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M 188

Freitag den 14. August

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1874.

Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäß­heit des Gesetzes vom 4. April cr. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unver­züglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffen­den Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.

Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.

Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April cr. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den be­treffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.

Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begrün­denden Ansprüche auf Invaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 15. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Von Königlicher Regierung ist in Gemäßheit des § 2 des Ge­setzes vom 26. Febr. 1870 betreffend die Schonzeiten des Wildes ge­nehmigt worden, daß der Schluß der Schonzeit für die §. 1 des vor­gedachten Gesetzes unter Ziffer 11 und 12 aufgeführten Wildarten Hasen, Rebhühner, Auer-, Birk- und Fasanenhennen, Haselwild und Wachteln im Kreise Hanau ausnahmsweise für das laufende Jahr schon mit dem Beginne des 18. August eintritt.

Hanau, am 13. August 1874.

Tagesschau.

Berlin, 10. Aug. Der nun vollzogene Rücktritt des Präsi­denten Scheele von der Leitung des Reichseisenbahnamts läßt es nach denPr. Bl.", angemessen erscheinen, einen kurzen Rückblick auf die erfolgreiche Thätigkeit zu werfen, welche derselbe an der Spitze der neu geschaffenen Reichsbehörde entfaltet hat. Da das Reichseisenbahnamt am 16. Sept. v. J. konstituirt wurde, so hat Präsident Scheele eine noch nicht ganz einjährige Amtsführung hinter sich, aus welcher trotz­dem eine Reihe erfolgreicher Arbeiten zu verzeichnen ist, und. deren Ab­schluß gewissermaßen der Entwurf des Reichseisenbahngesetzes darstellt, welches eine fundamentale Reform des ganzen deutschen Eisenbahnwe­sens in Aussicht genommen hat. Ins Leben getreten sind unter seiner Leitung eine Revision des Eisenbahnbetriebs- und des Bahnpolizei-Regle­ments, die Einführung einer gleichmäßigen Signalordnung, die Re­form der Tarife, die Nachweisungen der auf den Bahnen vorgekomme­nen Zugverspätungen, die Ueberwachung der Fahrpläne für den durch­gehenden Verkehr, die Theilnahme an Feststellung der Ursachen an Eisen­bahnunfällen, die Vorbereitung einer Eisenbahn-Statistik, welche sämmt­liche Arbeiten von der regen und gedeihlichen Thätigkeit des scheidenden Präsidenten ein ehrenvolles Zeugniß ablegen.

Die deutsche Circular-Depesche, welche den europäischen Cabi- neten die Frage wegen Anerkennung der spanischen Republik zur Er­wägung stellt, t|t am Donnerstage von Berlin abgegangen. Auch auf dem Brüsseler Congreß ist der Versuch gemacht worden, die Aufmerk­samkeit auf bie spamschen Wirren zu lenken. Es ist zur Sprache ge­kommen, ob mcht ein gegen die Greuel der carlistischen Kriegführung gerechtetes gemeinsames Verbiet von einer großen moralischen Wirkung sein könnte? Es scheint indeß, daß man auf eine doch nur theoretische Manifestation verzichten wird, nachdem jetzt von Seiten der deutschen

Regierung der Weg beschritten worden ist, auf welchem praktische Re­sultate zu erzielen sind. (rus.)

Das den Herren Wirth u. Co. zu Frankfurt a. M. unter dem 7. Juni 1873 auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie­senen Schiffs-Treib- und Steuer-Apparat, so weit er als neu und ei­genthümlich erkannt war, ertheilte Patent ist aufgehoben.

DerKuryer Poznanski" meldet, daß die ausgewiesenen Gerst- lichen, Dekan Michalak in Droszew und Probst Echaust in Skrzebani ihren Protest gegen die Anordnungen der staatlichen Diöcesenverwal- tung zurückgezogen und darauf die Erlaubniß zur Rückkehr in ihre resp. Sprengel erhalten haben.

Brauns chwei g, 10. Aug. Die seit einiger Zeit wiederholt auftauchende Nachricht, daß sich der Herzog mit Prinzessin Friederike von Hannover verlobt habe oder demnächst verloben werde, verdient kaum eine ernstliche Widerlegung; sie ist schon öfters dagewesen, und in unterrichteten Kreisen, in denen man die Abneigung unseres Herzogs gegen das Ehejoch kennt, hat sie niemals Glauben gefunden. Der Halt, welchen man der Nachricht in der plötzlichen Entfernung einer bis dahin in höchster Gunst stehenden Ballerine zu geben suchte, dürfte in kundi- gen Augen kaum großen Werth haben. Wes. Ztg.

Arolsen, 10. Aug. Die soeben ausgegebene Nr. 13 des Regierungsblatts veröffentlicht eine Verordnung, wodurch vom 1. Jan. 1875 ab in dem Fürstenthum für den Verkehr bei den öffentlichen Kassen und für den allgemeinen Verkehr die Reichsmark-Rechnung ein­geführt wird.

München, 11. Aug. Ein großes Unglück hat der Festfreude der Stuttgarter Liederkranzmitglieder ein rasches Ende gemacht. Als der Zug der Sänger auf dem Punkte war, sich in Bewegung zu setzen, sprang ein Herr herbei und Meldete denselben, daß in der Nähe ein Herr mit den gleichen Abzeichen auf dem Hut soeben verunglückt sei; der Vorstand und ein weiteres Mitglied folgten ihm, und trafen in der Bude eines Friseurs die Leiche eines der treuesten Mitglieder des Lie­derkranzes, des Herrn Bijouteriefabrikanten Strohmaier, der sich an den beiden Festtagen durch Ausdauer bei den Proben und Aufführungen vor Allen ausgezeichnet hatte. Es wurde schnell Anstalt getroffen, die Leiche ins Leichenhaus des Nordfriedhofs zu verbringen. Als den Sän­gern des Liederkranzes im Zug bei der Ankunft auf der Theresienwiese Mittheilung gemacht wurde, kehrten sie in der größten Bestürzung und Tauer sofort zur Stadt zurück und rüsteten sich der Mehrzahl nach zur heutigen Abreise. s-hw. Mâr.

München, 12. August. Zu der vor einigen Wochen mitge­theilten Notiz über den Ausgang der Untersuchung gegen den Vice- wachtmeister Will vom 1. Kürassierregiment, eine Verletzung des Sol­daten Buchner betr., können wir nun nachträglich, nachdem auch die Verhandlungen über die Diensttauglichkeit des Soldaten Buchner zum Abschluß gelangt sind, noch mittheilen: daß genannter Soldat keines­wegs mit dem Neitstock, wie behauptet wurde, sondern mit der Cham- brière an der Hand unbedeutend beschädigt worden und daß derselbe selbst erklärt hat, nicht mit Bestimmtheit angeben zu können, ob Vice­wachtmeister Will ihn absichtlich treffen, oder nur einen Schlag nach dem Pferde führen wollte, das in den Galopp unrichtig eingesprungen war. Buchner erlitt durch die leichte Beschädigung der Hand keine Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner Arbeitsfähigkeit; derselbe wurde aber wegen gleichzeitig ausgetretener, mit der Handverletzung durchaus nicht im Zusammenhangs stehender typhöser Erkrankung nahe­zu vier Monate im Militärspital behandelt, wegen der Folgen dieser Erkrankung, die sich in Abszessen am rechten Fuße äußerten, auf Jah­resdauer zum Militärdienst unfähig erklärt und mit der seinem Jnvali- ditätsgrad entsprechenden Pension bedacht. <Augsb. «bdzig.

Das SchweinfurterTagblatt" meldet Folgendes: Auf Anord­nung des Untersuchungsrichters wurde Kullmanns Waffe durch zwei Sachverständige genau untersucht und Schießproben damit angestellt. Hierdurch wurde konstatirt: die Waffe ist eine ganz vorzügliche Schieß­waffe, ein starkes Terzero! mit weiter Mündung. Dasselbe war beim letzten Gebrauche scharf geladen.

Wie derBayr. Cour." mittheilt, ist gegen den Redacteur des