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Freitag den 31. Juli._______________'.....
Bekanntmachung.
Mittwoch den 5. August cr., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 3. und 4. August von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderungen zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 3., 4. und 5. August gesorgt fein.
Trakehnen den 27. April 1874.
Der Landstallmeister gez. von Dassel.
Tagesschau.
— Berlin, 27. Juli. Der „Schw. Merk." schreibt: Es ist sehr dankenswert^ daß jetzt von einem Hauptorgan der „kämpfenden Kirche" einmal wieder recht deutlich der eigentliche Kern des gegenwärtigen Streites zwischen Staat und Kirche hervorgehoben wird. Die „Germania" setzt auseinander, daß der prinzipiellen Bedeutung des Kampfes wegen der Regierung auch nicht die geringste Konzession gemacht werden dürfe, und fährt dann fort: „Hierauf gründet sich der Widerstand gegen manche Bestimmungen der Maigesetze, die w e n i g e r w e g e n i h r e s Inhalts, als wegen des Prinzips, zu dessen Geltendmachung sie dienen sollen, bekämpft werden müssen. Die Kirche würde beispielsweise nichts dagegen haben, dem Staate die Geistlichen, deren Anstellung beabsichtigt wird, zu bezeichnen, um ihm Gelegenheit zu Einsprüchen aus irgend welchen Gründen zu geben, und hat solches auch in anderen Ländern schon gethan, aber wenn und wo dies geschehen ist, hat der Staat es nicht Kraft seiner Oberhoheit über die Kirche gefordert, sondern sich mit der Kirche als einer befreundeten Macht darüber verglichen (ist bekanntlich gründlich unwahr, vergl. beispielsweise die württ. und badische Gesetzgebung, welche gerade an die Stelle der Konkordate getreten sind). Die Maigesetze jedoch sind, ganz abgesehen von dem planmäßigen inneren Zusammenhänge ihrer einzelnen Bestimmungen zum Zweck völliger Lahmlegung kirchlichen Lebens und gänzlicher Dienstbarmachung der Kirche für die staatlichen Interessen der jeweiligen Staat-leitung durch ein angebliches (!) Hoheits- und Oberhoheitsrecht, durch ein Aufsichts- und Oberaufsichtsrecht des Staates über die Kirche und durch die Souveränität der Gesetzgebung motivirt worden, und darum darf die Kirche rhnen gegenüber sich keines ihrer Rechte begeben, und ihre Vertheidiger dürfen sich zu nichts verstehen, was als Unterwerfung unter die unbegründeten Prätensionen des Staates ausgelegt werden könnte." Offener kann der Grundsatz nicht ausgesprochen werden, welcher dem Staats- rechtssystem des Ultramontanismus als Angelpunkt dient, der Satz:
römisch-katholische Kirche ist eine dem Staate gegenüber selbstständig dastehende Macht, welche sich den Gesetzen desselben nur soweit unterwirft, als es ihr beliebt."
Ä"â deutschen Kriegertag in Leipzig, der am h w August daselbst abgehylten werden soll, werden soeben von oen Borsitzenden der verschiedenen deutschen Kriegervereine, die unter einander tu einem Cartelbündnisse stehen, sämmtliche Kriegervereine
~ ®ie „®rf- Ztg." schreibt: Der Oberpräsident der Provinz Sachsen, v. Patow, macht durch das Amtsblatt Folgendes bekannt: ^Die erledigte katholische Probstei-Pfarrstelle ad Beat. Mar.Virg.su Erfurt fit dem bisherigen Pfarrer ad St. Martinum und Ober-Schul- auffe^er Balthasar Bode daselbst verliehen worden." Damit ist der er- beweis gegeben, daß die hiesige katholische Geistlichkeit im Wi- S h Bischof Konrad Mar-
;” ^s?°derborn, die Staatsgesetze respectirt; übrigens ist dies nicht Anr-j?^ - ^ ? Erfurt, bereits in vier Fällen ist die vorschriftsmäßige da? Herrn Ober-Präsidenten geschehen, dessen Stolz es ist, B Provinz Sachsen bis jetzt noch kein einziger Fall der Nicht
achtung der sog. Maigesetze hinsichtlich bet Anstellung von Geistlichen vorgekommen ist. Mit Recht muß man da die Frage aufwerfen: woran liegt es, daß in anderen Provinzen-so bitterer Streit sein muß?
— Der altkatholische Bischof Reinkens wird in der stächsten Zeit auch Franken und Würzburg besuchen, um chaselbst die Firmung vorzunehmen. ^t^rj ;
— Oesterreich. Ueber die allmählich mythisch werdnde Million-Stiftung des Olmützer Erzbischofs wird von einem mährischen Blatt erzählt, die Million bestehe aus Actien übel renommirter Zuckerfabriken, deren Werth „weit unter Pari und nicht hoch über Null zp beziffern sei." In einem andern in Olmütz erscheinenden Blatte ist zu lesen: „Wir haben Sorge getragen, uns in geistlichen Kreisen über diesen Gegenstand zu informiren, und — durch unsere Anfrage überall die größte Heiterkeit erregt. Thatsache ist, daß der Erzbischof in diesem Jahre das Versprechen gegeben hat, die jährliche Unterstützungssumme von 20,000 Gulden „um etwas" zu erhöhen."
— Wien, 30. Juli. Die internationale Sanitätskonferenz hat gestern ihre letzte Sitzung gehalten. Der solenne Schluß derselben findet am 1. August d. J. Vormittags statt.
— Paris, 29. Juli. Wie die „Agence Hayas" erfährt, hätte die Bank von Frankreich es abgelehnt, die jährliche Amortisationsquote der Staatsschuld um 50 Millionen zu reduziren; dieselbe hätte sich aber bereit erklärt, mit dem Staatsschätze wegen eines neueu Kredits für die Bedürfnisse des Staates in Unterhandlungen zu treten.
— London, 29. Juli. Der britische Dampfer „Admiral", ist Fahrt zwischen Liverpool und Australien, hat am 28.. Mai bei den Klippen von Kings-Jsland in einer aus Untiefen und Sandbänken bestehenden Meerenge Schiffbruch gelitten. Von 89 auf demselben befindlichen Personen kamen nur 9 mit dem Leben davon. — Das englische Geschwader im Stillen Ocean ist angewiesen worden, sich nach der Meerenge von Panama zu begeben und der Entschädigungsforderung im Betrage von 20,000 Pfd., welche wegen des von dem Oberst Gonzales gemißhandelten englischen Vize-Consuls Magee in Guatemala erhoben worden ist, den erforderlichen Nachdruck zu geben.
— Der „Soir" enthält folgende, bereits telegraphisch angedeutW Mittheilung: „In Folge einiger auf sehr heftige Weise von der spanischen Regierung gemachten Bemerkungen befahl die französische eine Enquete in dem Departement der unteren Pyrenäen, um die Mittel zur Verhinderung des Waffenschmuggels aufzufinden. Diese Enquete ist beendet und bewies, daß die französische Behörde ihre Pflicht gethan. Die Waffensendungen für Rechnung von Don Carlos werden auf dem neutralen Wassergebiete der Bidasfoa bewirkt und berühren nicht unser Gebiet. Man hat also mit Unrecht den Herrn de Nadaillac beschuldigt. Dieser Präfekt führte die ministeriellen Weisungen immer aufs strengste aus." — Ein Pariser Korresp. der „Köln. Ztg." bemerkt dazu: Daß de Nadaillac, der also wahrscheinlich nicht abgesetzt werden wird, die ministeriellen Weisungen befolgte, will ich nicht in Abrede stellen, da ich dieselben nicht kenne. Sicher ist aber, daß dieser Präfekt die Car> listen auf alle mögliche Weise, und dieses schon unter Thiers, der ihn aber aus Furcht vor den Klerikalen und Legitimisten nicht abzusetzen wagte, unterstützte und daß, wenn dieses nicht der Fall gewesen wäre, der Aufstand der Carlisten im Keime erstickt worden wäre. Die notorischen Thatsachen reden zu laut, als daß sie durch ein solches Dementi wie das im „Soir" zu lesende weggedeutet werden könnten.
— Wie einige Blätter annehmen, hätten die Carlisten noch einen zweiten deutschen Offizier erschossen. Ein Korrespondent der „Ind. belge" erfährt, daß ein Fähnrich, „Hermann" von den Pavia-Husaren, nachdem er den Royalisten in die Hände gefallen, füsilirt worden sei. „Dieser Offizier," erzählt der Korrespondent, „Preuße oder vielmehr Badenser von Geburt, war wegen seiner außerordentlichen Tapferkeit im ganzen Nordheere berühmt. Bei Belabieta ebenso wie am Somo- rostro sah ich ihn immer in den vordersten Reihen der Tirailleure. Serrano ernannte ihn später zum Fähnrich, jetzt aber haben ihn, wie man mir versichert, in Estella die ©erlisten auf den Befehl ihrer Führer erschossen." Es steht nach obiger Schilderung, sagt die „Nordd. A. Ztg.", teiber zu vermuthen, daß der Fähnrich Hermann identisch