Ab»miemc««L - Preis :
Jährlich 3 Thir.
Halbj. Thlr. 1.16 Vierteljährlich 23 60t. • Ps.
Mir auswärtige hlbon»e»t«i mit dem betreffen- den Pestaxfjchlag. Die einzelne Nummer 1 6gr.
tsammr Anzeiger.
ZNg!sich AMtliches OrgSN fit Kreis «nd Stadt Hauss.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Cvrrespondenz.
3*fertfe*e- $reiS.
"sie Uh-Itige
GarmendzeUe »d deren Nun«
1 Sgt.
Sie «spalt. Zeile
2 T,r.
Di-Ssh»ltigcZ-ile
3 Szr.
M 201.
Samstag den 29. August.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Im Auftrage der Königlichen Regierung bringe ich den Lokal- schnlbehörden des Kreises hiermit zur Kenntniß, daß an denjenigen Orten, wo am 2. September l. I. ein Nationalfest zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und an die Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches gefeiert wird, der Schulunterricht an dem genannten Tage ausfallen darf und die Feier durch geeignete Behandlung des historischen Stoffes in den Schulen vorzubereiten ist.
Bei der hohen patriotischen Bedeutung des Festes werden sich die Herren Lokalschulinspektoren und Lehrer des Kreises die rege Betheiligung der Schulen an dem Feste und die Veranstaltung von Schulfeier - lichkeiteu angelegen sein lassen.
Hanau am 29. August 1874.
Der Landrath I. B: .v. Delius.
T K st e s i ch u u.
— Die Creditive für den spanischen Gesandten Grafen Rascon sind in Berlin eingetroffen. Der Tag der Audienz beim Kaiser ist noch nicht bestimmt. Es heißt, daß Graf Rascon an demselben Tage wie der amerikanische Gesandte Bancroft-Davis werde empfangen werden. — Fürst Hohenlohe wird in den nächsten Tagen aus Paris erwartet. Derselbe begibt sich nach Barzin.
— Das Königliche Polizei-Präsidium in Berlin macht unterm 26. August im „R. u. St.-Anz." folgendes bekannt: Der hier unter dem Namen „Berliner Arbeiter-Frauen- und Mädchen-Verein" bestehende Verein hat häufig in seinen Versammlungen politische Gegenstände erörtert, und ist demnach als ein politischer Verein zu betrachten. Da aber Frauen sich an politischen Vereinen nicht betheiligen, demnach auch politische Vereine nicht bilden dürfen, der Verein erwiesenermaßen auch mit anderen politischen Vereinen in Verbindung gestanden und somit den Bestimmungen des §. 8 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 zuwider gehandelt hat, so wird derselbe in Gemäßheit des § 8 1. c. hiermit vorläufig geschlossen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die fernere Betheiligung an einem auch nur vorläufig geschlossenen Vereine nach §. 16 1. c. mit Geldbuße von 5—50 Thlr. oder mit Gefängniß von 8 Tagen bis zu 3 «Monaten bestraft wird.
— Berlin, 25. Aug. Die Ergebnisse der pharmazeutischen Enquetekommission werden im Reichskanzleramt noch einer eingehenden Prüfung unterzogen und nach deren Ausfall erst zu einer Entscheidung darüber geführt werden, ob es bei der jetzigen Gesetzgebung sein Bewenden behalten oder ein neues Gesetz erlassen werden soll. Es werden übrigens die Bundesregierungen darüber sich noch zu äußern haben; jedenfalls sind diesen Thatsachen gegenüber ays einseitigem Juteresse Nachrichten verbreitet worden, welche die Beibehaltung der bisherigen Gesetzgebung als eine beschlossene Sache hinstellen. Die durch den Druck zu veröffentlichenden Protokolle der Enquete werden ergeben, daß manche Mitglieder derselben, namentlich die ärztlichen, für einen allmäligen lieber gang zu der Gewerbefreiheit in der Apothekerfrage gestimmt haben. Andererseits haben sich 225 angesehene deutsche Aerzte, darunter 125 Prof, der Medizin von fast allen (19) deutschen Universitäten, zu einer Eingabe an den Bundesrath vereinigt, welche hauptsächlich fol- gende Sätze aussührt: „Die Anforderungen der Medizin an die Pharmazie haben sich neuerdings sehr gesteigert und werden voraussichtlich noch ferner wachsen. Die alte Ärbeitètheilung zwischen den beiden Fächern muß allmälig so umgestaltet werden, daß der Apotheker noch wett häufiger als bisher dem Arzte, von dem ja immer Mehr und Mehrerlei gefordert wird, Untersuchungen abnehme (pathologisch-chemische, mikroskopische, hygieinische u. a.). Es ist deßhalb nöthig, die Phar- mazre zeitgemäß wissenschaftlich zu heben, was mit einer mittelalterlichen Erniedrigung derselben gewiß unvereinbar ist. Eine solche Erniedri- gung aber, ein Herabdrücken der deuschen Pharmazie auf die Pharma- ztestuse Frankreichs oder gar Englands, hätten wir von der Nieder- -assungsfreiheit der Apotheker (trotz aller Bürgschaften ihrer Bildung) zu erwarten, die gegenwärtig gepredigt wird. Die Niederlassungsfrei
heit wäre ein Rückschritt ins Mittelalter, ja in die Zeit vor dem Mittelalter."
— Aus Westfalen und vom Niederrhein. Es mehren sich, so schreibt die „Magd. Ztg.", wie ich mit großer Freude konstatire, die Zeichen, daß es auch den Dienern der katholischen Kirche darum zu thun ist, den Frieden auf dem Gebiete des nationalien Lebens zu erhalten. Wie in anderen deutschen Gauen, rüsten sich auch im hiesigen Bezirke die Reichstreuen, den Tag von Sedan in diesem Jahre festlich zu begehen, so u. a. in Essen, Duisburg, Dortmund, Hagen, Hamm, Herducke, Bochum, Hörde und selbst auf dem platten Lande. In Aplerbeck wird der katholische Geistliche die patriotische Festrede halten und in anderen Ortschaften fördern die kathol. Geistlichen selbst die nationale Feier. Auf der anderen Seite zeigen aber auch die Evangelische«, daß der kirchenpolitische Streit den evangelischen Geist nicht verwirrte. In Dortmund betheil gten sich bei dem 25jährigen Amtsjubiläum des kathol. Probstes Wiemann, am 16.—18. b. M., auch eine große Anzahl von Protestanten, so daß das Fest der kathol. Gemeinde den Charakter eines schönen Volksfestes gewann.
— Linz a. RH., 23 Aug. Der hiesige, am 17. August gesperrte Pater Burkart, gebürtig aus Freiburg in der Schweiz, erhielt gestern durch den Bürgermeister nachfolgendes Aktenstück zugestellt: „Koblenz, 19. August. 1874. Da wir es zur Zeit mit dem Wohle des Staates nicht für verträglich erachten, daß kath. Geistliche, welche nicht Angehörige des deutschen Reiches sind, innerhalb des preußischen Staatsgebietes sich aufhalten oder ihren Wohnsitz daselbst haben, so weisen wir Sie, da Sic diese Reichsangehörigkeit bisher nicht erworben haben, hierdurch an, innerhalb 48 Stunden nach Empfang dieses Erlasses aus dem Gebiete unseres Verwaltungsbezirkes sich zu entfernen. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern."
— Nach der „D.-R.-K." wird binnen Kurzem wiederum eine Sitzung des größeren Comite's für die Errichtung eines Denkmals aus dem Niederwald stattfinden, um über die Beschaffung der für die Ausführung des Denkmals nöthigen Mittel in Berathung zu treten. Bekanntlich hat das Comite den von dem Prof. Joh. Schilling in Dresden ausgearbeiteten Entwurf zu diesen: Denkmal in Uebereinstimmung mit der künstlerischen Jury als in jeder Beziehung zur Ausführung ge- eignet anerkannt und einen entsprechenden Entschluß gefaßt. Es handelt sich daher für jetzt nur um die Beschaffung der über den vorhandenen Bestand von ca. 80,000 Thlrn. noch erforderlichen Geldmittel, die, da die Herstellungskosten des Denkmals insgesammt auf 250,000 Thlr. berechnet sind, immer noch den nicht unbedeutenden Betrag von 170,000 Thlrn. erreichen. Es wird daher noch großer Anstrengungen und der verbreitetsten Agitation bedürfen, um eine so erhebliche Geldsumme auf dem Wege freiwilliger Sammlungen beizutreiben.
— Darmstadt, 26. August. Durch eine Verordnung des Großherzogs vom 22. August wird das Kreisamt Darmstadt von der ihm übertragenen Verwaltung der Lokalpolizei in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt enthoben und dieselbe unter Aufsicht und Leitung des Kreisamts Darmstadt einer besonderen Behörde mit der Benennung „Polizei-Amt Darmstadt" übertragen. An der Spitze des Polizei- Amts wird ein Polizei-Rath stehen, welchem die erforderliche Zahl von Polizeikvmmissären beigegeben wird. Die Verordnung tritt mit dem 1. September d. I. in Wirksamkeit.
— Ulm, 26. August. Heute Nacht wurde ein großer Uhrendicb- stahl im Werthe von über 3000 fl. verübt. Thäter bis jetzt unbekannt. Uhrenhändler, Uhrmacher und Leihhaus-Institute werden deßhalb aufmerksam gemacht.
— Dresden, 27. August. Am 30. August wird, wie das „Dr. I." mittheilt, Se. Königliche Hoheit der General-Feldmarschall Prinz Friedrich Carl von Preußen, General-Inspecteur der III. Armee-Inspektion, aus Berlin hier eintreffen, und an demselben Tage wird auch Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg hierselbst erwartet. Se. Majestät der König wird für bie Dauer dieses Besuches im hiesigen Königlichen Schlosse Wohnung nehmen und sich am 31. August und 1. September mit den Hohen Gästen zu den bei Großenhain stattfindenden Kavalleriemanövern begeben.