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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correfpondenz.
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M 194. Freitag den 21. August. 1874.
Das Winter-Semester am Königlichen pomologischen Institute beginnt den 1. Oktober.
Das Institut hat den Zweck, durch Lehre und Beispiel das Gartenwesen, namentlich den Obstbau, zu fördern.
Die Anmeldungen zur Aufnahme haben laut §. 3 des Statuts unter Beibringung der Zeugnisse schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Direktor zu erfolgen. Derselbe ist auch bereit, auf portofreie Anfrage jede weitere Auskunft zu ertheilen.
Proskau im August 1874.
Der Director des Königl. pomologischen Instituts gez. Stoll.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 15. August 1874.
Der Landrath. J. V. v. Delius.
Die den Herren Bürgermeistern heute per Couvert zugehenden Tabellen über die Entfernungen resp, die nach den einzelnen Garnisonen oder Sammelplätzen zu zahlenden Meilengelder sind vorkommenden Falls genau zu beachten.
Hanau am 21. August 1874.
Die den Herren Bürgermeistern heute per Couvert übersendeten Ersatz-Reserve- und Ausmusterungsscheine sind den betreffenden Mili- tairpflichtigen zu behändigen. Ueber die erfolgte Behändigung ist bis zum 10. September cr. Anzeige hierher., zi^eMriten.
Hanau am 21. August 1874.
Verloren: Eine Haube.
Entlaufen: Eine Ente.
Hanau am 20. August 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 17. August. Der „Schw. Merk." schreibt: Wenn man noch im Zweifel sein könnte, ob die Anerkennung der spanischen Republik durch die europäischen Mächte, ein Akt, den man vollkommen gleichbedeutend als einen feierlichen Protest gegen die carlistische Bewegung auslegen kann, gerechtfertigt und besonders im deutschen Interesse sei, so würde schon die Haltung der ultramontanen Presse solchen Zweifel beseitigen. Dieselbe führt eine noch weit erbittertere Sprache gegen das Vorgehen Deutschlands in dieser Angelegenheit als in den kirchlichen Fragen. Es erhellt daraus, daß der Schlag, der gegen den Carlismus geführt worden, in's Herz des Ultramoutanismus selbst getroffen hat. In der jüngsten Wochenschau ergeht sich die „Germania" in einer äußerst heftigen Kritik der Bismarck'schen Politik. Sie will in der Anerkennung der spanischen Republik ein vollkommenes Aufgeben des monarchischen Princips, die Sanktioniruug der Revolution erkennen. Es genügt zur Erwiderung der Hinweis darauf, daß eine Politik, welche sich der Genehmigung des Kaisers Wilhelm erfreut, gewiß nichts mit der Revolution gemein haben kann. Aber auch in dem Rundschreiben, durch welches die deutsche Reichsregierung ihre Stellung darlegt, wird speciell dagegen Verwahrung eingelegt, daß es sich hier um eine Prinzipienfrage handle, vielmehr betont, daß nicht von einem Kampfe gegen die Legitimitätsrechte die Rede sein könne; sondern daß das monarchische Europa verpflichtet sei, sich gegen eine Bewegung zu verwahren, welche die Grundsätze des Königthums durch Greuel schändet und kompromit- tirt. Der Carlismus ist ebensowenig ein Vertreter des monarchischen Prinzips als der Ultramontanismus ein Vertreter der Religion.
— Der §. 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 bestimmt, daß die Eisenbahnverwaltungen auch dann zur Schadloshaltung verunglückter Personen verpflichtet sind, wenn die Verletzung „bei dem Betriebe" der Eisenbahn stattgefunden hat. Die Unsicherheit dieses Ausdrucks hat bereits zu den mannigfachsten Auslegungen Veranlassung gegeben. Das Reichsoberhandelsgericht in Leipzig hat nun allerdings in Bezug hierauf eine Entscheidung dahin getroffen, daß unter Unfälleu bei dem Betriebe einer Eisenbahn im Sinne des §. 1 des genannten
Gesetzes solche zu verstehen sind, welche entweder bei dem eigentlichen Transportbetriebe selbst, oder bei denjenigen Nebenhandlungen sich ereignen, die mit demselben in unmittelbarem Zusammenhänge stehen, d. h. zur Vorbereitung, Ausführung und zum Abschlusse des Betriebes gehören.
— S. M. Kanonenboote „Nautilus" und „Albatros" sind am 18. d. M. in Plymouth angekommen. An Bord Alles wohl.
— Das dem Herrn Heinrichs Ochs zu Halver (in Westfalen) unter dem 25. April v. J. ertheilte Patent auf eine durch ein Modell dargestellte Riemen-Verbindung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, ist aufgehoben.
— Höchst a. M., 18. August. Vor einiger Zeit bildete sich hier ein Comite, welches sich zur Aufgabe stellte, dem hiesigen Krieger- Verein „Vorwärts" durch freiwillige Beiträge eine Fahne zu beschaffen. Die von dem Comite veranstaltete Sammlung erfreute sich einer allgemeinen Betheiligung, und das Resultat war ein sehr gsänzendes. Die Fahne ist bereits von dem Goldsticker Hr. H. Lieber in Hanau angefertigt und prachtvoll ausgeführt. Die Weihe und Uebergabe der Fahne wird Sonntag den 23. d. durch eine Festlichkeit gefeiert werden. Das Comite ist schon seit einiger Zeit mit dem Arrangement beschäftigt, um den Tag so festlich als möglich zu machen, namentlich ist die vollständige Capelle des 1. nass. Infanterie-Regiments Nr. 87 engagirt, welche den Festzug begleitet und auf dem Festplatze spielt, sowie Abends die Musik zum Balle übernommen hat. (N- Fristr. Pr.)
— Dresden, 19. August. Das in der Ausgabe begriffene 11. Stück des Gesetz und Verordnungsblatts sür das Königreich Sachsen enthält u. A. das Gesetz vom 25. Juni d. I., die Todeserklärung der in Folge des Krieges von 1870/71 vermißten Personen betreffend.
— Die Leipziger „Deutsche Allg. Ztg." erinnert in einem Artikel, worin sie die zunehmende partikularistische Strömung in Sachsen beklagt, daran, daß der sächsische Kriegsminister die Bitte der Stadt Dresden um Ueberlaffung von Geschützbronze aus der französ. Kriegsbeute zur Herstellung eines Sieges- und Ehrendenkmals für die im Kriege gegen Frankreich Gefallenen damit abgelehnt hat, daß „dieses Objekt den Interessen des königlich sächsischen Armeekorps zu fern liege."
— Leipzig, 18. Aug. Heute Vormittag fand die Abnahme der neuen Bahnstrecke Gaschwitz-Meuselwitz statt. Die Eröffnung der Bahn soll bereits mit nächstem ersten September erfolgen.
— München, 19. August. Durch allerh. Entschließung vom 8. l. M. wurde die Einführung neuer Exerzier-Vorschriften für die Artillerie und zwar bezüglich: Ausbildung zu Fuß für die Feldartillerie, Reitunterricht, Unterricht und Uebungen des Kanoniers zu Pferde, Ausbildung zu Fuß für die Fußartillerie genehmigt. Mit Einführung dieser Vorschriften treten die bisherigen Artillerie-Reglements, soweit sie durch jene ersetzt werden, außer Wirksamkeit. («»a*- Abdztg.)
— Stuttgart, 18. Aug. Der Ausschuß des württemb. Handelsvereins hat in seiner Sitzung vom 13. d. beschlossen, an die K. Ministerien des Innern und der Finanzen gleichlautende Eingaben mit der Bitte um Einführung der Markrechnung auf den 1. Januar 1875 zu richten.
— Straßburg, 18. Aug. Dem Straßburger Männer-Gesangverein ist, nach der „Straßb. Ztg.", von Seiten eines Vereinsmitgliedes, Paul Speyer, eine schöne Fahne geschenkt worden. Die Fahne trägt auf der einen Seite auf weißseidenem Grunde das Stadtwappen von Straßburg, umgeben von einem Eichen- und Lorbeerzweig und mit der Ueberschrift „Straßburger Männer-Gesangverein" und unten die Jahreszahl 1872, Zeit der Gründung des Vereins. Die zweite Seite enthält auf blauseidenem Grunde eine in Gold gemalte große Lyra mit Lorbeer- und Eichenzweig und mit der Umschrift „Grüß' Gott mit hellem Klang, Heil deutschem Wort und Sang". Die Fahne ist aus der Fabrik der Hoflieferanten Mohr und Speyer in Berlin hervorgegangen. Zur Einweihung der Fahne, welche am künftigen Sonntag den 23. d. M. stattfindet, hat der Straßburger Männer-Gesangverein eine große Festlichkeit veranstaltet. Zu der Feier werden außer den verschiedenen Gesangvereinen aus Elsaß-Lothringen und Baden der Prä-