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Rouher, der also auch nach Arenenberg gereist ist, Pietri, Herzog von Pavua, Cassagnac, Conneau, Murat, Mouchy u. s. w., waren nur einige hundert Personen zu dieser Feierlichkeit erschienen. Auf dem Platze vor der Kirche hielten zahlreiche Polizeibeamten die Ordnung und den Verkehr ohne jede Mühe aufrecht, und die ganze kirchliche Demonstration verlief ohne irgend einen erwähnenswerthen Zwischenfall.
— Am 14. Abends hat, wie der „Köln. Ztg." aus Amsterdam gemeldet wird, ein Zusammenstoß zweier Personenzüge unweit Leyden stattgefunden, wobei 4 Personen getödtet und 40—50 Personen verwundet sind.
— Kopenhagen, 14. August. Der König ist am 30. Juli in Reykjavik auf Island angekommen und dort mit großer Begeisterung und Herzlichkeit empfangen worden. Der Gottesdienst zu Reykjavik, den 2. August, war außerordentlich feierlich und schön. Der Ausflug nach dem Geyser, welcher den 3. August angetreten wurde, war sehr gelungen. Das Hauptfest auf Thingvallir, den 7. August, hatte ungefähr 2000 Menschen herbeigezogen. Am 9. August fand ein Ball in Reykjavik statt. Die Abreise von Reykjavik erfolgte am 10. August.
— London, 15. August. Der junge Prinz von Asturien (der Sohn Isabellas) ist unter dem Namen Graf von Covadonga über Calais und Folkestone hier angekommen, um, wie „Post" schreibt, seine militärischen Studien hier zu vollenden.
— Die Nachricht von der Flucht Bazaine's hat nicht verfehlt, in den Kreisen der Metzer einheimischen Bevölkerung allgemeine Aufregung hervorzurufen. Bekanntlich hat sich derselbe während der Belagerung von Metz durch sein schroffes Auftreten gegen die Civilbevölkerung allgemein verhaßt gemacht. Noch mehr wurde er es aber durch den hier durchweg geglaubten „Verkauf" der Festung an die Deutschen. Damit wurde er zugleich dafür verantwortlich gemacht, daß die Stadt Metz und der Bezirke Lothringen in deutschen Besitz übergingen. Daß man daher s. Z. die Nachricht von seiner Verurteilung zum Tode fast ausnahmslos mit Freude begrüßte, seine Begnadigung aber mit größter Mißbilligung aufnahm, ist selbstverständlich. Daraus läßt sich auch schließen, daß man über die gelungene Befreiung des Exmarschalls im höchsten Grade erbittert ist, zumal man sich die Wahrscheinlichkeit nicht verhehlt, daß er über kurz oder lang eine Rolle in den Restaurationsbestrebungen der Bonapartisten spielen wird. "(Eris.) Demselben Blatt zufolge übersandte der Bruder Bazaine's dem „Pariser Figaro" folgendes Schreiben: „Herk Redacteur ! Vor zwei Monaten war ich in Cannes. Wir, meine Frau und ich waren vom Minister des Innern ermächtigt worden, int Fort Sainte Marguörite meinem Bruder zehn Besuche zu machen, zu dessen Vormund eine schmerzliche gesetzliche Nothwendigkeit mich zu gleicher Zeit gemacht hatte. Ich brachte von diesen Besuchen die zwei größten Schmerzen meines Lebens zurück: den Schmerz, meinen Bruder unter so elenden Verhältnissen leben zu sehen, und den, meine Frau zu verlieren, deren Leben durch das Schauspiel dieses Elendes plötzlich abgekürzt wurde. Ich würde nicht geglaubt haben, daß es dem Parteigeist möglich gewesen, zu erfinden, daß mein Bruder, daß ein Gefangener, der den Verstand nicht verloren, sein Wort geben könnte, nicht aus einem solchen Gefängniß zu entfliehen, um eine leichte Milderung der strengen Behandlung zu erlangen. Als ich es in dem Journal „Soir" (er brachte zuerst die Nachricht, Bazaine habe sein Wort gegeben, nicht zu entfliehen) las, beeilte ich mich, den Director des Blattes zu ersuchen, die ihm gewordene falsche Mittheilung zu dementiren. Er hat es bis jetzt noch nicht gethan und diese Erfindung macht natürlich die Runde durch die Presse. Ich bitte Sie deshalb, mir die Unterstützung der großen Publicität des „Figaro" zu leihen, um mitzutheilen, daß der Marschall nie sein Wort gab, nicht aus dem Fort Sainte Marguerite zu entfliehen. Ich füge hinzu, daß er meiner Ueberzeugung nach noch dorj sein würde, wenn er nicht die Hoffnung verloren hätte, während seiner Lebtage das Ende einer Gesangenschaft zu sehen, die am Tage seiner Flucht, wenn man die Präventivhaft dazu rechnet, schon 27 Monate gedauert hatte.
Empfangen Sie rc. Bazaine."
— Das neue Manifest, welches Don Carlos an die christlichen Mächte gerichtet hat, scheint dem Prätendenten durch die Sorge wegen der Folgen der jüngsten Thaten seiner Tapferen abgerungen worden zu sein, und wenn auch unerschrockene Aufschneiderei und mannhafte Zornausbrüche gegen die Madrider Regierung einen bedeutenden Theil desselben in Anspruch nehmen, so ist doch eine Art Vertheidigung seiner Kriegführung anscheinend der Kernpunkt des Manifests. Im hochgeschwungenen Theaterstyl sührt sich Don Carlos in den einleitenden Worten als König von Spanien durch sein gutes Recht und bereits thatsächlich regierend in einem großen Theile des Landes ein, und wendet sich dann an die Mächte Europa's. Mit augenfälliger Absichtlichkeit redet er von „christlichen" Mächten und vom Christenthum, so daß man sich fast in jene Zeiten zurückversetzt glaubt, n vom Erbfeinde des christlichen Namens, den Türken gesprochen w : Wenn der Prätendent die Wahrheit spricht, so haben bisher die .. chte Europa's, ob sie nun christlich waren oder nicht, hinsichtlich Jer Ereignisse in
Spanien grundfalsche Ansichten gehabt. Wie aus dem Manifest hervorgeht, haben die Streiter, welche mit ihrem Blute das echteste Plebiscit zu Gunsten der carlistischen Sache veranstaltet, die Heere der namenlosen Regierung in Madrid geschlagen, wo auch immer die letzteren die Schlacht angeboten haben. Die Vortruppen der Carlisten stehen vor den Thoren von Madrid, und der Augenblick ist nahe, wo die Truppen der Republik ganz unterdrückt werden. Bei Erwähnung der namenlosen Regierung wird ein erbitterter Protest gegen die Handlungen der Gegner des Prätendenten sowie gegen die Verläumdungen gerichtet, welche von diesen schlechten Menschen dem Vertreter der legitimsten Monarchie in Spanien nachgetragen werden. Was die strengen Maßregeln anbelangt, die Don Carlos getroffen, einschließlich der Erschießung des Hauptmanns Schmidt, so wird deren Rechtfertigung im Hinblick auf die zwingende Macht der Verhältnisse versucht. Daß Hauptmann Schmidt als Zeitungsberichterstatter erschossen worden sei, bezeichnet das Manifest als falsch. Die fragliche Persönlichkeit sei mit dem Revolver in der Hand an der Spitze einer Bande Brandstifter ergriffen und vom Kriegsgerichte verurtheilt. Es würde ganz in derselben Weise verfahren werden, wenn man wieder einen Spion oder Brandstifter festnähme. Am Schluffe folgt die Versicherung, er werde auch im Falle auswärtiger Einmischung den Kampf fortsetzen, doch halte er einstweilen die Intervention keineswegs für wahrscheinlich. OM»- Merkur.)
— Das isländische Tausendjahrsfest ist auch in Norwegen und zwar in Christiania, Bergen, Drontheim, Frederikshald, Moß und Töns- berg gefeiert worden.
— Die „Neue Frftr. Pr." schreibt unterm 18. August aus Frankfurt a. M.: Die königliche Regierung zu Wiesbaden hat unterm 12. d. M. eine Polizeiverordnung erlassen, durch welche das Ausreißen, Versetzen und Beschädigen der zur Bezeichnung einer Eisenbahnlinie dienenden Pfähle, Stangen, Strohwische und ähnlicher Vorkehrungen, mag die Eisenbahn schon im Bau begriffen sein oder nicht, sowie jede Beschädigung baulicher Anlagen von Eisenbahnen während der Bauausführung unter Strafe gestellt ist. Das Strafmaß geht bis zu zehn Thalern Geldstrafe, für den Unvermögensfall verhältnißmäßige Haft. — Gestern wurde ein an der Darmstädter Landstraße wohnendes Kind von einem Kettenhunde gebissen und arg zerfleischt, so daß die Wunde ausgebrannt werden mußte.
Lokales und Provinzielles.
Hanau, 19. August 1874.
— Bei den Metzgern Ungerer in der „Schwedischen Krone" und Bruder an der Aepfelpumpe, kostet von heute ab Rindfleisch Prima-Qualität 17 kr. per Pfd.
— Die Zehnguldennoten der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank vom 1. August 1857 werden an den öffentlichen Kassen nur noch bis zum 1. Sept, und bei der Bank selbst bis zum 30. Septbr. angenommen.
— Kassel, 15. August. Durch die im §. 2 des Gesetzes vom 26. März 1873 erfolgte Aufhebung der Stempelabgaben von Bescheiden auf Gesuche, Anfragen und Anträgen in Privatangelegenheiten hat nach den Motiven dieses Gesetzes, die Stempelpflichtigkeit der Ausfertigungen, Resolute und Resolutionen nicht berührt werden sollen und unterliegen daher in Gewerbeangelegenheiten diese Schriftstücke nach wie vor der Stempelpflichtigkeit. Der Finanzminister hat deshalb in Gemeinschaft mit den Ministern des Handels und der geistlichen rc. Angelegenheiten die königl. Bezirksregierungen mit Anweisung versehen, nach welchen Grundsätzen fortan in Gewerbeangelegenheiten zu verfahren ist. Darnach unterliegen der Stempelflichtigkeit: 1) die in erster Instanz von einer collegialischen Behörde auf mündliche Verhandlung erlassenen Entscheidungen; 2) die sämmtlichen Recursbescheide. Eine Zustellung der letzteren an die Parteien hat jedoch zu unterbleiben, wenn die Entscheidung — sei sie erster oder zweiter Instanz — a. in dem Verfahren bei der Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen auf Erthei- lung der Concession ohne Bedingungen oder Einschränkungen lautet und Opponenten nicht vorhanden sind, b. in dem Verfahren bei der Errichtung oder Veränderung von Dampfkesselanlagen auf Ertheilung von Concession ohne Bedingungen auf Einschränkungen lautet; c. in dem Verfahren wegen Versagung der Genehmigung zum Betriebe eines stehenden Gewerbes oder eines Legitimationsscheins zum Gewerbetriebe im Umherziehen auf Ertheilung der Concession resp, des Legitimationsscheins lautet. — Von der Stempelpflichtigkeit sind dagegen in Angelegenheit der gedachten Art befreit alle im gewöhnlichen Geschäftsgänge zu erlaffenden und daher zu den „Bescheiden" im Sinne des Gesetzes vom 26. März 1873 zu rechnenden Entscheidungen, sowie alle diejenigen gewerblichen Angelegenheiten, auf welche das Verfahren der §§ 20 und 21 der Gewerbeordnung keine Anwendung findet. N. C. A.
— Kaffel, 17. August. Der Verein deutscher Eisengießereien hielt heute dahier im Hotel „Zum deutschen Kaiser" eine Generalversammlung ab. An den Verhandlungen, die früh IOV2 Uhr eröffnet wurden, nahmen die Vertreter von 42 Firmen im westlichen Deutsch-