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Montag den 17. August.
1874.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden find, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April er. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei. den betreffenden Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.
Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.
Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April er. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.
Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Jnvaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Tagesschau.
— Se. Durchlaucht der Kanzler des Deutschen Reichs und Präsident des Königlich preußischen Staats-Ministeriums, Fürst von Bismarck, ist nach Varzin abgereist.
— Der „R. u. St.-A." schreibt: Aus Anlaß der am 13. Juli durch Gottes gnädige Fügung von mir abgewendeten Lebensgefahr habe ich zahlreiche und gewichtige Beweise der Theilnahme aus allen Gegenden Deutschlands und des Auslandes erhalten. Ich möchte, nach meiner jetzt erfolgten Rückkehr aus Kissingen, gern jedem Einzelnen und insbesondere den hochangesehenen Körperschaften und Behörden, welche mich mit telegraphischen und schriftlichen Glückwünschen beehrt haben, meinen Dank unmittelbar aussprechen. Die ärztlichen Vorschriften und die nahe an 2000 betragende Zahl der einzelnen Schreiben und Telegramme gestatten mir das aber nicht, und ich bitte daher um die Nachsicht aller Derer, welche mir freundliche Kundgebungen haben zugehen lassen, wenn ich Ihnen nur durch Veröffentlichung dieser Danksagung mittheile, wie herzlich ich mich des Ausdrucks Ihrer Theilnahme gefreut habe.
Berlin, den 14. August 1874. von Bismarck.
— Wie erinnerlich, hat der Reichskanzler bereits im Frühjahr d. I. von dem Reichseisenbahnamt Bericht über die seit Begründung dieser Behörde bei ihr eingegangenen Beschwerden eingefordert, und ist damals dieser Bericht für den Zeitraum vom September v. I. bis ultimo April d. J. erstattet worden. Gegenwärtig hat nun das Reichs- Eisenbahnamt an das Reichskanzleramt einen zweiten derartigen Bericht erstattet, welcher sich auf die Zeit von Anfang Mai bis ultimo Juli d. I. erstreckt. Nach diesem Bericht sind im Ganzen während der beiden Monate Mai und Juni bei dem Reichs-Eisenbahnamt 78 Beschwerden gegen deutsche Eisenbahnverwaltungen eingegangen und von dieser Behörde atntlich untersucht worden. Von diesen Beschwerden bezogen sich 39 auf die Betriebsreglements, 10 auf die Tarife, 7 auf die Fahrpläne, 6 auf Zugverspätungen, 8 betrafen Verunglückungen mit der Eisenbahn, und endlich hatten 8 Beschwerden persönliche Angelegenheiten zur Veranlassung. In Zukunft sollen diese Berichte Seitens des Reichs-Eisenbahnackts regelmäßig alle Vierteljahre erstattet werden, um so das Reichskanzleramt über die Ereignisse auf den Bahnen und die Verhältnisse, in denen das Publikum zu den Bahnverwaltungen steht, stets auf dem Laufenden zu erhalten.
— In der Woche vom 26. Juli bis 1. August 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 1,737,280 Mark 20-Markstücke, — Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 481,416 Mark 1-Markstücke, 118,432 Mark 80 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 79,740 Mark 60 Pf. 10-Pfennigstücke, 23,411 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 51,663 Mark — Pfennige.2-Pfennigstücke, 14,657 Mark 90 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 847,081,280 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 21,901,605 Mark 1-Markstücke, 6,725,833 Mark 20 Pf. 20- Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 3,077,518 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 416,427 Mark 80 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 539,035 Mark 26 Pf. 2-Pfennigstücke, 227,103 Mark 71 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 848,818,560 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 22,383,021 Markl-Markstücke, 6,844,266 Mark — Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,157,259 Mark 10 Pf. 10-Pfennigstücke, 439,839 Mark 30 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 590,698 Mark 26 Pf. 2-Pfennigstücke, 241,761 Mark 61 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,051,772,180 Mark; an Silbermünzen: 29,227,287 Mark — Pf.; an Nickelmünzen: 3,597,098 Mark 40 Pf.; an Kupfermünzen 832,459 Mark 87 Pf.
— Seit lange ist bekanntlich ein Hauptbestreben der Artillerie dahin gerichtet, die Durchschlagskraft und Wirkungsfähigkeit der Ge- schoffe, namentlich der wider Panzerziele zu verwendenden Geschütze, durch eine gesteigerte Sprengwirkung, der in diesen Geschossen enthaltenen Sprengladung zu erhöhen. Neuerdings soll es deutscherseits gelungen sein, eine Sprengfüllung herzustellen, welche ohne Bcnachthei- ligung der Geschützrohre den Panzergranaten eine nahezu halbmal so große Wirkungsfähigkeit als bisher ermöglicht. Als Hauptbestandtheil derselben wird in nassem Zustande gepreßte Schießbaumwolle angegeben. Durch die Geschosse der im Gebrauch befindlichen schweren Küsten- und Marinegeschütze wird gegenwärtig auf mittlere Entfernungen ein 12zölli- ger massiver Eisenpanzer durchschlagen, welchem gegenüber aber bei den neuesten englischen Panzerschiffsbauten der Devastations-Klasse bereits eine 22zöllige massive Eisenpanzerung Anwendung gefunden hat. Die Panzerstärke dieser Schiffe würde demnach die bisher erreichbare Artilleriewirkung noch um volle 10 Zoll Eisenstärke überbieten. Vermittels der erwähnten Sprengwirkung würde nnn aber, wie verlautet, das Einschlagen der Geschosse in dem Maße unterstützt werden, um selbst bei Anwendung von nur 10 bis 12zölligen Geschützen, also der für unsere Küsten- nur theilweise selbst schon für unsere Marine-Artillerie verwendeten Kaliber, das Absprengen ganzer Platten der zu dem Eisenpanzer dieser neuesten Schiffskolosse verwendeten stärksten massiven Panzerung zu ermöglichen. « Tage«.
— Im Monat Juni sind 115 Segelschiffe verloren gegangen; davon kommen 58 auf England, 12 auf Deutschland, 3 auf Dänemark, 2 auf Rußland, je 1 auf Oesterreich, Italien, Griechenland, Spanien und Schweden. Von drei Segelschiffen ist die Nationalität unbekannt. 17 von den 115 Segelschiffen sind noch nicht absolut als verloren zu betrachten; sie werden seit einiger Zeit vermißt. Von den 11 verlorenen Dampfern kommen 4 auf England, 2 auf Spanien und je 1 auf Deutschland, Amerika, Brasilen, die Türkei und Schweden.
— Darmstadt, 12. Aug. Das Reskript, welches die großherzl. Staatsregierung unterm 5. August l. I. in Betreff „des Vereins der deutschen Katholiken in Mainz" an alle Behörden erlassen hat, lautet nach der „Frankf. Ztg." folgendermaßen: „Die Beschlüsse der jüngst in Mainz gehaltenen Generalversammlung des „Vereins der deutschen Katholiken" haben es zur offenkundigen Thatsache gemacht, daß dieser Verein in seinem Streben, die Interessen der kathol. Kirche auf politischem Gebiet zu vertreten, von Grundsätzen ausgeht, welche mit den von de» deutschen Regierungen zu vertretenden staatlichen Rechten und Interessen im schärfsten Widerspruch stehen. Der Verein gefährdet durch seine Thätigkeit den öffentlichen Frieden, indem er, unter Benutzung politischer und bürgerlicher, wie religiöser und kirchlicher Agitationsmittel, die kathol. Bevölkerung mit der stets wiederholten, unwahren Behauptung aufregt, daß die kathol. Kirche in Deutschland eine unge-