30 Thlr. für Feuerung nebst freier Wohnung verbunden ist, werden zur alsbaldigen Einreichung ihrer Meldungsgesuche mit Zeugnissen aufgefordert.
Hanau den 28. August 1874.
Unter dtzn Schweinen zu Ost He im ist die Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 29. August 1874.
Tuge s schau.
— Wie man jetzt mittheilt, ist es fest beschlossene Sache, daß die Reichsjustizgesetze dem Reichstag zusammen vorgelegt werden; zu diesem Behufe wird auch der Entwurf der Concurs-Ordnung durch den Bundesrath in nächster Zeit festgestellt werden. Es liegt im Plane, die Reichstagssession nicht zu lange auszndehnen und unter allen Umständen eine Collision des Reichstags mit dem preußischen Landtage zu vermeiden. Man hat daher, und zwar gerade mit Rücksicht auf die Justizgesetze, in Aussicht genommen, den Reichstag gegen Weihnachten zu schließen und nach drei Monaten zu einer kurzen Nachsession im Frü- jahr 1875 noch einmal einzuberufen, während der Zwischenzeit aber die Justizgesetze durch eine ständige Commission vorbereiten zu lassen. — Die Angaben über ein künftiges Reichsvereinsgesetz widersprechen sich vielfach. Als thatsächlich dürfte anzunehmen sein, daß gegenwärtig re- giernngsseitig noch keinerlei Maßnahme Behufs Ausarbeitung und Aufstellung eines solchen erfolgt ist. Dagegen ist es vollkommen richtig, daß man gleich von vorn herein die Eventualität in das Auge gefaßt hat, daß die bestehenden Gesetze nicht ausreichen könnten und durch neue ersetzt werden müssen. esns.)
— Die Aufstellungen des Etats, sowohl für das Reich als für Preußen, sind, nach der „Trib.", in vollem Gange. Der Bundesrath wird bei seinem etwa in 4 Wochen bevorstehenden Zusammentritt den Reichsetat zum großen Theil festgestellt finden; der Militäretat ist wegen der aus den Bundesstaaten noch zu erwartenden Aufstellungen noch am weitesten im Rückstände. Von einer Verlegung des Etatsjahres ist gleichfalls wieder die Rede gewesen; es haben deshalb mehrfach Erörterungen stattgefunden, doch haben dieselben bisher nicht die Möglichkeit ergeben, von dem jetzigen Herkommen abzugehen. Jedenfalls wird eine Verlegung des Etatsjahres im Reiche nur gleichzeitig mit einer solchen in Preußen erfolgen.
— In der Woche vom 9. bis 15. August 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 3,792,320 Mark 20-Markstücke; an Silbermünzen: 312,788 Mark 1-Markstücke, 119,253 Mark 20 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 59,499 Mark 20 Pfennige 10- Pfennigstücke, 22,294 Mark — Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 55,845 Mark 38 Pfennige 2-Pfennigstücke, 21,615 Mark 62 Pfennige 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 852,784,020 Mark 20-Markstücke, 203,856,520 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 22,752,332 Mark 1-Markstücke, 7,016,051 Mark — Pf. 20- Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 3,257,467 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke,
459,201 Mark 40 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 627,097 Mark 48 Pf. 2-Pfennigstücke, 269,491 Mark 61 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 856,576,340 Mark 20-Markstücke, 203,856,520 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 23,065,120 Mark 1-Markstücke, 7,135,304 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 3,316,967 Mark — Pf. 10-Pfennigstücke, 481,495 Mark 40 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 682,942 Mark 86 Pf. 2-Pfennigstücke, 291,107 Mark 23 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,060,432,860 Mark; an Silbermünzen: 30,200,424 Mark 20 Pf.; an Nickelmünzen: 3,798,462 , Mark 40 Pf.; an Kupfermünzen 974,050 Mark 9 Pf.
Patent- Erth eilnng.
Dem Telegraphen-Fabrikanten Wilhelm Horn zu Berlin unter dem 26. August 1874 auf einen Telegraphen-Apparat zur felbstthätigen Reproduktion einer unregelmäßigen alternirenden Bewegung in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.
— Welch riesige Dimensionen die Maßregelung der Ultramontanen angenommen hat, ist aus einer Privatmittheilung zu ersehen, welche der „Volksztg." aus Rheinland-Westfalen zugeht und aus dieser Gegend folgende Zusammenstellung bringt: Während der vorigen Woche wurden folgende Geistliche verurtheilt: I. Spanier von Hömmingen und P. Schmidt von St. Katharinen zu je 100 Thaler oder 3 Monaten Gefängniß, Halm zu Irlich zu 25 Thlr. oder 14 Tagen Gefängniß, P. Zimmermann aus Mülheim zu 4 Wochen Gefängniß, Friedrichs und Winter in Neustadt zu je 25 Thlr. oder 14 Tagen Gefängniß, Anderheyden zu Sevelen, Brockes zu Alpen, Dooremans zu Weeze, Möncken zu Angenesch, Peters zu Kapellen, Plagge in Ginderich zu Geldbußen von 30 bis 100 Thlr. oder 2 bis 4 Wochen Gefängniß, J. Mönnikes zu Bergheim zu 25 Thlr. oder 14 Tagen Haft, Gellhake zu Vlotho und Bartsche zu Bünde zu je 14 Tagen Festungshaft. Verhaftet wurden Kaplan Schmitz in Bemkastel, der nach einer Haft von 4 Wochen über die Grenze gebracht wird, und Kaplan Stöllen daselbst, der nach Wittlich abgeführt wurde. Ausgewiesen wurden (folgen die Namen von 13 Geistlichen). Steckbrieflich verfolgt wird Bispinck aus Münster. Ihrer Stellung als Lokalfchulinspektor wurden enthoben die Geistlichen Schröteler zu Viersen und v. Essen zu Neuwerk. Mit Beschlag wurde belegt das Vermögen von 14 Pfarreien. Von der Polizei wurde versiegelt das Pult des Advokaten Müller in Koblenz, der dem dortigen katholischen Leseverein vorsteht. Geschlossen wurden der St. Josephsverein in Wegberg und die Lokalvereine des Mainzer Katholikenvereins in Ruhrort, Weiderich, Engers-Mühlhofen und St. Katharinen-Lorscheid. Das alles in einer Woche!
— Lüneburg, 25. August. Das hiesige Könnte für die Sedanfeier, so schreibt der „Hann. Kur.", wandte sich auch an den hiesigen kath. Geistlichen mit dem Ersuchen, zur Erhöhung der Feier anzuordnen, daß auch die Glocken der katholischen Kirche während der Mittagsstunden geläutet würden. Der angegangene Geistliche hat unverzüglich hierauf erwidert, wie er dem kundgegebenen Wunsche sehr gern entsprechen und dafür sorgen werde, daß auch die Glocken der katholischen Kirche ihr Möglichstes zur Feier des Tages beitrügen.
— Mainz, 29. August. Bischof Ketteler verweigerte dem Festungsgouvernement die Erlaubniß, am Sedantage vom Domthurme Choräle blasen zu lassen. (Schw. Merkur.)
— Augsburg, 26. August. Die Stadt hatte zur Feier des Jubiläums des 25jährigen Bestehens der freiwilligen Feuerwehr am 23. sich festlich geschmückt. Zahlreiche Gäste, theilweise von weiter Ferne, waren eingetroffen, um daran Theil zu nehmen. Die Feier begann mit einer geselligen Unterhaltung in den Sälen der goldenen Traube, wo am 22. Abends die Gäste begrüßt wurden. Am Sonntag Vormittag 11 Uhr versammelte man sich im goldenen Saale des Rathhauses, wo Magistrats-Rath Aquilin Vogel eine kurze Geschichte der Feuerwehr gab nnd der Erste Bürgermeister Fischer an jene Mitglieder, die der Feuerwehr seit ihrem Bestände, oder wenigstens 10 Jahre angehören, Ehrendiplome vertheilte. Regierungs-Präsident Freiherr von Hörmann