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M 185.
Dienstag den 11. August.
1874.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April er. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.
Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.
Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April cr. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.
Die Anmeldefrist sür die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Jnvaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt. .
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 15. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Der Kaufmann Jean Stroh hier hat um die Gestattung zur Anlage einer Dachpappen- und Dachfilzfabrik auf dem im s. g. Schwingefurt vom Herrn Apotheker Heraeus und zwar unmittelbar an dessen chemischer Fabrik gepachteten Grundstücke nachgesucht.
Mit Bezugnahme auf den §. 17 der Reichs-Gewerbeordnung wird ersucht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen präclusivischer Frist im Polizei-Büreau anzubringen. Beschreibungen und Zeichnungen der projektirten Anlage liegen in demselben zur Einsicht bereit.
Hanau, am 8. August 1874.
Montag den 17. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll im Or- donanz-Zimmer des hiesigen Landrathsamtes eine eiserne Balkenwaage des früheren Staats-Eichamtes durch den Polizei-Wachtmeister Schwalm öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verauk- tionirt werden.
Hanau, am 6. August 1874.
Unter dem Rindvieh zu L a n g e n d i e b a ch ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau, den 8. August 1874.
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." enthält: 1) Allerhöchste Kabinetsordre vom 18. Juli 1874 — betreffend die Uniform der Artillerie. 2) Erlaß vom 23. Juli 1874 — betreffend die Militärdienstpflicht der Theologen.
— Berlin, 6. Aug. Was die noch immer nicht recht aufgeklärte Sache mit dem deutschen Geschwader bei Wight betrifft, so höre ich nachträglich, daß nicht bloß die räumlichen Schwierigkeiten der Verständigung zwischen Berlin, Kissingen und Gastein es veranlaßt haben, daß die „Segelordre" zu spät eintraf, sondern daß auch die Admiralität Bedenken getragen hat, das Geschwader auf eine längere Expedition zu senden, für welches dasselbe nicht ausgerüstet war. — Die hiesigen ziemlich zahlreichen Kriegervereine bereiten schon eifrig eine Feier des 2. September vor. Trotz mancher Einwendungen wird dieser Tag, für welchen nun einmal schon die Majorität der Stimmen gewonnen ist, schließlich doch der eigentliche Erinnerungstag des letzten Krieges für das ganze deutsche Volk bleiben. — Die Nachrichten der „Weser-Ztg." über
einen Vertrag, welcher spanischerseits mit einer hiesigen Militäreffektenhandlung abgeschlossen sein soll, dürften begründet sein. Drei spanische Offiziere halten sich schon seit einiger Zeit — nicht zu ihrem Vergnügen — hier auf. Man glaubt aber, daß die Anschaffung von Waffen der eigentliche Zweck ihrer Sendung sei. Neuestens wird der „Weser- Ztg." aus Berlin geschrieben: Drei höhere spanische Offiziere, der Oberst Folgardi und die Kapitäne Blasencia und Campa, sind hieher geschickt worden, um womöglich die Uebernahme der Waffen sofort zu bewerkstelligen. Es handelt sich natürlich bei dem Ankauf hauptsächlich um gute Gewehre neuester Construktion. Da sich seit dem letzten Kriege noch immer große Quantitäten erbeuteter Waffen in Berlin befinden, dürste der Abschluß der Verhandlungen keine große Schwierigkeiten bieten. Was unsere Regierung betrifft, so glaubt man, daß dieselbe gegen den Waffenaufkauf seitens Spaniens nichts einwenden wird. Nach völkerrechtlichen Prinzipien hat sie sicherlich keinerlei Veranlassung, den Kauf zu verbieten. (Die Carlisten sind keine kriegführende Macht sondern Rebellen, deren Unterdrückung sich die de kaeto-Regierung mit Recht angelegen sein läßt.) Sqw. Merinr.
— Durch die Zeitungen war geraume Zeit die Mittheilung gegangen, Küfer Wilhelm habe in Ischl geäußert, „es scheine ihm, daß das Attentat auf den Fürsten Bismarck nicht ernst gemeint gewesen sei, denn man könne aus einer solchen Entfernung mit einer alten Pistole und mit Rehposten nimmer Menschen tödten, es scheine ihm das Attentat eigentlich die That eines krankhaft überspannten Menschen, der von sich reden machen wollte." Wie die „Post" nun meldet, hat der Minister des Innern einen Zeitungsausschnitt dieses Inhalts zur Kenntniß des Kaisers gebracht und dieser ihn dem Minister mit folgender eigenhändiger Bemerkung zurückgesandt: „Die Anlage ist von A bis Z erfunden und ist eine Dementirung durchaus nöthig. Gastein, 5. Aug. 1874. gez. Wilhelm."
— Der Zeitpunkt der Einführung der Markrechnung in ganz Deutschland war bekanntlich von dem Umstande abhängig gemacht worden, daß eine genügende Menge der neuen Münzen vorhanden wäre. Es ist denn auch mit Rücksicht hierauf in allen Münzstätten des Reiches eine bedeutende Thätigkeit entwickelt worden, so daß man annehmen kann, jene Vorbedingung sei nahezu erfüllt; um indessen, nachdem die Mehrzahl der Bundesstaaten mit dem 1. Jan. k. I. die Einführung der Markrechnung beschlosien hat, so bald wie möglich auch die noch zögernden Staaten heranzuziehen, ist jetzt eine erneute Beschleunigung in der Ausprägung der neuen Reichsmünzen angeordnet worden; auch bezüglich der Goldmünzen-Ausprägung macht sich jetzt ein schnelleres Tempo bemerkbar.
— In der Woche vom 19. bis 25. Juli 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 4,339,860 Mark 20-Markstücke, — Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 378,781 Mark 1-Markstücke, 166,842 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 84,610 Mark
10 Pf. 10-Pfennigstücke, 41,619 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 38,878 Mark 40 Pfennige 2-Pfennigstücke, 10,479 Mark 46 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 842,741,420 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 21,522,824 Mark 1-Markstücke, 6,558,990 Mark 80 Pf. 20- Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 2,992,908 Mark 40 Pf. 10-Pfennigstücke, 374,807 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 500,156 Mark 86 Pf. 2-Pfennigstücke, 216,624 Mark 25 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 847,081,280 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 21,901,605 Mark 1-Markstücke, 6,725,833 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke ; an Nickelmünzen: 3,077,518 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 416,427 Mark 80 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 539,035 Mark 26 Pf. 2-Pfennigstücke, 227,103 Mark 71 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,050,034,900 Mark; an Sil- bermünzen: 28,627,438 Mark 20 Pf.; an Nickelmünzen: 3,493,946 Mark 30 Pf.; an Kupfermünzen 766,138 Mark 97 Pf.
— Berlin, 10. August. Se. Durchlaucht der Reichskanzler Furst von Bismarck hat nach telegraphischer Meldung heute seine Kur rn Kissingen beendigt. Der Erfolg derselben ist nach Ansicht der Aerzte