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M 193.

Donnerstag den 20. August.

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Die lspaltige * Sarmondzeile ob deren Raum

1 Sgr.

Die LIpalt. Zeile

2 6«r.

Die Zspaltige Zeile 3 Sgr.

1874.

Tagesschau.

Im Schooße der preußischen Regierung ist man seit längerer Zeit mit der Feststellung der Frage beschäftigt, wie weit aus der neueren Gesetzgebung mit Recht Gründe für die Handelskrisen hergeleitet wer­den können, welche in der letzten Zeit zu so gewaltigen Erschütterungen geführt haben. Es liegt daher im Plane, zunächst Erhebungen über die Gründe des besonderen Aufschwunges und andererseits des Herab­sinkens des Handels in einem längeren Zeitraum aufzustellen, und es ist nur zu wünschen, daß diese schwierige Arbeit die volle Unterstützung der betheiligten Behörden finden möchte. (Trib.)

Voraussichtlich werden die Arbeiten der pharmazeutischen En­quete-Kommission in acht Tagen schließen. Die Berathungen sollen nach ausdrücklichem Wunsch des Reichskanzleramtes einen vertraulichen Charakter haben und sind deshalb die Mittheilungen über Einzelheiten derselben ausgeschlossen. Die Subkommission zur Aufstellung des Prü- fungs Reglements hat ihre Aufgabe gelöst und dem Plenum der En- quète-Kommission den Entwurf vorgelegt. Die von einer Seite bean­tragte Vorbedingung der Absolvirung des Abiturienten-Examens fand nicht die Zustimmung der Subkommission, man blieb vielmehr dabei stehen, wie bisher die Reife für den einjährigen Freiwilligen-Dienst als ausreichend für Studium und Prüfung der Pharmaceuten zu erach­ten, jedoch den Abgang von einer Lehranstalt zu fordern, an welcher der Unterricht im Lateinischen obligatorisch betrieben wird. (Sert sagest)

Der Minister des Innern macht, nach derTrib." in einem an die sämmtlichen Polizeibehörden gerichteten Circularerlaß dieselben auf eine von Norwegen signalisirte Zigeunerbande aufmerksam, über deren Reiseziel zwar nichts Näheres bekannt, die sich jedoch höchst wahr­scheinlich über Dänemark nach Deutschland begeben wird. Um zu ver­hindern, daß dieselbe im Lande vagabondirend umherzieht, ist angeord­net, daß diesen Zigeunerfamilien Legitimationsscheine zum Gewerbebe­triebe im Umherziehen nicht ertheilt werden dürfen, selbst dann nicht, wenn sie sich zum Nachweise ihrer Subsistenzmittel auf ihren etwaigen Erwerb durch den Betrieb des Kesselflickens berufen. Der Aufenthalt foll ihnen überhaupt nur in dem Falle gestattet werden, wenn sie den Besitz ausreichender Reisemittel nachzuweisen vermögen. Es scheint sonach, als wenn an maßgebender Stelle endlich einmal der Versuch ge­macht werden soll, uns von dieser Landplage zu befreien.

Darmstadt, 18. August. Prinz Ludwig ist gestern zur Uebernahme des Divisions-Kommandos hierher zurückgekehrt und zu seinen Hohen Eltern auf die Rosenhöhe gezogen. Die Prinzessin Lud­wig ist zu weiterem Gebrauch der Seebäder in Blankeuberghe einstwei­len verblieben.

Bezüglich des Zeitpunktes, von welchem an die Reichsmark- Rechnung auch in Bayern beginnen soll, haben jüngsthin in München hö­heren Orts eingehende Berathungen stattgefunden, insbesondere darüber, ob dieser Zeitpunkt schon auf den 1. Januar 1875 fixirt werden kann; ein definitiver Beschluß scheint indessen hierüber noch nicht gefaßt wor­den zu sein.

Aus der bayrischen Rheinpfalz, 15. August. Dem Schw. Merk." wird geschrieben: Vom Militärbezirksgericht Germers­heim wurde in voriger Woche der Hauptmann v. Freyberg-Eisenberg zu 6 Wochen Festungshaft verurtheilt; derselbe hatte einen Soldaten beim Einrücken vom Exerzieren nach gemachtem Laufschritt mit der Faust in die Seite gestoßen, in Folge davon mußte der Soldat, nachdem er noch einige Schritte gemacht hatte, austreten und sich sofort zu Bette legen, das er mehrere Tage nicht verlasien konnte. Was für ein dicker Aberglaube unter unsern Bauern im Westrich noch mitunter herrscht, davon gab ein kürzlich beim Bezirksgericht Zweibrücken verhandelter Hexenproceß Zeugniß. Eine Bauersfrau von Trulben hatte einem 22- jährigen Mädchen von da nachgesagt, sie sei eine Hexe und habe ihr Kind, das schon geraume Zeit krank ist, verhext. Die ganze Nachbar­schaft glaubte steif und fest daran und die Sache wurde so bunt, daß das beschuldigte Mädchen jene Frau wegen Beleidigung vor Gericht laden ließ. Dieses erblickte in der gedachten Nachrede mit Rücksicht auf die unter der dortigen Bevölkerung leider noch stark verbreitete An­schauung eine Ehrenkränkung und verurtheilte die übrigens gut beleu­

mundete Angeklagte zu 5 Tagen Haft. Ob sie in ihrem Hexenglau­ben, an dem sie noch vor Gericht entschieden festhielt, erschüttert wird? Schwerlich.

München, 19. August. Mit dem soeben, ^26 Uhr Mor­gens, angelangten Wiener Eilzuge sind Se. Maj. der Kaiser und Se. k. k. Hoh. der Konprinz von Oesterreich hier eingetroffen. Prinz Leo­pold und Prinzessin Gisela empfingen dieselben im Bahnhöfe und ge­leiteten dieselben in ihr Palais. Wie es heißt, wird der Kaiser und der Kronprinz zwei Tag hier verweilen, jedoch das strengste Inkognito bewahren.

München. Das Lokalfestkomite des deutschen Sängerbundes­festes hat folgende Danksagung veröffentlicht:Der unterfertigte Aus­schuß fühlt sich verpflichtet, seinen verehrten Mitbürgern, den Bewoh­nern Münchens, öffentlich den tiefgefühltesten Dank kund zu geben für die Ehrung, welche sie allen Gästen des II. deutschen Sängerbundes­festes angedeihen ließen. Das königliche Wort, daß München durch dieses Fest um eine schöne Erinnerung reicher wurde, hat sich erfüllt. Wir verdanken dies in nicht geringerem Maße der Gastlichkeit, Herz­lichkeit und Liebenswürdigkeit unserer Mitbürger, insbesondere aber der wahrhaft aufopfernden Betheiligung der freiwilligen Feuerwehr und der Turnerschaft Münchens. Gerne theilen wir mit diesen die errungene Ehre, und hoffen, daß unserer lieben Vaterstadt aus diesem schönen nationalen Feste nur Segen erwachsen werde."

Landau, 17. August. Gestern Abend zwischen 9 und 10 Uhr wollte die Familie Lichti von Duttweiler, bestehend aus dem V^er, 2 in den 30er Jahren stehenden Söhnen mit deren Frauen, und einem etwa 12jährigen Mädchen auf einem mit Pferden bespannten Wagen über die Bahn an der Station Maikammer-Kirrweiler fahren. In dem­selben Momente wurde der Wagen von einer von Neustadt kommenden Locomotive erfaßt und zusammengefahren. Die beiden Söhne, welche auf dem Borderwagen saßen, wurden sofort getödtet, die eine Frau er­litt einen Armbruch, Pferde und Wagen sind vernichtet, dagegen sollen der Vater, die andere Frau und das Mädchen unverletzt sein. Die beiden Frauen haben in der Mitte, der Vater und das Mädchen auf dem Hinterwagen gesessen. Als Ursache dieses schrecklichen Unglücks wird angegeben: die Barrière war nicht gesperrt, der Bahnwärter soll geschlafen haben.

Backnang, 16. August. Württemberg hat nun auch seinen Perpente: Der Kassier der hiesigen Gewerbebank, Kaufmann Müller, hat die ihm anvertraute Kasse um 300,000 fl. geschädigt. Nachdem Müller Entdeckung befürchten mußte, entwich er, wurde aber in Mai­land ergriffen und hierher zurückgebracht. Die Kasseneingriffe sollen seit 6 Jahren vorgekommen sein.

Wie dasFränkische Volksblatt" mittheilt, wurde dessen Re­dakteur vor den Untersuchungsrichter gerufen und am 14. d. bezüglich eines im genannten Blatte enthaltenen Artikels, in welchem behauptet wird, daß das Attentat auf Bismarck, noch ehe es verübt worden, in Schweinfurt als bereits geschehene Thatsache erzählt worden sei, eidlich als Zeuge vernommen.

Der in Cr e feld versammelte volkswirthschaftliche Kongreß beschäftigte sich vorgestern (17.) mit der Frage der Arbeiterversorgungs­kassen und erledigte dieselbe durch Annahme einer Resolution, welche empfiehlt, diese Kassen in Gemäßheit der reichsgesetzliche» Vorschriften über die Genossenschaftskasfen einzurichten und von der Konstituirung eines Beitrittszwanges für gewisse Arbeitsbranchen oder Bezirke Ab­stand zu nehmen. Gegenstände der heutigen Tagesordnung warendie Berechnung der Kosten des Eisenbahnbaues und Betriebes und ihres Verhältnisses zu einander", sowie fernerdie Eisenbahntariffrage." Die Diskussion über den ersten Gegenstand wurde einstweilen ausgesetzt und derselbe einer Kommission zur Vorberathung überwiesen; hinsichtlich der Eisenbahntarife sprach sich der Kongreß für die Gewährung mög­lichster Tarifirungsfreiheit aus und erklärte zugleich die gesetzliche Rege­lung der Frage für wünschenswerth, inwieweit dritten Personen eine Mitbenutzung der Eisenbahneinrichtungen eingeräumt werden könne.

(R. K. St. A.)

ln, 19. August. Bazaine ist gestern Mittag von hier