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M 177. Samstag den 1. August. ' 1874.
Steckbrief.
Der Post-Eleve Karl Wilhelm Vogel aus Emmerich ist der Unterschlagung eines Geldbriefes von 4000 Thalern dringend verdächtig und seit dem 21. d. Mts. flüchtig geworden. Zuletzt wurde derselbe am 21. er., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Central-Bahnhofe in Cöln gesehen.
Wir ersuchen alle Civil- und Militairbehörden den unten signa- listrten Karl Wilhelm Vogel im Betretungsfalle verhaften und uns vorführen zu lasfen.
Auf die Ergreifung des rc. Vogel ist von der Kaiserlichen Ober- Postoirection zu Düsseldorf eine Belohnung von 250 Thalern ausgesetzt.
Wesel den 24. Juli 1874.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, gez. Gützloe.
Signalement:
• Vor- und Zuname Karl Wilhelm Vogel, Geburtsort Emmerich, Slund Posteleve, Alter 22 Jahre, Religion katholisch, Größe 5 Fuß 9 Zoll, Haare blond, Gesicht aufgedunsen, Gesichtsfarbe blaß, Bart keinen, Nase gestülpt, Wurzel etwas eingedrückt, Hals dick, Mundlippen dick, Augen grau und matt, Blick trübe, Bewegung schwerfällig, Körperbau groß und dick, besondere Kennzeichen keine, Bekleidung schwarzer Tuchanzug und weißer Strohhut.
Wird veröffentlicht. x
Hanau am 28. Juli 1874.
Der Landrath. J. V. Loock.
Dem Küfer Johannes Ringler zu Langenselbold ist ein kleines weißes Spitzhündchen abhanden gekommen. Dem Finder ist eine Belohnung, sowie die Erstattung der Fütterungskosten zugesichert.
Hanau am 29. Juli 1874.
Tagesschau.
— Unter den Gesetzesvorlagen, welche den nächsten Kammern vorgelegt werden, soll auch eine über die Aufhebung des Kirchenpatronats sich befinden. Die Materie gehört zu den schwierigen und hat viele Vorarbeiten und Berichte erfordert, die jetzt in einer eigenen Denkschrift niedergelegt sind. Man hofft die Sache, welche eigentlich bereits seit einigen 60 Jahren in Anregung ist, zum Abschlusse zu bringen. Sobald die Arbeiten in dem Ministerium der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten beendet siud, wird der dann festgestellte Entwurf von dem Gesammt-Staatsministerium vorberathen.
— Berlin, 31. Juli. Heute haben im Reichs-Eisenbahn-Amte unter Vorsitz des Präsidenten Scheele die Berathungen über die zu 'erlassenden einheitlichen Tarifvorschriften, sowie über die Bildung der Specialtarife begonnen. Die Staats-Eisenbahnen find durch 13, die Privat-Eisenbahnen durch 5 Kommissarien vertreten. Anßerdem nehmen 4 Delegirte der bayerischen Bahnen in informatorischer und konsultativer Weise an den Berathungen Theil. Wir behalten uns vor, das Ergebniß derselben alsbald mitzutheilen. (R. *. st. st.)
— Berlin, 28. Juli. Die Absendung einer Flottenabtheilung an die spanische Küste hat offenbar den Zweck, einmal nach Möglichkeit die Einschmuggelung von Waffen und Munition abzuschneiden, und dann vor allen Dingen, so weit das im Bereich maritimer Streitkräfte liegt, das Leben und Eigenthum deutscher Reichsangehöriger in Spanien in wirksamen Schutz zu nehmen. Das Gerücht, daß nach Kiel und Wilhelmshaven zur Indienststellung von Kriegsschiffen Befehl ergangen sei, welche die Bestimmung erhalten sollen, das bereits nach der spanischen Küste abgegangene Geschwader zu verstärken, ist nicht richtig. Die Entstehung des Gerüchts ist aber leicht begreiflich, da in der That Anordnungen zur Indienststellung von Schiffen ergangen sind, nicht aber, um jenes Geschwader, zu vervollständigen, sondern um an Stelle der ursprünglich zu dem Zweck bestimmten Flottenabtheilung die Fahrt zu unternehmen. Die Segelordre war nämlich nicht mehr rechtzeitig an
die vor Wight liegende Flottille gelangt, und diese bereits vorher nach Kiel aufgebrochen. Man hat aber auch davon abgesehen, ihr die Ordre per Expreßdampfer nachzusenden, da man die betreffenden Schiffe nicht für ganz geeignet hält die Expedition nach Spanien zu unternehmen. — Im Publikum und in der Presse zeigt sich eine gewisse Ungeduld in Betreff der Ergebnisse der jüngst hier vorgenommenen Haussuchungen bei den, ultramontanen Agitatoren. Es ist jedoch begreiflich, daß sich diese Ergebnisse vorläufig der Oeffentlichkeit entziehen. Die Polizeibehörde hat alle Gegenstände, die mit Beschlag belegt worden, der Staatsanwaltschaft überliefert, und es scheint, daß diese darin hinreichenden Anhalt gefunden, die unterdeß erfolgte Schließung der kathol. Vereine zu bestätigen und die Einleitung der Voruntersuchung beim Gerichte zu beantragen. Schw. atiertur.
— Gegen die Entscheidung des Appellationsgerichts zu Paderborn, durch welche bekanntlich der Einwand des Bischofs gegen die Zahlung der über ihn verhängten Geldstrafe durch eine dritte Person zurückgewiesen worden, war Seitens des Ober-Staatsanwalts zu Paderborn die Beschwerde beim Ober-Tribunal erhoben worden. Letzteres hat unter Aufhebung der Beschlüsse des Kreisgerichts und des Appellationsgerichts zu Paderborn entschieden: daß Geldstrafen nur durch eine Seitens des Bestraften geleistete Zahlung getilgt werden.
— Von der Lahn, 25. Juli. Der „Rhein. K." schreibt: Von allen Verfügungen der Kirchengesetze hat die gesetzliche Anerkennung des Rechtes der christlichen Gemeinden, ihre Priester und Cultusvorsteher frei zu wählen, den größten Unwillen im Lager der Klericalen hervorgerufen. Dieses ist der sicherste Beweis, daß hierdurch die wundeste Stelle getroffen wurde. Man schildert die Ausübung dieses urchristlichen Rechtes der Gemeinden als einen Abfall von der Kirche Christi und versichert, daß kein Priester sich jemals zu solch einem Akte der christlichen Freiheit verstehen würde. Und doch ist die Form des christlichen Gemeindelebens die Urform des Christenthums, unter welcher der Stifter und die ersten Verbreiter dasselbe in der Welt eingeführt. Die Apostel und deren Schüler reisten umher, predigten das Evangelium und forderten auf zur Gründung christlicher Gemeinden. Die Gemeinden wählten dann ihre Vorsteher und Priester aus ihrer Mitte. Als später Konstantin die christliche Religion zur Staatsreligion erklärte, wagte er nicht, den Gemeinden dieses Recht zu entreißen, sondern begnügte sich mit der kaiserlichen Bestätigung der gewählten Bischöfe und Presbyter. Auch in dem neuen abendländischen Kaiserreich, welches durch Karl den Großen gegründet wurde, wagte man nicht, dem Volke das Recht der Wahl zu entreißen. Die Wahl des heil. Ambrosius in der zweiten Hälfte des achten Jahrhunderts zum Erzbischof von Mailand liefert einen schlagenden Beweis, wie unbestritten die Gemeinden dieses Recht ausübten, so daß weder obrigkeitliche Autorität noch persönliches Anrecht sich diesem Rechte zu widersetzen wagten. Die erwähnte Bestimmung der Kirchengesetze wird ihre Folgen haben, wenn auch das bethörte Volk im Augenblick der Erregung gegen sein Recht wüthet, die Besinnung wird wiederkehren und das natürliche Verlangen nach seinem Rechte, wie es früher sich bereits gegen die Verbringung feines Kirchenvermögens erhoben hat.
— München, 30. Juli. Wie wir erfahren, wurden Seitens des kgl. Staatsministeriums des Aeußern in Bezug auf jene Verdächtigungen, welchen die bayerische Postverwaltung anläßlich des Kissinger Aufenthalts des Fürsten Bismarck in Betreff verletzter Briefschaften von Berliner Blättern ausgesetzt ist, die nöthigen Schritte veranlaßt, um jenen unwahren Behauptungen Schranken zu setzen. Herr Minister v. Pfretzschner soll auch bei der letzten Anwesenheit in Kissingen jene Erklärungen abgegeben haben, welche die Integrität der bayerischen Post erfordern. lAugsb. Abdztg.
— Wilhelmreu th bei Weiden i. d. Oberpfalz, 29. Juli. Am 28. d. Mts. traten die protestantischen Lehrer und Geistlichen aus Weiden und Umgegend zu der üblichen Jahreskonferenz zusammen. Nachdem die nothwendigen Besprechungen geschlossen — und nachdem durch Hrn. Pfarrer Brügel von Floß mit kurzen, ächt deutschen Worten der glücklichen Rettung des größten deutschen Mannes gedacht worden war, wurde von allen Anwesenden (28 Lehrern und 10 Geistlichen) folgendes