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Hanmer Artiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 189.

Samstag den 15. August.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zu §. 7 der Klassensteuer- Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblats Seite 87) veranlasse ich die Herren Bürgermeister nunmehr alsbald die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer - Cinschätzungs-Commisfioneu vorzunehmen und die Namen der Gewählten binnen 8 Tagen anzuzeigen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß außer dem Herrn Bürger­meister welcher als solcher der Einschätzungs-Commission angehört aus den klassensteuerpflichtigen Ortsbewohnern zu wählen sind:

1. in sämmtlichen Landgemeinden und der Stadt Windecken, als unter 3000 Einwohner zählend, 3 Mitglieder,

2. in der Stadt Bockenheim 7 Mitglieder,

3. in der Stadt Hanau 12

Bei der Wahl soll darauf gesehen werden, daß die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig in der Commission zur Vertretung gelangen.

In den selbstständigen Gutsbezirken Kinzigheimer Hof, Philipps­ruhe nebst Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbader Hof, Wolfgang, Rüdigheimer Hof, Baiersröder Hof, Dottenfelder Hof und Gronauer Hof, sowie dem. forstfiscalischen Gutsbezirk der Oberförsterei Bruch­köbel mit Forsthaus Neuhof werden die zur Einschätzung berufenen drei Commissionsmitglieder durch die Herren Ortspolizeiverwalter, welche den Vorsitz in der Commission zu führen haben, aus den klassensteuer­pflichtigen Bewohnern der Gutsbezirke gewählt.

Hanau am 12. August 1874.

Nach den seither gemachten Erfahrungen ist es nöthig, daß jeder Wasenmeister (Abdecker) ein Tagebuch führt, worin er den Namen des Eigenthümers des gefallenen Thieres, die Thiergattung, den Tag des Verendens und Abdeckens und, wenn das Thier getödtet oder in Folge einer Krankheit gefallen ist, die Ursachen (verendet wegen Lungenseuche, Milzbrand, getödtet wegen Rotzkrankheit rc.) in das Tagebuch einträgt.

Die Herren Bürgermeister wollen den Wasenmeistern die Führung eines solchen Tagebuches ausgeben und von Zeit zu Zeit davon Ein­sicht nehmen.

Hanau den 11. August 1874.

Der Taglöhner Justus H a u von hier hat sich heimlich unter Zu­rücklassung zweier unversorgter Kinder entfernt.

Alle Polizei-Behörden werden ersucht denselben im Betretungs­falle festnehmen und anher transportiren zu lasten.

Hanau am 12. August 1874.

Der Landwegewürter Kaspar Müller zu Bergen ist mit der Aufsicht über den 2. Landwege-Baubezirk des Kreises Hanau beauf­tragt worden.

Hanau am 12. August 1874.

Das Abwerfen von Bauschutt in das südlich des neuen Real- fchulbaues befindliche Loch ist bis auf Weiteres gestattet.

Hanau am 13. August 1874.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A." enthält eine Bekanntmachung von der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, dd. 13. Aug., betreffend die Einlösung der zur Rückzahlung am 1. Dezember 1874 gekündigten Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1856 in der Zeit vom 16. bis 31 d. Mts. gegen Gewährung von Zinsen und Agio.

Berlin, 10. Aug. Das Einschreiten der Staatsgewalt gegen das katholische Vereinswesen nimmt, so schreibt derSchw. Merk.", seinen Fortgang. Von klerikaler Seite wird man nicht müde, die gänz­lich unpolitische Natur aller der in Frage kommenden Vereine zu be­haupten und die Auflösungsmaßregeln als gesetzwidrig zu bezeichnen. Die Gerichte müssen jedoch, da sie, wie es scheint, die vorläufige Schließung überall aufrecht erhalten, immerhin gravirende Indizien in Händen gehabt haben. Daß die katholischen Vereine zum mindesten als

Mittel für die ultramontane Wahlagitation benutzt worden sind, wird in der That unschwer zu beweisen sein. Es bleiben nun die definitiven gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten. Inzwischen hat die liberale Partei keinen Grund, die Regierung zu tadeln, wenn sie von den ihr gesetzlich zustehenden Befugnissen den umfassenden Gebrauch macht. Mit voller Befriedigung ist es sogar zu begrüßen, daß auch gegen die de­monstrativen und aufwiegelnden Huldigungswallfahrten, wie sie in jüngster Zeit besonders in der Diözese Limburg in Scene gesetzt wurden, nunmehr die in dem Gesetze vom 11. März 1850 enthaltenen Bestim­mungen über öffentliche Auszüge mit Strenge in Anwendung gebracht werden. Nicht mit Unrecht ist mehrfach Verwunderung darüber laut geworden, daß derartige Maßregeln nicht längst ergriffen sind. Für öffentliche Auszüge in Städten und Ortschaften, oder auf öffentlichen Straßen, desgleichen für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel ist mindestens 48 Stunden vorher die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen, welche dieselbe jedoch versagen kann, wenn nach ihrer Ansicht Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Ordnung vorhanden ist. An­gesichts der planmäßigen Erregung urtheilsloser Massen, wie sie bei den hier in Rede stehenden Fahrten betrieben wird, kann das Vorhan­densein'einer solchen Gefahr nicht bezweifelt werden. Auch in Sachen der Presse ist ein neues Reskript des Justizministers ergangen, dem kein unbefangen Urtheilender seine Billigung versagen wird. Es soll gegen die Blätter, welche das Kissinger Attentat als eine gemachte Intrigue darstellen, darauf abzielend, der ultramontanen Partei zu schaden und dem Reichskanzler neue Popularität zu verschaffen, wegen Verläumdung vorgegangen werden. Derartige Anschuldigungen können in der That unmög­lich ignorirt werden. Einzelne Blätter haben Motive und Ausführung des angeblich von der,Bismarck'schen Polizei" ersonnenen Manövers so detaillirt und mit so großer Sicherheit geschildert, daß es bei ruhi­gem Gewährenlassen derselben nicht Wunder nehmen könnte, wenn die Germania" in ihrer bekannten Manier nächstens wegen nicht erfolgten Widerspruchs die Wahrheit jener Darstellung für konstatirt erklären würde. Die Regierung genügt nur ihrer Pflicht, die Autorität der Staatsgewalt zu wahren, wenn sie diesem Unfug ein Ende macht.

Die ultramontaneFuld. Ztg." ist bemüht, politisches Capi­tal aus dem Umstande zu schlagen, daß angeblich der Großherzog von Weimar auf einer Reise im Eisenacher Oberlande,zuerst die katholische Kirche in Dermbach, dann das katholische Pfarrhaus und endlich die evangelische Kirche mit einem Besuche beehrt habe," und meint, dies als bezeichnend für die Gesinnungen des Großherzogs" hervorheben zu können. Es mag dahin gestellt sei, ob die behauptete Thatsache richtig ist; jedenfalls zeigt die Betonung derselben eine seltsame Verkennung der Verhältnisse. Nichts wäre irriger, als daraus zu folgern, daß der Großherzog, welcher auch in kirchlichen Fragen der Erbe der großen Traditionen seines Hauses ist, dem Ultramontanismus freundlich ge­sinnt sei; daß er aber als Fürst eines paritätischen Landes die katholi­sche Kirche achtet und ehrt, wie er davon auch in Dermbach Zeugniß abgelegt hat, ist nicht anders zu erwarten. (Trib.)

Coblenz, 14. August. Die Rathskammer des hiesigen Landgerichts hat, nach einem Telegramm desR. u. St.-A." die po­lizeilich angeordnete Schließung des katholischen Lesevereins und des hiesigen deutschen Katholikenvereins bestätigt und beschlossen, daß die­selbe bis zur Beendigung der gegen die Vorsteher eingeleiteten Unter­suchung provisorisch fortdauern soll.

Da r msta d t, 13. August. Am 17. d. M. wird der Fi­nanz-Ausschuß der Zweiten Kammer wieder zusammentreten, um eine Reihe von Angelegenheiten, welche von den betreffenden Berichterstattern vorbereitet sind, zur Erledigung zu bringen.

München, 11. Aug. Bei der heute Vormittags 9 Uhr un­ter dem Präsidium des Hrn. Justizrathes Mayer aus Thorn im königl. Odeon abgehaltenen Delegirten-Sitzung des 1. allgemeinen deutschen Sängerbundesfestes wurden mehrere Beschlüsse gefaßt, von welchen die wichtigsten sind: 1) Hinsichtlich des badischen Sängerbundes hatte der Gefammtausschuß in Rücksicht auf besondere Nebenumstände, durch welche die Erklärung, daß dieser Bund, als dem deutschen Sängerbund nicht mehr angehörig zu erachten sei, auf dem 4. Sängertag mündlich ge-