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Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Orga« für Kreis und Stadt Hanau.

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1 Sgr.

Die Sspalt. Zeile

8 S,r.

M 198.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Mittwoch den 26. August.

1874.

Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäß­heit des Gesetzes vom 4. April cr. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unver­züglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffen­den Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.

Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.

Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden find und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April cr. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den be­treffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.

Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begrün­denden Ansprüche auf Invaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt. '

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 15. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Durch die Allerhöchste Verordnung vom 28. Juni I. I. (Ges.- Sammluug S. 257) ist vom 1. Januar 1875 ab für den Verkehr bei den öffentlichen Kassen und für den allgemeinen Verkehr die Reichs­markrechnung eingeiührt worden. Wir haben deshalb gemäß eines Er­lasses des Herrn Finanzministers vom 18. v. M. die Kassen unseres Ressorts wegen der Ausführung jener Verordnung unter Hinweis auf die Artikel 14, 15 und 17 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (R. G.-Blatt S. 233) mit Instruction versehen und veranlassen die Ge­meindebehörden unseres Bezirks ebenmäßig, die Gemeinde-Rechnungs- führer mit bezüglicher Anweisung zu versehen.

Cassel den 8. August 1874.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Wird veröffentlicht mit dem Anfügen, daß Anweisung ergangen ist, die Formulare für die im nächsten Jahre zu stellenden Gemeinde- Rechnungen für die Reichsmarkwährung einzurichten und daß die Herren OrtSvorstände für den Anschluß der den Gemeinde-RechnungS- führern zu ertheilenden Einnahme- und Ausgabe-Ermächtigungen an das neue Rechnungssystem zeitig Vorkehrung zu treffen haben, da im Unterlassungsfälle eine neue Aufstellung deS bezüglichen Rechnungsma- terialS verfügt werden müßte.

Hanau am 19. August 1874.

Der Landrath. I. B. v. DeliuS.

Gefunden: Ein Strickzeug. Sin Spazierstock. Eine graue Schleife. Ein Henkelkorb mit zwei Tüchern. Ein Henkelkorb. Zwei kletne Stück Leder. Acht Gulden in Papiergeld. Ein Perpendikel.

Beehren: Ein Notizbuch.

Entflogen: Zwei Kanarienvögel.

Hanau am 26. August 1874.

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Bank-Direktor Carl Krueger in Tönsberg und mUfmonn Georg Barth in Aalesunde zu Vize-Konsuln des Deut­schen Reiches zu ernennen geruht.

Berlin, 22. August. Ueber die Frage der ReichstagSeröff- nung^werden, wie diePr. Bl." melden, widersprechende Nachrichten

verbreitet. Selbstverständlich kann von einer Entscheidung noch nicht die Rede sein, indeß ist nach wie vor die zweite Hälfte des Oktober in Aussicht genommen. Dieser Annahme steht der Umstand zur Seite, daß Fürst Bismarck beabsichtigt, gegen den 20. Oktober, noch vor Beginn des Reichstags, wieder in Berlin einzutreffen. Der deutsche Gene­ralkonsul in Petersburg, Legationsrath Dr. Busch, welcher zur Dienst­leistung in das auswärtige Amt berufen worden ist, wird nicht mehr auf seinen früheren Posten zurückkehren, sondern voraussichtlich eine definitive Verwendung in dem Auswärtigen Amte finden. Dr. Busch war vor seiner Berufung als Generalkonsul nach Petersburg, wo er auch bei der Botschaft thätig war, deutscher Konsul in Konstantinopel.

Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Stadtge­richts zu Berlin unterm 20. August er. ist, nach demR. u. St.-A." auf Grund der §§. 8 und 16 der Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Ver- sammlungs- und Vereinsrechtes vom 11. März 1850 die vorläufige Schließung des Allgemeinen Schuhmachervereins ausgesprochen worden.

Patent-Ertheilung.

Dem Maschinenfabrikanten H. Gossen zu Elbing unter dem 21. August 1874 auf eine selbstthätige Rührvorrichtung in Gährbottichen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen­setzung,

dem Fabrikanten Diedrich Uhlhorn zu Grevenbroich bei Cöln am Rhein unter demselben Tage auf eine Vorrichtung an Kratzensetzmaschi­nen, um den Draht vor dem Biegen und Einsetzen theilweise flach zu drücken, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu­sammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu behindern,

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.

Bezüglich des am 11. Juni d. I. vom Bundesrathe gefaßten Beschlusses:den Reichskanzler zu ersuchen, unter Betheiligung der Bundesregierungen einen Gesetzentwurf über die Einführung der obliga­torischen Civilehe und die Beurkundung des Personenstandes aufstellen zu lassen und denselben baldthunlichst dem Bundesrathe vorzulegen", hört man, daß in den nächsten Wochen der Eingang der von den Bun­desstaaten erbetenen Bemerkungen zur Sache nebst formulirten und mo- tivirten Vorschlägen erwartet werde und hierauf sofort commissarische Berathungen eintreten würden, aus denen der Entwurf für den Bun­desrath hervorgehen soll. Es ist die ausgesprochene Absicht, den letzte­ren schon im nächsten Herbst damit zu befassen. Das selbstständige Vorgehen auf diesem Gebiete ist den Einzelstaaten vorbehalten. W

Aus der Provinz Posen kommen schlimme Nachrichten für die streitende Kirche. Die verwaiste katholische Pfarrstelle in LionS, für welche der betreffende Patron vor Kurzem die Bewerbung ausgeschrie­ben hatte, ist nahe daran, besetzt zu werden. Freilich ist der Geistliche, welcher sich zu derselben gemeldet hat, unter den Ultramontanen von echtem Schrot und Korn längst als unsicherer Heerespflichtiger betrach­tet worden; sie werden sich daher hocherfreut stellen, den Abtrünnigen endlich los zu werden. Bedenklicher aber ist ein anderer Fall. In Kosten hat sich ein Franziskaner-Mönch in einer schriftlichen Eingabe an den Landrath gewandt, um die Erlaubniß zur Abhaltung von Messen zu erhalten. Am schlimmsten aber ist, daß er diesen Schritt auf den Rath des Kossener Ortspfarrers gethan hat. Da es der ultramontane Kuryer Poznanski selbst ist, der diesen Vorfall mit Thränen in den Augen erzählt, so wird dieGermania" diesmal schwerlich Gelegenheit haben, die Lücke in dergeschlossenen Renitenz" zu dementiren.

Dresden, 21. Aug. DerSchw. Merk." schreibt: Gegen­über den partikularistischen Ansichten berührt es angenehm, daß das Organ der sächsischen Militärvereine, der in Pirna erscheinendeKame­rad" sich dagegen verwahrt, als ein Organ des sächsischen PartikulariS- mus gleich dem bayerischenVeteran" zu gelten. Die Sedanfeier im Lande verspricht, ungeachtet des Zwiespaltes der Liberalen untereinander und sonst sich offenbarender Lauheit gegenüber, einen allgemeineren Cha­rakter denn im vorigen Jahre anzunehmen. Die Leipziger Stadtbe­hörden haben 1000 Thlr. dafür bewilligt.

^ München, 22. August. Ein Invalide vom Jahre 1870